Ein 29jähriger, den die AOK Regensburg mit fadenscheiniger Begründung aus der Kasse geworfen und ihm die Zahlung von Krankengeld verweigert hatte, bekam heute vor dem Sozialgericht in vollem Umfang recht. Dennoch haben er und seine Frau dank des Verhaltens der Krankenkasse ihre Wohnung verloren und leben derzeit auf dem Campingplatz.
Freuen sich über das Urteil des Sozialgerichts: Maria und Emanuel Berlinger. Foto: as
Es ist ein zähes und stellenweise richtiggehend peinliches Rückzugsgefecht, das die beiden Vertreter der AOK Regensburg am Donnerstag vor dem Sozialgericht führen. Doch am Ende – nach etwa 45 Minuten – akzeptieren sie doch die deutliche Empfehlung von Richter Winfried Porzner, Vizepräsident am Sozialgericht Regensburg. Sie geben nach und erkennen an, dass der Rauswurf von Emanuel Berlinger aus der Kasse rechtswidrig war und dass die AOK ihm die Zahlung von Krankengeld nicht hätte verweigern dürfen.
„Immer für Sie da“, lautet ein Werbeslogan der AOK. Emanuel Berlinger ließ sie allerdings komplett allein. Die AOK Regensburg warf den 29jährigen aus der Kasse und verweigert die Zahlung von Krankengeld. Die Folgen des dreisten Verhaltens ohne jede Kulanz und mit zweifelhafter rechtlicher Grundlage: Berlingers gebrochene Hand konnte monatelang nicht operiert werden und weil keinerlei Geld floss, sind er und seine Frau mittlerweile obdachlos und leben auf dem Campingplatz.
Über zehn Monate musste eine ältere Frau kämpfen, bis sie eine Betreuungsanordnung und einen Betreuer bekam, der ihre Bedürfnisse ernst nehmen. Verantwortlich für die lange Dauer: der zunächst zuständige Betreuungsrichter. Nun wurde der Mann abgesetzt. Die Frau sucht jetzt dringend eine Wohnung.
Die Regensburger Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den CSU-Landtagsabgeordneten Franz Rieger unter anderem wegen Erpressungsverdacht. Außerdem beschreibt ein namhafter Zeuge ein System der Spendenverschleierung, das über das bislang bekannte Stückeln noch hinaus geht. Wie viel Geld hat die Regensburger CSU wirklich für ihre Wahlkämpfe ausgegeben – und auf welchen Wegen kam es in die Kasse?
Das Fürstenhaus hatte auf Rückübertragung eines Grundstücks geklagt, das die Stadt Neutraubling an die Katholische Jugendfürsorge verkauft hatte. Die KJF wird dort nun eine Förderschule bauen.
Das Haus Thurn und Taxis fordert von der Stadt Neutraubling die Herausgabe eines 1987 verkauften Grundstücks, ersatzweise sechs Millionen Euro Abfindung und gefährdet damit ein Schulprojekt für entwicklungsverzögerte Kinder.
Das Verwaltungsgericht Regensburg hat entschieden: Hans E., jahrzehntelang Herr über die Geschicke der Gemeinde Wenzenbach, wird aus dem Beamtenverhältnis entfernt und verliert seine Pensionsansprüche. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Das Verbrennen von Pathologieabfällen zusammen mit den Särgen Verstorbener im Regensburger Krematorium hat kein juristisches Nachspiel. Teilweise seien die Taten nicht nachweisbar, teilweise sei die Schuld gering, so die Staatsanwaltschaft. Wegen weiterer Vorwürfe wird nach wie vor ermittelt.
Ein Antrag, das Regensburger Krematorium stillzulegen, wurde am Donnerstag im Verwaltungsausschuss abgelehnt. Dennoch gab es interessante neue Fakten – geliefert von einem Insider. Und den wollen die Spitzen der Stadtverwaltung nun unbedingt finden.
Xavier Naidoo wehrt sich vor dem Landgericht Regensburg dagegen, als Antisemit bezeichnet zu werden. Er habe viele jüdische Freunde und sein Konzertmanager sei Jude. Mit antisemitischen Codes und Chiffren kenne er sich nicht aus, dafür mit der jiddischen Sprache.
In einem rechtskräftigen Beschluss hat das Landgericht Regensburg die Tätigkeit eines Betreuungsrichter am Amtsgericht unter die Lupe genommen und exemplarisch aufgezeigt, wie Betreuungsrecht auf keinen Fall sein darf. Die betroffene Rentnerin ist derweil von Obdachlosigkeit bedroht.
In einem Raum, aus dem die Frischluft für die Trauerhalle im Regensburger Krematorium kommt, wurden „zufällig“ mehrere Säcke voller Filterschläuche mit giftigen Rückständen gefunden. Das hat die Stadt Regensburg zwischenzeitlich eingeräumt. Wie diese Schläuche dorthin kamen, „entzieht sich unserer Kenntnis“, heißt es auf Nachfrage. Stadtrat Christian Janele fordert nun die sofortige Stilllegung des Krematoriums.
Der Mietwucher des Freistaats in Flüchtlingsheimen ist rechtswidrig. Das hat der Verwaltungsgerichtshof München in einem deutlichen Urteil entschieden. Betroffene können nun Geld zurückfordern. Behörden, die klaglos zahlten, wie zum Beispiel das Jobcenter der Stadt Regensburg, bleiben auf den Kosten sitzen.
Gegen eine Geldauflage von 2.000 Euro wurde das Verfahren gegen Wochenblatt-Redaktionsleiter Christian Eckl eingestellt. Der Vorwurf lautete auf üble Nachrede. Eckl selbst hatte die Zahlung nun angeboten.
Einen „Freispruch zweiter Klasse“ gab es am Montag für den Theatermacher und Politikaktivisten Kurt Raster. Er hatte einen möglichen Fall von Polizeigewalt öffentlich angeprangert und dabei ein Gespräch mit einem Polizeibeamten aufgezeichnet. Ein deshalb eingeleitetes Verfahren wegen „Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes“ stellte das Amtsgericht am Montag ein und legte alle Kosten der Staatskasse zur Last. Gegen den Beamten wird weiter ermittelt.
Die Behörde befürchtet Schaden für das Ansehen von Amt und Stadt, sollte Wolbergs derzeit in das Amt zurückkehren. Eine öffentliche Verhandlung wegen des Korruptionskomplexes Tretzel wird voraussichtlich im Herbst beginnen. Laut der Staatsanwaltschaft sind aber in Zusammenhang mit der Korruptionsaffäre noch viele weitere Ermittlungsverfahren anhängig, deren Gegenstand „verschiedene Personen als auch verschiedene Handlungen oder Vorwürfe“ seien.
„Die Kleinen hängt man, die Großen lässt die Justiz laufen“. Ein Vorurteil? Diese Frage stellt sich zu einem Strafbefehl, den eine Regensburger Amtsrichterin erlassen hat. Der Tatvorwurf: Diebstahl von Lebensmitteln im Wert von 17,15 Euro.
Im November war noch von 1,1 Millionen Euro die Rede, die der Stadtrat für die Instandsetzung des Regensburger Krematoriums bewilligen sollte. Nun sind daraus 2,2 Millionen geworden. Eine weitere Million kommt in einer zweiten Phase noch dazu. Nach wie vor ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen zahlreicher Vorwürfe im Krematoriumsskandal.
Einen schwerbehinderten Mieter einfach so in die Obdachlosigkeit setzen: Ein gewerblicher Großvermieter hat es getan – und ist an Rechtsanwalt Spirk und Justitia gescheitert.