Ab 1. Oktober muss Joachim Wolbergs erneut im Gerichtssaal Platz nehmen. Das Landgericht Regensburg hat sämtliche Anklagen gegen ihn zugelassen und zu einem gemeinsamen Verfahren verbunden. Mit Wolbergs sitzen zwei Immobilienunternehmer und der frühere Geschäftsführer eines mittelfränkischen Konzerns auf der Anklagebank.
Ab 1. Oktober steht Joachim Wolbergs erneut vor Gericht. Foto: om
Nun ist es amtlich: Das Landgericht Regensburg hat zwei weitere Anklagen gegen Joachim Wolbergs zur Hauptverhandlung zugelassen und diese mit der bereits zugelassenen Anklage in Zusammenhang mit dem Gründer des „Immobilien Zentrum Regensburg“ zu einem Verfahren verbunden. Das teilt Gerichtssprecher Thomas Polnik in einer aktuellen Presseerklärung mit. Mit der Entscheidung des Landgerichts muss Wolbergs ab 1. Oktober nun zusammen mit den Brüdern Martin und Ferdinand Schmack sowie dem früheren Geschäftsführer eines mittelfränkischen Bauträgerkonzerns erneut auf der Anklagebank Platz nehmen. IZ-Gründer Thomas Dietlmeier, von dem Wolbergs laut Anklage bestochen worden sein soll, ist hingegen nur Zeuge. Er hat bereits einen Strafbefehl, unter anderem wegen Bestechung, akzeptiert. Derzeit sind für das Verfahren 20 Verhandlungstage angesetzt.
Von einem „Fast-Freispruch“ für Joachim Wolbergs und einem „angeblichen Korruptionsskandal“ spricht die Vorsitzende der 6. Strafkammer bei ihrer Urteilsverkündung im Korruptionsprozess. Der suspendierte OB wird zwar wegen zwei Fällen der Vorteilsannahme für schuldig befunden, bleibt aber straffrei. Das Gericht gibt zudem eine Ehrenerklärung für Wolbergs ab und fällt ein vernichtendes Urteil über die Staatsanwaltschaft.
Eine Äußerung des Unternehmers Volker Tretzel in seinem Schlusswort war in den Augen der Verteidigung nur „ein schräger Scherz“, für die Staatsanwaltschaft hingegen ein schlagender Beleg für das von ihr angeklagte korruptive System. Am letzten Tag vor der Urteilsverkündung kochen die Gemüter noch einmal hoch. Vor allem bei Joachim Wolbergs.
Bei den letzten Worten der Angeklagten ist viel von politischer Einflussnahme und Drahtziehern im Hintergrund die Rede. Während Joachim Wolbergs die Gelegenheit auch zu einer Abrechnung mit der Staatsanwaltschaft nutzt, kündigt Volker Tretzel straf- und zivilrechtliche Schritte gegen Staatsanwaltschaft und Medien an. Gelegentlich muss Verteidiger Florian Ufer den Redefluss seines Mandanten etwas bremsen.
Auch beim vierten und letzten Plädoyer der Verteidigung steht am Ende die Forderung nach einem Freispruch. Der frühere SPD-Fraktionschef Norbert Hartl habe stets nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt, so sein Rechtsanwalt Tim Fischer. Da keine rechtswidrige Haupttat nachzuweisen sei, gebe es auch keine Beihilfe. Und man könne Handlungen Hartls als Nicht-Amtsträger nicht einfach dem Amtsträger Joachim Wolbergs zurechnen.
Der demokratische Rechtsstaat ist ein komplexes Gebilde. Wenn Personen des öffentlichen Lebens seine Regeln falsch darstellen, dann ist das öffentliche Interesse groß, den Darstellungen wird vielfach geglaubt und das Ansehen des Rechtsstaats kann Schaden nehmen. Unter anderem zwei Vorwürfe, die Joachim Wolbergs anlässlich des derzeit laufenden Prozesses erhoben hat, haben unsere Leser hier im Forum, aber auch auf anderen Plattformen beschäftigt. Mit Unterstützung von Juristen, bei denen wir nachgefragt haben, hat regensburg-digital einen näheren Blick darauf geworfen.
Kürzer als die übrigen Angeklagten äußert sich am Donnerstag Norbert Hartl zu seinen persönlichen Verhältnissen. Die Verteidiger nehmen derweil noch einmal Berichterstattung und Medienarbeit der Staatsanwaltschaft ins Visier.
Sie haben 25 Jahre zusammengearbeitet, doch die Schilderungen der persönlichen Verhältnisse von Unternehmer Volker Tretzel und seinem früheren Geschäftsführer Franz W. könnten unterschiedlicher kaum sein – sowohl inhaltlich als auch im der Art des Vortrags. Fragen wirft ein gelöschtes Telefonat auf, das Franz W. erwähnt.
Bei der Erklärung seiner persönlichen Verhältnisse liefert Joachim Wolbergs einen teils sehr emotionalen Einblick in finanzielle, politische und private Details.
Die Verteidigung von Volker Tretzel hat einen prominenten Gutachter gewonnen, der die Spendenpraxis im Hause BTT als legal einstuft. Für Ärger sorgt ein Beweisantrag der Staatsanwaltschaft, die nun die Videobotschaften von Joachim Wolbergs in den Prozess einführen will. Auch der Gastbeitrag des pensionierten Richters Werner Ebner ist wieder Thema. Dazu ein paar klarstellende Worte der Redaktion am Ende unseres Prozessberichtes.
Das Ansinnen der Staatsanwaltschaft, die Glaubwürdigkeit von Joachim Wolbergs durch zwei zusätzliche Zeugen zu erschüttern, scheint nicht wirklich von Erfolg gekrönt zu sein. Einen weiteren Beweisantrag der Strafverfolger lehnt die Kammer am Mittwoch ab. Durch eine Nachfrage von Richterin Elke Escher wird zudem klar: Nach wie vor ist ungewiss, wann und wie das Ermittlungsverfahren gegen Alt-OB Hans Schaidinger abgeschlossen wird.
Das Verwaltungsgericht Regensburg hat den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt. Das „Bündnis für die Zukunft des Keplerareals“ hatte geklagt, um den geplanten Abriss des dort befindlichen Hochhauses vorerst zu stoppen.
Die Staatsanwaltschaft Regensburg legt gegen die Nichtzulassung der zweiten Anklage gegen Joachim Wolbergs wegen IZ-Spenden durch die 5. Strafkammer des Landgerichts Regensburg sofortige Beschwerde ein.
Dass die zweite Anklage der Staatsanwaltschaft gegen Joachim Wolbergs nicht zugelassen wurde, bedeutet nicht automatisch, dass über die Vorwürfe in Zusammenhang mit dem „Immobilien Zentrum Regensburg“ nicht verhandelt wird. Laut dem Strafrechtsprofessor Dr. Henning Ernst Müller sind verschiedene Szenarien möglich.
Ein Veranstaltungsdienstleister verklagt die Macher des Elektrofestivals auf rund 70.000 Euro wegen nicht gezahlter Rechnungen. Die reagieren nun mit einer Widerklage und stellen strafrechtliche Vorwürfe in den Raum. Die Auseinandersetzung könnte reichlich schmutzig werden.
Während sich die Anklagevorwürfe gegen Joachim Wolbergs beim Millionenkredit der Sparkasse an Volker Tretzel durch Zeugenaussagen nicht erhärten lassen, sind am 43. Verhandlungstag im Korruptionsprozess vor allem Zeugen ein bestimmendes Thema. Der geschasste Stadtbau-Chef Joachim Becker soll kommende Woche vernommen werden. Gegen den bereits befragten Zeugen Christian Schlegl fordert Wolbergs Ermittlungen der Staatsanwaltschaft.
Die Staatsanwaltschaft Regensburg hat Details zu zwei weiteren Anklagen gegen Joachim Wolbergs mitgeteilt. Es geht um drei Fälle der Vorteilsannahme und einen Fall von Bestechlichkeit. Wolbergs selbst hatte eine der beiden Anklagen vergangene Woche via Facebook selbst öffentlich gemacht.
Eigentlich ist ab dieser Woche der Themenkomplex „Sparkasse“ beim Regensburger Korruptionsprozess am Landgericht Regensburg gegen Joachim Wolbergs, Volker Tretzel, Norbert Hartl und dem ehemaligen BTT-Geschäftsführer Franz W. angesetzt, doch einmal mehr ging es am Dienstag ausführlich um den Verkauf des städtischen Nibelungenkasernenareals an das Bauteam Tretzel (BTT). Der Regierungspräsident der Oberpfalz, Axel Bartelt, nahm bereits zum zweiten Mal im Zeugenstand Platz (diesmal mit Rechtsbeistand) und musste sich etlichen Fragen, nicht nur zur Sparkasse, sondern eben auch zur Nibelungenkaserne und der Rolle seiner Aufsichtsbehörde im Zuge der Ermittlungen, stellen.
War es ein persönlicher Vorteil für Joachim Wolbergs, dass Volker Tretzel gegen verschiedene Medienberichte vorgegangen ist? Nahm der Oberbürgermeister ein Angebot des Bauträgers über 200.000 Euro stillschweigend an oder nicht? Und hat das alles mit der möglichen Wohnbebauung eines Grundstücks im Stadtwesten zu tun? Diese und andere Fragen sollten am Dienstag durch das Abspielen von Telefonaten am Landgericht Regensburg erhellt werden.
Nahm Joachim Wolbergs Einfluss auf Vorschläge der Verwaltung zu einem Wohnbaugebiet im Stadtwesten Regensburgs? Die Aussage von Planungsreferentin Christine Schimpfermann zumindest untermauert diesen Vorwurf der Staatsanwaltschaft nicht.