Ist das eigenhändige Wechseln der Winterreifen erlaubt? Darf man allein auf einer Parkbank sitzen – und wenn ja, wie lange? Ein Regensburger Jurist wollte es genauer wissen. Wirkliche Klarheit brachte sein Antrag beim Verwaltungsgericht München aber nicht. Zwar darf aber er nun seine Reifen wechseln. Doch vorhandene Widersprüche ließ das Gericht unter den Tisch fallen. Faktisch obliegt die Auslegung, ob etwas verboten ist oder nicht, am Ende der Polizei.
Nach den gestern veröffentlichten Vereinbarungen von Bundesregierung und Länderchefs zu den Einschränkungen angesichts der Corona-Pandemie ist nicht nur klar, dass es schrittweise einige Lockerungen geben wird, sondern auch, dass die Kontaktbeschränkungen im Wesentlichen in Kraft bleiben. Kernforderungen: ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen und möglichst kein Zusammentreffen mit Menschen, die nicht im selben Haushalt leben. „Dies gilt weiterhin verbindlich und Verstöße gegen diese Kontaktbeschränkungen werden entsprechend von den Ordnungsbehörden sanktioniert“, heißt es in dem dazu veröffentlichten Papier der Bundesregierung.
In Bayern gibt es dazu noch weitergehende Regelungen inklusive Bußgeldkatalog. Die Wohnung darf hier nicht ohne „triftigen Grund“ verlassen werden. Doch was ist ein triftiger Grund? Die entsprechende Auflistung in der Verordnung des Bayerischen Gesundheitsministeriums wird mit einem „insbesondere“ eingeleitet, sie ist also weder umfassend noch abschließend. Und so bleibt es am Ende der individuellen Entscheidung der Exekutivbehörden – Polizei und Ordnungsamt – überlassen, ob ein triftiger Grund vorliegt oder nicht, und ob ein entsprechendes Bußgeld verhängt wird. 150 Euro werden laut dem Katalog von Innen- und Gesundheitsministerium fällig, wenn man die Wohnung ohne „triftigen Grund“ verlässt.
Wer den Mindestabstand von 1,5 Metern zu Personen außerhalb seines Haushalts nicht einhält, kann mit einem Bußgeld von 150 Euro belegt werden. So sieht es die bayerische Verordnung zu den verhängten Ausgangsbeschränkungen vor. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat das nun relativiert. Ein generelles Verbot sei nicht verhältnismäßig. Es handle sich lediglich um eine Empfehlung. Ein Bußgeld kann nur in bestimmten Fällen verhängt werden. Geklagt hatte ein Jurist aus der Oberpfalz.
Nach einer erfolgreichen Klage gegen die Ausgangsbeschränkungen hat die Bayerische Staatsregierung nun nachgebessert und anstelle einer Verfügung eine gesetzliche Verordnung erlassen. Außerdem soll es ein Monitoring der jetzigen und weiteren Maßnahmen geben, um sie in Einklang „mit der Liberalität unseres Rechtsstaats“ zu bringen, so Ministerpräsident Markus Söder.
Derzeit sieht das Gericht im zweiten Korruptionsprozess „keinen validen Beweis“ dafür, dass Joachim Wolbergs als Dritter Bürgermeister „praktische Einflussmöglichkeiten“ auf Bau- und Immobilienprojekte hatte. Damit ist der Vorwurf der Bestechlichkeit im Fall Schmack vorerst vom Tisch. Zum weniger schwerwiegenden Vorwurf der Vorteilsannahme positionierte sich die Kammer am letzten Verhandlungstag vor der Kommunalwahl nicht.
„Praktische Einflussmöglichkeit“: Zu der Frage ob Joachim Wolbergs diese als Dritter Bürgermeister hatte oder nicht, will sich das Gericht im zweiten Korruptionsprozess demnächst positionieren. Verteidigung und Staatsanwaltschaft vertreten dazu eine gegenteilige Auffassung. Das Thema könnte das Verfahren deutlich in die Länge ziehen.
Im zweiten Korruptionsprozess gegen Joachim Wolbergs bemüht sich das Gericht, den Terminplan zu straffen. Zumindest bis Ende April ist ein Urteil – nach derzeitigem Stand – möglich. Es gibt aber noch jede Menge Beweisanträge abzuarbeiten. Unter anderem soll nun der frühere Mitangeklagte Martin Schmack als Zeuge vernommen werden.
Urteil im PG Bikes-Prozess am Landgericht Regensburg. Der frühere Geschäftsführer des Regensburger E-Bike-Unternehmens wurde wegen vorsätzlicher Insolvenzverschleppung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Die zahlreichen Betrugsvorwürfe, die sich in der bisherigen Beweisaufnahme nicht bestätigen ließen, wurden zuvor bereits fallengelassen.
Wegen Bestechung von Oberbürgermeister Joachim Wolbergs verurteilte die fünfte Strafkammer am Landgericht Regensburg einen früheren Geschäftsführer des Immobilienkonzerns „Sontowski & Partner“. Das Gericht betonte aber ausdrücklich, dass damit keine Vorentscheidung über Wolbergs’ Schuld oder Unschuld im noch laufenden Prozess getroffen sei. Allein der Versuch, einen Amtsträger mit geldwerten Vorteilen zu beeinflussen, sei strafbar.
Nach dem Fund einer kleinen Menge Drogen verweigert ein Polizeibeamter dem Beschuldigten den Kontakt zu seinem Rechtsanwalt. Eine Teilnahme als Zeuge bei der Wohnungsdurchsuchung wird dem Verteidiger untersagt. Unter Androhung körperlicher Gewalt erteilt der Beamte ihm einen Platzverweis. Im Durchsuchungsprotokoll vermerkt er anschließend, es sei freiwillig auf Zeugen bei der Durchsuchung “verzichtet” worden. So schildert es Rechtsanwalt Philipp Pruy und hat Belege.
Zu einem Schlagabtausch um die zeitliche Planung kam es am 23. Tag des zweiten Korruptionsprozesses gegen Joachim Wolbergs. Das Gericht bat „vorsorglich“ um Terminvorschläge für Juni und Juli. Da platzte Wolbergs und seinem Verteidiger der Kragen.
Im abgetrennten Verfahren des zweiten Korruptionsprozesses fällt am Freitag das Urteil für den wegen Bestechung angeklagten früheren Geschäftsführer von Sontowski & Partner. Es geht um eine Spende von 5.000 Euro. Ein Punkt ist auch für die Entscheidung im Fall Wolbergs von einiger Bedeutung.
Der frühere SPD-Fraktionschef Norbert Hartl nimmt Joachim Wolbergs bei seiner Zeugenaussage gegen den Vorwurf der Einflussnahme zugunsten von Schmack-Projekten in Schutz. Er habe nur längst von der Koalition gefällte Beschlüsse umgesetzt. Die frühere Leiterin von Wolbergs’ Wahlkampfbüro gibt erneut zu Spenden, Darlehen und Geldflüssen Auskunft.
Das Verfahren gegen einen Mitangeklagten im Korruptionsprozess wird abgetrennt und auch der dritte Befangenheitsantrag von Joachim Wolbergs wird abgelehnt. Außerdem wird am Freitag Anja Wolbergs vernommen – es geht um das Darlehen, mit dem Wahlkampfschulden getilgt wurden und darum, wie sie das alles erlebt hat. Auch die Scheinrechnung über 30.000 Euro ist erneut Thema.
Die Staatsanwaltschaft hat ein Ermittlungsverfahren gegen eine städtischen Spitzenbeamten wegen Verdachts auf Falschaussage eingeleitet, Norbert Hartl wird als Zeuge geladen und Wolbergs-Verteidiger Peter Witting stellt seinen dritten Befangenheitsantrag. Interessant für das Verfahren war am 19. Tag im Korruptionsprozess aber die Aussage des Leiters des städtischen Umweltamtes.
Für die Chefin des Planungsamtes war eigentlich klar: Im Landschaftsschutzgebiet „Auf der Platte“ wird nicht gebaut. Doch dann gab es „Gespräche auf Referentenebene“, sagt sie am Freitag vor Gericht. Bürgermeister Jürgen Huber weiß von alledem nichts.
Nicht alltäglich, aber auch nicht unmöglich war Planungsreferentin Christine Schimpfermann zufolge die Lösung, mit der ein Bauvorhaben des „Immobilien Zentrum Regensburg“ im Landschaftsschutzgebiet ermöglicht werden sollte. Joachim Wolbergs habe das Projekt zwar stets befürwortet, aber keine Weisung erteilt, nach dem Motto „Koste es, was es wolle“.
Das Gericht will sich den Ton, den Joachim Wolbergs bisweilen anschlägt, nicht länger bieten lassen und hat ihm nun unmissverständlich Ordnungsmaßnahmen angedroht. Derweil bestätigt ein Zeuge, dass das „Immobilien Zentrum Regensburg“ 30.000 Euro an Wahlkampfkosten über eine Scheinrechnung bezahlt hat. Wolbergs räumt einen Fehler ein – und fordert im Gegenzug Ermittlungen gegen andere Parteien und Medien.
Erneut hat Joachim Wolbergs über seinen Verteidiger die drei Berufsrichter der 5. Strafkammer wegen Befangenheit abgelehnt. Nun muss zum zweiten Mal eine andere Kammer über diesen Antrag entscheiden. Derweil schildert ein Zeuge, dass die Bundes-SPD vorsorglich bereits sämtliche Regensburger Bauträger-Spenden – rund 700.000 Euro – an die Bundestagsverwaltung abgeführt hat, um höhere Sanktionen im Falle einer Verurteilung zu vermeiden.
Dass eine Spende von 5.000 Euro für den Wolbergs-Wahlkampf unzulässig war, will ein mitverantwortlicher Geschäftsführer von Sontowski & Partner bereits früh erkannt haben. „Das hätte ich unterbinden müssen“, sagt er am Freitag vor Gericht. Stichhaltige Belege, dass Joachim Wolbergs davon wusste, fehlen aber.
Zustimmung in der Koalition, Ablehnung in der Verwaltung: So stellt sich im zweiten Korruptionsprozess bislang die Situation bei der Diskussion um größere Einzelhandelsflächen am „Nördlichen Rübenhof“ dar. Einen anrüchigen Einsatz von Wolbergs für dieses Projekt der Unternehmer Schmack und Sontowski & Partner sehen weder Spitzenbeamte der Verwaltung noch Stadträte.