Obwohl jemand versucht hat, Daten vom Computer von Christian F. unwiderruflich zu löschen, ist es IT-Spezialisten gelungen, Suchbegriffe zu rekonstruieren, die bei Google und in einem Filesharing-Programm verwendet wurden. Den Angeklagten im Mordprozess um Maria Baumer belasten diese Indizien schwer.
„Der perfekte Mord“, „perfektes Mordgift“, „Insulin letale Dosis“, „Lorazepam letale Dosis“, „Judo Würgegriff“ „Guillotine-Griff“, „Kalk“. Der Sachverständige im Sitzungssaal 104 redet schnell. Man bekommt nur schwer alle Begriffe mit, die er der Kammer unter Vorsitz von Richter Dr. Michael Hammer vorliest. Es sind Google-Suchen, die der Experte für forensische Datenanalyse auf einem Rechner von Christian F. rekonstruieren konnte. Gemeinsam mit seiner Kollegin hat der Münchner IT-Spezialist eine ganze Reihe von Geräten, Handys, Laptops, PCs und Notebooks, Speicherkarten und USB-Sticks überprüft, die von den Ermittlern sichergestellt wurden. Sie gehören Christian F. und der 2013 tot aufgefundenen Maria Baumer, seiner früheren Verlobten, die er umgebracht haben soll.
„Extrem seltsam“ kam Christian F. jenem Polizeibeamte vor, bei dem er 2012 das Verschwinden seiner Verlobten Maria Baumer angezeigt hatte. An ein Tötungsdelikt dachten die Ermittler aber zunächst nicht. Die Todesursache lässt sich bis heute nicht mit Sicherheit feststellen. Ebenso wenig, wie lange die Leiche der 26jährigen in einer Grube in einem Waldstück lag. Zu den Medikamenten, mit dem F. sie vergiftet haben soll, hatte er weitgehend unkontrollierten Zugriff.
In Kombination können sie tödlich wirken: Zwei Medikamente, die in den sterblichen Überresten von Maria Baumer „eindeutig identifiziert“ wurden. Unklar bleibt die Dosis. Fragen wirft auch ein Blackout auf, den die 26jährige keine zwei Wochen vor ihrem Verschwinden hatte. Die Verteidigung von Baumers früheren Verlobten stellt die These in den Raum, dass sie eines der Medikamente freiwillig zur Schmerzbehandlung eingenommen haben könnte.
Ein Spaten, der neben den sterblichen Überresten von Maria Baumer gefunden wurde, beschäftigt das Landgericht Regensburg am Dienstag. Ihr früherer Verlobter hatte einen baugleichen Spaten wenige Tage vor ihrem Verschwinden gekauft. Später tauchte dann unter mysteriösen Umständen ein zweiter Spaten auf dem Speicher des Angeklagten auf.
Oft laut, manchmal wütend, meist aber resigniert gibt sich Joachim Wolbergs in seinem Schlusswort beim zweiten Korruptionsprozess. An eine vollständige Rehabilitierung glaubt er mittlerweile nicht mehr. Die Verurteilung im ersten Verfahren bleibe an ihm kleben. Der Ex-Oberbürgermeister fordert als ein persönliches Fazit die Abschaffung von Parteispenden.
Ein Kripobeamter bestätigt kurz vor dem Urteil im zweiten Wolbergs-Prozess Vorwürfe aus einem anonymen Schreiben gegen einen leitenden Ermittler der Kripo. In seinem Schlusswort rechnet am Dienstag der Unternehmer Ferdinand Schmack mit der Staatsanwaltschaft ab. Es sei „absolut tragisch“, dass er vor Gericht stehe. Er verabscheue Korruption.
Fast sieben Jahre, nachdem die 26jährige Maria Baumer in einem Waldstück tot aufgefunden wurde, beginnt nun der Prozess gegen ihren früheren Verlobten. Das Landgericht Regensburg hat die Anklage der Staatsanwaltschaft wegen Mordes zugelassen.
Die eigentlich schon abgeschlossene Beweisaufnahme im zweiten Korruptionsprozess gegen Joachim Wolbergs wird noch einmal eröffnet. Zwei Kripobeamte sollen nun wegen eines anonymen Schreibens als Zeugen vernommen werden.
Mit einem Freispruch vom wesentlichen Anklagepunkt endet der Prozess wegen eines Polizeieinsatzes wegen Ruhestörung im Januar 2018, der völlig aus dem Ruder lief. In jener, so Medienberichte, „Schocknacht für die Regensburger Polizei“ brach sich ein Beamter das Sprunggelenk. Doch das könne man dem Angeklagten nicht zum Vorwurf machen, so das Gericht. Das Verhalten der Beamten sei weder vorhersehbar noch naheliegend gewesen.
Strafverteidiger Peter Wittting fordert im Korruptionsprozess einen Freispruch für Joachim Wolbergs in allen Anklagepunkten. Zumindest solle das Gericht den „Irrtumsgedanken“ in Betracht ziehen. Der Rechtsanwalt appelliert, den Menschen Wolbergs zu sehen. Dieser sei „keiner der Politiker, die man landläufig kennt“.
Eine letzte Zeugin, letzte vorgespielte Telefonate, heftige Vorwürfe des Angeklagten und mehrere Streitgespräche mit der Staatsanwaltschaft prägen den 28. Tag im zweiten Korruptionsprozess gegen Joachim Wolbergs. Am Dienstag kommender Woche sollen die Plädoyers beginnen. „Sie haben mein Leben zerstört“. Er habe sein Erbe verloren. Und seinen Beruf. „Und morgen kann ich wieder in der Zeitung […]
Von drei Angeklagten im Prozess wegen eines aus dem Ruder gelaufenen Polizeieinsatzes wegen Ruhestörung ist nur noch einer übrig geblieben. Hat Nico Z. einem Beamten einen Schlag versetzt, so dass dieser zu Boden ging und sich verletzte? Zeugen schildern das Geschehen deutlich anders als die beiden Polizisten.
Als „Hammer-Urteil“ bezeichnen mehrere Medien mittlerweile eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs. „Tagelang unbemerkt“ geblieben sei dieses Urteil. Das könnte an der fragwürdigen Kommunikation des Gerichts liegen.
Am zweiten Tag des Prozesses um einen Polizeieinsatz wegen Ruhestörung, der völlig aus dem Ruder lief, mehren sich die Zweifel an der Version zumindest eines Beamten. Der brach sich bei dem Einsatz das Sprunggelenk. Beim Stolpern oder weil er angegriffen wurde, lautet die zentrale Frage. Am Mittwoch wurde ein Student vernommen, der an dem Abend gefilmt hat.
Das Bayerische Gesundheitsministerium hat seine Verordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie so weit gefasst, dass mittlerweile (fast) alles ein „triftiger Grund“ ist, um die Wohnung zu verlassen. Zu diesem Ergebnis kommt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in einer aktuellen Entscheidung. Die Ausgangsbeschränkungen sind damit Makulatur.
„Schocknacht für Regensburger Polizei“ hieß es vor gut zwei Jahren, als gleich vier Polizisten bei Einsätzen im Stadtgebiet verletzt wurden. Ein Einsatz wird nun vor Gericht verhandelt und die Schilderungen, warum es zur Eskalation kam, sind höchst unterschiedlich.
In einer Eilentscheidung hat das Verwaltungsgericht Regensburg einem Herrenausstatter im Donaueinkaufszentrum die Öffnung seines Geschäfts erlaubt. Die Verordnung des Bayerischen Gesundheitsministeriums verstoße gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz.
Wegen der Corona-Pandemie wurden zwei Verhandlungstermine in dieser Woche abgesetzt. Frühestens weitergehen wird es am 4. Mai. Die Unterbrechung könnte aber auch rund drei Monate dauern.
Ist das eigenhändige Wechseln der Winterreifen erlaubt? Darf man allein auf einer Parkbank sitzen – und wenn ja, wie lange? Ein Regensburger Jurist wollte es genauer wissen. Wirkliche Klarheit brachte sein Antrag beim Verwaltungsgericht München aber nicht. Zwar darf aber er nun seine Reifen wechseln. Doch vorhandene Widersprüche ließ das Gericht unter den Tisch fallen. Faktisch obliegt die Auslegung, ob etwas verboten ist oder nicht, am Ende der Polizei.
Wer den Mindestabstand von 1,5 Metern zu Personen außerhalb seines Haushalts nicht einhält, kann mit einem Bußgeld von 150 Euro belegt werden. So sieht es die bayerische Verordnung zu den verhängten Ausgangsbeschränkungen vor. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat das nun relativiert. Ein generelles Verbot sei nicht verhältnismäßig. Es handle sich lediglich um eine Empfehlung. Ein Bußgeld kann nur in bestimmten Fällen verhängt werden. Geklagt hatte ein Jurist aus der Oberpfalz.