Der Prozess gegen den 55-jährigen Regensburger Gerhard K. wegen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs vor der Jugendschutzkammer des Landgerichts Regensburg steht unmittelbar vor dem Abschluss. Am heutigen fünften Verhandlungstag wurde die Beweisaufnahme, die fast ausschließlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand, beendet. Unklar ist, ob es Versäumnisse der Behörden gab und was mit weiteren Vorwürfen ist, die abseits des Prozesses gegen den einschlägig vorbestraften Missbrauchstäter im Raum stehen.
Meist vermummt und von Publikum abgewandt: der 55jährige Angeklagte Gerhard K. Foto: om
Am ersten Verhandlungstag im Missbrauchsprozess gegen Gerhard K. im neuen Jahr finden sich wieder mehr Zuschauerinnen und Zuschauer im Sitzungssaal ein als zuletzt. Doch auch dieses Mal wird die Öffentlichkeit weitgehend ausgeschlossen – die Anwesenden erfahren fast nichts. Unter ihnen ist etwa auch ein Zeuge, der erst mit der heutigen Post erfahren hat, dass man seine vorgesehene Aussage nicht brauchen wird. Das stand zwar spätestens schon am 18. Dezember 2020 – dem letzten Prozesstag im alten Jahr – fest, aber so ein Abladungsbrief kann zwischen den Jahren schon mal ein bisschen dauern.
Die Klage von AfD-Stadtrat Erhard Brucker gegen die Besetzung der Verwaltungsbeiräte ist unzulässig. Das entschied das Verwaltungsgericht Regensburg und begründet auch ansonsten ausführlich, warum es für die beiden AfD-Stadträte keinen automatischen Anspruch auf eine solche Position gibt. Brucker hatte im Sommer den Verwaltungsbeirat für das Amt für Integration und Migration für sich beansprucht und war im Stadtrat durchgefallen.
Der ursprünglich für diesen Freitag angesetzte Prozesstermin um diverse Unterlassungs- und Richtigstellungsforderungen der BTT Bauteam Tretzel GmbH gegen regensburg-digital wurde wegen eines Krankheitsfalles abgesetzt. Das Landgericht Regensburg wird einen neuen Termin bestimmen.
Die Betriebsschließungsversicherung, die ein Regensburger Gastronom 2013 bei der Dialog AG abgeschlossen hatte, um sich gegen entsprechende Folgen abzusichern, muss nicht für dessen Corona-Ausfälle zahlen. Das entschied das Landgericht Regensburg am heutigen Freitag. Es geht um die Versicherungsklauseln im Detail.
Holprig und von strafprozessualen Taktierereien geprägt ist auch der zweite Verhandlungstag gegen einen 55-jährigen Regensburger, der wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern auf der Anklagebank sitzt. Der Großteil des Prozesses fand bislang nicht öffentlich statt, ein genereller Ausschluss der Öffentlichkeit wurde von der Jugendschutzkammer des Landgerichts Regensburg abgelehnt. Um den minderjährigen Opfern eine Aussage zu ersparen, zeichnen sich ein Teilgeständnis des Angeklagten und die Möglichkeit eines Deals ab.
Eine 2017 eingereichte Klage von Wohnungseigentümern in der Malergasse gegen den Fanladen des SSV Jahn Regensburg scheiterte gestern vor dem Verwaltungsgericht Regensburg. Trotzdem kritisierte die Zweite Kammer die „unbestimmte“ Baugenehmigung, die die Stadt Regensburg für das Fanprojekt erteilt hatte.
„Der Beschluss unterliegt auf Dauer der Geheimhaltung“, heißt es in der Vorlage, die der Regensburger Stadtrat Ende Oktober mehrheitlich beschlossen hat. Demnach übernimmt die Stadt 70 Prozent der Verteidigerkosten, die Hans Schaidinger im Zuge zweier Ermittlungsverfahren ausgegeben hat. Der Alt-OB hatte als Bediensteter der Stadt Rechtsschutz beantragt.
Nach wie vor schwelt der Rechtsstreit zwischen unserer Redaktion und der Bauteam Tretzel GmbH. Wegen Berichten aus den Jahren 2018 und 2019 zu seinem Energiekonzept auf dem Nibelungenareal verklagt uns das Unternehmen auf Unterlassung und Richtigstellung. Nun gibt es einen ersten Verhandlungstermin. Eine ausführliche Zusammenfassung des aktuellen Stands und unserer Positionen.
Totschlag-Prozess vor dem Landgericht Regensburg. Besonders am vierten Verhandlungstag diesen Mittwoch offenbart sich ein schwieriges und kriminelles Leben des angeklagten Nittendorfer Heizungsbauers Dieter E. Die verhandelte Frage ist: hat der notorische Stalker seine letzte Ex-Partnerin genötigt und getötet? Bei einer möglichen Verurteilung steht mittlerweile auch Sicherungsverwahrung im Raum.
Trotz einer Versicherung gegen Betriebsschließungen weigern sich mehrere Anbieter zu bezahlen und bieten einen Bruchteil des entstandenen Schadens als vermeintliche Kulanz an. Ein bundesweites Phänomen, das nun auch in Regensburg Gerichtsverfahren nach sich zieht.
Die 2. Strafkammer des Landgerichts Regensburg verurteilt Christian F. wegen Mordes an seiner früheren Verlobten Maria Baumer zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Das Gericht sieht niedrige Beweggründe und Heimtücke als Mordmerkmale und stellt zudem die besondere Schwere der Schuld fest.
In einer neunstündigen Marathonsitzung wurden am Dienstag die Plädoyers beim Mordprozess um den Tod von Maria Baumer gehalten. Die Verteidigung fordert Freispruch, Staatsanwaltschaft und Nebenklage lebenslänglich mit besonderer Schwere der Schuld.
Im Mordprozess um den Tod von Maria Baumer sorgt die Ankündigung eines Beweisantrags für Misstöne zwischen dem Kammervorsitzenden Michael Hammer und Strafverteidiger Michael Euler.
Am Donnerstag verurteilte das Schöffengericht am Amtsgericht Regensburg einen 29-jähirgen Handwerker wegen Geldfälschung und Betrugs in drei Fällen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, ausgesetzt zur Bewährung. Der Angeklagte hatte verschiedene Euro-Scheine am heimischen Drucker hergestellt und zur Bezahlung von sexuellen Dienstleistungen verwendet.
In der Regensburger Korruptions- und Spendenaffäre muss sich nun der dritte Regensburger Kommunalpolitiker vor Gericht verantworten. Wie das Landgericht Regensburg am heutigen Donnerstag mitteilt, wurde die Anklage gegen den früheren OB-Kandidaten Christian Schlegl zur Hauptverhandlung zugelassen.
Über acht Jahre nach dem Tod seiner damaligen Verlobten lässt Christian F. über seinen Verteidiger eine Version der Ereignisse des 26. Mai 2012 verlesen, die bei Angehörigen und Staatsanwaltschaft für Empörung sorgt. Rechtsanwalt Michael Euler sieht hingegen dadurch die Weichen auf Freispruch gestellt, auch wenn das Verhalten seines Mandanten moralisch verwerflich gewesen sei.
Nicht nur über seine Vorlieben für Minderjährige belog Christian F. sein Umfeld, auch über sein Scheitern im Medizinstudium. Trotz zahlreicher Bekannter, die zwischenzeitlich vernommen wurden, bleibt das Bild des Angeklagten im Mordprozess um den Tod von Maria Baumer diffus. Er scheint sich stets im Hintergrund gehalten zu haben.
Der Wunsch nach einer romantischen Beziehung zu einer früheren Patientin ist in den Augen der Staatsanwaltschaft das Motiv dafür, dass Christian F. seine frühere Verlobte Maria Baumer ermordet hat. Am Mittwoch schildert Valerie S. im Zeugenstand wie F. sich ihr Vertrauen erschlich, sie zunehmend stalkte und schließlich betäubte. Weitere Ermittlungsergebnisse legen nahe, dass der Angeklagte regelrecht besessen von seinem späteren Opfer war.
Ein Urteil aus dem Jahr 2016 belegt: Christian F. neigt zu systematischen Grenzüberschreitungen. Minderjährige Schüler des Domspatzengymnasiums, die ihm vertrauten, missbrauchte er sexuell. Einer früheren Patientin am Bezirksklinikum stellte er nach und betäubte sie – mit demselben Medikament, das auch in den Haaren seiner getöteten Verlobten festgestellt wurde.