5,3 Millionen Corona-Schnelltests für Laien hatte das Bayerische Gesundheitsministerium im Februar von einer Siemens-Tochter geordert. Geschätztes Volumen: rund 25 Millionen Euro. Die Vergabekammer Südbayern sieht den zugrunde liegenden Vertrag in einem mehr als deutlichen Beschluss als von Anfang an unwirksam und rügt zahlreiche Verstöße gegen das Vergaberecht.
Klaus Holetschek hat am 8. Januar das Amt als bayerischer Gesundheitsminister übernommen. Sein Ministerium geht gegen die Entscheidung der Vergabekammer vor. Foto: pm
Für das Bayerische Gesundheitsministerium und Minister Klaus Holetschek geht es vor dem Obersten Bayerischen Landesgericht in München wohl vor allem um Glaubwürdigkeit. Mit einer sofortigen Beschwerde geht das Ministerium dort gegen eine Entscheidung der Vergabekammer Südbayern vor, die ernste Zweifel daran weckt, dass es bei den Auftragsvergaben für Corona-Schnelltests durch das Ministerium korrekt zugeht.
Das Landgericht Regensburg hat die Verurteilung eines 54jährigen wegen Computerbetrugs bestätigt. Der Ingenieur ließ demnach fast 230.000 Euro vom Konto seiner Ex-Frau verschwinden.
Im Prozess um das tote Baby, das zu Weihnachten 2020 in einer Mülltonne gefunden wurde, geht es vor dem Landgericht Regensburg vor allem darum, ob die Mutter wissen konnte, dass ihr Kind nach der Geburt auf einer Toilette zunächst noch gelebt hat. Der Mordvorwurf wird sich wohl nicht halten lassen.
Zu zwei Jahren und neun Monaten Haft wurde am Dienstag ein 39-jähriger Rodinger vom Amtsgericht Regensburg verurteilt. Er hat nach Überzeugung des Gerichts seine Nachbarin sexuell belästigt und ist bei ihr eingebrochen, um Unterwäsche zu klauen. Außerdem hat er eine Reihe an Autoreifen von jungen Frauen zerstochen.
Der Bundesgerichtshof hat ein erstes Urteil in der Regensburger Korruptionsaffäre bestätigt. Die Verurteilung des Bauträgers Ferdinand Schmack wegen Bestechung ist damit rechtens.
Der Bauunternehmer Karl S. kommt im Verfahren um eine Millionenpleite bei einem Großauftrag am heutigen Candis-Viertel mit einer Bewährungsstrafe davon. Vom Betrugsvorwurf sprach ihn die Kammer frei.
Die Staatsanwaltschaft denkt über eine Revision gegen das Urteil im Prozess gegen Christian Schlegl nach. Während dessen Verteidiger die Staatsanwaltschaft attackiert, hat sich auch Joachim Wolbergs zu Wort gemeldet und seine Sicht der Dinge über einen Mailverteiler verschickt.
Ein „Abholer“ einer überregionalen Trickbetrügerbande muss sich seit Dienstag vor dem Landgericht Regensburg verantworten. Der geständige Angeklagte soll sich als Polizist ausgegeben und im Herbst und Winter 2020 fünf Seniorinnen in Regensburg und Bad Abbach um insgesamt 47.000 Euro gebracht haben.
Joachim Wolbergs verbreitete im Mai 2020 in einer Facebook-Videobotschaft falsche Tatsachen über den freien Journalisten Hubertus Wiendl. Nach einem heutigen Urteil des Amtsgerichts Regensburg muss er diese Aussagen nun löschen.
Bei dem einen Bauträger war es den Beschäftigten aufgrund hoher Provisionen meist egal, ob sie die „von oben angeordneten“ Spenden an CSU oder SPD erstattet bekamen oder nicht. Beim anderen waren sich die als Strohmänner gewählten Freiberufler nicht bewusst, dass ihr „Freundschaftsdienst“ ein rechtliches Problem sein könnte. Das sagen die Architekten, Rechtsanwälte und ein Bilanzbuchhalter am dritten Tag beim Prozess gegen Christian Schlegl. Für diesen scheint sich die Lage ungeachtet solcher Einblicke aber zu verbessern.
Der Prozess um die Millionenpleite des Bauunternehmers Karl S. steht vor einer Neuauflage. Hintergrund sind unterschiedliche Einschätzungen von Kammer und Staatsanwaltschaft zum Vorwurf der Insolvenzverschleppung.
Der Chamer Hersteller des Nahrungsergänzungsmittels Spoosty stieg als Marke im letzten Jahr intensiv in den Ausdauersport ein. Im Januar 2020 wurde ein eigenes Triathlon-Team mit Namen wie Sebastian Neef präsentiert. Ein halbes Jahr später wurden ein Athlet und eine Athletin gefeuert. Letztere erstritt nun 12.000 Euro am Landgericht Regensburg.
Bereits im September 2020 hatte das Landgericht Regensburg die Anklage gegen den früheren Oberbürgermeisterkandidaten der CSU zugelassen. Heute wurden die Termine bekannt gegeben.
Während die Zeugenladung im Strafprozess gegen Bauunternehmer Karl S. auch an diesem Freitag schwierig bleibt, ist die Hauptverhandlung für seinen Sohn Tobias beendet. Das Verfahren gegen den Junior wird gegen eine Auflage von 35.000 Euro vorläufig eingestellt.
Der Landtagsabgeordnete Dr. Franz Rieger und sein Wahlkampfmanager Peter Kittel müssen sich vor Gericht verantworten. Die Anklage gegen beide wurde in dieser Woche zugelassen. Es geht um Beihilfe zur Steuerhinterziehung, bei Rieger zusätzlich um Erpressung.
Einen Freispruch für den Bauunternehmer Karl S. wird es aller Voraussicht nach nicht geben. Doch im Prozess um die Millionenpleite bei einem Bauvorhaben auf dem Candis-Viertel im Jahr 2014 zeichnet sich ab, dass mit die schwerwiegendsten Vorwürfe wohl nicht zu halten sein werden. Auf ihr Geld warten viele Handwerker in dem nach wie vor nicht abgeschlossenem Insolvenzverfahren bis heute.
Die Stadt Regensburg hat einen Eilrechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht gewonnen. Zwei Stadtbewohner hatten sich gegen die Ausgangsbeschränkungen und die nächtliche Ausgangssperre (die mittlerweile aufgehoben ist) gewehrt. Das Gericht befand – ohne in der Hauptsache zu entscheiden –, dass die beiden gar kein Recht haben, auf diesem Wege gegen die Maßnahmen vorzugehen.
Ein schwerer Raub im Regensburger Drogenmilieu wird derzeit vor der 7. Kammer des Landgerichts verhandelt. Hatte man nach einem (Teil-)Geständnis des 26-jährigen Angeklagten zunächst Hoffnung, den Prozess zügig abschließen und den Drogenabhängigen in einer Entzugsklinik unterbringen zu können, gestaltet sich der Verlauf sehr zäh.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat das flächendeckende Alkoholverbot in Bayern unter freiem Himmel vorläufig außer Vollzug gesetzt und damit dem Eilantrag eines Regensburgers recht gegeben. Ein solches Verbot sei vom Infektionsschutzgesetz nicht gedeckt, heißt es zur Begründung.
Im Prozess gegen den 55-jährigen Gerhard K. fällte das Landgericht Regensburg am heutigen Donnerstag das Urteil. Der Regensburger wurde wegen mehrfachen schweren sexuellen Missbrauchs von zwei Kindern schuldig gesprochen und zu vier Jahren Haft verurteilt. Die Jugendschutzkammer behielt sich außerdem vor, den Täter nach Haftverbüßung in Sicherungsverwahrung zu schicken. Von der Urteilsbegründung war die Öffentlichkeit – wie schon während des Großteils der Verhandlung – ausgeschlossen.