Ein Hunger- und Durststreik von 44 Asylbewerberinnen und Asylbewerbern auf dem Münchner Rindermarkt sorgte im Juni 2013 für bundesweites Aufsehen. Am Ende wurde das Protestcamp von der Polizei geräumt, Teilnehmer vor Gericht gestellt. Nach fast zwei Jahren stellte nun das Landgericht München I fest: Die Auflösung war rechtswidrig. Am Mittwoch wird im Reginakino dazu eine Dokumentation gezeigt. Anschließend wird diskutiert.
Festnahme von Hedayatzadeh am Münchner Rindermarkt Juni 2013. Foto: www.flickr.com/photos/koernerfresser
Juristisch dürfte der Mann kaum Chancen haben: Die Stadtbau will einen Rollstuhl-Fahrer aus seiner Wohnung klagen und befindet sich damit – rein rechtlich gesehen – wohl auf der sicheren Seite. Die Vorgeschichte interessiert vor Gericht nämlich nicht.
Zwei Lagerräume und ein kleiner Freisitz – für diesen Anbau an das „älteste Schulhaus Deutschlands“ werden im Markt Schierling rund 165.000 Euro ausgegeben.
Die Gerichtsprozesse zur umstrittenen Räumung des Durststreiks am Münchner Rindermarkt dauern an. Im Sommer 2013 protestierten dort rund 50 Flüchtlinge für eine Verbesserung ihrer Lebensbedingungen. Am Ende wurde das Protestcamp von der Polizei gewaltsam geräumt. Seit geraumer Zeit laufen Verfahren gegen mehrere Beteiligte. Wir sprachen mit dem Anwalt des Angeklagten Houmer Hedayatzadeh. Aus Sicht von Hartmut Wächtler war die Räumung des Camps illegal.
Zwei Männer ziehen von der Maidult zur Albertstraße, grölen dabei Nazi-Parolen und rechtsradikale Liedtexte. Vor dem Amtsgericht hält der Alkohol als Erklärung her.
Zwei Nachtschwärmerinnen machen im Vollrausch ein Boot auf der Donau los, um nach Mexiko zu fahren – heute mussten sich die jungen Frauen vor der Richterin verantworten.
Körperverletzungsvorwürfe gegen alle drei Beteiligten – so lautet das vorläufige Ermittlungsergebnis der Polizei zur Schlägerei im Café Alex. Diese sei nicht rassistisch motiviert gewesen, heißt es einerseits. Andererseits soll die Frau nach der Auseinandersetzung den Hitlergruß gezeigt haben.
UPDATE: Im Berufungsverfahren der KVR-Massenabmahnungen sollte am Dienstag das Urteil fallen. Doch nun wurde der Verkündungstermin kurzfristig verschoben. Offenbar hat Urmann einen Ablehnungsantrag gestellt, über den das Gericht erst entscheiden muss. Zuvor hatte Urmann bereits erfolglos Befangenheitsanträge gegen die Richter gestellt.
„Keine Bedienung für Nazis“ contra „Keine Bedienung für Nazis“: Am Mittwoch ging dieser Streit vor Gericht. Es geht ums Geld – und um verletzte Eitelkeit.
Ein 20-Jähriger ist dreimal beim Schwarzfahren erwischt worden – nun drohte ihm Gefängnis. Denn der junge Mann war zum Zeitpunkt einer der Fahrten noch auf Bewährung.
Ein vorbestrafter Alkoholiker auf einer Marihuana-Plantage – rein zufällig? Wer soll das bitte glauben? Für Ermittler, Staatsanwaltschaft und Amtsgericht war ein Regenstaufer der ideale Schuldige. Bei der Berufung stellte sich nun heraus: Die Beweislage war dünn, die Ermittlungen von Pannen gekennzeichnet.
Seit 2009 darf das „Kinder-Taxi“ nicht mehr auf die Dult. Die Betreiberin des Fahrgeschäfts unterlag der Stadt heute ein weiteres Mal gerichtlich. Dabei wurde auch die Frage diskutiert, ob Micky Maus oder Goofy besser zur bayerischen Tradition passen.
Trotz Anfechtung der Republikaner: Die Kommunalwahl in Regenstauf muss nicht wiederholt werden. Die Partei wollte nachweisen, dass sie zu Unrecht nicht zur Wahl zugelassen wurde – anhand des vermeintlichen Willens eines Toten.