Der gleiche Mann hat eine transsexuelle Bosnierin nun zum zweiten Mal angegriffen. Nach wie vor muss sie in derselben Flüchtlingsunterkunft wie der Täter leben, obwohl es Alternativen gäbe.
Als „Schwuchtel“ hätten die beiden Männer sie beschimpft, sie hin und her geschubst und versucht, ihr auf den Kopf zu schlagen. Sie solle „endlich aus Deutschland abhauen“, habe einer der beiden zu ihr gesagt. Am Ende kam Dervisa R. „nur“ mit einer zerrissenen Jacke davon. All das geschah am Samstag. Es ist das zweite Mal, dass die transsexuelle Bosnierin innerhalb eines Monats angegriffen wurde. Und einer beiden Männer ist derselbe, der die 24jährige vor wenigen Wochen in der Asylunterkunft Grunewaldstraße krankenhausreif geschlagen hat (unser Bericht vom 30. September). Das mutmaßliche Tatmotiv: Dervisas Transsexualität.
Im Verfahren um versuchten Totschlag an einem Asylbewerber hat die Verteidigung einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter Carl Pfeiffer gestellt.
Hitziger Tag beim Prozess um versuchten Totschlag an einem Asylbewerber. Richter und Rechtsanwalt geraten mehrfach aneinander. Ein Dolmetscher muss ausgewechselt werden. Die Angeklagten legen ein Geständnis ab. Der medizinische Gutachter bezeichnet die Attacke als „potentiell lebensgefährlich“. Bei der Befragung des Opfers greifen die Rechtsanwälte zu fragwürdigen Methoden.
Die Gläubigerversammlung erteilte dem Rettungsplan von Discokönig Al Mahmoud am Donnerstag ihre Zustimmung. Sein langjähriger Geschäftspartner aber könnte auf seinen Forderungen sitzen bleiben.
Wohl weil sie transsexuell ist, wurde eine 24jährige in einer Regensburger Flüchtlingsunterkunft zusammengeschlagen. Sie könnte in eine Privatwohnung ziehen, um weitere Übergriffe zu vermeiden – doch die Ausländerbehörde stellt sich quer.
Wegen versuchten Totschlags an einem 18jährigen Asylbewerber stehen seit Mittwoch drei junge Männer vor Gericht. Unter anderem soll einer der Angeklagten mit einem Nothammer auf das Opfer eingeschlagen haben. Am Rande des ersten Verhandlungstages kam es zu einer kleineren Rangelei.
Drei Männer sollen einen vierten geschlagen und getreten haben, als dieser schon am Boden lag – so lautete eine schwerwiegende Anklage der Staatsanwaltschaft Regensburg. Bei der Verhandlung am Montag stellt sich heraus: Nicht einmal das angebliche Opfer bestätigt diesen Vorwurf.
Deutschland ist für viele Flüchtlinge der Inbegriff eines besseren Lebens. Doch ein Großteil derer, die nach langer Flucht erleichtert ankommen, wird schon bald enttäuscht. Die meisten Anträge auf Asyl werden vom Bundesamt für Migration abgewiesen. Dann steht der Klageweg offen – doch auch hier stehen die Chancen schlecht.
Die Verzögerungen bei der Neueröffnung der Suite15 am Petersweg haben Folgen: Anfang September wurde das Insolvenzverfahren gegen die Betreibergesellschaft eröffnet. Der Disco-Betrieb sei aber nicht gefährdet, heißt es.
Unter dem Brüllen von Nazi-Parolen, Hitlergruß und Rempeleien zog ein Brüderpaar letztes Jahr über den Regensburger Christkindlmarkt. Nur „ein blöder Scherz“, argumentierte ihr Anwalt. Nur eine Kleinigkeit, meint ihr Vater. Am Mittwoch wurden die beiden wegen Volksverhetzung verurteilt.
„Völlig unkritisches Verhalten gegenüber Zeugen, die offensichtlich lügen“, die Weigerung, Verfahrensakten zum Kronzeugen beizuziehen und fehlende Aufklärung zum angeblichen Tatmotiv – das sind die Gründe, mit denen die Verteidigung im Bandidos-Prozess den Vorsitzenden Richter Georg Kimmerl wegen „Besorgnis der Befangenheit“ ablehnt.
Im Prozess gegen fünf Rocker von den Bandidos schweigen sowohl die Angeklagten wie auch ein erster Zeuge. Der NPD-Funktionär Sascha Roßmüller wird von der Staatsanwaltschaft als treibende Kraft hinter der Attacke auf Mitglieder des konkurrierenden Gremium MC Straubing vermutet.
Wer aus der psychiatrischen Forensik entlassen wird, durchläuft verschiedene Lockerungsstufen. So soll eine erfolgreiche Resozialisierung und Wiedereingliederung in die Gesellschaft für die Betroffenen erreicht werden. Das Jobcenter der Stadt Regensburg hat diese Wiedereingliederung seit über einem Jahr aktiv behindert. Die Praxis ist fragwürdig, scheint recht einmalig zu sein und widerspricht der höchstrichterlichen Rechtsprechung.
Wird das Asylsystem in Rumänien den Menschen gerecht? Darüber gehen die Rechtsmeinungen auseinander. Am Verwaltungsgericht Regensburg vertritt man dazu eine harte Haltung.
Im Iran steht auf den Übertritt zum Christentum die Todesstrafe. Trotzdem wurde der Asylantrag eines 38jährigen Flüchtlings zunächst in Rumänien abgelehnt. Und aus Deutschland, wohin er dann flüchtete, soll er nun dorthin zurück abgeschoben werden. In Regensburg bekam er Kirchenasyl. Am Mittwoch entscheidet das Verwaltungsgericht. Und es sieht nicht gut aus.
Die Auseinandersetzung um die Schließung des Michlstifts nimmt an Schärfe zu. Kurt Raster von der Initiative „Recht auf Stadt“ hat Oberbürgermeister Joachim Wolbergs wegen Beleidigung und übler Nachrede angezeigt.
Nach Strafanzeige und Unterlassungsklage hat die Nazi-Splitterpartei „Der III. Weg“ einen Hetzartikel gegen Flüchtlinge vom Netz genommen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben.