Das strittige Flugblatt mit dem Foto aus der quer-Sendung. Laut BayernStift entstanden die Verunreingungen nicht im Candis, sondern die Bewohner kamen bereits so ins Heim. Das ist nur einer von insgesamt acht Streitpunkten.
Die Bayernstift GmbH und ein Sprecher der Initiative „Recht auf Stadt“ treffen sich am Montag vor Gericht. Kurt Raster hatte unter anderem die Zustände im Regensburger Seniorenwohnheim Candis angeprangert. Das soll er ab sofort unterlassen – bei einer Strafandrohung von bis zu 250.000 Euro.
Kurt Raster ist ein Politaktivist, der auch heftige Auseinandersetzungen nicht scheut und diese dann mit aller Konsequenz durchzieht. Das konnte man vor allem bei der Debatte um die Schließung des Seniorenheims Michlstift in der Regensburger Altstadt beobachten, zu deren schärfsten Kritikern Raster bis heute gehört. Eine von ihm gestartete Petition unter der Überschrift „Alte Menschen sind keine Ware“ stieß Oberbürgermeister Joachim Wolbergs derart sauer auf, dass dieser sich gehörig im Ton vergriff. Raster wiederum erstattete Anzeige wegen Beleidigung und der damalige SPD-Fraktionschef Norbert Hartl gab der Öffentlichkeit zur Kenntnis, dass „dieser Mann“ – Raster – in Regensburg „erledigt“ sei.
Das Landgericht Regensburg hob an diesem Montag in einem Berufungsverfahren und unter Anführung bemerkenswerter Gründe ein Urteil des Amtsgerichts Cham gegen einen 41jährigen Physiotherapeuten auf, der im Herbst vergangenen Jahres einen 32jährigen Rodinger gestoßen und beleidigt haben soll. Dabei hatte der Angeklagte nach Überzeugung beider Gerichte unter anderem auch „Heil Hitler!“ gerufen. Verurteilt wurde er nun nur wegen Beleidigung.
Seit dem 6. Mai 2013 tuckert er in München unbeirrt vor sich hin: der NSU-Prozeß. Nach vier Jahren sind nun die Plädoyers in Sichtweite. Doch vorher landete die Zschäpe-Verteidigung noch einen Coup: ein psychiatrischer Gutachter bescheinigt Beate Zschäpe, sie sei von ihrem Freund Uwe Böhnhardt systematisch mißhandelt worden. Diagnose: pathologisch dependente Persönlichkeitsstörung. Da liegt eine verminderte Schuldfähigkeit nahe. Außer die Sache liegt doch ein bißchen anders.
Unserer Berichterstattung zu einer fragwürdigen Baugenehmigung für einen Kumpel von Alt-OB Hans Schaidinger hat die Staatsanwaltschaft auf den Plan gerufen. Man prüft, ob „ein strafrechtlich relevantes Verhalten“ vorliegt.
Bei der Millionenklage einer Berliner Fondsgesellschaft gegen die Stadtbau GmbH gibt Alt-Oberbürgermeister Hans Schaidinger zunächst den Allwissenden, beruft sich am Ende aber auf Erinnerungslücken und ein kaum glaubhaftes naives Verständnis für die Ausgestaltung von Verträgen.
Am 25. April stehen sich ein Berliner Immobilienfonds und die städtische Wohnbaugesellschaft vor Gericht gegenüber. Es geht um einen zweistelligen Millionenbetrag und die Folgen eines fragwürdigen Vertrags aus der Schaidinger-Ära.
Die pensionierte Lehrerin, die sich mit Nazi-Parolen und entsprechender Symbolik an einen Bürgermeister, die Jüdische Gemeinde und den Bischof gewandt hatte, kam mit einem Strafbefehl davon.
Er beschimpfte einen 18jährigen Afghanen als „Scheiß Ausländer“ und brach ihm mit einer Schreckschusspistole das Jochbein. Nun wurde gegen den 20jähriger Schierlinger wegen gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung Anklage erhoben.
Vergangene Woche wurde der Verlobte der getöteten Maria Baumer wegen sexuellen Missbrauchs zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Die Strafverteidiger von Christian F. taten sich mit Attacken gegen die Betroffenen hervor. Viele Hintergründe bleiben im Dunkeln.
Nach nur zwei – statt den geplanten zehn – Verhandlungstagen steht der Strafprozess gegen Christian F. wegen sexuellen Missbrauchs von Domspatzen-Schülern, Besitz von „kinderpornographischen Filmmaterials“ und sexueller Nötigung einer Frau kurz vor dem Abschluss. Da der Angeklagte nach einem Rechtsgespräch vergangenen Dienstag fast alle Beschuldigungen der Staatsanwaltschaft einräumte, kann im Dezember das Urteil gesprochen werden. Die in Aussicht gestellte Bewährungsstrafe und die Einlassungen des Beschuldigten führten im Umfeld von Betroffenen zu Unverständnis.
Die städtische Tochtergesellschaft löste den Vertrag mit einem Berliner Immobilienfonds vorzeitig auf, überwies einen Millionenbetrag und wurde nun verklagt. Die Entschädigung sei zu gering, so die Kläger. Oberbürgermeister Wolbergs sagt, er sei über alles bestens informiert – und hüllt sich ansonsten in Schweigen.
Nachspiel zu der Debatte um eine Flüchtlingsunterkunft in Königswiesen: Wegen Beleidigung und Volksverhetzung wurde am Mittwoch ein Kelheimer Neonazi zu einer Haftstrafe verurteilt.
Der Oberpfälzer Neonazi Patrick Schröder ist am Dienstag vor dem Verwaltungsgericht Regensburg mit einer Klage gegen einen Bescheid der bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) gescheitert. Die Landeszentrale hatte vor über zwei Jahren in zwei Sendungen von Schröders extrem rechten Web-Sendeformat „FSN-TV“ gewaltverherrlichende und jugendgefährdende Inhalte festgestellt, missbilligt sowie zum Teil untersagt. Daraufhin hat Schröder eine nun erfolglose Klage zur Aufhebung des Bescheids angestrengt.
Am kommenden Wochenende findet in Regensburg anlässlich des sogenannten „Herbstfestes“ ein verkaufsoffener Sonntag in Regensburg statt. Unter juristischen Gesichtspunkten kann man solche Sonntagsöffnungen durchaus kritisch sehen.
Die Abitur-Affäre am Neutraublinger Gymnasium weitet sich offenbar aus. Einem SZ-Bericht zufolge soll der Vater des Schülers, heute Direktor an einem Gymnasium, schon früher einem Leistungskurs Prüfungsaufgaben verraten haben.
Im Prozess gegen den früheren Bürgermeister der Gemeinde Wenzenbach zeichnet sich weiter ab, dass Josef Schmid alles unbesehen unterschrieb, was ihm vorgelegt wurde. Zumindest scheint das seine Verteidigungsstrategie zu sein.„Man könnte sich auch die Frage stellen, wozu der Bürgermeister überhaupt unterschreiben muss.“ Am Mittwoch sieht sich Richter Dr. Alexander Guth wieder einmal zu einer etwas […]