Volker Tretzel klagt vor dem Verwaltungsgericht gegen die “rechtswidrige Medienarbeit” der Staatsanwaltschaft. Foto: www.altrofoto.de
In einer aktuellen Presseerklärung weist die Verteidigung von Bauträger Volker Tretzel die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft zum wiederholten Male zurück. Wegen der „rechtswidrigen Medienarbeit“ der Behörde sei ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht anhängig, heißt es in einer aktuellen Presseerklärung.
Ein wesentlicher Teil der Verteidigungslinie in der Regensburger Korruptionsaffäre ist spätestens seit dem heutigen Montag klar: Die Vergabe der Nibelungenkaserne an Volker Tretzel – wesentlicher Dreh- und Angelpunkt der Anklage der Staatsanwaltschaft – war demnach nicht nur völlig unabhängig von Tretzels Millionenengagement beim SSV Jahn und seinen sechsstelligen Wahlkampfspenden für Joachim Wolbergs. „Die vom Regensburger Stadtrat getroffene Entscheidung, das Nibelungenareal an Volker Tretzel zu verkaufen“ war, so es steht in der heute von Tretzels Verteidigung herausgegeben Pressemitteilung, „die einzig richtige“.
Einseitige Ermittlungen, das Abhören von Verteidigergesprächen und sinnentstellende Verschriftungen von aufgezeichneten Telefonaten: Die Verteidigung von Oberbürgermeister Joachim Wolbergs erhebt in einer aktuellen Presseerklärung heftige Vorwürfe gegen die Staatsanwaltschaft Regensburg.
Bis zuletzt hatte Norbert Hartl sich geweigert, sich freiwillig von seinen Aufsichtsratsposten bei städtischen Töchtern zurückzuziehen. Heute hat ihm der Stadtrat diese Entscheidung abgenommen. Derweil läuft in der Korruptionsaffäre die Frist zur Stellungnahme für die Verteidiger ab.
Der frühere Geschäftsführer der Gemeinde Wenzenbach hat bei seiner Zeugenaussage im Berufungsprozess gegen Altbürgermeister Josef Schmid offensichtlich mehrfach die Unwahrheit gesagt. Nach dem Motto „Willst Du auch sowas?“ scheint er nahezu strategisch andere in unrechtmäßige Auszahlungen der Gemeinde verstrickt zu haben.
Nach mehreren Klagen und Widersprüchen verzichtet das Jobcenter im Landkreis Regensburg darauf, Darlehen für die Mietkaution vom Existenzminimum abzuziehen. Es gibt bereits mehrere Gerichtsurteile, die diese Praxis als rechtswidrig ansehen. In der Kritik steht insbesondere auch der Gesetzgeber.
Hat der frühere Geschäftsführer der Gemeinde Wenzenbach einen ahnungslosen Bürgermeister Josef Schmid bewusst zu Straftaten verleitet? Diese Verteidigungslinie verfolgen Schmids Rechtsanwälte im Berufungsprozess um den 2014 aufgedeckten Finanzskandal. In einer neunseitigen Erklärung rechnet Jan Bockemühl am Mittwoch mit Hans E. ab und kündigt an, dass dessen Rolle noch einigen Raum im Verfahren einnehmen werde.
Bei der Berufungsverhandlung um den Finanzskandal in Wenzenbach nimmt die Verteidigung von Ex-Bürgermeister Josef Schmid den früheren Geschäftsführer ins Visier. Der, Hans E., hat bereits in erster Instanz einen günstigen Deal für sich ausgehandelt und kann mit einem Privatdossier an Gemeindeunterlagen aufwarten.
Im Verfahren gegen den Redaktionsleiter des Regensburger Wochenblatts wegen übler Nachrede wurde die zuständige Richterin wegen Befangenheit ausgetauscht.
Der Prozess gegen Christian Eckl wegen übler Nachrede wurde auf unbestimmte Zeit verschoben. Die zuständige Richterin hat angezeigt, möglicherweise befangen zu sein.
Erst beschimpfte er einen jungen Afghanen als „Scheiß Ausländer“, dann brach er ihm durch den Schlag mit einer Schreckschusspistole das Jochbein. Die Aussicht einer Haftstrafe bewirkte zwar so etwas Ähnliches wie Einsicht bei dem 21jährigen, doch die kam zu spät.
Im Rechtsstreit zwischen der Stadtbau und einem Berliner Immobilienfonds um Rechte an über 700 Wohnungen gibt es nun einen Vergleich. Die vorzeitige Vertragsauflösung kostet die städtische Tochter weitere acht Millionen Euro.
Am 28. August muss sich Christian Eckl vor dem Amtsgericht Regensburg verantworten. Der Vorwurf: Üble Nachrede. Gegen einen Strafbefehl hatte der Redaktionsleiter des Regensburger Wochenblatts Widerspruch eingelegt.
Bis zur Jahresmitte sollen die Ermittlungen gegen Joachim Wolbergs abgeschlossen sein, heißt es seit Wochen von der Staatsanwaltschaft. Der meldete sich heute auf Facebook zu Wort.
Die Initiative „Recht auf Stadt“ darf ihre Flugblätter mit Kritik am Seniorenheim Candis vorerst nicht mehr verbreiten. Sprecher Kurt Raster denkt über Berufung gegen die Eilentscheidung nach.
Nach knapp zwei Stunden scheiterten am Montag die Vergleichsverhandlungen zwischen dem Pflegekonzern Bayernstift und dem Politaktivisten Kurt Raster. Am 1. Juni entscheidet das Gericht, ob er die beklagten Behauptungen in einem Flugblatt weiter verbreiten darf oder nicht.
Die Bayernstift GmbH und ein Sprecher der Initiative „Recht auf Stadt“ treffen sich am Montag vor Gericht. Kurt Raster hatte unter anderem die Zustände im Regensburger Seniorenwohnheim Candis angeprangert. Das soll er ab sofort unterlassen – bei einer Strafandrohung von bis zu 250.000 Euro.
Das Landgericht Regensburg hob an diesem Montag in einem Berufungsverfahren und unter Anführung bemerkenswerter Gründe ein Urteil des Amtsgerichts Cham gegen einen 41jährigen Physiotherapeuten auf, der im Herbst vergangenen Jahres einen 32jährigen Rodinger gestoßen und beleidigt haben soll. Dabei hatte der Angeklagte nach Überzeugung beider Gerichte unter anderem auch „Heil Hitler!“ gerufen. Verurteilt wurde er nun nur wegen Beleidigung.