Finanzskandal Wenzenbach: Ein Freispruch, aber kein Freibrief
Im Berufungsverfahren vor dem Landgericht Regensburg wurde der Wenzenbacher Altbürgermeister Josef Schmid vom Untreuevorwurf freigesprochen. Ausdrücklich betonte Richterin Elke Escher aber: „Das ist kein Freibrief für Bürgermeister, der Verwaltung blind zu vertrauen.“ Es gehe um die Besonderheiten des Falles, vor allem um den bereits verurteilten Geschäftsstellenleiter Hans E..

Ein seltenes Bild: Staatsanwältin Christine Ernstberger gratuliert Josef Schmid (mit Strafverteidiger Jan Bockemühl) zum Freispruch.
Gratulationen nach einem Freispruch sind nichts Ungewöhnliches. Als aber die Vertreterin der Staatsanwaltschaft zur Anklagebank hinüber geht und Josef Schmid die Hand schüttelt, ist das fast schon ein bewegender Moment. „Für Sie persönlich freue ich mich als Bürgerin über das Urteil“, sagt Dr. Christine Ernstberger zu dem sichtlich erleichterten Wenzenbacher Altbürgermeister.
In ihrem Plädoyer vor neun Tagen hatte Ernstberger noch eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten für Schmid gefordert, gleichzeitig aber auch angekündigt, dass es eine neues Strafverfahren gegen den früheren Geschäftsstellenleiter der Gemeinde Hans E. wegen uneidlicher Falschaussage geben werde. Und insbesondere E.s Verhalten bei der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Regensburg war maßgeblich für den Freispruch, den die Strafkammer unter dem Vorsitz von Elke Escher am Donnerstagmorgen verkündete.