Im Berufungsverfahren vor dem Landgericht Regensburg wurde der Wenzenbacher Altbürgermeister Josef Schmid vom Untreuevorwurf freigesprochen. Ausdrücklich betonte Richterin Elke Escher aber: „Das ist kein Freibrief für Bürgermeister, der Verwaltung blind zu vertrauen.“ Es gehe um die Besonderheiten des Falles, vor allem um den bereits verurteilten Geschäftsstellenleiter Hans E..
Ein seltenes Bild: Staatsanwältin Christine Ernstberger gratuliert Josef Schmid (mit Strafverteidiger Jan Bockemühl) zum Freispruch.
Gratulationen nach einem Freispruch sind nichts Ungewöhnliches. Als aber die Vertreterin der Staatsanwaltschaft zur Anklagebank hinüber geht und Josef Schmid die Hand schüttelt, ist das fast schon ein bewegender Moment. „Für Sie persönlich freue ich mich als Bürgerin über das Urteil“, sagt Dr. Christine Ernstberger zu dem sichtlich erleichterten Wenzenbacher Altbürgermeister.
Im Berufungsverfahren gegen den früheren Wenzenbacher Bürgermeister Josef Schmid plädierte die Verteidigung am Dienstag auf Freispruch, die Staatsanwaltschaft dafür, die Verurteilung des Amtsgericht aufrechtzuerhalten. Weitgehend einig war man sich dagegen bei der Rolle des früheren Gemeindegeschäftsführers.
In einer aktuellen Presseerklärung weist die Verteidigung von Bauträger Volker Tretzel die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft zum wiederholten Male zurück. Wegen der „rechtswidrigen Medienarbeit“ der Behörde sei ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht anhängig, heißt es in einer aktuellen Presseerklärung.
Einseitige Ermittlungen, das Abhören von Verteidigergesprächen und sinnentstellende Verschriftungen von aufgezeichneten Telefonaten: Die Verteidigung von Oberbürgermeister Joachim Wolbergs erhebt in einer aktuellen Presseerklärung heftige Vorwürfe gegen die Staatsanwaltschaft Regensburg.
Bis zuletzt hatte Norbert Hartl sich geweigert, sich freiwillig von seinen Aufsichtsratsposten bei städtischen Töchtern zurückzuziehen. Heute hat ihm der Stadtrat diese Entscheidung abgenommen. Derweil läuft in der Korruptionsaffäre die Frist zur Stellungnahme für die Verteidiger ab.
Der frühere Geschäftsführer der Gemeinde Wenzenbach hat bei seiner Zeugenaussage im Berufungsprozess gegen Altbürgermeister Josef Schmid offensichtlich mehrfach die Unwahrheit gesagt. Nach dem Motto „Willst Du auch sowas?“ scheint er nahezu strategisch andere in unrechtmäßige Auszahlungen der Gemeinde verstrickt zu haben.
Nach mehreren Klagen und Widersprüchen verzichtet das Jobcenter im Landkreis Regensburg darauf, Darlehen für die Mietkaution vom Existenzminimum abzuziehen. Es gibt bereits mehrere Gerichtsurteile, die diese Praxis als rechtswidrig ansehen. In der Kritik steht insbesondere auch der Gesetzgeber.
Hat der frühere Geschäftsführer der Gemeinde Wenzenbach einen ahnungslosen Bürgermeister Josef Schmid bewusst zu Straftaten verleitet? Diese Verteidigungslinie verfolgen Schmids Rechtsanwälte im Berufungsprozess um den 2014 aufgedeckten Finanzskandal. In einer neunseitigen Erklärung rechnet Jan Bockemühl am Mittwoch mit Hans E. ab und kündigt an, dass dessen Rolle noch einigen Raum im Verfahren einnehmen werde.
Bei der Berufungsverhandlung um den Finanzskandal in Wenzenbach nimmt die Verteidigung von Ex-Bürgermeister Josef Schmid den früheren Geschäftsführer ins Visier. Der, Hans E., hat bereits in erster Instanz einen günstigen Deal für sich ausgehandelt und kann mit einem Privatdossier an Gemeindeunterlagen aufwarten.
Im Verfahren gegen den Redaktionsleiter des Regensburger Wochenblatts wegen übler Nachrede wurde die zuständige Richterin wegen Befangenheit ausgetauscht.
Der Prozess gegen Christian Eckl wegen übler Nachrede wurde auf unbestimmte Zeit verschoben. Die zuständige Richterin hat angezeigt, möglicherweise befangen zu sein.
Erst beschimpfte er einen jungen Afghanen als „Scheiß Ausländer“, dann brach er ihm durch den Schlag mit einer Schreckschusspistole das Jochbein. Die Aussicht einer Haftstrafe bewirkte zwar so etwas Ähnliches wie Einsicht bei dem 21jährigen, doch die kam zu spät.
Im Rechtsstreit zwischen der Stadtbau und einem Berliner Immobilienfonds um Rechte an über 700 Wohnungen gibt es nun einen Vergleich. Die vorzeitige Vertragsauflösung kostet die städtische Tochter weitere acht Millionen Euro.
Am 28. August muss sich Christian Eckl vor dem Amtsgericht Regensburg verantworten. Der Vorwurf: Üble Nachrede. Gegen einen Strafbefehl hatte der Redaktionsleiter des Regensburger Wochenblatts Widerspruch eingelegt.
Bis zur Jahresmitte sollen die Ermittlungen gegen Joachim Wolbergs abgeschlossen sein, heißt es seit Wochen von der Staatsanwaltschaft. Der meldete sich heute auf Facebook zu Wort.
Die Initiative „Recht auf Stadt“ darf ihre Flugblätter mit Kritik am Seniorenheim Candis vorerst nicht mehr verbreiten. Sprecher Kurt Raster denkt über Berufung gegen die Eilentscheidung nach.
Nach knapp zwei Stunden scheiterten am Montag die Vergleichsverhandlungen zwischen dem Pflegekonzern Bayernstift und dem Politaktivisten Kurt Raster. Am 1. Juni entscheidet das Gericht, ob er die beklagten Behauptungen in einem Flugblatt weiter verbreiten darf oder nicht.