Das Jobcenter darf die Mietpreisbremse nicht gegen Wohnungssuchende verwenden. Das hat das Sozialministerium nun (nochmal) klargestellt und rät Behörde und Stadt darüber hinaus: Geht stattdessen gegen Mietwucher vor.
Jobcenter-Chefin Birgitt Ehrl und Bürgermeisterin Gertrud Maltz-Schwarzfischer: Das Sozialministerium schreibt beiden ins Stammbuch: Unterstützt Betroffene gegen Mietwucher statt sie zu gängeln. Foto: Archiv
Diese Schikane gegen Hartz IV-Bezieher war einmalig in Deutschland: Das Jobcenter Regensburg Stadt verweigerte per Standardformular die Genehmigung für den Umzug, denn „die Miethöhe verstößt gegen die seit 1.8.2015 geltende Mietpreisbremse“. Weitere Begründung: keine. Ein Gesetz, das die Mieter vor überhöhten Mieten schützen sollte, wurde also für Leistungsverweigerung gegen Wohnungssuchende missbraucht. Vor dem Sozialgericht Regensburg war deshalb seit längerem eine Klage anhängig. regensburg-digital hatte mehrfach darüber berichtet.
Eine Anklage wegen 24 Fällen der Vorteilsannahme gegen Oberbürgermeister Joachim Wolbergs hat das Landgericht Regensburg am Donnerstag zugelassen. Einige Politiker bekunden Erleichterung darüber, dass der Hauptvorwurf der Bestechung vom Tisch sei. Bürgermeisterin Gertrud Maltz-Schwarzfischer sieht gar das Wort „Korruption“ als nicht mehr angebracht an. Doch ganz so einfach ist das nicht.
Das Landgericht Regensburg hat für Donnerstag eine Entscheidung über die Zulassung der Anklage gegen Joachim Wolbergs, den Baulöwen Volker Tretzel und zwei weitere Beschuldigte angekündigt.
Das Bundesamt für Justiz stuft den Angriff auf einen jungen Flüchtling mit einer Schreckschusspistole als extremistische Gewalttat ein – und widerspricht damit einem Urteil des Amtsgerichts Regensburg. Wir hatten mehrfach darüber berichtet.
Am Freitag beglich der Veranstalter Peter Kittel mehrere Forderungen des THW-Helfervereins und einen offenen Gebührenbescheid des THW per Eilüberweisung. Doch bei den Kosten, die dem Verein durch den Zahlungsverzug entstanden sind, gibt es nach wie vor Unstimmigkeiten.
Für Unterstützung beim „Romantischen Weihnachtsmarkt“ 2016 stellte der gemeinnützige THW-Helferverein 11.291 Euro in Rechnung. Doch Veranstalter Peter Kittel will nicht zahlen. Am Donnerstag traf man sich vor dem Landgericht Regensburg. Offenbar gibt es noch weitere offene Forderungen – auch vom Technischen Hilfswerk selbst.
„Gewalt gegen Polizeibeamte beschäftigt die Oberpfälzer Polizei das ganze Jahr über. Das vergangene Wochenende stellt allerdings mit Blick auf die Häufigkeit und Intensität eine Ausnahme dar“, sagt ein Polizeisprecher nach mehreren Angriffen in der Nacht von Samstag auf Sonntag. Zwei Beamte landeten im Krankenhaus.
Wegen der Anwendung der Mietpreisbremse gegen Hartz IV-Empfänger durch das Jobcenter Regensburg läuft nun eine Klage vor dem Sozialgericht. Die Behörde begründet ihr Handeln damit, dass man Mietwucher verhindern wolle. Hier gäbe es durchaus andere und vor allem effektive Möglichkeiten – doch diese werden offenbar nicht genutzt.
Er sollte für die AfD eine eigene Rechtsanwaltskanzlei aufbauen, um die juristische Schlagkraft der Partei zu erhöhen. Jetzt bietet Dr. Christian Stahl mit seiner neugegründeten Kanzlei an, Facebook „kostenlos“ zu verklagen und sorgt mit einer Strafanzeige gegen den Kölner Polizeipräsidenten für Aufmerksamkeit.
Erst vor zwei Wochen würde der 19jährige Schüler Abdulsami Naderi für seine guten schulischen und Integrationsleistungen ausgezeichnet. Dennoch soll er zurück nach Afghanistan abgeschoben werden. Wenn er sich hier so gut integrieren haben könne, komme er auch dort zurecht, so da Verwaltungsgericht, das ihm rät, zu seinem Taliban-Onkel zurückzukehren. Der Beginn einer Ausbildung – die Möglichkeit, dennoch hier zu bleiben – wird ihm von der Zentralen Ausländerbehörde verweigert. Mitschüler haben jetzt eine Petition gestartet.
Kein Witz: In Regensburg können Betroffene von Amputationen ihr eigenes Bein am Grab besuchen. Der zuständige Amtsleiter bietet sogar persönliche Begleitung zu der Begräbnisstätte an, wo neben den Amputaten auch „Restasche“, die bei der Reinigung des Krematoriums anfällt, in Urnen beigesetzt wurde.
Zu den Skandalen um verbrannte Organe, Knebelverträge mit Bestattern, Betrug beim Urnenversand und gestohlene Kollektegelder im Regensburger Krematorium ist spätestens seit November ein weiterer hinzu gekommen: Durch die defekten Anlagen wurden hochgiftige Stoffe ungefiltert an die Umwelt abgegeben und die Gesundheit der Mitarbeiter eindeutig gefährdet. Die verantwortlichen Stellen bei der Stadt Regensburg haben diese gravierende Missstände seit Jahren vertuscht, gegenüber den Stadträten verharmlost und diese bestenfalls selektiv informiert. Ein unabhängiges Instituts bezeichnet die Zustände in Regensburg und die Ausführungen gegenüber dem Stadtrat in einer Stellungnahme als „unhaltbar“. Die Strafanzeige eines früheren Mitarbeiters wegen Körperverletzung erstreckt sich mittlerweile auch auf Bürgermeisterin Gertrud Maltz-Schwarzfischer.
Wegen Zweifeln an seiner Unparteilichkeit, Schlampereien und falschen Angaben vor Gericht macht der Regensburger Professor Michael Osterheider im Zusammenhang mit dem Prozess um das „Horror-Haus von Höxter“ aktuell Schlagzeilen. Das Gericht erwägt sogar, die Staatsanwaltschaft gegen ihn einzuschalten. Doch es ist nicht das erste Mal, dass Osterheider als Sachverständiger fragwürdige Arbeit abgeliefert hat.
Ordentliche statt fristlose Kündigung und eine Abfindung von 17.000 Euro: So sieht der Vergleich zwischen Georg B. und der Stadt Regensburg vor dem Arbeitsgericht aus. Kurz vor Abschluss bat sich die Stadt aber noch eine Widerrufsfrist aus.
Die Stadträte im Finanzausschuss gaben einstimmig grünes Licht für eine Investition von 1,1 Millionen Euro in das städtische Krematorium. Offen bleibt, warum die Instandsetzung der zuvor über Monate schön geredeten Missstände nun plötzlich eilt.
Außerplanmäßige Sondermittel von über einer Million Euro soll der Stadtrat am Donnerstag bewilligen, um die – so steht es in der Beschlussvorlage – völlig „abgewirtschaftete“ Filteranlage des Regensburger Krematoriums zu sanieren. Zuvor hatte die Stadt deren maroden Zustand über Monate bestritten. Ein Whistleblower, der deshalb bei der Staatsanwaltschaft Strafanzeige erstattet und das Problem öffentlich gemacht hatte, erhielt im Oktober vom städtischen Personalreferenten die fristlose Kündigung.
Im Berufungsverfahren vor dem Landgericht Regensburg wurde der Wenzenbacher Altbürgermeister Josef Schmid vom Untreuevorwurf freigesprochen. Ausdrücklich betonte Richterin Elke Escher aber: „Das ist kein Freibrief für Bürgermeister, der Verwaltung blind zu vertrauen.“ Es gehe um die Besonderheiten des Falles, vor allem um den bereits verurteilten Geschäftsstellenleiter Hans E..
Im Berufungsverfahren gegen den früheren Wenzenbacher Bürgermeister Josef Schmid plädierte die Verteidigung am Dienstag auf Freispruch, die Staatsanwaltschaft dafür, die Verurteilung des Amtsgericht aufrechtzuerhalten. Weitgehend einig war man sich dagegen bei der Rolle des früheren Gemeindegeschäftsführers.