Wenn das Amt den Badespaß trübt
Ein heimlich errichteter Pool im Garten eines Häuschens in der Ganghofersiedlung rief das Bauordnungsamt auf den Plan. Vor dem Verwaltungsgericht steckte der Teufel dann aber im Detail.
Welche Fläche er nun hat – 16 oder 17,15 Quadratmeter – und wie lang und breit seine Holzeinfassung eigentlich ist, darüber herrscht am Mittwoch Uneinigkeit vor der zweiten Kammer am Verwaltungsgericht Regensburg. Dabei war man sogar gemeinsam vor Ort, um ihn sich mal anzusehen. Die Rede ist von einem Pool, den ein stadtbekannter Baupleitier seiner Lebensgefährtin in den Garten hinter ihrem Häuschen in der Ganghofersiedlung gebaut hat bzw. hat bauen lassen.
Wobei schon der Begriff „Pool“ manchem zu hoch gegriffen erscheint. Laut Rechtsanwalt Markus Wilfurth, der das Paar bei zwei Klagen gegen die Stadt Regensburg vertritt, handelt es sich dabei allenfalls um einen „Schwimmteich“, den das Bauordnungsamt irgendwann, gut versteckt hinter einem eigens errichteten Sichtschutz, im Oktober 2021 in einem Garten in der Ganghofersiedlung entdeckt hat.