Warnschuss für selbsternannte Kardinälin
Mit einer Einstellung des Verfahrens und mahnenden Worten des Gerichts endet der Prozess gegen Ex-Pfarrerin Elke G. Zwar hat die Kammer Zweifel an deren Schuldfähigkeit, eine Unterbringung in der Psychiatrie aber sei nicht verhältnismäßig.
Man mag es als salomonische Entscheidung betrachten. Im Prozess gegen Ex-Pfarrerin Elke G., der unter anderem Beleidigung, gefährliche Körperverletzung und Verleumdung vorgeworfen wurden, hat die 7. Strafkammer am Landgericht Regensburg das Verfahren eingestellt (gemäß § 153, 2 StPO) – in zumindest halbwegs allseitigem Einvernehmen, doch dazu später.