Wird das Asylsystem in Rumänien den Menschen gerecht? Darüber gehen die Rechtsmeinungen auseinander. Am Verwaltungsgericht Regensburg vertritt man dazu eine harte Haltung.
„Systemische Mängel“. So lautet das Zauberwort, an dem sich das Schicksal des iranischen Flüchtlings Davis R. entscheidet. Wie berichtet, ist der 38jährige bereits im Iran zum Christentum konvertiert. Weil dort darauf die Todesstrafe steht, floh er nach Rumänien und stellte einen Asylantrag. Der wurde im Oktober 2014 „ohne eingehende Prüfung“ abgelehnt, wie seine Rechtsanwältin Irina Schulz schreibt. Davis R. flüchtet weiter nach Deutschland, um hier Asyl zu beantragen, doch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) lehnte es ab, diesen Antrag zu bearbeiten. Am 22. Mai hat Davis R. sich deshalb ins Kirchenasyl in Regensburg geflüchtet und wartete dort auf die Verhandlung seiner Klage vor dem Regensburger Verwaltungsgericht.
Im Iran steht auf den Übertritt zum Christentum die Todesstrafe. Trotzdem wurde der Asylantrag eines 38jährigen Flüchtlings zunächst in Rumänien abgelehnt. Und aus Deutschland, wohin er dann flüchtete, soll er nun dorthin zurück abgeschoben werden. In Regensburg bekam er Kirchenasyl. Am Mittwoch entscheidet das Verwaltungsgericht. Und es sieht nicht gut aus.
Erfolg für Flüchtlingsaktivistin Marion Puhle. Die Nazi-Partei Der Dritte Weg muss wegen eines Verstoßes gegen eine Unterlassungserklärung 5.000 Euro an sie zahlen.
Die geplante Flüchtlingsunterkunft am Weinweg stößt auf große Offenheit. Bei einer Informationsveranstaltung am Mittwoch bildete sich bereits ein Helferkreis.
Umplanungen bei der Container-Unterkunft für Flüchtlinge am Weinweg sollen jetzt für „deutlich angenehmere Lebensbedingungen“ sorgen. Von den Stadträten gab es dafür einhelliges Lob.
Bis September soll in Regensburg eine Container-Unterkunft für 100 Flüchtlinge entstehen. Gegen die Stimme von Piratin Tina Lorenz genehmigte der Verwaltungs- und Finanzausschuss am Mittwoch die dafür notwendigen Mittel in Höhe von 2,1 Millionen Euro.
Nach Strafanzeige und Unterlassungsklage hat die Nazi-Splitterpartei „Der III. Weg“ einen Hetzartikel gegen Flüchtlinge vom Netz genommen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben.
Ein Hunger- und Durststreik von 44 Asylbewerberinnen und Asylbewerbern auf dem Münchner Rindermarkt sorgte im Juni 2013 für bundesweites Aufsehen. Am Ende wurde das Protestcamp von der Polizei geräumt, Teilnehmer vor Gericht gestellt. Nach fast zwei Jahren stellte nun das Landgericht München I fest: Die Auflösung war rechtswidrig. Am Mittwoch wird im Reginakino dazu eine Dokumentation gezeigt. Anschließend wird diskutiert.
Geballte Kompetenz bei Drohungen, Rufmord und Gewalt, die Forderung nach der Todesstrafe, Hetze gegen Flüchtlinge und Andersdenkende, kriminelle Schläger in Führungspositionen: „Der dritte Weg“. Eine Regensburgerin hat die Nazi-Partei jetzt angezeigt.
Die Clermont-Ferrand-Turnhalle wird im Zuge des Winternotfallplans vorübergehend für die Unterbringung von Flüchtlingen genutzt. Bei einem Pressetermin am Samstag betonte Oberbürgermeister Joachim Wolbergs, wie wichtig es sei, zu helfen – und für wie gefährlich er die Wortwahl von Politikern wie dem Deggendorfer Landrat Christian Bernreiter hält.
Die geplante Abschiebung einer Transsexuellen, sorgt für immer breiteren Widerspruch. Am Wochenende meldete sich die Schwulen- und Lesbeninitiative RESI e.V. zu Wort. Sie fordern einen sofortigen Abschiebestopp und eine erneute Prüfung des Asylantrags von Dervisa R.. Rund 40 Aktivisten hatten die Abschiebung kurzfristig blockiert. Die 24jährige befindet sich nach einem Suizidversuch im Bezirksklinikum. Zwischenzeitlich kam heraus: Der Verwaltungsrichter, der ihren Asylantrag abgelehnt hat, gab Dervisa R. den „Hinweis“, dass sie ihre „Neigung nicht offen zeigen müsse“.
Flüchtlingsaktivisten haben am Freitag eine Abschiebung verhindert. Oberbürgermeister Wolbergs setzte den Vollzug vorläufig aus, „um eine Eskalation zu vermeiden“. In einer Pressemitteilung heißt es aber auch unmissverständlich: „Die Aufforderung zur Ausreise bleibt weiterhin bestehen.“
Die Gerichtsprozesse zur umstrittenen Räumung des Durststreiks am Münchner Rindermarkt dauern an. Im Sommer 2013 protestierten dort rund 50 Flüchtlinge für eine Verbesserung ihrer Lebensbedingungen. Am Ende wurde das Protestcamp von der Polizei gewaltsam geräumt. Seit geraumer Zeit laufen Verfahren gegen mehrere Beteiligte. Wir sprachen mit dem Anwalt des Angeklagten Houmer Hedayatzadeh. Aus Sicht von Hartmut Wächtler war die Räumung des Camps illegal.
Während viele sich fragen, woher die Pegida-Demos ihre Parolen nehmen, liefert ein Regensburger Stadtrat dafür ein schönes Beispiel. Ein offener Brief an Josef Troidl.