Lebenslänglich. So lautet das Urteil im Neutraublinger Mordprozess. Die Schwurkammer am Landgericht Regensburg bewertet die Tat als heimtückisch und aus niederen Beweggründen begangen. Von einer besonderen Schwere der Schuld geht das Gericht aber nicht aus.
Für den Mord an seiner Lebensgefährtin muss ein 37-Jähriger aus Neutraubling lebenslänglich ins Gefängnis. Foto: mb
„Wenn du das eingehst, mich dann aber hintergehst, dann passieren schlimme Sachen. Sowas muss dir bewusst sein.“ Zahlreiche Chats hat das Landgericht Regensburg im Prozess um die Tötung einer 27-Jährigen ausgewertet. Hunderte Nachrichten musste die Schwurkammer durchlesen und zueinander in Bezug setzen. Doch diese eine Nachricht, die der heute 37-jährige Angeklagte 2018 an sein späteres Opfer schrieb, stellt für das Gericht eine entscheidende Wegmarke dar.
37-Jähriger vor der Schwurkammer des Landgerichts Regensburg. Er soll aus Eifersucht seine Partnerin heimtückisch ermordet haben. Ihm droht lebenslänglich
Am Mittwochnachmittag verurteilte das Landgericht Regensburg einen 56-Jährigen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe wegen Mordes. Er hatte im Oktober 2020 seine Ehefrau auf brutale Weise mit etlichen Messerstichen getötet.
Der Prozess gegen einen 56-Jährigen, der im Oktober 2020 seine Frau erstochen hat, steht kurz vor dem Abschluss. Während Staatsanwaltschaft und Nebenklage eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes fordern, plädiert der Verteidiger auf Totschlag und eine deutlich geringere Strafe aufgrund verminderter Schuldfähigkeit.
Am zweiten und dritten Verhandlungstag im Prozess gegen einen mutmaßlichen Mörder sagten vor allem Verwandte aus. Darunter auch die drei Kinder von ihm und der Getöteten. Sie berichten von Unterdrückung und Gewalt. Der Angeklagte soll im Oktober 2020 seine Ehefrau mit zahlreichen Messerstichen getötet haben. Das Wort „Vater“ nimmt kein Kind in den Mund.
Seit Montag muss sich ein 56-jähriger Mann vor dem Landgericht Regensburg verantworten. Im Oktober 2020 tötete er in der gemeinsamen Wohnung im Regensburger Stadtsüden seine 47-jährige Ehefrau mit etlichen Messerstichen. Die Staatsanwaltschaft sieht darin einen Mord aus niedrigen Beweggründen.
Ein 54-jähriger Nittendorfer wurde am Mittwoch vom Landgericht Regensburg wegen Totschlags und Nötigung zu einer Haftstrafe von zehn Jahren verurteilt. Außerdem wurde der Vorbehalt der Sicherungsverwahrung für den notorischen Stalker angeordnet sowie eine Hinterbliebenenzahlung von 15.000 Euro festgelegt. Das Gericht gelangte zu der Überzeugung, dass der Heizungsbauer im Dezember 2019 seine damals schon Ex-Partnerin in deren Wohnung erwürgte. Ein Mord konnte dabei nicht nachgewiesen werden.
Anlässlich des Internationalen Tages zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen fand in Regensburg am Samstagnachmittag eine Kundgebung statt. Etwa 80 Personen versammelten sich dabei bei empfindlicher Kälte für knapp eine Stunde vor dem Westportal des Doms. Weltweit gab es um den 25. November herum zahlreiche Aktionen von Frauenorganisationen, Bündnissen, Initiativen und auch Behörden. So haben beispielsweise Stadt und Landkreis Regensburg eine gemeinsame Plakatkampagne initiiert.
Am Mittwoch, dem Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt an Frauen, informierte das Polizeipräsidium Oberpfalz über den Ermittlungsstand einer Vergewaltigung im Regensburger Donaupark, die sich Anfang November ereignete. Ein bisher unbekannter Täter überfiel dabei unter vorgehaltener Schusswaffe eine Fahrradfahrerin. Die Polizei ermittelt nach eigener Aussage mit Hochdruck und intensiviert nun mit Fahndungsplakaten und einer Belohnung von 3.000 Euro ihre Aufklärungsbemühungen. Sie hofft auf Hinweise aus der Bevölkerung. Dieser 25. November steht auch sonst im Zeichen der Gewalt an Frauen – und ihrer Beseitigung.
Die Hauptverhandlung gegen einen 54-jährigen Nittendorfer Stalker, der im Dezember 2019 seine Regensburger Ex-Partnerin genötigt und getötet haben soll, wird bis Anfang Dezember unterbrochen. Hintergrund ist ein richterlicher Hinweis, wonach im Falle einer Verurteilung auch eine Sicherungsverwahrung nach Verbüßung der Haftstrafe in Betracht komme. Zur drohenden Aussetzung und damit Wiederholung der Hauptverhandlung kommt es zunächst nicht.
Totschlag-Prozess vor dem Landgericht Regensburg. Besonders am vierten Verhandlungstag diesen Mittwoch offenbart sich ein schwieriges und kriminelles Leben des angeklagten Nittendorfer Heizungsbauers Dieter E. Die verhandelte Frage ist: hat der notorische Stalker seine letzte Ex-Partnerin genötigt und getötet? Bei einer möglichen Verurteilung steht mittlerweile auch Sicherungsverwahrung im Raum.
Am Donnerstag wurde in Regensburg eine 47-jährige Frau von ihrem Ehemann getötet. Am Freitag gab es ein Kundgebung zum Gedenken an die Tote sowie zu den Themen Männergewalt an Frauen und Femizid.