Machtspielchen ums Familiengeld: Politik auf dem Rücken der Schwächsten
Das Bayerische Familiengeld soll aufgrund eines Kompromisses bei Hartz IV-Empfängern nun nicht mehr angerechnet – also abgezogen – werden. Die Historie des Streites zeichnet ein krasses Bild davon, wie Politik auf dem Rücken der Schwächsten gemacht wird.
Am Dienstag beschloss die Bayerische Staatsregierung einen Änderungsentwurf zum Bayerischen Familiengeldgesetz (BayFamGG). Im Gesetz soll als Zweckbestimmung die „Förderung frühkindlicher Betreuung“ ergänzt werden. Die Gesetzesänderung ist Teil eines „Kompromisses“ zwischen Freistaat und Bundesarbeits- und Sozialministerium (BMAS): Seit September zahlt der Freistaat monatlich 250 bzw. 300 Euro Familiengeld an die Eltern aller ein- und zweijährigen Kinder. Das Geld wurde aber ausgerechnet bei Hartz IV-Empfängern postwendend von den Jobcentern wieder vollständig angerechnet und abgezogen. Nach dem „Kompromiss“ vom Dienstag verzichten die Jobcenter ab sofort bei Neuanträgen auf die Anrechnung. Nach der für Mitte des Jahres geplanten Gesetzesänderung wird dann auch das bereits angerechnete Familiengeld von den Jobcentern nachgezahlt.