In Rekordzeit wurde Ende März das Bayerische Infektionsschutzgesetz durch den Landtag gepeitscht, um die Corona-Pandemie angemessen bekämpfen zu können. So die Begründung. Doch zur Anwendung kam dieses Gesetz nie. Folgt man einem Schreiben der Bayerischen Gesundheitsministerin scheint das Gesetz schlicht unnütz zu sein.
Die Bayerische Gesundheitsministerin Melanie Huml liefert erhellende Auskünfte zum Bayerischen Infektionsschutzgesetz. Foto: Archiv/pm/Andreas Gebert
„Wir befinden uns in einem noch nie dagewesenen Gesundheitsnotstand.“ Es waren deutliche Worte, die die Bayerische Gesundheitsministerin Melanie Huml am 25. März wählte. Damals hatte die Corona-Krise in Deutschland gerade begonnen und der Bayerische Landtag hatte einstimmig ein Bayerisches Infektionsschutzgesetz beschlossen, um der Staatsregierung mehr Möglichkeiten bei der Bekämpfung der Pandemie einzuräumen. Auf Basis des Gesetzes kann seitdem der erwähnte „Gesundheitsnotstand“ ausgerufen werden. Zwangsverpflichtung von medizinischem Personal, die Beschlagnahme und Anordnung der Produktion dringend notwendiger Güter – zum Beispiel Schutzausrüstung – sind dadurch unter anderem möglich.
Alle Wochen wieder. Auch diesen Samstag fanden erneut Kundgebungen im Zuge der Corona-Krise statt. Nach der Abdankung des Froschkönigs zeigen sich die „Corona-Rebellen“ auf dem Domplatz strukturierter. Es wird allerdings nationalistischer und sozialdarwinistischer. Eine örtliche Vorsitzende der Bayernpartei, Patricia De Pineda, beschwört den Zusammenhalt der Deutschen, „der seit jeher bekämpft“ werde, der Passauer Gynäkologe und Naturheilkundler Ronald Weikl sieht in der Mundschutzpflicht ein „perfides Erziehungsexperiment im Sinne der klassischen Konditionierung“.
Anlässlich der massenhaften Corona-Ausbrüche in einer Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge und einer Dependance des Ankerzentrums in Regensburg – knapp 100 Infizierte bei etwas mehr als 200 Tests – hat am Donnerstagnachmittag ein Bündnis mehrerer Geflüchteteninitiativen eine Kundgebung direkt vor der Unterkunft in der Dieselstraße angemeldet. Das Bündnis kritisiert unter anderem das zögerliche Handeln der Verantwortlichen (erste Infektionen waren bereits Ende März bekannt), um positiv und negativ getestete Menschen zu schützen sowie grundsätzlich die politische Praxis der zentralen Unterbringung von Flüchtlingen in „Sammellagern“.
Bereits am 8. Mai hatte das Staatliche Gesundheitsamt für Bewohner der Flüchtlingsunterkunft Dieselstraße wegen Corona-Fällen ein Betretungsverbot für Schulen angeordnet. Doch die Information erreichte zumindest nicht alle Betroffenen. Diese gingen zum Teil noch zur Arbeit. Erst am 19. Mai wurden die 289 Bewohnerinnen und Bewohner unter Quarantäne gestellt und eine Ausgangssperre verhängt.
Wie ist die Lage der Beschäftigten in der Gastronomie? Dieser Frage widmete sich am Dienstagabend eine Videokonferenz der Friedrich Ebert-Stiftung. Neben dem Gewerkschafter Mustafa Öz und dem SPD-Bundestagsabgeordneten Uli Grötsch meldeten sich auch Gastronomen zu Wort. Die Branche sitzt auf vielen Altlasten, so die einhellige Meinung .
Die Corona-Ausbrüche in einer Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge sowie im Ankerzentrum in Regensburg belegen erneut die hohe Infektionsgefahr, die in „Masseneinrichtungen“ herrscht. Bemerkenswert: Fast die Hälfte aller Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften in Regensburg dürfte ausziehen – aber sie finden, wie so viele andere, keine bezahlbare Wohnung.
Binnen einer Woche ist die Zahl der Corona-Infizierten in Regensburg um über 100 Fälle gestiegen. Damit liegt die Stadt bei 72 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern, reißt jedweden Warnwert und liegt bundesweit mit deutlichem Abstand an der Spitze. Nach Auskunft der Stadt Regensburg sind dafür “die in Flüchtlingsunterkünften aufgetretenen Corona-Fälle” verantwortlich. “Aktuell müssen gesonderte Maßnahmen für die Stadt Regensburg nicht veranlasst werden.”
Die Lage in den Ankerzentren und Gemeinschaftsunterkünften ist in Zeiten von Corona für Geflüchtete besonders gefährlich. Am Mittwochabend diskutierten darüber Vertreter von BI Asyl und Campus Asyl im Rahmen einer Videokonferenz mit etwa 20 weiteren Teilnehmern. Initiiert wurde die Videokonferenz von der bayerischen Bundestagsabgeordneten Eva-Maria Schreiber. Der Ausbruch in einer Regensburger Flüchtlingsunterkunft macht das Thema besonders aktuell.
Mindestens 37 Menschen haben sich in einer Flüchtlingsunterkunft in Regensburg mit dem Covid 19-Virus angesteckt. Seit heute gilt für die 289 Bewohnerinnen und Bewohner offenbar eine Ausgangssperre. UPDATE: Zwischenzeitlich gibt es eine Stellungnahme der Regierung, die wir am Ende des Textes komplett veröffentlichen.
Sollen die Sondernutzungsgebühren für die coronagebeutelten Gastronomen in Regensburg erlassen werden? Dürfen sie ihre Freisitzflächen erweitern? Bislang standen die Zeichen eher auf Ablehnung. Andere Städte gehen andere Wege. Am 28. Mai wird das Thema nun im Stadtrat debattiert. Die Beschlussvorlage der Verwaltung lässt aber auf sich warten.
Während MP Söder pünktlich zum Muttertag an die Mütter und Omis denkt, und als gönnerhafter Landesvater das Besuchsverbot für Altenheime abmildert, finden die hohen Infektionszahlen und Covid 19-Opfer in den Seniorenheimen kaum eine angemessene Beachtung. Die bayerischen Landkreise und Städte mit hohen Fallzahlen haben durchgängig alle massive Probleme und Tote in mehreren Seniorenheimen. Wie kann man diese Zusammenhänge empirisch fassen oder zumindest beschreiben? Die Probleme beginnen damit, dass die meisten Kreisbehörden, die im Zuge dieser Recherche angeschrieben wurden, sich weigerten, amtlich erfasste Zahlen herauszugeben. Der Versuch einer Problembeschreibung.
Rund 50 Vertreter von Gastronomie und Hotelbranche versammelten sich am Freitagnachmittag unter dem Motto „Für den Erhalt der Vielfalt der Gastronomie und Hotellerie in Regensburg und ihrer schönen Region“ auf dem Haidplatz . Oberbürgermeisterin Gertrud Maltz-Schwarzfischer zeigte für die geäußerten Ängste und Sorgen viel Verständnis. Die Stadt habe aber nur engen Spielraum, um Hilfe zu leisten.
Es kann nur ein Versehen sein: Beim Aufheben der Ausgangsbeschränkungen hat die Bayerische Staatsregierung auch das allgemeine Abstandsgebot von 1,5 Metern aus der entsprechenden Verordnung gestrichen. Es gilt dann wieder ab 11. Mai, wenn eine neue Verordnung in Kraft tritt.
Eine wachsende Zahl von Lehramtsstudentinnen und -studenten, die heuer vor ihrem Examen stehen, sieht vor dem Hintergrund der Corona-Krise keine fairen Prüfungsbedingungen mehr gewährleistet. Sie fordern eine grundlegende Änderung der Prüfungsbedingungen, vor allem aber solle das Kultusministerium endlich offen und transparent kommunizieren. Über 1.300 von ihnen haben sich zu einer Facebook-Gruppe zusammengeschlossen. Ein offener Brief hat bereits über 500 Unterzeichner.
Sie werden rigoros abgeschottet und weggesperrt: Alte und Pflegebedürftige. Zu ihrem eigenen Schutz, so das Argument vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie. Doch dieser Schutz ist nicht wirklich gewährleistet. Mangelhaft ausgestattetes Personal erhöht das Infektionsrisiko.
Als „Hammer-Urteil“ bezeichnen mehrere Medien mittlerweile eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs. „Tagelang unbemerkt“ geblieben sei dieses Urteil. Das könnte an der fragwürdigen Kommunikation des Gerichts liegen.
Das Bayerische Gesundheitsministerium hat seine Verordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie so weit gefasst, dass mittlerweile (fast) alles ein „triftiger Grund“ ist, um die Wohnung zu verlassen. Zu diesem Ergebnis kommt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in einer aktuellen Entscheidung. Die Ausgangsbeschränkungen sind damit Makulatur.
Rund 30 Personen fanden sich am Samstag auf dem Haidplatz zu einem „spontanen Spaziergang“ ein, um gegen die derzeitigen Grundrechtseinschränkungen zu demonstrieren. Laut eigener Aussage sehen sie sich als Bewahrer des Grundgesetzes.
In einer Eilentscheidung hat das Verwaltungsgericht Regensburg einem Herrenausstatter im Donaueinkaufszentrum die Öffnung seines Geschäfts erlaubt. Die Verordnung des Bayerischen Gesundheitsministeriums verstoße gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz.
Wie geht es weiter mit den Schulen? Das war in den vergangenen Wochen nicht nur für die Schülerinnen und Schüler, sondern auch für Eltern eine wichtige Frage. Klar ist, dass seit diesem Montag in Bayern zumindest die Abschlussklassen in den Präsenzunterricht zurückgekehrt sind. Doch viele Fragen sind noch nicht geklärt. Wie die Umsetzung in der Praxis verlaufen wird, dürfte dabei auch Einfluss auf diejenigen Schüler haben, die weiterhin zu Hause bleiben müssen.