29 Aug2017
Klare Rechtslage, aber...
Vom Recht auf ein Dach überm Kopf…
Man hat nicht viel zu erwarten, wenn man hierzulande abstürzt. Aber immerhin: Jeder deutsche Staatsbürger und jeder Ausländer mit Bleiberecht hat das Recht auf ein Dach über dem Kopf, eine Notunterkunft. Eigentlich. Rechtsanwalt Otmar Spirk berichtet über seine Erfahrungen mit dem Thema in verschiedenen Landkreisgemeinden.
Vor mir sitzt eine Frau. Sie ist, ziemlich offensichtlich, angeschlagen. In ein paar Tagen wird sie aus ihrer Wohnung in Schierling geräumt. Und mit ihr ihre beiden minderjährigen Kinder. Und dann? Sie hat keine neue Wohnung gefunden. Als sie das der Gemeinde mitgeteilt hat, habe man ihr gesagt: Tut uns leid, unsere Notunterkünfte sind alle belegt. Sozusagen Pech gehabt.