Als „Hammer-Urteil“ bezeichnen mehrere Medien mittlerweile eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, über die regensburg-digital am 28. April berichtet hat. „Tagelang unbemerkt“ geblieben sei dieses Urteil. Das könnte an der fragwürdigen Kommunikation des Gerichts liegen.
Man muss die Pressearbeit des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs nicht wirklich verstehen. Als die Richter Ende März dort zu dem Ergebnis kamen, dass das Abstandsgebot zur Eindämmung der Corona-Pandemie „lediglich (…) einer Empfehlung entspricht“, war diese bemerkenswerte und folgenreiche Festlegung der obersten bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit in der flankierenden Pressemitteilung nicht eine Zeile wert.