Der Regensburger CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Aumer ist einer der schärfsten Kritiker von Tauschaktionen in Zusammenhang mit der Bezahlkarte für Geflüchtete. Mit der Wahrheit nimmt er es dabei nicht so genau. Vielleicht ist er auch Opfer seiner Vorurteile.
Auch innerhalb der CSU einer der schärfsten Kritiker von Tauschaktionen in Zusammenhang mit der Bezahlkarte: Peter Aumer. Fotos: Staudinger/privat
Tauschaktionen in Zusammenhang mit der Bezahlkarte für Geflüchtete sind rechtlich in Ordnung. Das sagt zum Beispiel das bayerische Justizministerium, das räumt der Regensburger CSU-Landtagsabgeordneten Jürgen Eberwein trotz Kritik an den Aktionen ein, und das sagt gegenüber der Mittelbayerischen Zeitung auch die Regensburger Staatsanwaltschaft – in Übereinstimmung mit der Finanzaufsichtsbehörde BaFin.
Der Bundestagsabgeordnete Peter Aumer (CSU) ließ dort prüfen, ob es rechtens ist, dass in Regensburg, so wie in einigen anderen Städten auch, Asylbewerbern Gutscheine abgekauft werden, die sie zuvor mit der Bezahlkarte in Geschäften erworben haben, um diesen damit mehr Bargeld zu verschaffen. Seit Einführung der Bezahlkarte erhalten sie von ihren Leistungen (maximal 460 Euro) nämlich nur noch 50 Euro monatlich in bar. Und wie Peter Aumer nun aus der Zeitung erfuhr, stuft die Staatsanwaltschaft nach Prüfung aller in Frage kommenden Straftatbestände Tauschaktionen als legal ein.
In einem „Regensburger Appell“ fordern 32 Organisationen und Initiativen, Ankerzentren für Flüchtlinge abzuschaffen. Adressat ist die Bundesregierung, doch gemeint ist vor allem die bayerische Staatsregierung.
Die Ampelregierung plant ein sogenanntes Chancen-Aufenthaltsrecht. Gut integrierten Menschen mit unsicherem Aufenthaltsstatus soll so eine Bleibe-Perspektive in Deutschland gegeben werden. Flüchtlingsorganisationen wie die Regensburger BI Asyl sehen Verbesserungsbedarf, loben aber die grundsätzliche Neuausrichtung in der Asylpolitik.
Wer darf seine Unterstützung für die Protestbewegung im Iran zeigen – und vor allem: wie? Diese Frage bestimmte eine Kundgebung in Regensburg mehr als die eigentliche Solidarität.
Etwa 100 Menschen folgten dem Aufruf des Vereins Seebrücke Regensburg und demonstrierten am Sonntag gegen die europäische Flüchtlingspolitik. Anlass sind die nach wie vor katastrophalen Zustände im Grenzgebiet zu Belarus. Dort harren seit Monaten Menschen in den Wäldern zu Polen aus.
Die Regensburger Direktkandidatinnen von CSU, SPD, FDP, Grünen und Linken für die Bundestagswahl diskutierten über Asylpolitik. In die Kritik geriet stellvertretend für die Union vor allem Peter Aumer.
Die Stadt plant eigentlich keine Nutzungsänderung der Gemeinschaftsunterkunft am Weinweg. Doch Bürgermeisterin Dr. Astrid Freudenstein schon. Sie möchte in der dortigen Anlage Obdachlose aus der Notwohnanlage in der Aussiger Straße unterbringen. Diese wiederum will sie so schnell wie möglich auflösen und auch nicht durch einen bereits vom Stadtrat beschlossenen Neubau, sondern durch dezentrale Objekte ersetzen.
Bei der Suche nach dem Vergewaltiger vom Donaupark setzte die Regensburger Kripo auf eine DNA-Reihentestung, zu der über 200 Männer eingeladen wurden. Eine Anfrage des Landtagsabgeordneten Jürgen Mistol hat nun Aufklärung darüber gebracht, nach welchen Kriterien die Männer ausgewählt wurden.
Bürgermeisterin Astrid Freudenstein will die Asylunterkunft am Weinweg Mitte 2022 schließen. Der auslaufende Mietvertrag soll nicht mehr verlängert und die Container für Obdachlose verwendet werden. Daran übt die BI Asyl vehemente Kritik. Falls die Wohncontainer abgetragen werden, könnte das Gelände ein attraktiver Standort für zusätzliche Tennisplätze des benachbarten Tennisvereins RTK sein.
Die Kritik am Umgang mit den Bewohnern der Gemeinschaftsunterkünfte (GU) für Geflüchtete und der Dependance des Ankerzentrums in der Zeißstraße bleibt bestehen. Regensburger Flüchtlingsverbände und Unterstützungskreise riefen für Dienstagabend zu einer weiteren Solidaritätskundgebung vor der GU in der Dieselstraße auf. „Solidarität mit den Geflüchteten – weitere Infizierungen stoppen – Lagerpflicht abschaffen“ lautete die gemeinsame Botschaft der rund 90 Anwesenden.
Am Ende dauert es noch bis kurz vor 21 Uhr. Doch dann herrscht am Freitag für die rund 300 Bewohner der Gemeinschaftsunterkunft (GU) in der Dieselstraße Gewissheit: Fast alle Tests sind negativ. Die seit dem 19. Mai bestehende Quarantäne ist aufgehoben.
Anlässlich der massenhaften Corona-Ausbrüche in einer Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge und einer Dependance des Ankerzentrums in Regensburg – knapp 100 Infizierte bei etwas mehr als 200 Tests – hat am Donnerstagnachmittag ein Bündnis mehrerer Geflüchteteninitiativen eine Kundgebung direkt vor der Unterkunft in der Dieselstraße angemeldet. Das Bündnis kritisiert unter anderem das zögerliche Handeln der Verantwortlichen (erste Infektionen waren bereits Ende März bekannt), um positiv und negativ getestete Menschen zu schützen sowie grundsätzlich die politische Praxis der zentralen Unterbringung von Flüchtlingen in „Sammellagern“.
Am Dienstagabend versammelten sich etwa 100 Menschen im Rahmen einer Mahnwache auf dem Haidplatz vor dem Verwaltungsgericht. Veranstalter war die Initiative Ausbildung statt Abschiebung, die für einen sofortigen Stopp der Abschiebungen nach Afghanistan plädiert.
Anlässlich des Antikriegstages am 1. September eröffnete der DGB Regensburg im Gewerkschaftshaus am Montagabend die Ausstellung „Menschen & Rechte sind unteilbar“. Redner von CampusAsyl und der Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus des Bayerischen Jugendrings betonten die Bedeutung universeller Menschenrechte und skizzierten ihre Bedrohung (nicht nur) durch die extreme Rechte.
Die Stadt Regensburg ist mit der Flüchtlingspolitik der Bundes- und bayerischen Staatsregierung nicht einverstanden. Das ist das eine, was beim beim Besuch des bayerischen Innenministers Joachim Herrmann (CSU) am Montag wieder einmal deutlich wurde. Doch auch die Betroffenen – Bewohner des bereits bestehenden Transitzentrums – haben sich dieses Mal zu Wort gemeldet.
Seit 2017 hat die bayerische Polizei über 200 Razzien in Unterkünften für Geflüchtete durchgeführt. Diese Kontrollen geschehen nicht immer aus einem konkreten Grund oder Verdacht, sondern können an sogenannten „gefährlichen Orten“ anlasslos durchgeführt werden. Diese „Begehungen“ sollen der Sicherheit und der „Stärkung des Sicherheitsgefühls“ dienen. In Regensburg zumindest wurde dieses Ziel nicht erreicht. Eher das Gegenteil. Und klar wird dabei auch: Grundrechte gelten für Flüchtlinge nur eingeschränkt.
„Für ein Besseres Morgen“ gingen am vergangenen Freitag etwa 250 Demonstranten in Regensburg auf die Straße. Die AG Widerspruch hatte für 17 Uhr vor das „Abschiebelager“ in der Zeißstraße aufgerufen, von dort ging es später über die Landshuterstraße und die Martin-Luther-Straße zum Haidplatz vor das Verwaltungsgericht.
Julia von Seiche: „Die Bürokratie eskaliert immer weiter, und das auf direkte Weisung des Innenministeriums hin.“ Foto: Bayerisches Staatsministerium des Innern/ James Albright
Die Vorsitzende des Vereins „Ausbildung statt Abschiebung“ kritisiert den „den bürokratischen Wahnsinn“ der aktuellen Asylpolitik. Innenminister Joachim Hermann wirft sie Zündelei am sozialen Frieden vor.
In einem Schreiben droht das bayerische Sozialministerium den Asylberatungsstellen mit Mittelstreichungen, falls diese Betroffenen Hinweise auf mögliche Rechtsmittel gegen ihre drohende Abschiebung geben.
Das Landgericht Regensburg verhandelt derzeit den Nachfolgefall des Machetenangriffs im Februar 2016. Damals war der 23-jährige Tobias B. mit einer Machete bewaffnet in ein Asylbewerberheim in Kelheim gestürmt und hatte einen Asylsuchenden angegriffen, der nur durch Zufall nicht lebensgefährlich verletzt wurde. Der Täter wurde wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten verurteilt. Seit diesem Prozess und vor allem aufgrund einer Zeugenaussage steht jedoch auch ein anderer im Visier der Justiz: Andreas J. Er soll B. zur Tat angestachelt haben und muss sich nun wegen versuchtem Mord vor Gericht verantworten. Die Anklage steht auf wackligen Beinen, nicht nur weil der mögliche Hauptbelastungszeuge inzwischen und noch vor seiner Vernehmung verstorben ist. Der geschädigte Asylbewerber leidet derweil weiterhin an den Folgen des Angriffs.