Gegen den Mann der Mitte Januar die Steinerne Brücke beschmiert und zwei Passanten bedroht haben soll, gibt es weitere Vorwürfe. Die Anklage spricht unter anderem von gefährlicher Körperverletzung.
Er wollte Anti-AfD-Graffiti übersprühen. Als er angesprochen wurde, drohte der Mann mit Gewalt. Die Anklage enthält noch schwerere Vorwürfe. Foto: privat
Die beiden Zeugen und der Beamte der Kriminalpolizei Regensburg warten vergeblich vor dem Sitzungssaal 205. Eigentlich sollte heute das Strafverfahren gegen Benno S. beginnen, so steht es zumindest auf den Ladungsschreiben des Amtsgerichts.
Gegen Benno S. sind laut einem Gerichtssprecher mehrere Verfahren anhängig. Öffentlich bekannt wurde er, als er in der Nacht vom 18. auf den 19. Januar mehrere Brüstungsplatten an der Steinernen Brücke mit schwarzer Lackfarbe übersprühte. Er hatte sich an Anti-AfD-Schriftzügen gestört, die dort mit oranger Kreide angebracht waren („AfD-Verbot.de“). So schildern es mehrere Zeugen, die ihn dabei beobachtet hatten.
„AfD-Verbot.de“ wurde anlässlich der Tagung der in weiten Teilen gesichert rechtsextremen Partei im Sorat-Insel-Hotel Mitte Januar rund um den Tagungsort gesprüht. Die Polizei schnappte eine Tatverdächtige. Der soll nun eine DNA-Probe entnommen werden.
Im Prozess um einen möglichen Schlag gegen einen Polizeibeamten bleibt ein Video, das all das zeigen soll, auch drei Wochen nach einem ersten Termin unauffindbar. Nun soll im neuen Jahr erneut verhandelt werden.
Bei einer Razzia im Stadtnorden von Regensburg stellten Ermittler 2021 ein umfangreiches Waffenarsenal sicher. Nicht zum ersten Mal. Nun stand der Mann erneut vor Gericht.
Das Amtsgericht Regensburg verhängt wegen der Blockade der Frankenstraße vergangenen Sommer Geldstrafen von 40 Tagessätzen gegen alle sieben Angeklagten. Damit bleibt das Gericht deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Doch die Richterin warnt die Klimakleber.
Unter anderem eine Fülle an Beweisanträgen sorgt dafür, dass der Prozess gegen sieben Aktivisten der „Letzten Generation“ am Amtsgericht Regensburg nicht binnen zwei Tagen „abgearbeitet“ werden kann.
Sieben Aktivisten der „Letzten Generation“ müssen sich seit Donnerstag vor dem Amtsgericht Regensburg verantworten. Dort geht es um eine Verkehrsblockade letzten Sommer. Für die Angeklagten aber geht es um viel mehr.
Im Prozess um systematische Schwarzarbeit in einer Regensburger Pizzeria verurteilte das Amtsgericht beide Angeklagten zu Geldstrafen. Einer der beiden Geschäftsführer erhielt zudem eine zur Bewährung ausgesetzte Haftstrafe.
Im Prozess um Schwarzarbeit in einer Regensburger Pizzeria hat sich einer der beiden Angeklagten jetzt geäußert. Es sei alles korrekt gelaufen, behauptet er.
Im Prozess um illegale Beschäftigung bei einem Pizzalieferdienst behauptet ein Zeuge, bedroht worden zu sein. Einer der Angeklagten kündigt jetzt an, sich zu äußern.
Laut einer Anklage vor dem Amtsgericht Regensburg griff ein Pizza-Lieferservice offenbar systematisch auf illegale Beschäftigung zurück, um Kasse zu machen. Eine Geschäftsführerin setzte sich nach einer ersten Razzia 2019 ab und wurde ausgetauscht, doch der Betrieb lief nach altem Muster weiter.
20.000 Euro hätten zwei Männer Anfang des Jahres beinahe von einer Rentnerin aus Ramspau ergaunert. Dank der Zivilcourage einer Nachbarin, landete das Geld wieder in den Händen der Geschädigten – und die beiden Männer diesen Donnerstag vor Gericht.
Anfang des Jahres verurteilte das Regensburger Amtsgericht einen 37-Jährigen wegen Diebstahls mit Waffen in drei Fällen sowie Sachbeschädigung. Die verhängten zwei Jahre, sieben Monate wollte der Mann aber dann doch nicht akzeptieren und legte Berufung ein. Am Freitag nun die Kehrtwende.
Eigentlich wollte eine junge Frau vergangenen Dezember nur ihre Unterwäsche an den Mann bringen. Doch einem Familienvater war das getragene Höschen dann nicht genug. Wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung musste er sich nun vor Gericht einfinden.
Am Donnerstag wurde ein 29-Jähriger vom Amtsgericht Regensburg wegen sexueller Nötigung zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Er hatte im Sommer beim Pfaffensteiner Wehr am helllichten Tag eine 17-Jährige ins Gebüsch gedrängt und sie gegen ihren Willen geküsst und angefasst. Er selbst beteuerte, dass dies einvernehmlich gewesen sei. Das Gericht glaubte ihm nicht.