20 Mrz2008
Strohballen-Prozess dreht sich im Kreis
Der Angeklagte ist weiter stumm und die Zeugen sorgen eher für Verwirrung .
Nach zehn Verhandlungstagen vor dem Schwurgericht Regensburg im Mordprozess gegen den 28jährigen Profi-Boxer Thomas L. zeichnet sich noch kein greifbares Ergebnis und erst recht kein Ende ab. Der Angeklagte selbst schweigt nach wie vor. Tatzeugen gibt es nicht, nicht einmal die Tatzeit und der Tatort können auch nur annähernd eingegrenzt werden und die bislang vernommenen Zeugen sorgten eher für Verwirrung, als dass sie etwas zur Aufklärung hätten beitragen können.
Auch die gestern erfolgte stundenlange Vernehmung des Kripo-Beamten, der die Ermittlungen leitete, brachte kein Licht ins Dunkel der letzten Tage des Faschings 2007. Zwar gehen Kripo und Staatsanwaltschaft davon aus, dass der 48jährige Karl Herzog am Abend des 21. Februar umgebracht wurde, doch bereits dem widersprechen gleich mehrere Zeugenaussagen, die das Opfer an darauf folgenden Tagen noch quicklebendig gesehen haben wollen. Völlig sicher über den genauen Zeitpunkt waren sich diese allerdings auch nicht.
%%%Fest steht, dass der Angeklagte zwei Tage nach dem hypothetisch angenommenen Tattag seinen angemieteten Audi gegen einen Fiat tauschte. Der Termin lässt sich anhand der Unterlagen der Verleihfirma exakt feststellen. Spuren hatte die Kripo aus beiden Fahrzeugen gesichert – die aus dem Fiat sind jedoch bis heute nicht ausgewertet, was der Gerichtsvorsitzende anlässlich der Vernehmung des Kripo-Beamten mit „wenn Spuren von Herzog im Fiat waren, dann hätte er am Freitag noch gelebt“ kommentierte.
Der Ankläger und seine Fahnder sind davon überzeugt, dass Herzog aus „Habgier“ erdrosselt wurde, um an die 2.700 Euro zu gelangen, die dieser aus dem Verkauf seines Autos zu erhalten hatte. Genau an diesem Punkt machen sie auch den „dringenden Tatverdacht“ gegen seinen Neffen fest. Der Betrag war gestückelt in fünf 500-Euro-Scheine und zwei 100-Euro-Scheine. Gesichert ist, dass der Angeklagte – der mit seiner Familie vom Kindergeld und Arbeitslosengeld II in einem Hotelzimmer lebte – zumindest einen dieser Geldscheine ausgegeben hat, um bestehende Schulden zu begleichen. Doch dafür hat sein Verteidiger Rechtsanwalt Michael Haizmann ein Erklärung parat: Das Geld könne ihm genau so gut sein Onkel zu Lebzeiten geliehen haben.
Auch die Verbindungsnachweise der Handys des Opfers und des Angeklagten keine klaren Antworten. Danach war der letzte Funkaufbau von Herzogs Handy am Donnerstag um 12.42 Uhr. Fest steht, dass der Angeklagte danach noch drei Versuche unternommen hatte, seinen Onkel am Handy zu erreichen. Für den Kripo-Beamten gibt es nur eine Erklärung hierfür: Der Angeklagte wollte – quasi als Alibi – damit „beweisen“, dass er ebenso wie andere Angehörige nach dem Verbleib seines Onkels gesucht haben will.
Der Prozess wird am 7. April fortgesetzt.