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Strohballen-Mord: Wie viele Teile hat das Puzzle noch?

Oberstaatsanwalt Klaus Dieter Fiedler wartet weiter auf „seine Stunde” Der sechste Verhandlungstag vor dem Schwurgericht Regensburg gegen den 28jährigen Thomas L. (wir berichten laufend hierüber) war der Tag des Gerichtsmediziners, der die Leiche des 48jährigen Karl Herzog aus Bogen obduziert hatte. Mit seiner Bemerkung, es gäbe „grenzenlose Möglichkeiten der Spekulation“ brachte er es auf den Punkt: Auch für die Gerichtsmedizin sind entscheidende Fragen offen geblieben. Nach den Erkenntnissen des Rechtsmediziners ist Herzog sitzend von hinten mit „enormer Kraft“ erdrosselt worden. Als Tatwerkzeug komme womöglich ein acht Zentimeter starkes Kabel in Betracht, das allerdings bis heute nicht gefunden wurde. Reine Theorie ist auch die Annahme, dass die Tat in einem Pkw verübt wurde. Lediglich die Tatsache, dass die Strangulationsspuren „auffallend waagrecht“ verliefen, stützt diese Hypothese. Keine gesicherte Antwort konnte der Sachverständige auf die Frage nach dem möglichen Todeszeitpunkt geben. „Zwischen einem und sechs Tagen ist alles möglich“ – so die Aussage des Mediziners. Da der Fundort der Leiche nach gesicherten Erkenntnissen nicht der Tatort ist, hilft auch eine Rückrechnung unter Zuhilfenahme von Temperaturangaben zu keinem konkreten Ergebnis. Allein die Möglichkeit, dass der Leichnam eine – wiederum unbestimmbare – Zeit in einem warmen oder beheizten Raum gelegen haben könnte, verbietet eine weitere Tatzeiteingrenzung. Folgt man überdies der Zeugenaussage einer polnischen Erntehelferin, dann scheidet der Tag des Auffindens der Leiche als Tag des „Ablegens“ aus, da an diesem Tag seit den frühen Morgenstunden auf dem Feld gearbeitet worden war, ohne dass „Fremde“ bemerkt, beziehungsweise beobachtet wurden. Da im übrigen die Verhandlungstage ausgefüllt sind mit Vernehmungen von Zeugen aus dem Umfeld des Angeklagten, um dessen Tagesabläufe der letzten Faschingswoche zu rekonstruieren, beziehungsweise zu erforschen, muss Oberstaatsanwalt Klaus Dieter Fiedler noch auf „seine Stunde“ warten. Der Ankläger hierzu: „Ich bestimme nicht die Reihenfolge der Zeugenauftritte, sondern das Schwurgericht“. Der Prozess wird fortgesetzt.

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