Streit um Schulgrundstück: Thurn und Taxis unterliegt vor Gericht
Das Fürstenhaus hatte auf Rückübertragung eines Grundstücks geklagt, das die Stadt Neutraubling an die Katholische Jugendfürsorge verkauft hatte. Die KJF wird dort nun eine Förderschule bauen.
Schlechte Nachricht für Thurn und Taxis mitten während der Schlossfestspiele: Das Fürstenhaus ist mit seiner Klage gegen die Stadt Neutraubling vor dem Landgericht Regensburg gescheitert. Damit ist der Verkauf eines 13.000 Quadratmeter großen Grundstücks an die Katholische Jugendfürsorge (KJF) rechtens und die KJF kann nun dort wie geplant mit dem Bau einer Förderschule für lern- und entwicklungsverzögerte Kinder und Jugendliche beginnen.
Millionenschwere Abfindung gefordert
Wie berichtet hatte Johannes Fürst von Thurn und Taxis ein insgesamt ein rund 77.000 Quadratmeter großes Grundstück 1987 (In unserem ersten Artikel hieß es fälschlicherweise 1985; wir bitten den Fehler zu entschuldigen.) an die Stadt Neutraubling verkauft. Die Auflage im Kaufvertrag: Die Kommune müsse das Grundstück zumindest die kommenden 30 Jahre, bis zum 31.12.2017, „für öffentliche Zwecke verwenden“.
Bereits 2015 hatte Neutraubling nun ein Teilareal von rund 13.000 Quadratmetern an die KJF verkauft, die dort ihre Förderschule errichten wollen. Das Haus Thurn und Taxis sah darin einen Verstoß gegen den 1987 geschlossenen Vertrag und klagte auf Rückübertragung des Grundstücks. Bei Vergleichsverhandlungen hatte die Stadt Neutraubling dem Vernehmen nach eine Abfindung von 300.000 geboten, das Haus Thurn und Taxis rund sechs Millionen gefordert.
Zweifelsfrei eine öffentliche Nutzung
Am Donnerstag wies Richterin Barbara Keimel die Klage nun im vollen Umfang ab. Sinn und Zweck des Vertrages sei es gewesen, dass das Grundstück für öffentliche Zwecke genutzt werden solle. Ein Verkauf sei gemäß Vertrag ausdrücklich nicht untersagt und auch unter den dort genannten Negativbeispielen nicht aufgeführt, so Keimel.
Nun komme es also darauf an, ob die geplante Förderschule der KJF einer öffentlichen Nutzung entspreche und das ist in den Augen des Gerichts zweifelsfrei der Fall. In dem Vertrag zwischen der Stadt Neutraubling und der KJF sei ausreichend sichergestellt, dass das Grundstück nicht für andere Zwecke genutzt werden dürfe und mit dem Bau der Schule binnen fünf Jahren begonnen werden müsse.
Tatsächlich ist ein Realisierungswettbewerb bereits abgeschlossen. Der für heuer geplante Spatenstich hatte sich lediglich wegen der Klage verzögert. Die KJF war dem Rechtsstreit gegen das Fürstenhaus beigetreten. Thurn und Taxis muss nun auch deren Kosten tragen.
Else E.
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Wie kann jemand auf die Idee kommen, dass eine Schule – egal welche Schulart – keine öffentliche Nutzung eines Grundstückes ist? Von dem Wissen und den Kompetenzen, die Kinder und Jugendliche hier erwerben, profitieren nicht nur die einzelnen SchülerInnen, sondern die ganze Gesellschaft. – Was man im Gegensatz dazu vom Vermögen der T&T’s nicht behaupten kann, allen Almosen zum Trotz.
Mr. T
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Frau Else E., es gibt auch Privatschulen und andere nicht-öffentliche Bildungsträger, die ihren Bildungsauftrag gewinnorientiert ausführen. Wenn jetzt so ein Bildungsträger seine Bildungseinrichtung, sprich Schulgebäude, deutlich unter den üblichen Kosten errichten kann (weil er z.B. das Grundstück unter dem Marktpreis bekommt) und seine Leistung zum üblichen Preis anbietet, bleibt viel mehr über. Ob das hier so ist, weiß ich nicht. Aber so kann man auf die Idee kommen.
Piedro
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Noblesse geht anders, Anstand auch. Hier ging es schlicht um Gier.
Mathlde Vietze
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Ich bin im Grunde kein schadenfreudiger Mensch, aber daß die Pseudo-Fromme nun
mal auf die Nase gefallen ist, erfüllt mich doch “mit klammheimlicher Freude.”
Ex-Regensburgerin
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@ M. Vietze
Schäbiger, schadenfreudiger Kommentar. Woher wollen Sie wissen, dass G. v. T+T “pseudofromm” ist. Hauptsache, immer draufhauen – auf wen auch immer.
peter
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ich finde das alles so unglaublich gaga- (in meinen augen sind T&T echt reich genug, es sei ihnen gegönnt, aber MEHR brauchen die echt nicht)
wenn es war ist, das die auflage im kaufvertrag lautet:
“Die Kommune müsse das Grundstück zumindest die kommenden 30 Jahre, bis zum 31.12.2017, „für öffentliche Zwecke verwenden“.
dann sollte es in meinen augen sowiso keine diskussion geben, weil bis jetzt steht das ja alles genau so da wie bisher-
das fände ich den viel interesanteren punkt
Jürgen
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@Ex-Regensburgerin:
Zumindest ist sie medienwirksam fromm. Immer wenn eine Kamera in der Nähe ist oder ein katholisches Bankett ansteht, sieht man sie hochgeschlossen und fromm dreinblicken. Sagen wir es mal so, die Dame aus einfachen adligen Verhältnissen war in der Vergangenheit gewissen Lastern und Freuden nicht abgeneigt. Dies war lange Zeit bekannt. Außerdem verbreitet sie ein sehr einfaches mit extremen Vorurteilen behaftetes Weltbild. Man denke nur an den dauerschnackselnden Afrikaner, und und und. Ja, “Pseudo Fromm” darf man sie nennen und das ohne schlechtem Gewissen.
Ihr Lebenswandel, ihre Aussagen und wie hier im Artikel beschrieben, ihr Geschäftsgebaren untermauern dies.
joey
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Gloria ist (offenbar) nicht beteiligt, sie war eine Zeit lang Vormund, aber nicht Erbin. Der Kläger heißt Albert, der ist Verwalter des Familienvermögens. Welche Entscheidungsrechte Gloria noch hat, wissen wir offenbar alle nicht (Redaktion?).
@Günther Herzig: ja, Recht muß Recht bleiben. Trotz allem Recht muß man sich aber auch immer fragen, wie vernünftig dessen Ausübung ist, was man damit letztendlich erreicht.
Ex-Regensburgerin
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@ Jürgen:
Ich erinnere an das T h e m a des Artikels – Ihr Kommentar dazu: völlig verfehlt.
Auch wenn man sich in den letzten 30 Jahren Lebenszeit entwickelt, “haut man einfach mal drauf”. Ich wiederhole mich: schäbig. Wie kommen Sie dazu, über den “Lebenswandel” (ach, da haben wir wieder den Wandel) von G. T+T zu urteilen? Wenn jemand gläubig ist und sich dazu bekennt, beleidigt man einfach. Regensburg, du bist ja sooo fortschrittlich!
Ich habe mich auch im Laufe meines Lebens weiterentwickelt, würde manches von früher nicht mehr machen, manches anders, möglicherweise sind Sie irgendwann auch auf diesem Weg…..
Dominik Müller
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Ich bin dem Fürstenhaus dankbar, die Sache gerichtlich klären zu lassen und gerade nicht das Vergleichsangebot angenommen zu haben. Das hat sich für die Stadt Neutraubling gelohnt – wenn denn das Urteil rechtskräftig wird.
Stefan Aigner
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@joey
Kläger ist – wie im ersten Artikel ausgeführt – Albert von Thurn und Taxis als Verwalter des Familienvermögens. Welche Entscheidungsbefugnisse Gloria in diesem Zusammenhang hat, weiß ich i.M. nicht. Ganz generell würde ich auch darum bitten (das richtet sich an andere), sich nicht weiter an einer Person abzuarbeiten.
R.G.
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@allen gegenüber der Fürstin schadenfrohen Usern
Die Fürstin fiel irgendwann bei Talkshows durch wenig mitfühlende Worte auf, das stimmt.
Sie eroberte sich außerdem einen Platz als kleine Führungsfigur in einer von Kasteiung und Einschränkung geprägten, vorwiegend älteren Frauen zugeordneten religiösen Szene.
Bereits bei flüchtigem Hinsehen bemerkt man genauso, sie ließ ihre Kinder sich gemäß ihren Begabungen entwickeln, und rettete ohne große Vorbildung einen großen, wackelnden Betrieb. Zwei wirklich bemerkenswerte Leistungen!
In der Einsamkeit nach dem Tod ihres Mannes scheint sie von der konservativen Hierarchie der katholischen Kirche “wertgeschätzt” und etwas “bekehrt” worden zu sein. In Glaubensfragen hätte ihr gegenüber Diskussionsbedarf.
Wären andere Gruppen- beispielsweise der Hochadel- ihr in der Trauerzeit helfend beigestanden – hätte sie sich anders positionieren können.
Damit genug über die Mutter, die in der Gerichtssache nicht aktiv wurde.
Die Klage des Sohnes beweist, dass er die Freiheit besitzt, wo er es für nötig hält, aktiv zu werden. Er wird gute Gründe haben, weshalb er damit zum ersten Mal öffentlich als Geschäftsmann auftritt, ich würde sie gerne wissen.
In jedem Fall sehe ich positive Folgen daraus.
Es ist jetzt bekannt, dass das Gesamtgrundstück in naher Zukunft / binnen einer Generation für eine öffentliche Nutzung vorgesehen war und der Kommune lange nichts einfiel, was dort hinpasst.
Gab es keinen Bedarf?
Erst kurz vor Fristende wurde auf nur einem Teilstück von einem nicht öffentlichen Träger eine Einrichtung zu derzeit öffentlichem Nutzen geplant.
Bei geschickter Werbung kann der Schulträger das jetzige Interesse der Leser auf die Lage der Klienten führen.
Es kommt Druck in die Sache.
Und die Bevölkerung wird genau hinsehen, ob der Rest des Grundstücks öffentlich genutzt wird.
Lothgaßler
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Realistisch gesehen sind weder Fürstin noch Fürst von sich auf die Idee der Klage gekommen, sondern die fürstliche Verwaltung samt juristischem Beistand hat den Sachverhalt mit Hofknicks ihrer (nicht meiner) Durchlaucht vorgetragen.
Nun hat das Gericht ein Urteil gesprochen und die Fördereinrichtung eines kirchennahen/kirchlichen Trägers wird die Einrichtungen gemäß Planung auf einer Teilfläche bauen.
Erwartbar sind die Grundstücke ab sofort und für die Zukunft zu wertvoll, um diese nur für öffentliche Zwecke zu nutzen. Aber wen interessiert das dann noch? Der alte Fürst hatte damals durchaus eine sinnvolle Klausel (mit Frist, damit gegen die schnelle Mark durch Spekulation) ins Vertragswerk hinein formulieren lassen, dergleichen täte heute auch gelegentlich gut.
mkv
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Prinzessin Gloria von Thurn und Taxis – nicht Fürstin.
“Rufen” wir sie doch bei ihrem – richtigen – Namen!
Selbst Friedmann war 2001 nicht imstande, die Dame bei ihrem richtigen Namen zu nennen.
https://www.youtube.com/watch?v=eelAqRUPbqY
Der aktuelle Prinz? Von Bondy? –> Mbappé.
Lothgaßler
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@mkv:
Oh mei, die Adelslobhudelei. Zum Glück gibts Märchen: Prinzessin auf der Erbse, einen Froschkönig…
Um der Prinzessin von T&T Paroli bieten zu können empfiehlt sich der Kauf eines Adelstitels, wie z.B. Lord of Sherwood, der Titel kostet keine 30 Euro (https://www.adelstitel-kaufen.com/lord-of-sherwood-england/a-80605/), oder einen Graf zu Andechs für 35 Euro (https://www.adelstitel-kaufen.com/graf-andechs-kaufen/a-80304/).
Wir sollten die Frau schlicht nicht mehr entsprechend ansprechen (oder unkorrekt als Kaiserin, Zarin, Infantin).
hutzelwutzel
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Gut, damit ist jetzt Rechtssicherheit für den Bau gegeben, und die Sache “vom Tisch”. Ob Albert v. T & T. dieses Geld brauchte steht eigentlich nicht zur Debatte, da es die Kirche – hier in Form einer “Untereinheit” auftreten – genauso wenig nötig gehabt hätte auf diese Weise zu handeln.