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Behördenwillkür?

Streit um Photovoltaik in Regensburg-Großprüfening: Schadenersatz von Denkmalschutzbehörde gefordert

Seit zweieinhalb Jahren liegt eine Familie mit dem Denkmalschutz wegen einer geplanten Photovoltaikanlage im Clinch. Die Anwalts- und Gerichtskosten belaufen sich auf mindestens 15.000 Euro. Der zugrunde liegende Bescheid erscheint in vielen Punkten falsch und fragwürdig.

Das Denkmal Goldener Hirsch und gegenüber ein Dach mit Photovoltaik – bislang in Großprüfening ist das kein Problem. Nur bei einer Familie nahm es der Denkmalschutz plötzlich ganz genau. Foto: Archiv/as

Zweieinhalb Jahre – so lange schon streitet sich Edwin Raab mit der Unteren Denkmalschutzbehörde der Stadt Regensburg darüber, ob, welche und wie viele Photovoltaikmodule er auf dem Dach seines Einfamilienhauses in Großprüfening anbringen darf. Dabei sind Dächer mit Photovoltaik in dem dörflich-beschaulichen Stadtteil gar nicht so selten. Direkt nebenan steht ein Neubau, der großflächig damit belegt wurde.

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Kern von Raabs Problem: Er hat, offenbar im Gegensatz zu fast allen anderen, nachgefragt und ist dadurch in den Mühlen der städtischen Bürokratie gelandet. Wir haben schon mehrfach über diesen Fall berichtet. Es läuft eine Klage vor dem Verwaltungsgericht Regensburg.

Widerstand von Anfang an

Zunächst, im März 2022, wurde Raab nach einer informellen Anfrage beschieden, dass sein Ansinnen wohl „kaum Aussicht auf Erfolg“ haben werde. Sein Haus liege zwischen nämlich zwei denkmalgeschützten Gebäuden, dem Goldenen Hirsch und dem Johann-Gebhard-Haus, dessen Garagen übrigens mit Photovoltaikmodulen ausgestattet sind.

Familie Raab gibt aber nicht auf und stellt dennoch einen offiziellen Antrag auf Genehmigung. Nach längerem Hin und Her erlässt die Untere Denkmalschutzbehörde schließlich einen Bescheid und erlaubt – unter gewissen Voraussetzungen – Photovoltaik auf der östlichen Dachhälfte, auf der anderen nicht.

Zweierlei Maß bei Sichtbeziehungen

Es gebe da nämlich gewisse Sichtbeziehungen und in der „Fernwirkung“ würden sich die Module, die „glatt und glänzend“ seien, von den „traditionellen Dachdeckungen“ und dadurch „dauerhaft die Wirkung der Baudenkmäler (…) stören“. Unter anderem geht es um den Blick von der Mariaorter Eisenbahnbrücke. Doch unter solchen Voraussetzungen ist eine PV-Anlage nicht rentabel. Schriftwechsel mit dem zuständigen Sachbearbeiter bleiben erfolglos und scheinen eher zu einer Verhärtung der Fronten zu führen.

Unterdessen entsteht gegenüber vom Einfamilienhaus der Raabs ein stattlicher Neubau. Der Junior des früheren CSU-Landtagsabgeordneten Franz Rieger hat ein Mehrfamilienhaus hingestellt – inklusive Wärmepumpen – und natürlich Photovoltaik. Von der Unteren Denkmalschutzbehörde abgenommen wurde die Anlage auf diesem Neubau nicht. „Es wurde kein Antrag gestellt. Daher fand auch keine Prüfung statt“, heißt es auf Nachfrage.

Fragwürdig auch: In derselben Antwort an unsere Redaktion vertrat die Denkmalschutzbehörde Ende des letzten Jahres die Ansicht, dass der Neubau, dessen Dach mit Photovoltaikmodulen die Sicht auf Raabs Haus von der Mariaorter Brücke verdeckt, „nach aller Wahrscheinlichkeit“ bzw. „nach vorläufiger Einschätzung in zweiter Reihe oder in denkmalunrelevanten Sichtachsen“ liege – im Gegensatz zum nun verdeckten Haus der Raabs.

Landesamt rät zum Gespräch

Zwischenzeitlich schaltete sich das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege ein. Das hatte die Position der Unteren Denkmalschutzbehörde der Stadt Regensburg zwar zunächst gestützt, spätestens mit dem Rieger-Neubau aber veränderte sich diese Sichtweise. Dieses „vergleichsweise hochaufragende Gebäude“ verdecke nun die Sicht auf das denkmalgeschützte Gebhard-Haus, den denkmalgeschützten Goldenen Hirsch und auch auf das Einfamilienhaus der Raabs, heißt es in einer E-Mail des Landesamts an den zuständigen Sachbearbeiter der Stadt Regensburg.

Nun könnten unter gewissen Voraussetzungen auch auf dem Westdach „eine bestimmte Anzahl dunkler, ruhig verlegter, matter PV-Module“ zugelassen werden. Dafür konnten – im Sinne einer denkmalverträglichen Lösung – auch Fördergelder in Aussicht gestellt werden.

Raab ist angesichts dessen baff: Innerhalb einiger Monate habe sich die Bewertung für sein Dach damit von „Sie dürfen auf keiner Dachhälfte irgendetwas machen“ zu „Sie dürfen auf der Ost-Seite voll belegen und auf der Westseite auch schwarze Module verwenden“ geändert. „Das Ganze ohne jegliche Änderung des zu Grunde liegenden Sachverhaltes.“

In Zusammenhang mit der Klage vor dem Verwaltungsgericht regte das Landesamt schließlich an, Gespräche mit Raab aufzunehmen.

Vor-Ort-Termin: Behörde will keine Fehler einräumen

Vor diesem Hintergrund treffen Raab und dessen Anwalt sich Ende Januar zu einem Kompromissgespräch mit Vertretern der Unteren Denkmalschutzbehörde. Trotz allerlei Nicklichkeiten wird dort schließlich vereinbart, dass Raab seinen Plan, versehen mit kleineren Ergänzungen, erneut einreichen solle. Doch wieder hat die Denkmalschutzbehörde Beanstandungen und lehnt ab. Als vorerst letzter Strohhalm bleibt nun noch ein Vorort-Termin am 19. März 2024.

Dieses Mal ist neben Vertretern der Unteren Denkmalschutzbehörde und des Landesamts für Denkmalpflege unter anderem die Landtagsabgeordnete Sabine Weigand vor Ort – als Beobachterin für den Ausschuss für Wissenschaft und Kunst und Familie Raab nebst Rechtsanwalt.

„In dem ganzen Gespräch wollte man zu keiner Zeit auf die Fehler eingehen, die der Unteren Denkmalschutzbehörde in dem Fall passiert sind“, berichtet ein verärgerter Edwin Raab. Sein Einwand, dass von Anfang an klar ersichtlich gewesen sei, dass es die monierte Fernwirkung seines Hauses (die man dem Rieger-Neubau nicht bescheinigt) nie gegeben habe, sei von einem Mitarbeiter des Landesamts damit abgetan worden, „dass ich nicht auf Sachen rumreiten soll, die bereits zwei Jahre zurückliegen“.

Raabs Einwand, dass es direkt links neben dem Denkmal Gebhard-Haus seit zwölf Jahren eine Photovoltaikanlage gebe, die von der Unteren Denkmalschutzbehörde Regensburg erlaubt worden sei, habe man ignoriert. „Man wollte nur über die aus Sicht der Denkmalschutzbehörden mögliche Belegung meines Daches reden.“

Inmitten von Photovoltaikanlagen über Einschränkungen diskutieren

Das sei alles „ziemlich verrückt“ gewesen, sagt Raab zu unserer Redaktion. Man stehe direkt neben dem Rieger-Neubau mit gut sichtbaren Wärmepumpen und Photovoltaikmodulen gegenüber des Denkmals Gebhard-Haus, ein Stückchen weiter sei auf einem anderen Gebäude die zwölf Jahre alte genehmigt PV-Anlage, die wesentlich auffälliger sei, als alles, was er vorhabe, „und die Mitarbeiter der Denkmalschutzbehörden diskutieren darüber, welche Einschränkungen auf meinem Dach gemacht werden müssen“.

Der Abgeordneten Weigand sei es zu verdanken, dass die Diskussion schließlich zu einem Ergebnis gekommen sei, – nach zweieinhalb Jahren Streit und Ablehnung – „das vor zweieinhalb Jahren zufriedenstellend“ gewesen wäre. Raab hätte drei Viertel seines Westdachs belegen dürfen, sobald er einen entsprechenden Plan eingereicht hätte. „Am Ende habe ich mich aber dagegen entschieden“, sagt er uns.

Der Kompromissvorschlag zeige nämlich: „Kein einziges Argument, mit dem mein ursprünglicher Plan zunächst per Bescheid abgelehnt wurde, war richtig.“ Darauf habe er von Anfang an immer wieder hingewiesen – erfolglos. Stattdessen habe er einen Rechtsanwalt beauftragen und Klage einreichen müssen.

„Ein von Anfang an falscher Bescheid“

„Das hat bisher Kosten von mindestens 15.000 Euro verursacht. Insgesamt schätze ich den Schaden auf 20.000 Euro.“ Sollte die derzeit in der Diskussion stehende EEG-Förderung wegfallen, werde der Schaden noch höher. „Und schuld daran ist ein von Anfang an falscher Bescheid der Stadt Regensburg.“

In einem Gegenvorschlag sichert Raab den Denkmalschutzbehörden nun farblich passender PV-Module auf seinem Dach zu. Weitere Einschränkungen seien „inakzeptabel“, heißt es in dem entsprechenden Schreiben, das unserer Redaktion vorliegt. „Darüber hinaus erwarte ich, dass die Untere Denkmalschutzbehörde Regensburg sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten übernimmt, die mir entstanden sind.“ Er sei aber bereit, auf die Erstattung weiterer Schäden – beispielsweise den weiteren Bezug von Gas und Strom, der wegen der Verzögerungen nötig geworden sei, zu verzichten.

Virtueller Rundgang dokumentiert Ungleichbehandlung

Versehen hat Raab diesen Gegenvorschlag mit einem „virtuellen Rundgang“ durch Großprüfening und mehreren, akribisch dokumentierten Beispielen von Photovoltaikanlagen, welche die Untere Denkmalschutzbehörde – im Gegensatz zu der von ihm geplanten – als unproblematisch erachtet.

„Dieser Rundgang zeigt, dass die Untere Denkmalschutzbehörde die Empfehlungen des Landesamts bei weit auffälligere PV-Anlagen als meiner ignoriert“, sagt Raab. Er halte das auch für richtig. Schon lange würden solche von der Allgemeinheit an Orten wie Regensburg-Großprüfening nicht mehr als störend empfunden. „Falsch wird es nur, wenn die Untere Denkmalschutzbehörde in einem Fall dann eine Ausnahme macht und plötzlich Einschränkungen fordert.“

Er erwarte, dass die Untere Denkmalschutzbehörde den ihm entstandenen Schaden übernehme, „ohne weitere bürokratische Hürden“, sagt Raab. „Eine Behörde, die so leichtfertig mit den Eigentumsrechten von Bürgern umgeht, sollte auch genauso locker-flockig für die aus ihren Handlungen resultierenden Schäden aufkommen.“ Wenn nicht, werde er die Sache weiter gerichtlich ausfechten.

Nicht jeder kann sich gegen so etwas wehren

„Wenn Behörden so offensichtlich daneben liegen, über Jahre immer wieder auf Fehler hingewiesen werden, diese Hinweise ignorieren und auch der mehrfachen Bitte um Vor-Ort-Termine nicht nachkommen“, tatsächlich hatte der zuständige Sachbearbeiter dies mit Verweis auf seine Ortskenntnis zuvor abgelehnt, dann habe das „nichts mehr mit verantwortungsbewussten Verwaltungshandeln zu tun“.

Schließlich sei nicht jeder finanziell in der Lage, sich dagegen zu wehren. Und manch anderer hätte wohl deshalb bereits nach der ersten informellen Ablehnung durch den zuständige Sachbearbeiter einfach aufgegeben, so Raab. „Denkmalschutz ist nichts falsches, aber eine Behörde, die so agiert, muss massiv eingebremst werden.“


Anmerkung der Redaktion: Ein Zitat von Herrn Raab wurde von uns ungenau wiedergegeben. Wir haben die entsprechende Passage korrigiert und Bitten, die Ungenauigkeit zu entschuldigen.

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Kommentare (9)

  • Monsieur FUBAR

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    Heiliger Bürokratius – bitte für uns.

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  • Daniela

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    Ein Schelm, wer Böses dabei denkt… dem Rieger Junior sei Dachl darf … dem Raab sei Dachl halt net…. mei o mei.

    Man könnte da schon auch auf – natürlich völlig absurde – Ideen kommen, von wegen Vitamine Spurenelemente Mineralstoffe C – S und U…

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  • da_Moartl

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    Man bekommt einen “heiligen Zorn”, wenn man sich auf der Zunge zergehen lässt, wie die destruktiv, haarspalterisch und zur Fundamentalopposition neigende Haltung der Unteren Denkmalbehörde Bürger drangsaliert, die schlicht und einfach etwas für den Klimaschutz tun wollen. Ist man Landtagsabgeordneter und dementsprechend “vernetzt”, ist all das kein Problem. Es ist eine Schande, dass die Untere durch die Obere Denkmalbehörde “zurückgepfiffen” werden muss und ein “Normalbürger” für so etwas erst einen Rechtsanwalt beauftragen muss.

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  • Edwin

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    Ich bin der Besitzer des Hauses:
    Das Ganze hat nichts mit Herrn Rieger zu tun hat.
    Das Problem liegt hier im „Ermessen“ der Unteren Denkmalschutzbehörde.
    Ein Sachbearbeiter entscheidet, dass schwarze PV-Module auf einem schwarzen Dach aus 600 Metern Entfernung als Grund für eine Ablehnung aufgeführt werden. Der gleiche Sachbearbeiter entscheidet das schwarze Module auf einem roten Dach aus 590 Metern Entfernung in der gleichen Sichtachse kein Problem sind. Und schon haben sie als Eigentümer des schwarzen Daches ein Problem. Diese Entscheidung ist dann natürlich keine Willkür, sondern Resultat des Ermessens im Einzelfall. Hier zeigt sich, was für ein Unsinn dieser „Fernwirkungs“- bzw. „Nähefallbereich“ ist. Aber die Untere Denkmalschutzbehörde hatte ja auch kein Problem damit, PV-Anlagen einzuschränken, weil sie vom Flugzeug aus sichtbar sind (siehe Ganghofer-Siedlung).

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  • Bepp

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    @Edwin: Es ist halt ein wenig ein Gschmäckle wenn der Sohn eines Politikers, der gut vernetzt ist, sowas genehmigt bekommt und Du nicht.
    Dass das alles gar nichts mit dem Papa vom jungen Rieger zu tun hat mag sein, allein mir fehlt der Glaube.

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  • Günther Herzig

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    @Daniela
    2. September 2024 um 22:36 | #
    Warum tragen Sie in einer Weise vor, die zu nichts anderem führen kann, als zur Behauptung einer Begünstigung des Dr. Franz Rieger, der noch nicht einmal Betroffener ist. Und dann ist noch von anderen Häusern die Rede, deren Eigentümer auch nicht Rieger heißen.
    Damit wir erfahren, ob Sie Recht haben, behaupten Sie es doch ausdrücklich mit der Chance auf Unterlassung verklagt zu werden. Dr, Franz Rieger war als Regensburger Unperson schon länger nicht mehr dran. Der war wohl jetzt mal wieder fällig, oder?

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  • Daniela

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    @ Günther Herzig
    3. September 2024 um 11:56 | #

    …Die Gedanken sind frei….. ( anonym um 1780)

    Auch Ihre

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  • Mr. T.

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    Daniela, wie kommen Sie dazu ein ehrenwertes Mitglied der Gesellschaft – oder eher ein Mitglied der ehrenwerten Gesellschaft, das fleißig seinen gesellschaftlichen Beitrag durch Erpressung und Beihilfe zur Steuerhinterziehung leistet und darüber hinaus juristisch promoviert hat, in die Näher der Vorteilsnahme 2. Grades durch einen direkten Abkömmling zu rücken?

    Mal im Ernst st: es ist wohl nicht nötig, dass Rieger – Entschuldigung,, Dr. Rieger, so viel Zeit muss sein, um die Eitelkeit zu befriedigen – bei sowas Einfluss geltend macht. Da reicht der vorauseilende Gehorsam und die Angst vor einem Rüffel von oben der Sachbearbeiter, dass in so einem Fall gnädig vorgegangen wird und sämtliche Spielräume positiv genutzt werden.

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  • Andreas

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    Hat da nicht jemand die Energiewende ausgerufen? Sollen nicht möglichst viele Leute was für die Energiewende machen? In unserer Region z. B. Photovoltaik?
    Aber natürlich nur, wenn es passt und dass entscheidet in diesem Fall eine Behörde, deren Argumente ein normal denkender Mensch nicht nachvollziehen kann. Überall sind die Solarplatten zu sehen, aber genau hier würde die Solarplatten so stören?!
    Mich wundert (leider) mittlerweile gar nichts mehr, aber der Fall der Familie Raab ist schon der Gipfel. Man kann nur den Kopf schütteln.

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Kommentare sind deaktiviert

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