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Unterlassungsantrag gescheitert

Streit um Lohndumping am Uniklinikum Regensburg: Arbeitgeber wollte Warnstreik untersagen

Mit einer einstweiligen Verfügung versuchte die Geschäftsführung der KDL mbH an der Uniklinik Regensburg, gegen einen weiteren Warnstreik der zu Niedriglöhnen angestellten Beschäftigten vorzugehen – erfolglos.

In der Tarifauseinandersetzung mit den Beschäftigten der KDL mbH, Servicegesellschaft an der Uniklinik Regensburg, greift die Geschäftsführung zu härteren Bandagen. Im Vorfeld eines neuerlichen Warnstreiks am heutigen Mittwoch und am Donnerstag hatte die Arbeitgeberseite versucht, dies per einstweiliger Verfügung verbieten zu lassen.

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Engagiert hatte man dafür die auf diesem Gebiet einschlägig bekannte Münchner Sozietät Seufert Rechtsanwälte. Vor dem Arbeitsgericht Regensburg ist man mit dem Verfügungsantrag allerdings krachend gescheitert. Er wurde von der 6. Kammer als unbegründet zurückgewiesen. Die Streikmaßnahme sei nicht rechtswidrig, sondern im Gegenteil nachvollziehbar und verhältnismäßig.

Streik ist „verhälltnismäßig“ und „geeignetes Mittel“

Die Geschäftsführung der Krankenhausdienstleistungsgesellschaft hatte zum einen damit argumentiert, dass die Gewerkschaft ver.di gar nicht zuständig sei, sondern die IG BAU und der Warnstreik deshalb unzulässig. Falsch, urteilte das Gericht. Die Servicegesellschaft gehöre nämlich zu 51 Prozent dem Uniklinikum (49 Prozent gehören Putz-Götz) befinde sich damit in dessen wirtschaftlicher Abhängigkeit – damit sei, ebenso wie für das UKR als Ganzes ver.di zuständig. Eine entsprechende Vereinbarung mit der IG BAU gibt es bereits seit 2012.

Der Warnstreik verstoße auch nicht, wie die Geschäftsführung meint, gegen das Gebot der Verhältnismäßigkeit, so das Gericht. Er sei ein „geeignetes Mittel, um Druck“ auf die Geschäftsführung auszuüben, „zumindest in Gespräche über einen Firmentarifvertrag einzusteigen“. Die KDL-Führung weigere sich nämlich „beharrlich“, wenigstens mündliche Verhandlungen zu führen.

Betroffen von Lohndumping: Frauen, Menschen mit Migrationshintergrund

Wie mehrfach berichtet, beklagen die rund 350 KDL-Beschäftigten schon seit langem und nicht erst seit diesem Jahr die Ungleichbehandlung, die ihnen am Uniklinikum zuteil wird. Im Gegensatz zu den übrigen Beschäftigten am UKR gilt für sie nicht der Flächentarifvertrag der Länder, sondern der deutlich schlechtere Tarif für Gebäudereiniger – das bedeutet bis zu 45 Prozent weniger Lohn.

Betroffen von dieser Schlechterstellung in den ohnehin schon unten angesiedelten Lohngruppen sind vor allem Frauen und Menschen mit Migrationshintergrund.

Doch weder auf die anfängliche Bitte um Sondierungsgespräche noch auf die Forderung, in Tarifverhandlungen einzusteigen, hatte die Geschäftsführung bislang reagiert. Entsprechend sei „kein milderes Mittel ersichtlich“ als der nun neuerlich laufende Warnstreik.

Keine Gefahr für Patienten

Der Umstand, dass dieser der KDL Geschäftsführung „aufgrund des Osterwochenendes (…) zeitlich nicht ‘passt’ führt dabei nicht zu durchgreifenden Bedenken“, heißt es in der Entscheidung. Schließlich gebe es eine Notdienstvereinbarung. Die habe auch schon beim letzten, noch eintägigen Warnstreik vergangene Woche funktioniert.

Gesundheitlichen Gefahren für Patienten, die die Geschäftsführung als Argument anführt (während sie an anderer Stelle bestreitet, dass die KDL-Beschäftigten überhaupt in einer Einrichtung des Gesundheitswesens arbeiten würden), seien weder ersichtlich noch hinreichend begründet. „Es ist vielmehr davon auszugehen, dass die Notdienstvereinbarung als Mittel ausreichend ist, um Gefahren für Dritte zu minimieren.“

Streikziel ist ein „nachvollziehbares Anliegen“

Die Tarifauseinandersetzungen werden von den Beschäftigten unter anderem unter dem Schlagwort „Ein Haus, ein Tarif“ geführt. Es wird eine entsprechende Angleichung gefordert. Dieses Streikziel sei nicht „unzulässig“ wie die Arbeitgeberseite anführt, sondern ein „nachvollziehbares Anliegen“.

Für Sven Czekal, Gewerkschaftssekretär bei ver.di, belegt der Versuch der Geschäftsführung, den Streik untersagen zu lassen vor allem eines: „Die Tätigkeiten der KDL-Beschäftigten sind für die Arbeitgeberseite so wichtig, dass sie mit allen Mitteln versucht, gegen den Streik vorzugehen.“ Bei der Entlohnung hingegen werde diese Wichtigkeit „auf einmal vergessen“.

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Kommentare (10)

  • Mr. B.

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    Jeder der noch!!! arbeitet, sollte auch sein entsprechendes Arbeitsentgeld bekommen.
    Also einigt Euch. Auslagerungsgesellschaften, welche die Arbeitnehmer schlechter stellen, sollten abgeschafft werden, weil hier größtenteils der/die Firmeninhaber profitieren.

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  • Günther Herzig

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    @Mr. B.
    27. März 2024 um 17:42 | #
    Sie haben Recht mit einer Feststellung, die eigentlich selbstverständlich ist und über die nicht zu diskutieren sein sollte. In der gegenwärtigen Situation auf dem Arbeitsmarkt sollten Betroffene in solchen Firmen aber auch klar machen, was man mit ihnen nicht machen kann. Die Bereitschaft unter den Beschäftigten zu wechseln könnte ausgeprägter sein.

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  • Bernhard Babic

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    Es ist letztlich immer dasselbe Problem im Gesundheitsbereich: Die Kosten für die Erbringung entsprechender Dienstleistungen sind – auch aufgrund zahlreicher, ständig steigender Auflagen – relativ hoch. Die Erstattungen, die ein Betrieb dafür von Seiten der Kassen erhält, sind (auf Geheiß der Politik und unter mehrheitlicher Duldung durch die Wähler:innen) daran gemessen zu niedrig und decken bestimmte Kostenbeteiche zum Teil gar nicht ab. Klar sind Lohnunterschiede von bis zu 45 Prozent bei vergleichbarer Tätigkeit ein Unding und das Interesse, daran etwas zu ändern, ist mehr als legitim. Wir müssen aber aufgrund der Rahmenbedingungen schlicht davon ausgehen, dass das Uniklinikum die entsprechenden Mittel definitiv nicht hat. Woher sollten die auch kommen? Das vordergründig arbeitnehmerfeindliche Verhalten ist wohl eher als Ausdruck von Hilflosigkeit zu verstehen. Das ganze Konstrukt der Servicegesellschaft ist ja wohl nur geschaffen worden, um sich Kosten (d.h. die Bezahlung gemäß Tarifvertrag) zu sparen. Regensburg-Digital hat erst kürzlich über die befürchteten Defizite im Uniklinikum berichtet. Lohnsteigerungen, so berechtigt sie sein mögen, werden es nur vergrößern, weil die Kassen und die öffentliche Hand weiterhin nicht bereit sind, die Einnahmesituation nennenswert zu verändern. Auch wenn die Geschäftsführung hier nicht sehr glücklich agiert: Letztlich steckt sie zwischen zwei Parteien fest: Dem berechtigten Interesse, der Beschäftigten der Servicegesellschaft gerecht entlohnt zu werden einerseits und dem Unwillen von Kassen und öffentlicher Hand die dafür nötigen Voraussetzungen zu schaffen andererseits. Die Gesundheitsminister von Bund und Ländern sind die eigentlich verantwortlichen. Aber auch die Wähler:innen müssen sich fragen lassen, warum sie diese Zustände mehrheitlich dulden und nicht stärker auf Veränderungen drängen. Aber das gilt letztlich leider nicht nur für den Gesundheitsbereich.

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  • Bernhard Babic

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    @Mr. B.
    Das mit dem Profit der Firmeninhaber dürfte sich in diesem Fall vermutlich in Grenzen halten. Dem Mehrheitseigner (Uniklinik) dient das Konstrukt vor allem dazu, sein quasi unvermeidliches Defizit möglichst klein zu halten. Und für die Firma Götz dürfte sich der Gewinn auch im überschaubaren Bereich bewegen. Hier macht das Engagement im Uniklinikum möglicherweise auch erst im Zusammenhang mit den zahlreichen anderen unternehmerischen Aktivitäten wirtschaftlich Sinn. Um es in ein vereinfachendes Bild verpacken: Wenn ich 100 Euro verdienen will, das an einer Stelle aber nicht verwirklichen kann, schaff ich es vielleicht, wenn ich an 100 Stellen jeweils 1 Euro erwirtschafte. Letztlich das Discounter-Modell, d.h. über die Vielzahl an kleinen ‘Quellen’ insgesamt ein größeres Gesamtergebnis erzielen.

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  • Wiedereinmal

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    Die Beteiligung von vormals “Blitz und Blank” Götz – bzgl. dieses Unternehmens kann man schon Bände schreiben – liegt vor allem daran, dass man dann die Reinigungsdienste nicht mehr ausschreiben musste. Bei der Uni lief es vor 20 Jahren etwas “quer”, weil Götz das UG als Depot nutzen durfte, dies aber scheinbar anderen Bewerber:innen nicht gestattet worden sein soll. Ist schon ein “Mehrwert”, wenn man Gerätschaften nicht tagtäglich – vielleicht sogar mehrmals – ankarren muss.

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  • Wolfgang Theine

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    Naja, das ist mir dann doch etwas zu viel Verständnis für die Arbeitgeberseite, Bernhard Babic. Nicht nur, dass es andere Kliniken durchaus zeigen, dass es anders geht ( s. z.B. Augsburg), auch in der heutigen Zeit, wo alle Welt nur jammert und nach dem Staat ruft, gibt es immer noch Kliniken, welche schwarze Zahlen schreiben. Wie machen die das wohl?
    Inzwischen haben die Ärzte des Uniklinikums eine ordentliche Gehaltserhöhung durchgedrückt, sie sei Ihnen gegönnt. Aber eine solche war für eine insgesamt doch recht gut verdienende Gehaltsgruppe vielleicht nicht gerade lebensnotwendig, wenn die Finanzen nun mal so schlecht stehen, gleich aus welchem Grunde. Eine Angleichung der Gehälter am unteren Ende der Skala als “Gefahr für das Klinikum” zu bezeichnen, ist allerdings einfach nur schäbig.
    Im Übrigen: Den Versuch einer Tarifbindung zu entgehen, machen ja nicht nur böse Kapitalisten, sondern auch die ach so soziale Stadt Regensburg.
    Ein kleiner diesbezüglicher Auszug aus der Stadtgeschichte gefällig`?
    In den frühen 10 er Jahren gründete Regensburg die gemeinnützige “Regensburg Seniorenstift GmbH”. Einziger Gesellschafter: Die Stadt Regensburg. Zweck der Neugründung: Übernahme der Trägerschaft der beiden städtischen Regensburger Seniorenheime, welche sich bisher in direkter Trägerschaft der Kommune befanden. In der Folge verließen diese Heime die bisher geltende Tarifgemeinschaft des öffentlichen Dienstes. Die Gehälter für neu eingestelltes Personal sanken entsprechend. Offensichtlich entsprach dieses Konstrukt irgendwie juristisch einem privaten Betreiber, sodass die Tarifflucht möglich wurde. Der Verdacht liegt nahe, dass die Gründung der GmbH vorrangig diesem Ziel diente.
    Als das Pflegeheim Sankt Michael aufgelöst wurde, wirkte eine GmbH, die lediglich darin ihre Daseinsberechtigung fand, ein verbleibendes Heim zu verwalten, wohl etwas bizarr, zudem versuchte man, Kapazitäten für die Bewohner des aufgelösten Heimes zu finden. Man wurde fündig und legte das Augenmerk auf das durch einen in Regensburg ansässigen privaten Betreiber sozialer Dienste in einen blühenden Betrieb verwandelte kleine Pflegeheim in der Kaiser-Friedrich-Allee. Originalton Wolbergs, damals Sozialbürgermeister: “Ich will dieses Heim haben!”
    Das zu erreichen war nicht schwer, denn der private Betreiber war Mieter in einer städtischen Immobilie. Der Mietvertrag wurde gekündigt, der private Betreiber musste aufgeben, und die “Seniorenstift GmbH” riss sich das kleine Pflegeheim unter den Nagel.
    Innerhalb relativ kurzer Zeit fuhr sie es als selbstständiges Heim übrigens an die Wand, integrierte es in das Bürgerheim Kumpfmühl und vermietete die Immobilie wieder, diesmal an eine auswärtige private Kette.
    Um der Wahrheit die Ehre zu geben: Als Oberbürgermeister kehrte Herr Wolbergs dann mit dem verbliebenen Pflegeheim freiwillig in die Tarifbindung des öffentlichen Dienstes zurück. Das musste er wohl als SPD-Bürgermeister, vielleicht entsprach das ja auch seiner persönlichen Überzeugung.
    Jedoch, zurück gekehrt auf “Los” hätte sich die Stadt das beschriebene Theater eigentlich sparen können.
    Die “Regensburg Seniorenstift GmbH” besteht noch heute, und verwaltet das verbliebene Bürgerheim Kumpfmühl. Diesem spendierte die Stadt übrigens nicht nur einen Millionenschweren Umbau, sondern auch Millionenzuschüsse für den laufenden Betrieb, alles aus Steuermitteln, wogegen ein privater Berufsverband erfolglos wegen Wettbewerbsverzerrung klagte.

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  • Daniela

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    Es ist beim UKR genau, wie bei allen Kliniken. Die Kosten für Personal, Strom, Material etc stiegen und steigen auch weiter, ohne, dass für einen adäquaten Ausgleich durch die KK gesorgt wird. Hintergrund ist u.A. dass die KK – Beiträge nicht, oder nur geringfügig steigen dürfen.

    Fast zwangsläufig geraten Kliniken deshalb in finanzielle Schieflage. Nur beim UKR springt der Freistaat mit ein.

    Ich kann durchaus verstehen, dass viele Bereiche an anderen Dienstleister ausgelagert werden. Man möchte Kosten drosseln zum finanziellen Überleben der Klinik.

    Neben Reinigungsarbeiten, Hol- und Bringdienst, Catering, Hausmeister wird alles an Nebendiensten ausgelagert, was irgendwie geht, um eben nicht Tarife zahlen zu müssen. Somit unterliegen die Kosten hierfür den Preisverhandlungen zwischen Klinik und Dienstleister.

    Es geht dabei sehr häufig um das weitere Bestehen von Kliniken.

    Was wäre also die logische Konsequenz, wolle man diese Dienste im Tarif halten, die Kosten würden steigen. Dem gegenüber stehen die Zahlungen der KK, die politisch gewollt, möglichst nicht steigen sollen.

    Also bitte, wenn wir wollen, dass Tarife gezahlt werden, dann seien wir auch bereit, mehr für die Beiträge zu zahlen. Dann halt statt durchschnittlich 15 Prozent zwischen 20 und 30 Prozent vom Einkommen. Dann muss man bereit sein, die Höchstgrenze bei Einkommen bei der Beitragsbemessung ab zu schaffen, ggf Beamte in die GKV zwingen und die Privatversicherungen ab zu schaffen.

    Aber ist das politisch gewollt?

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  • Informant

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    Wie ich hier schon geschrieben hatte…

    https://www.regensburg-digital.de/warnstreik-am-uniklinikum-regensburg-debatte-um-lohndumping-bei-service-gmbh-verschaerft-sich/22032024/#comment-484776

    …ist mein Eindruck, dass die hohen Kosten und damit das Defizit ganz woanders entstehen. Hier wird bei den Menschen gespart, von denen der geringste Widerstand zu erwarten ist. Ich finde es gut, dass sie sich das nicht gefallen lassen. Es ist Aufgabe der Klinik(leitung), mit den KK zu verhandeln, wenn das Geld nicht reicht. Nicht die Aufgabe der Patienten oder (normal sterblichen) Mitarbeiter.

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  • Wolfgang Theine

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    Ob es wirklich dem Gesundheitswesen förderlich ist, “Beamte in die GKV zu zwingen und die Privatversicherung abzuschaffen”, erscheint mir mehr als fraglich, Daniela.
    Vielleicht sollte man mal mit dem immer wieder geäußerten, von wenig Sachkenntnis getrübten Vorurteil aufräumen, der Staat finanziere seinen Beamten eine teure Luxus-Privatversicherung und wende dafür Unsummen auf, die besser in die GKV gehörten. Fakt ist: Der Staat finzanziert seinen Beamten die Krankheitskosten auf Antrag zu 70% gedeckelt im Wesentlichen auf die Leistungen der GKV. 30% seiner Arztrechnungen etc. muss der Beamte aus eigener Tasche bezahlen und versichert sich dagegen in der Regel zu 30% bei einer privaten Krankenversicherung auf eigene Kosten, wobei er ( sie ) sich natürlich dort auch mit eigenem Geld Zusatzleistungen einkaufen kann, was allerdings auch jedem GKV-Versicherten freisteht. Eine solche private 30% Zusatzversicherung summiert sich schnell auf den monatlichen Arbeitnehmerbeitrag eines durchschnittlich Verdienenden in die GVK. Es ist also falsch, dass Beamte Gesundheitsleistungen zum Nulltarif bekämen.
    Solange der Beamte nicht krank ist, kostet er den Staat also an Gesundheitskosten keinen Cent, zahlt jedoch, wie alle anderen aus eigener Tasche monatlich in eine, in diesem Fall, private Krankenversicherung ein, wenn er es nicht in Kauf nehmen will, im Krankheitsfall auf 30% der Kosten sitzen zu bleiben. Nehmen wir einmal an, ein junger Beamter bleibt 25 Jahre lang im wesentlichen gesund, dann spart der Staat bis dahin einen hohen sechstelligen Betrag an Versicherungsbeiträgen, die er anderenfalls in eine GKV hätte einzahlen müssen.
    Und dass die Abschaffung der privaten Krankenversicherungen dem Gesundheitswesen wirklich einen Kostenvorteil bringt, erschließt sich mir nicht. Wenn die entsprechenden Gelder in die GKV fließen würden, müsste diese dann auch die entsprechenden Leistungen finanzieren: eine Milchmädchenrechnung.

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  • Daniela

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    @Wolfgang Theine
    2. April 2024 um 13:24 | #

    Ich schätze Ihren Beitrag. Ich zwinge niemanden irgendwo hin. Allerdings muss man schon überlegen, dass es sich bei der KK um eine Solidarversicherung handelt. Nun ist es so, dass auch junge Menschen in der GKV in jungen Jahren weniger krank sind, demzufolge weniger Leistungen beanspruchen. Allerdings können PKV Mitglieder bis 55 Jahre privat versichert sein und bis dahin in die GKV wechseln, also dann, wenn es kritisch wird, dass in der PKV die Beiträge steigen.

    Die Frage, die ich in den Raum warf, war eigentlich, sind wir bereit, die PKV gänzlich ab zu schaffen und mehr Beiträge zu entrichten, dies schließt die Beamten ein, und sind wir bereit die Bemessungsgrenzen fallen zu lassen.

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