Stellungnahme zum Antrag der Linken für ein kommunales Wildtierverbot in Zirkusbetrieben in Regensburg
Wie wir heute erfahren haben, hat die Fraktion der Linken für Donnerstag einen Antrag auf ein Verbot der Wildtierhaltung in Zirkusbetrieben im Stadtrat gestellt. Wir, der Circus Voyage gastiert ab 15. Juli 2016 in Regensburg an der Bamberger Straße und wären von einem derartigen Verbot stark betroffen.
Bestandteil unseres Programms ist unter anderem die Präsentation von afrikanischen Elefanten, Giraffen, einem Flusspferd sowie Tigern. Uns ist durchaus bewusst, dass Kommunen aktuell unter einem massiven Druck von Tierrechtsorganisationen wie z.B. PETA stehen. Wir sind jedoch der Überzeugung, dass deren Kampagnen auf der Vermittlung von Argumenten und Bildern beruhen, die einer kritischen Prüfung nicht standhalten. Im Internet wird zudem von örtlichen „Tierrechtlern“ zu Petitionen für ein Wildtierverbot aufgerufen, durch die die örtlichen Politiker unter Druck gesetzt werden sollen. Unter diesen Petitionen stehen dann mitunter Namen und E-Mail-Adressen aus Gesamtdeutschland und sogar aus dem Ausland.
Teilweise ist es auch möglich doppelt abzustimmen. Die wenigsten Unterzeichner stammen aus dem in der Petition angegebenen Ort. Darüber hinaus sollten wir uns alle auch immer wieder vor Augen führen, dass die Grundidee der Tierrechtsideologie darauf abzielt Tierhaltung im Allgemeinen zu verbieten. Das ist weder rechtlich legitim noch entspricht es dem Willen großer Teile der Bevölkerung. Die stets guten Besucherzahlen der Zirkusbetriebe in Deutschland, die sich ohne Subventionen oder ähnliches als steuerpflichtiger Gewerbebetrieb aufrechterhalten können, belegen dies überzeugend. Aus diesem Grund möchten wir unseren Standpunkt in die geplante Diskussion einbringen.
These 1: Ein Wildtierverbot für Zirkusbetriebe auf kommunaler Ebene unterläge erheblichen rechtlichen Risiken.
Verbote von Zirkusgastspielen mit Wildtieren sind ein erheblicher Eingriff in Freiheitsrechte und stehen außerhalb der rechtlichen Befugnisse der kommunalen Ebene. Die Haltung und Zurschaustellung von Tieren im Zirkus ist zudem auf Bundesebene klar geregelt. Kommunale Wildtierverbote stehen zu den Gesetzen des Bundes im Widerspruch. Im Jahre 2008 hat das Verwaltungsgericht in Chemnitz entschieden, dass lokale Wildtierverbote gegen die im Grundgesetz garantierte Freiheit der Berufsausübung verstoßen. Die Stadt Chemnitz hat daraufhin ein bereits erlassenes Wildtierverbot wieder zurücknehmen müssen. Insgesamt überwiegen bei der Urteilssprechung jene Auffassungen, welche ein solches Vorgehen für nicht rechtmäßig halten.
These 2: Eine tiergerechte Haltung und Dressur von Wildtieren im Zirkus ist nach Stand der Wissenschaft möglich und wird durch den bundesweit bestehenden rechtlichen Rahmen auch geregelt.
Deutschland ist Vorreiter in Sachen Tierschutz im Zirkus. Schon 1990 ließ das zuständige Bundesministerium durch ein Expertengremium regelmäßig überarbeitete „Leitlinien für die Haltung, Ausbildung und Nutzung von Tieren in Zirkusbetrieben” erarbeiten. Als weiteres Überwachungsinstrument kommt auch das mittlerweile eingeführte Zirkuszentralregister zum Tragen. Hinzu kommt, dass jeder Tierlehrer einen Eignungsnachweis im Sinne von §11 Tierschutzgesetz vorweisen muss und die Tierhaltung bei jedem Gastspiel aufs Neue kontrolliert wird. Keine andere Tierhaltung wird in Deutschland so regelmäßig durch die Veterinärämter kontrolliert wie die im Zirkus. Für die Identifikation und Bekämpfung etwaiger Missstände bietet die bestehende Rechtslage demnach ausreichende Möglichkeiten. Die moderne Dressur von Zirkustieren beruht auf einem engen wechselseitigen Vertrauensverhältnis zwischen Mensch und Tier, wovon man sich als Zirkusbesucher jederzeit überzeugen kann.
In öffentlichen kommentierten Proben zeigen Circusunternehmen der Öffentlichkeit, dass der Lernprozess in der Manege für die Tiere nicht etwa Qual, sondern vielmehr vielseitige Beschäftigung und Förderung ihrer natürlichen geistigen und körperlichen Ressourcen bedeutet. Auch den oft kritisierten Transport von Stadt zu Stadt nehmen Zirkustiere ohne jedes Anzeichen von Unbehagen auf, wie eine vor wenigen Jahren durchgeführte Studie des renommierten Freiburger Verhaltensforschers Dr. Immanuel Birmelin bestätigt. Tiere werden bei guter Pflege im Zirkus zudem sehr alt, was als Kriterium für einen guten Allgemeinzustand gilt. So ist unser Flusspferd-Bulle Jedi bereits im stolzen Alter von 43 Jahren – Die Lebenserwartung in freier Wildbahn liegt bei einem Flusspferd im Bereich 30-35 Jahre.
These 3: Die Tierdressur im Zirkus stellt ein erhaltenswertes Kulturgut dar und Zirkusgastspiele sind eine Bereicherung des kulturellen Angebots einer Kommune.
Die kulturhistorische Forschung, z. B. von Annelore Rieke-Müller, zeigt, dass der vermeintliche Fortschritt der Tierrechtsbewegung eher ein sich historisch wiederholendes ideologisches Muster denn ein zoologisches Problem darstellt. Auch wenn die Haltungspraktiken der Wandermenagerien nur begrenzt mit der heutigen Zirkushaltung vergleichbar sind, können aber selbst damals bestimmte Haltungs- und Zuchterfolge nicht von der Hand gewiesen werden. Wussten Sie z. B., dass mancher Tierlehrer aus den Wandermenagerien einst den Zoos Starthilfe in Sachen Tierhaltung gegeben hat und dass sich Vorläufer der von Hagenbeck popularisierten zahmen Dressur bis zu den Wandermenagerien und in die Antike hinein zurückverfolgen lassen?
Die Verbundenheit der Zirkusse mit dem einfachen Volk und auch die Reisetätigkeit an sich diskreditieren diese Kulturform in den Augen bestimmter Menschen. Schnell ist man dann dabei das Wohl der Tiere als Argument anzuführen. Doch auf welchen fachlichen Grundlagen eigentlich? Gegenwärtig fühlen sich viele Zirkusse regelrecht verfolgt. Wer jedoch einmal die Darbietungen in einem modernen seriösen Circus miterleben durfte, wird sich schnell davon überzeugen können, dass eine solche Präsentation keinen Machtbeweis symbolisieren soll. Der Zirkus ermöglicht vielmehr unmittelbares Erleben von exotischen Tieren im harmonischen Zusammenspiel mit dem Menschen und liefert hier einen wichtigen Sinnhorizont, warum es sich lohnt für Tier und Natur Verantwortung zu übernehmen. Dass es dabei auch um so wichtige Themen, wie Leidenschaft oder Tod geht, passt vielleicht nicht in gängige kommerzielle Moden, macht eine Kultur, welche diese existenziellen Realitäten aufgreift, aber umso bedeutsamer.
Wir möchten den Stadtrat bitten, sich vor einer Diskussion über ein Wildtierverbot vor Ort über einen modernen Circusbetrieb zu informieren. Entsprechend werden wir, der Circus Voyage, heute eine Einladung per E-Mail an die Fraktionen des Regensburger Stadtrates und die Medien für den Freitag, 22. Juli 2016 um 13.30 Uhr senden. Wir hoffen, dass sich der Stadtrat Regensburg nicht vor den Karren einer Ideologie spannen lässt, die letztlich jede Form der Tierhaltung in Frage stellt. Sachargumente sollten in dieser Debatte absoluten Vorrang haben und diese sprechen aus unserer festen Überzeugung klar für den Zirkus. Eine Information vor Ort und ein Gespräch mit Betroffenen wäre im Rahmen dieses Antrages enorm wichtig.
Weitere Informationen:
Unsere spezielle Online-Pressemappe mit Gutachten, Stellungnahmen und Bildern, die honorarfrei benutzt werden können (Urheberrecht liegen alle beim Circus Voyage):
https://www.dropbox.com/sh/h3kxxkq0ehcdmts/AAAmzCZhWvej0rUWi376BvMGa?dl=0
Sowie externe Internetlinks:
http://www.tiere-gehoeren-zum-circus.de