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Stellungnahme zum Antrag der Linken für ein kommunales Wildtierverbot in Zirkusbetrieben in Regensburg

Wie wir heute erfahren haben, hat die Fraktion der Linken für Donnerstag einen Antrag auf ein Verbot  der Wildtierhaltung  in  Zirkusbetrieben im Stadtrat gestellt.  Wir, der Circus Voyage gastiert ab 15. Juli 2016 in Regensburg an der Bamberger Straße und wären von einem derartigen Verbot stark betroffen.

Bestandteil unseres Programms ist unter anderem die Präsentation von afrikanischen Elefanten, Giraffen, einem Flusspferd sowie Tigern. Uns  ist durchaus bewusst,  dass  Kommunen  aktuell  unter  einem  massiven  Druck  von Tierrechtsorganisationen wie z.B. PETA stehen. Wir sind jedoch der Überzeugung, dass deren Kampagnen auf der Vermittlung von Argumenten und Bildern beruhen, die einer kritischen Prüfung nicht standhalten. Im Internet wird zudem von örtlichen „Tierrechtlern“ zu Petitionen für ein Wildtierverbot aufgerufen, durch die die örtlichen Politiker unter Druck gesetzt werden sollen. Unter diesen Petitionen stehen dann mitunter Namen  und  E-Mail-Adressen  aus  Gesamtdeutschland  und  sogar  aus  dem  Ausland. 

Teilweise  ist  es  auch möglich doppelt abzustimmen. Die wenigsten Unterzeichner stammen aus dem in der Petition angegebenen Ort. Darüber  hinaus  sollten  wir  uns  alle  auch  immer  wieder  vor  Augen  führen,  dass  die  Grundidee  der Tierrechtsideologie  darauf  abzielt  Tierhaltung  im  Allgemeinen  zu  verbieten.  Das  ist  weder  rechtlich  legitim noch  entspricht  es  dem  Willen  großer  Teile  der  Bevölkerung.  Die  stets guten  Besucherzahlen  der  Zirkusbetriebe in Deutschland, die sich ohne Subventionen oder ähnliches als steuerpflichtiger Gewerbebetrieb aufrechterhalten können, belegen dies überzeugend. Aus diesem Grund möchten wir unseren Standpunkt in die geplante Diskussion einbringen.

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These  1: Ein  Wildtierverbot  für  Zirkusbetriebe  auf  kommunaler  Ebene  unterläge  erheblichen  rechtlichen Risiken.

Verbote  von  Zirkusgastspielen  mit  Wildtieren  sind  ein  erheblicher  Eingriff  in  Freiheitsrechte  und  stehen außerhalb der rechtlichen Befugnisse der kommunalen Ebene. Die Haltung und Zurschaustellung von Tieren im Zirkus ist zudem auf Bundesebene klar geregelt. Kommunale Wildtierverbote stehen zu den Gesetzen des Bundes  im  Widerspruch.  Im  Jahre  2008  hat  das  Verwaltungsgericht  in  Chemnitz  entschieden,  dass  lokale Wildtierverbote  gegen  die  im  Grundgesetz  garantierte  Freiheit  der  Berufsausübung  verstoßen.  Die  Stadt Chemnitz  hat  daraufhin  ein  bereits  erlassenes  Wildtierverbot  wieder  zurücknehmen  müssen.  Insgesamt überwiegen bei der Urteilssprechung  jene Auffassungen, welche ein solches Vorgehen für nicht rechtmäßig halten.

These  2: Eine  tiergerechte  Haltung  und  Dressur  von  Wildtieren  im  Zirkus  ist  nach  Stand  der  Wissenschaft möglich und wird durch den bundesweit bestehenden rechtlichen Rahmen auch geregelt.

Deutschland ist Vorreiter in Sachen Tierschutz im Zirkus. Schon 1990 ließ das zuständige Bundesministerium durch  ein  Expertengremium  regelmäßig  überarbeitete  „Leitlinien  für  die  Haltung,  Ausbildung  und  Nutzung von  Tieren  in  Zirkusbetrieben”  erarbeiten.  Als  weiteres  Überwachungsinstrument  kommt  auch  das mittlerweile  eingeführte  Zirkuszentralregister  zum  Tragen.  Hinzu  kommt,  dass  jeder  Tierlehrer  einen Eignungsnachweis im Sinne von §11 Tierschutzgesetz vorweisen muss und die Tierhaltung bei jedem Gastspiel aufs  Neue  kontrolliert  wird.  Keine  andere  Tierhaltung  wird  in  Deutschland  so  regelmäßig  durch  die Veterinärämter  kontrolliert  wie  die  im  Zirkus.  Für  die  Identifikation  und  Bekämpfung  etwaiger  Missstände bietet die bestehende Rechtslage demnach ausreichende Möglichkeiten. Die  moderne  Dressur   von  Zirkustieren  beruht  auf  einem  engen  wechselseitigen  Vertrauensverhältnis zwischen  Mensch  und  Tier,  wovon  man  sich  als  Zirkusbesucher  jederzeit  überzeugen  kann. 

In  öffentlichen kommentierten Proben zeigen Circusunternehmen der Öffentlichkeit, dass der Lernprozess in der Manege für die  Tiere  nicht  etwa  Qual,  sondern  vielmehr  vielseitige  Beschäftigung  und  Förderung  ihrer  natürlichen geistigen  und  körperlichen  Ressourcen  bedeutet.  Auch  den  oft  kritisierten  Transport  von  Stadt  zu  Stadt nehmen Zirkustiere ohne jedes  Anzeichen von Unbehagen auf, wie eine vor wenigen Jahren  durchgeführte Studie des renommierten Freiburger Verhaltensforschers Dr. Immanuel Birmelin bestätigt. Tiere werden bei guter Pflege im Zirkus zudem sehr alt, was als Kriterium für einen guten Allgemeinzustand gilt. So ist unser Flusspferd-Bulle Jedi bereits im stolzen Alter von 43 Jahren – Die Lebenserwartung in freier Wildbahn liegt bei einem Flusspferd im Bereich 30-35 Jahre.

These  3: Die  Tierdressur  im  Zirkus  stellt  ein  erhaltenswertes  Kulturgut  dar  und  Zirkusgastspiele  sind  eine Bereicherung des kulturellen Angebots einer Kommune.

Die kulturhistorische Forschung, z. B. von Annelore Rieke-Müller, zeigt, dass der vermeintliche Fortschritt der Tierrechtsbewegung  eher  ein  sich  historisch  wiederholendes  ideologisches  Muster  denn  ein  zoologisches Problem darstellt. Auch wenn die Haltungspraktiken der Wandermenagerien nur begrenzt mit der heutigen Zirkushaltung vergleichbar sind, können aber selbst damals bestimmte Haltungs- und  Zuchterfolge nicht von der Hand gewiesen werden. Wussten Sie z. B., dass mancher Tierlehrer aus den Wandermenagerien einst den Zoos Starthilfe in Sachen Tierhaltung gegeben hat und dass sich Vorläufer der von Hagenbeck popularisierten zahmen Dressur bis zu den Wandermenagerien und in die Antike hinein zurückverfolgen lassen?

Die  Verbundenheit  der  Zirkusse  mit dem  einfachen  Volk  und  auch  die  Reisetätigkeit  an  sich  diskreditieren diese  Kulturform  in  den  Augen  bestimmter  Menschen.  Schnell  ist  man  dann  dabei  das  Wohl  der  Tiere  als Argument anzuführen. Doch auf welchen fachlichen Grundlagen eigentlich? Gegenwärtig fühlen sich viele Zirkusse regelrecht verfolgt. Wer jedoch einmal die Darbietungen in einem modernen seriösen Circus miterleben durfte, wird sich schnell davon überzeugen können, dass  eine solche  Präsentation  keinen  Machtbeweis  symbolisieren  soll.  Der  Zirkus  ermöglicht  vielmehr  unmittelbares Erleben  von exotischen  Tieren im  harmonischen Zusammenspiel mit dem  Menschen  und liefert hier  einen wichtigen Sinnhorizont, warum es sich lohnt für Tier und Natur Verantwortung zu übernehmen. Dass es dabei auch um so wichtige Themen, wie Leidenschaft oder Tod geht, passt vielleicht nicht in gängige kommerzielle Moden, macht eine Kultur, welche diese existenziellen Realitäten aufgreift, aber umso bedeutsamer.

Wir möchten den Stadtrat bitten, sich vor einer Diskussion über ein Wildtierverbot vor Ort über einen modernen Circusbetrieb zu informieren. Entsprechend werden wir, der Circus Voyage, heute eine Einladung per E-Mail an die Fraktionen des Regensburger Stadtrates und die Medien für den Freitag, 22. Juli 2016 um 13.30 Uhr senden. Wir hoffen, dass sich der Stadtrat Regensburg nicht vor den Karren einer Ideologie spannen lässt, die letztlich jede Form der Tierhaltung in Frage stellt. Sachargumente sollten in dieser Debatte absoluten Vorrang haben und diese sprechen aus unserer festen Überzeugung klar für den Zirkus. Eine Information vor Ort und ein Gespräch mit Betroffenen wäre im Rahmen dieses Antrages enorm wichtig.

Weitere Informationen:

Unsere spezielle Online-Pressemappe mit Gutachten, Stellungnahmen und Bildern, die honorarfrei benutzt werden können (Urheberrecht liegen alle beim Circus Voyage):

https://www.dropbox.com/sh/h3kxxkq0ehcdmts/AAAmzCZhWvej0rUWi376BvMGa?dl=0

Sowie externe Internetlinks:

http://www.tiere-gehoeren-zum-circus.de

 

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