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Stellplatzsatzung auf Fahrräder erweitert

Wichtige Maßnahme, doch zum Teil nur mit Minimalanforderungen München und Nürnberg haben eine – Würzburg, Ingolstadt und Erlangen auch. Auf Beschluss des Verwaltungs- und des Stadtplanungsausschusses soll nun auch Regensburg endlich eine Stellplatzsatzung für Fahrräder bekommen. Damit verbunden ist die Hoffnung, dass zumindest bei künftigen Bauvorhaben ausreichend Stellplätze für Fahrräder eingeplant werden. Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) begrüßt diesen längst überfälligen Schritt ausdrücklich, sieht bei den in der Satzung festgelegten Richtzahlen für Stellplätze jedoch häufig nur Minimalanforderungen realisiert. Zwar wurden kurzfristig nach Beratung im Koalitionsausschuss noch Fahrradstellplätze für größere Reihenhausprojekte zusätzlich in den Satzungsentwurf aufgenommen, aber gerade bei den wichtigen Nutzungskategorien wie Büroräume, Ladengeschäfte, Gaststätten und Schulen setzen die Satzungen anderer Großstädte häufig zwei- bis dreimal so hohe Stellplatzzahlen an. Die beschlossene Satzung bleibt dabei auch deutlich hinter dem ursprünglichen Antrag der Grünen-Fraktion zurück. Angesichts des bereits jetzt sehr hohen Radverkehrsanteils in der Stadt wäre eine Orientierung an den höheren Richtzahlen anderer Stellplatzsatzungen angemessen. Auch kann die in der Satzung vorgesehene Stellplatzfläche von 1,25 qm pro Fahrrad nur mit hochwertigen und aufwändigen Abstellanlagen realisiert werden, die ein platzsparendes, versetztes Einstellen der Räder erlauben. In der Praxis werden meistens jedoch recht preisgünstige, einfache Stellplätze realisiert, wofür mindestens 1,4 bis 1,5 qm angesetzte werden müssen. Dies ist in vielen anderen Städten die geforderte Mindestfläche. Ein Beispiel einer besonders fahrradfreundlichen Stellplatzsatzung ist der aktuelle Entwurf nicht, aber ein wesentlicher Baustein für die Förderung des Radverkehrs als umwelt- und stadtverträgliche Verkehrsart ist gelegt. Auf Empfehlung der Ausschüsse soll am kommenden Dienstag das Stadtratsplenum abschließend über die neue Stellplatzsatzung entscheiden.

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