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Willkür statt Rechtsstaat

Stadt verweigert schwerkranker Obdachloser Unterbringung in Notunterkunft

Wider jedes Recht macht die Stadt die Bitte einer schwerkranken Obdachlosen auf Unterbringung in einer Notunterkunft zu einem Hindernislauf.

Von Rechtsanwalt Otmar Spirk

Die Frau, die beim Sozialamt der Stadt vorspricht, ist augenscheinlich schwer leidend. Sie ist kurz zuvor aus einem Regensburger Krankenhaus entlassen worden. Laut ärztlicher Diagnose leidet sie unter anderem an „chronischer Instabilität der linken und der rechten Schulter“. Nun muss sie an der linken Schulter operiert werden. Wieder einmal. Die Notaufnahme des Krankenhauses bittet am 27. Februar „dringend um Klärung der häuslichen Versorgungslage“. Und weiter: „Sollte dies noch ausstehend sein, kann wie bereits besprochen keine OP erfolgen.“ Anders ausgedrückt: Die Operation des Schultergelenks verspricht nur dann Erfolg, wenn sich die Frau in einer eigenen Unterkunft von der Operation erholen kann, statt ständig herumlaufen zu müssen. Doch Maria M. ist obdachlos.

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Die schmerzgepeinigte Frau bittet nun dringend um Aufnahme in eine ganztägige Notunterkunft der Stadt. Die Antwort des zuständigen Sachbearbeiters klingt unbarmherzig: Maria M. müsse der Stadt erst einmal beweisen, dass sie „schwer krank“ sei – ansonsten werde sie nicht aufgenommen. Tatsächlich handelt der Sachbearbeiter aber nur entsprechend den Anweisungen der Verantwortlichen dieser Stadt – eine Anweisung, die offenkundig rechtswidrig ist. Doch dazu später mehr. Zunächst besorgt sich Maria M. ein Schreiben ihrer behandelnden Ärztin mit der Auflistung ihrer Erkrankungen und reicht dieses bei der Stadt ein.

Ein Arztschreiben reicht der Stadt nicht aus

Als sie mir dann am Mittwoch vorgestellt wird, ist die Frau sichtlich am Ende. Sie leidet an heftigen chronischen Schmerzen und an der Aussichtslosigkeit ihrer Situation. Sie ist zwischen Weinkrämpfen, Resignation und Zorn hin und her geworfen, denn: Gerade ist ihr von ihrer Helferin mitgeteilt worden, dass der eingereichte Nachweis der Stadt nicht ausreicht.

Ich lese mir das Arztschreiben durch. Neun Erkrankungen diagnostiziert die Ärztin. Darunter sind mindestens vier augenscheinlich schwer und chronisch. Doch das Schreiben reiche ihm nicht, hat der zuständige Sachbearbeiter Maria M.s Helferin telefonisch ausgerichtet. Die Stadt Regensburg verlange einen ausführlichen ärztlichen Befundbericht. Erst dann werde man entscheiden, ob das genüge – oder ob es nicht noch zusätzlich erforderlich sei, dass die Frau zum Amtsarzt gehe.

Die Stadt erfindet eigenes Recht

Abseits dieser unmenschlich anmutenden Praxis: Mit rechtsstaatlichem Handeln hat das Verhalten der Stadt Regensburg in diesem Fall nichts zu tun. Dazu gibt es diverse obergerichtlichen Urteile zur Unterbringungspflicht für Obdachlose. Doch ich möchte hier möchte ich nur kurz aus Karl-Heinz Ruder, Kurz-Lehrbuch zum Obdachlosenrecht zitieren:

„Verfügt eine (unfreiwillig) obdachlose Person nicht über eine Unterkunft (…) und kann sie sich selbst nicht helfen, muss die Gemeinde ein vorläufiges Unterkommen einfacher Art zur Verfügung stellen. (…) Die zugewiesene Unterkunft muss den Mindestanforderungen an eine menschenwürdige Unterbringung entsprechen. (…) Es besteht ein Rechtsanspruch auf eine ganztägige Unterbringung.“

Im Klartext: Dass es ein Unterbringungsrecht erst bei „schwerer Krankheit“ geben soll, ist eine Erfindung der Stadt Regensburg.

Warum ist Maria M. obdachlos?

Wie ist die relativ junge Frau M. in diese hilflose Lage gekommen? Sie wurde durch schwere Erkrankungen aus ihrer beruflichen und sonstigen Lebensbahn geworfen. Sie ist inzwischen etwa zwölf Monate obdachlos. Sie lebt von ihrer Erwerbunfähigkeitsrente und deren Aufstockung durch das Sozialamt.

Mangels Wohnung geistert sie tagsüber durch Regensburg. Sie sucht nach Aufenthaltsorten, an denen sie sich zwischendurch niederlassen kann, ohne verjagt zu werden. Den Rest ihres Hab und Guts trägt sie in einer großen Plastiktüte immer bei sich. Abends geht sie ins Obdachlosenasyl, das sie am Morgen wieder verlassen muss. So ist ihr Leben tagaus und tagein. Aber nun hat sich ihr Gesundheitszustand noch einmal drastisch verschlechtert…

Diese Praxis ist kein Einzelfall

Ich betrachte dieses Verhalten der Stadt Regensburg als menschenverachtend – und es ist kein Einzelfall. Ich erinnere an die todkranke Frau und ihren schwerbehinderten Lebensgefährten, deren Vertreibung aus der Notunterkunft erst vor dem Verwaltungsgericht gestoppt wurde. Oder an den Fall des schwerkranken obdachlosen Adriano M., den die Stadt auch erst nach Klageandrohung in die Notunterkunft aufnahm.

Maria M. hat – im Gegensatz zu vielen anderen – das Glück, Zugang zu einem Rechtsanwalt und damit zum Recht zu haben und dieser städtischen Willkür nicht schutzlos ausgeliefert zu sein.

Ich habe der Stadt Regensburg nun eine Frist bis kommenden Montag, 12 Uhr, gesetzt, Maria M. in einer Notunterkunft ganztägig unterzubringen. Ansonsten werde ich einen entsprechenden Antrag auf ein Schnellverfahren gegen die Stadt beim Verwaltungsgericht stellen. Und ich habe der Stadt mitgeteilt, andernfalls die Verantwortlichen wegen unterlassener Hilfeleistung anzuzeigen.

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Kommentare (14)

  • Piedro

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    Hallo Herr Spirk,
    viele wird dieser Artikel erst mal sprachlos machen, ich wünschte mich auch. Aber ich muss Ihnen in vielen Aussagen zustimmen, und das macht mich zu wütend um sprachlos zu sein.

    “Die Stadt erfindet eigenes Recht”

    Das tut sie, und der Landkreis ebenso. Und nicht nur das: geltendes Recht wird ignoriert und durch amtliches Handeln ad absurdum geführt. Jeder Sesselwärmer in den Sozialbehörden hebelt aus, was Verfassungseltern, Gesetzgeber und Gerichte, bis hin zum BSG, an Gestaltung des Rechts geleistet haben. Offenbar ohne Konsequenzen – außer für die Betroffenen. Und wer keinen guten Anwalt hat oder keine Öffentlichkeit findet bleibt schlicht über.

    “Ich betrachte dieses Verhalten der Stadt Regensburg als menschenverachtend – und es ist kein Einzelfall.”

    Menschenverachtend ist geschmeichelt – und noch nicht alles. Diese Sachbearbeiter und ihre Vorgesetzten verachten die Bürger, die ihr Gehalt mit Steuern finanzieren, sie verachten die Gesetze, an die sie gebunden sind, sie verachten ihren Auftrag, den die Verfassung vorgibt.

    Ja, ich bin wirklich zornig, seit meinem Termin als Beistand in Regensburg verachte ich diese Sesselwärmer, da versagt meine Mentalhygiene völlig. Leider darf ich nicht beschreiben, was aktuell in dem Fall, den ich begleite, passiert, es ist schlicht und einfach und deutlich gesagt zum kotzen! Wenn ich noch deutlicher werde bin ich reif für eine Klage, also beiße ich mir auf die Zunge und setze mich auf die Finger.

    “Und ich habe der Stadt mitgeteilt, andernfalls die Verantwortlichen wegen unterlassener Hilfeleistung anzuzeigen.”

    Unterlassene Hilfeleistung, Amtsmissbrauch, Rechtsmissbrauch, Pflichtverletzungen… Was in euren Behörden zusammenkommt ist mehr als erbärmlich! (Gut, nicht nur bei euch…) Und sie tun es nur mit den Schwächsten, sonst würden sie irgendwann einen eklatanten Blutverlust beklagen müssen. Ist doch wirklich kein Wunder, wenn drangsalierte Menschen im Amt ausrasten, so übel das ist. Das trifft dann das Fußvolk, die Sesselwärmer, die sich zum Werkzeug machen lassen oder ihre seltsamen Neigungen oder Ansichten ausleben. Die “Verantwortlichen” arbeiten derweil an ihrer Karriere, und wer weiß schon wer es vielleicht noch zum Sozialdezernenten schafft? Oder zum OB, wenn das Parteibuch stimmt…

    Warum eigentlich warten? Die Hilfe wurde bereits unterlassen, bei klarer Rechtslage. Weil die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellen wird, weil das öffentliche Interesse fehlt (übliche Begründung bei Anzeigen gegen Sachbearbeiter etc.)?
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    Vermutlich rufe ich Sie bald mal an, in “meinem” Fall kann ich/können wir aus der Ferne nicht mehr viel tun, obwohl die Rechtslage glasklar ist. Ein weiterer, unnötig provozierter Prozess auf Kosten der Allgemeinheit. Aber sie dingsen aufs Recht und ihre eigenen Vorgaben, riesige, stinkende Haufen, sie machen sich ihr eigenes Recht, bis ein Richter sie einbremst. Was ich bei euch an Inkompetenz, Unfreundlichkeit und Selbstgefälligkeit erlebt habe übertrifft alle bisherigen Erlebnisse. Ist so.

    Regensburger und Landler: solchen Leuten vertraut ihr das Überleben eurer Mitmenschen an, den Schutz der Hilflosen, die bezahlt ihr dafür, dass sie Menschen drangsalieren und quälen wie es ihnen in den Kram passt! Ihr lasst es zu. Macht was! Helft! Meldet euch zu Wort! Empört euch! Kontaktdaten sind im Netz leicht zu finden. Manchmal hilft’s, sie dingsen nicht auf alles.

    By the way: eine sehr sympathische, hilflose, leidende Frau sucht immer noch einen Beistand der ihr hilft, von einem Sesselwärmer nicht restlos und am geltenden Recht überfahren zu werden wenn sie “eingeladen” wird. Herr Aigner hat meine Kontaktdaten. Es braucht keine Kenntnisse (die wünschenswert wären), es braucht nur einen Menschen der beisteht, aufschreibt was gesagt wird und vielleicht mal eine Frage stellt! Der einfach nur da ist um Angst zu bändigen – und diese Person hinterm Schreibtisch. Unter Umständen sehr kurzfristig, weil kurzfristige Termine oft veranlagt werden um die Begleitung eines Beistands zu verhindern. Das wird sich dann zeigen. Weia, das muss doch wohl drin sein… oder eben nicht. Bin wohl noch nicht alle Illusionen los geworden…

    Herr Spirk: einmal mehr meine Hochachtung. Sie sind ein Lichtblick auf zwei Beinen.

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  • Lothgaßler

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    Das Thema Obdachlose und Wohnungen wiederholt sich. Die Vorgehensweise der Stadt Regensburg scheint mir von allen Ebenen bewusst so gewählt zu sein. Die Strategie lautet scheinbar Vertreibung aus dem Stadtgebiet bzw. sollen es halt die Kirchen richten.
    Dringlichkeit besteht, wenn ein Mensch mit Handicap (hier liegt sogar eine Erwerbsunfähigkeit vor) oder mit Kindern dringend Hilfestellung benötigt.
    Wenn ich die obige Geschichte lese, dann muss ich an Körperverletzung (im Amt) denken. Weshalb: Durch die unterlassene Hilfe kann die OP nicht erfolgen, eine direkter Sachzusammenhang!
    Ich fürchte in diesen Fällen müssen irgendwann Namen der handelnden Personen genannt werden, sonst ändert sich nichts. Wenn die Verwaltung sich so offenkundig daneben benimmt, dann muss auch die Frau amtierende Oberbürgermeisterin Maltz-Schwarzfischer direkt angesprochen werden.
    Wenn nun von der Stadt über fehlenden Wohnraum (insbesondere zur Unterbringung Obdachloser Menschen) geklagt wird/ werden sollte, dann muss daran erinnert werden, dass dieses Thema schon länger köchelt und sich nicht von alleine erledigen wird. Auch darf an die Stadtbau und an die Verantwortung des Stadtrats erinnert werden in Sachen Wohnungen für Hilfsbedürftige Engagement zu zeigen. Ein Strohhalm ist ein Strohhalm! Es wird Zeit endlich etwas zu tun, und ich denke hier nicht an die Anmietung von Zimmern in Pensionen.

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  • Hartnäckig

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    Lothgassler hat geschrieben:
    Ich fürchte in diesen Fällen müssen irgendwann Namen der handelnden Personen genannt werden, sonst ändert sich nichts.
    Und wie recht der Lothgassler hat !!!!
    Und nicht nur beim Thema Obdachlose verstösst die Stadtverwaltung ( bewusst ? ) gegen geltendes Recht.
    Da muss man schon fragen dürfen, ob Frau und Herr Bürgermeister ihre Verwaltung nicht im Griff haben ?
    Und rot und grün sind die ausserdem ???

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  • gustl

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    Angesichts regelmäßiger Dienstbezüge werden Sozialbürgermeisterin Maltz-Schwarzfischer, Sozialamtsleiter Wilhelm Weinmann und der zuständige Sachbearbeiter im Amt diese soziale und menschliche Tragödie nicht verstehen können. So werden die Geschichten geschrieben, die den Nationalsozialismus und AfD zum Erfolg führten.

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  • Bertl(Original)

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    Im Mittelalter gab es mal so etwas wie “an den Pranger stellen”. Für die hier geschilderten Sachbearbeiter würde ich mir mindestens diese Art des Umgangs wünschen, besser noch, wenn ein Verfahren gegen sie eingeleitet werden könnte. Sie haben den Sinn unserer Sozialgesetze ganz sicher nicht verstanden und sind deshalb m.M. nach nicht die Richtigen auf ihren Posten.

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  • Piedro

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    @Bertl(Original)
    “Sie haben den Sinn unserer Sozialgesetze ganz sicher nicht verstanden…”

    Diese Gesetze sind denen einfach nur wurscht. Wenn jemand ein Bonbon für zwei Cent klaut macht er Bekanntschaft mit der Ermittlungsbehörde. Wenn sich ein Sachbearbeiter jahrelang “erfolgreich” über geltendes Recht hinweg setzt wird er belobigt, befördert oder kriegt seinen Vertrag entfristet. Ihnen kann ja auch nichts passieren wenn sie rechtswidrig agieren, sie werden nicht zur Verantwortung gezogen. Wenn jemand strafrechtlich relevant agiert und Menschen tatsächlich schadet, wenn dann Anzeige gestellt wird, etwa, wie oben genannt, bei “Körperverletzung im Amt”, wird das Verfahren mit ziemlicher Sicherheit eingestellt, wie tausende andere auch. Die Begründung ist dann das fehlende öffentliche Interesse. Die Vorgesetzten decken ihre Mitarbeiter, die politischen Amtsträger decken die Vorgesetzten, die Wähler interessieren sich einen Sch… für krepierte Obdachlose, gequälte Erwerbslose, entrechtete Mitbürger. Man findet das nicht toll, aber die wenigsten kriegen so was überhaupt mit. Ob ein Herr W. seine Hütte gratis renoviert kriegt oder nicht ist viel interessanter, das schlägt Wellen. Die arme Frau wird erst interessant wenn sie in der Gosse krepiert ist. Dann wird ein wenig fabuliert, ein wenig bestritten und gelogen, das Interesse lässt wieder nach und weiter geht’s. Keiner bremst diese Leute ein, ob im Jobcenter oder im Sozialamt.

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  • Piedro

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    @Lothgaßler
    “Ich fürchte in diesen Fällen müssen irgendwann Namen der handelnden Personen genannt werden, sonst ändert sich nichts.”

    Das ist rechtlich heikel. Üble Nachrede trifft auch dann zu, wenn sie den Tatsachen entspricht. Herr Aigner kann da bestimmt mehr zu sagen, aber Namen zu nennen ist auf jeden Fall nicht ohne.

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  • Bertl(Original)

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    Wie wäre es denn, wenn die Betroffenen sich mit Begleitung einen Termin bei einem Kreisrat oder einem Stadtrat geben ließen und die Situation schildern? Und dann selbstverständlich diese Gespräche genau protokollieren! Und immer wieder und jeden Fall vorbringen! Und veröffentlichen, wie die Gewählten reagieren!

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  • Lothgaßler

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    @Piedro: Die Nennung der Namen ist vor allen Dingen für jene heikel, die mit diesen Personen beruflich weiterhin zu tun haben, wie RA Spirk.
    Wie zusätzlich zu den Beiträgen von RA Spirk aus der Regensburger Verwaltungspraxis journalistisch beigestanden werden kann, das soll und muss gut überlegt werden.
    Ich erkenne aber keine Tugend darin wiederholt auftretende Fehlleistungen folgenlos bestehen zu lassen, indem die Verursacher ungenannt bleiben. Für die ist das eine bequeme Ausgangslage und ein Ruhekissen fürs eigene weiter so. Wenns zunächst zu heikel erscheint, dann fängt die Aufarbeitung bei den Amtsleitern an. Deren Job besteht zu einem Teil auch aus der offiziellen Verantwortung für das von ihnen geleitete Amt, also darf man diese Personen auch beim Namen nennen. In deren Amt läuft wiederholt etwas grundsätzlich schief. Alles andere endet irgendwann in der Erkenntnis, dass niemand verantwortlich ist, weil niemand zur Verantwortung gezogen wird bzw. sich niemand zur Verantwortung bekennt. Dergleichen Abspatzerei sollten wir auf Politiker begrenzen, deren politische Verantwortung endet bekanntlich dann, wenn es brisant zu werden droht.
    Mir kommt gerade in den Sinn, dass diese Verwaltungsjobs evtl. doch ein Bereich sind für den Einsatz der schönen neuen digitalen Welt: Rationalisiert die fruchtlose Verwaltungstätigkeit und führt einige persönliche Entscheiderstellen ein, für die nicht durch künstliche Intelligenz klärbaren Fälle bzw. für die Streitfälle. Von den eingesparten Personalkosten bauen wir dann nach und nach Wohnungen für die bedürftige Klientel.

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  • Olli

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    Und dann gibt’s tatsächlich noch jemanden, der sich darüber wundert, was zb in Bayreuth passiert ist.
    Das einzige, was mich wundert, ist, dass es nicht noch viel häufiger passiert.

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  • Piedro

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    @Lothgaßler
    Das würde nach hinten los gehen, es wäre üble Nachrede. Das kann man nur im Amt oder bei der Staatsanwaltschaft regeln, und letztere putzt sich regelmäßig ab. Diese Sesselwärmer haben in der Regel nichts zu befürchten, ganz gleich was für ein Elend sie verursachen, völlig wurscht wie weit am Recht vorbei sie agieren. Amtsleiter könnten intervenieren, aber die decken solche Machenschaften. Oder glauben Sie die wissen nicht was da so abgeht?

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  • Ex Regensburger

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    Anzeigen die (Amts-)”Brüder”. Verlorene Prozesse schmerzen u. wenn man gewonnen hat, weiter Öffentlichkeitsarbeit machen. Evtl. mal die Stadtratsfraktionen dazu anschreiben u. eine Stellungnahme verlangen. Denn sie wissen (oft) nicht, was sie (die Verwaltung) tun. Diese falsche “Sparpolitik” muß beendet werden!

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  • Migrant aus Niederbayern

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    Der dargestellte Sachverhalt, der Umgang mit dieser Frau ist ne Frechheit. Eigentlich sollte man meinen, so was gibts nicht. Umso wichtiger ist die Veröffentlichung des Sachverhalts damit Politik und Verwaltung bzw. die handelnden Personen sich erklären müssen und hoffentlich reagieren. Ich hoffe Herr Spirk wird mit seinem Antrag schnell erfolgreich sein, so dass die Frau eine Wohnung erhält.
    Was mir jedoch missfällt, bei den Kommentaren ist zu lesen, dass jeder Sachbearbeiter und dessen Vorgesetzte, gar die gesamte Verwaltung bis hin zur Bürgermeisterin die Bürger verachten. Mit Verlaub, so ein Quatsch. Pauschal einer Gruppe Menschlichkeit und fehlende Rechtsstaatlichkeit absprechen, woher kenne ich das? Beim Sachverhalt bleiben und überlegen, was für die Frau hilfreich wäre, wie man Herrn Spirk unterstützen könnte, wie solchen möglichen Fällen vorgebeugt werden kann, ist zu unterstützen und zu befürworten.

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  • Piedro

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    @Migrant aus Niederbayern
    “Was mir jedoch missfällt, bei den Kommentaren ist zu lesen, dass jeder Sachbearbeiter und dessen Vorgesetzte, gar die gesamte Verwaltung bis hin zur Bürgermeisterin die Bürger verachten.”

    Natürlich nicht jeder, und ich wäre der Letzte, der so was behauptet. Ich habe Vermittler, ehemalige Sachbearbeiter (nach 7 Jahren befristeter Verträge nicht mehr verlängert/entfristet, jetzt bei einem Maßnahmenträger tätig) in meinem Bekanntenkreis, und ich habe auch positive Erfahrungen als Beistand gemacht. Das ändert aber nichts daran, dass einzelne Sachbearbeiter ihre Verachtung vor sich her tragen, man merkt es schon beim Eintreten. Was Regensburg angeht kann man hier genug nachlesen um zu erkennen, dass der Vorwurf der Menschen- und Rechtsverachtung nicht unbegründet und nicht selten ist. Von irgendwelchen personellen Konsequenzen dürfte niemandem etwas bekannt sein, aber ich lasse mich da gern korrigieren. Da diese Praxis seit Jahren unverändert ist trifft der Vorwurf eben auch Vorgesetzte, Amtsleitung und politisch “verantwortliche”.

    Wenn eine völlig klare Rechtslage wiederholt ignoriert wird, auch, nachdem sie seitens Betroffener ausgeführt wurde, und wiederholt am Recht vorbei oder sogar dagegen agiert wird, sich aber ganz genau gar nichts ändert ist die Annahme des Vorsatzes zumindest nicht unberechtigt.

    Was das pauschale Absprechen der Rechtsstaatlichkeit angeht: das ist zumindest den Strukturen anzulasten und beweisbar. Einige Beispiele:
    – 100% aller intern (!) geprüften Eingliederungsvereinbarungen “einer einer rechtlichen Prüfung nicht stand”. Also alle. Trotzdem sind alle diese Vereinbarungen bindend, so lange sie nicht von einem Gericht aufgehoben werden, mit den entsprechenden Konsequenzen für Betroffene.
    – 50% aller Bescheide von Jobcentern sind rechtswidrig. Diese Zahl ist abgeleitet aus der Anzahl der erfolgreichen Widerspruchsverfahren und Klagen, zu beachten ist dabei, dass nur ein Bruchteil der Betroffenen den Rechtsweg beschreitet, aus verschiedenen Gründen.
    – Jobcenter sind in der Beratungspflicht. Wer das SGB und die dazugehörige Rechtsprechung nicht kennt ist auf die Information des Sachbearbeiters angewiesen. Fehlinformation ist Alltag in den Jobcentern, sei es wegen Inkompetenz, sei es aus Vorsatz.
    – Die Zahl der Untätigkeitsklagen nimmt permanent zu (eine einzige Anwaltkanzlei hat so vor zwei Jahren 1 Millionen Euro Umsatz gemacht – nur durch rechtswidrige Untätigkeit.
    – In einigen Regionen sind die Sozialgerichte restlos überfordert, bis zu einer Verhandlung vergehen bis zu zwei Jahre, Wochen bis zum Beschluss einer einstweiligen Anordung im Eilverahren. Diese Überlastung hat eine klar erkennbare Ursache.

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