Stadt fördert ambulante Pflegedienste
PM der Stadt Regensburg
Für das Jahr 2015 können noch bis zum 31. März 2016 Förderanträge für die Investitionen ambulanter Pflegedienste gestellt werden. In den von der Pflegekasse gezahlten Vergütungen für ambulante Pflegedienste sind deren Investitionskosten, wie zum Beispiel die Bereitstellung eines Fahrzeugs, Möblierung der Einrichtung oder Mietkosten, nicht enthalten. Aus diesem Grund fördert die Stadt Regensburg die Investitionskosten anteilig.
Ziel der städtischen Förderung ist es letztlich, die Lebenssituation der betroffenen Menschen und des Pflegepersonals so zu verbessern, dass die Pflegebedürftigen weitgehend in ihrer vertrauten häuslichen Umgebung leben können.
Grundvoraussetzung für die Förderung durch die Stadt Regensburg ist, dass der Pflegedienst zu den bedarfsgerechten Einrichtungen im Sinne des Art. 71 AGSG zählt und nach den Grundsätzen und Ergebnissen der Bedarfermittlung durch die Stadt Regensburg wirkt.
Für die Förderung des Jahres 2015 können Einrichtungen, die die Fördervoraussetzungen erfüllen, entsprechende Zuschussanträge beim Senioren- und Stiftungsamt, Johann-Hösl-Straße 11, 93053 Regensburg, stellen.
Die Antragsformulare können bei Susanne Lippert vom Senioren- und Stiftungsamt entweder telefonisch unter 507-2543 oder per E-Mail unter lippert.susanne@regensburg.de angefordert werden.