Staatsanwaltschaft geht in Revision, Wolbergs bleibt vorerst suspendiert
Nach Verkündung des Urteils gegen Joachim Wolbergs (Schuldspruch in zwei Fällen der Vorteilsannahme, ansonsten Freispruch; Straffreiheit), Volker Tretzel (Schuldspruch in zwei Fällen der Vorteilsgewährung und fünf Verstößen gegen das Pateiengesetz; zehn Monate Haft auf Bewährung und 500.000 Euro Geldauflage), Franz W. (Schuldspruch aufgrund von Mittäterschaft in einem Fall der Vorteilsgewährung und fünf Verstößen gegen das Parteiengesetz; Geldstrafe) und Norbert Hartl (Freispruch) melden sich unter anderem die Regensburger Staatsanwaltschaft und die Landesanwaltschaft zu Wort. Wir dokumentieren die Stellungnahmen und ergänzen sie bei Bedarf durch weitere.
Reaktionen zum Urteil im Wolbergs-Prozess:
Staatsanwaltschaft Regensburg
Die Staatsanwaltschaft Regensburg hat angekündigt Revision gegen das Urteil einzulegen. Wörtlich heißt es in einer heute veröffentlichten Pressemitteilung:
Soweit die 6. Strafkammer die Angeklagten freigesprochen bzw. trotz Verurteilung wegen eines Korruptionsdelikts von Strafe abgesehen hat, wird die Staatsanwaltschaft das Urteil durch den Bundesgerichtshof überprüfen lassen.
Außerdem weist sie als “objektive Behörde, die rechtsstaatliche Grundsätze beachtet” Kritik des Landgerichts an ihrer Ermittlungsarbeit “entschieden” zurück.
Landesanwaltschaft Bayern
Die Landesanwaltschaft Bayern hat derweil mitgeteilt, dass das Urteil des Landgerichts Regensburg zunächst keine Auswirkung auf die Suspendierung von Oberbürgermeister Wolbergs hat. Ob “die Voraussetzungen für die vorläufige Dienstenthebung weiterhin vorliegen”, werde nach Eingang des schriflichen Urteils überprüft. Außerdem weist die Disziplinarbehörde darauf hin, dass
mit Beschluss vom 16. April 2019 […] das Oberlandesgericht Nürnberg bezüglich eines anderen Tatkomplexes („Immobilienzentrum Regensburg“) einen hinreichenden Tatverdacht wegen Bestechlichkeit bejaht und die Anklage gegen Oberbürgermeister Wolbergs zur Hauptverhandlung zugelassen [hat].
Bürgermeisterin Gertrud Maltz-Schwarzfischer
Gertrud Maltz-Schwarzfischer äußert sich auf der Homepage der Stadt Regensburg wie folgt:
Es freut mich für Joachim Wolbergs und für seine Familie sehr, dass die Vorwürfe gegen ihn weit überwiegend nicht bestätigt werden konnten. Auch wenn die Urteilsbegründung noch nicht in Gänze vorliegt und das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, ist jetzt ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zur Klärung der Vorwürfe getan. Das ist für die Stadtgesellschaft wichtig, die diesen Prozess mit großem Interesse verfolgt hat. Seit drei Jahren haben wir eine extrem belastende Situation, nicht nur für alle Beteiligten, sondern für die gesamte Stadt und die Stadtverwaltung.
Die vorläufige Dienstenthebung des Oberbürgermeisters ist nicht unmittelbar vom Ausgang dieses Gerichtsverfahrens abhängig. Ich hoffe jetzt, dass die Landesanwaltschaft zügig über die Aufhebung entscheiden wird. Zu begrüßen wäre, wenn auch in den weiteren anstehenden Verfahren bald eine Klärung erfolgt.
Ronald McDonald
| #
@ Martin Oswald
“Landeswanwaltschaft”, “Landgreichts” muß das sein?
Oder war etwa “Landeswahnwaltschaft” gemeint?
Hutzelwutzel
| #
Super! Meine besten Glückwünsche an den Ex-Geschassten J.W.!
Auch an die anderen (vormals) Beschuldigten. Vor allem aber ist der Richterin zu danken. So, und jetzt kümmern wir uns wieder um die wirklich wichtigen Dinge.
Martin Oswald
| #
Ist korrigiert, danke.
Giesinger
| #
Rechtsprechung und persönliches Gerechtigkeitsempfinden sind wohl tatsächlich zwei verschiedene Paar Stiefel.
Warum wird der Mitangeklagte Franz W. , der wegen des Verfahrens z.B. keinen neuen Job bekommen hat, und nach seiner eigenen Einlassung seit geraumer Zeit von der Substanz lebt, nun noch mit einer Geldstrafe belegt, während man beim gut dauer-alimentierten OBsusp. gänzlich von einer Strafe absieht?
Weil der arme OB schon genug gestraft ist?
Der Franz W. etwa nicht?
Kapiere ich nicht.
Aber hat nicht die Frau Vorsitzende Richterin am Anfang des Verfahrens mal geäußert, daß es ihr auch keinen Spaß oder Freude mache, gegen den eigenen OB zu richten?
Ronald McDonald
| #
@ Martin Oswald 03.07.2019, 16:21h
“Ist korrigiert, danke” = Falschmeldung!
Zeilenzählung von oben (jeder Zeilenanfang mitgezählt):
Zeile 2: “Schuldppruch” – gerade erst entdeckt
Zeile 25: “Landgreichts” – nach wie vor
Zeile 27/28 “Die Landeswanwaltschaft Bayern …” – nach wie vor
Also bitte …
joey
| #
Wolbergs auf der Unschuldsschiene ist ein Desaster für Demokratie und Rechtsstaat. Nun fühlen sich auch andere korrupte Dorfbürgermeister bestätigt: uns passiert schon nichts. Man kann sich hinter den drei Affen verstecken.
Noch einmal einen wählen, der aus irgendwelchen Quellen seine Wahlkampfkosten schöpft? Dann seid Ihr aber selber schuld. Ja, laßt Euch ausnehmen von einer Mafia, die Euch dann noch einen Fußballclub sponsert, die plebs mit billigen Spielen abspeist, damit genügend Geld für Jachten bleibt…
M.B.
| #
Im Verlaufe des Prozesses hatte ich den Eindruck, dass zumindest einem der Angeklagten
völlig die Schuldeinsicht fehlt. Ich bin juristisch ein Laie, aber erlaube mir die Frage, ob dann nicht Schuldunfähigkeit besteht. Was das wiederum für die Fähigkeit, in verantwortlichem Amt tätig zu sein bedeutet, wage ich nicht zu äussern.
J.B.
| #
Noch ein Klops: “Schuldppruch”
Buchstabenzähler
| #
Und zwischendrin ist auch ein „s“ zu viel:
„Bürgermeisterin Gertrud Maltz-Sschwarzfischer„
Ronald McDonald
| #
@ J.B. 03.07.2019, 18:04h
Noch zwei “Klopse” mehr:
“Bürgermeisterin Gertrud Maltz-Sschwarzfischer”
und
“Getrud Maltz-Schwarzfischer äußert sich …”
Richard
| #
Nach der Äußerung von Frau Maltz-Schwarzfischer steht für mich fest, dass ich die SPD in Regensburg nicht mehr wählen kann. Wer so blindäugig ein Urteil falsch interpretiert und auslegt und überdies ein fatales Signal an die Wähler sendet, der erweist der SPD, seiner Wählerschaft und dem Stadtfrieden einen Bärendienst.
Robert
| #
Bgmin Malz-Schwarzfischer hofft in ihrer Stellungnahme auf der städtischen Homepage bezüglich der Suspendierung von Wolbergs „dass die Landesanwaltschaft zügig über die Aufhebung entscheiden wird.“
Sie meint tatsächlich zudem, dass „die Vorwürfe gegen ihn weit überwiegend nicht bestätigt werden konnten“.
Wie realitätsfern und daneben ist das denn?
Die Landesanwaltschaft hat das Disziplinarverfahren gg. OB W. im Mai 2019 wegen der vom OLG Nürnberg zugelassen Anklage gg. Wolbergs wegen Bestechlichkeit erweitert. Allein von daher kann er vor Abschluss der anstehenden Prozesse (IZ, u.a.) nicht zurück ins Amt! So einfach ist das. Das Wolbergs das nicht passt ist klar, Malz-Schwarzfischer darf aber doch die Rechtsverhältnisse nicht irreführend darstellen!
Wenn Malz-Schwarzfischer nicht sieht und zum Ausgangspunkt macht, dass Wolbergs wegen Vorteilnahme im Amt schuldig gesprochen wurde, ist sie für mich nicht wählbar und Teil der “sog Regensburger K-Affäre”.
Checker
| #
Wenn sich ein Bürgermeister von seinem Bau Spezl die Wohnung für die Mutter kostenlos ausbauen lassen kann und als Entschuldigung angibt er hört bei Notar Verträgen nicht so genau zu.
Und es dann zu einem Freispruch kommt. Fehlen mir die Worte.
Da kann man nur sagen so etwas ist ein toller Amtsbonus und am Ende auch das Ende für den Rechtsstaat. :)
Checker
| #
Der Oberbürgermeister von Regensburg wurde in zwei Fällen wegen eines Korruptionsdeliktes mit gewaltigen Geldbeträgen verurteilt und feiert sich selber als Sieger des Verfahrens. Die Staatsanwaltschaft welche diesen Sumpf versuchte trocken zu legen wird von allen Seiten beschimpft und kritisiert.
Sie schreibt dazu selber:
Die Staatsanwaltschaften sind deshalb gerade auch in diesem Bereich der Kriminalität besonders gefordert.
Sachliche Kritik an der Arbeit der Staatsanwaltschaft wird immer zum Anlass ge- nommen, das eigene Vorgehen zu überprüfen. Die jetzt von der 6.Strafkammer geäußerte Kritik wird jedoch in dieser Form entschieden zurückgewiesen. An die- ser Stelle ist auf die im Verfahren bereits ergangenen zahlreichen Zwischenent- scheidungen der Gerichte außerhalb der Hauptverhandlung hinzuweisen. Bis hin zum Oberlandesgericht Nürnberg, welches den dringenden Tatverdacht bestätigt hat, wurde dabei die Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft zu keinem Zeitpunkt beanstandet. Auch die 6. Strafkammer hat in einem ausführlichen Eröffnungsbe- schluss die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft inhaltlich vollständig mit lediglich teilweise abweichender rechtlicher Wertung zugelassen.
Mein Fazit. Die Selbstherrlichkeit mancher Kreise kennt keine Grenzen. Ich hoffe auf die anderen Verfahren gegen diesen ehrwürdigen Herrn Oberbürgermeister und auf Richter, vor allem beim BGH.
GR
| #
“Tango Korrupti, wenn einer draufkommt und entpuppt di,
dann nimmst du dir einfach einen Anwalt der was kann halt
und bist schwuppdiwupp auf und davon……”
Sofern er schuldig gesprochen wird, verlässt er Regensburg “….was interessiert mich mein Geschwätz von gestern….”.
Nichts gelernt, keine Ausbildung, ein OB, der für einen Jahresetat von mehreren Hundert Millionen verantwortlich ist, kann weder mit Finanzen umgehen, noch interessiert ihn anscheinend irgendwas, etc.etc….
Wenn Otto-Normalbürger mit der Methode auch vor Gericht so durchkäme, sich einfach
unwissend und desinteressiert zu stellen, müsste keinem Bange sein.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Wo bitte können Familien “Ladenhüter-Wohnungen” günstig von den hiesigen Bauträgern erwerben oder werden diese nur an die Amigos vorrangig angeboten
und danach weiß keiner mehr ausgebaut oder nicht, Rechnungsstellung in voller
Höhe oder nicht….?
Wer als Bauträger und Bauleiter angeblich so unprofessionell agiert, wäre längst insolvent……BTT war aber dank diesem System eine Gelddruckmaschine….wer gut
schmiert, der gut fährt.
Traurig, dass auch die Richterin nicht sehen will, dass es in Regensburg ein System gab (noch gibt?), das seit Jahrzenten parteiübergreifend solche Machenschaften zulies und
die eigenen sozialen Wohnbaugesellschaften leer ausgingen.
Wahrscheinlich verkehren diese Leute alle in den gleichen Kreisen und eine Krähe hackt
der anderen kein Auge aus.
…und die SPD versucht nun zu retten, was nicht mehr zu retten ist….als Volkspartei für
den Arbeitnehmer regional und bundesweit völlig versagt.
Allgemeines Politikversagen landauf- landab….verrückte Welt.
Klaus
| #
Kommentar gelöscht. Bitte etwas sachlicher.
Mr. B.
| #
@GR
Da bin ich voll ihrer Meinung. Für mich haben dies die Verhandlungstage ergeben und tatsächlich nicht erst seit Wolbergs. Das System funktionierte und die normalen einfachen Bürger merkten nichts oder trauten sich gegen die Allmacht nichts sagen. Dann endlich die Chance, durch einen Hinweis, auf die sog. ehrenwerte Gesellschaft und Ihren Freunden und Bekannten mit ihren Machenschaften zu kommen.
Was nicht sein darf, gibt es nicht. Doch es stellt sich schnell heraus, dass hier einige -wie sie es selbst von sich glauben- Unantastbare zu Unrecht eine goldene Nase verdient haben und damit praktisch die Bürger und den Wähler verarscht haben.
Dann gibt es zum Schluss ein Urteil, welches sich nicht einmal Rechtsprofessoren vorstellen können und es wird auch noch versucht, die Staatsanwaltschaft offensichtlich vor solchen weiteren Ermittlungen in der Zukunft zu warnen.
Die Richterin hatte ein schweres Los. So einen Prozess gab es in der Regensburger Provinz noch nicht. Sie stand alleine da, gegen Politik und das große Geld. Das ist etwas anders als Otto-Normal-Verbraucher. Sie hat das getan, was am einfachsten war, nämlich einen Politiker zwar nicht ganz freigesprochen, er wurde ja zwei mal verurteilt, jedoch ohne Strafe, einen zweiten Politiker ganz freigesprochen und das Geld erhielt eine “Taschengeldstrafe”. Die Begründung zum OB. musste so ausfallen, denn sonst hätte man ihm ja vermutlich eine höhere Strafe geben müssen, denn kein Beteiligter hatte ja eigentlich zur Aufklärung beigetragen. Es durfte nicht sein, denn es sollte m. E. doch der Schein der Demokratie gewahrt bleiben.
Bei mir hat das Urteil jedoch in Sachen Demokratie einen anderen Anschein hinterlassen.
Ich glaube eher, dass dieses Urteil dem Rechtsempfinden der anständigen Bürger geschadet hat. Die Korruptionsrichtlinien in den Firmen und Behörden werden nämlich genau von diesen Personen mitbestimmt, die hier vor Gericht standen. Frei nach dem Motto: “Wenn der kleine Mann auch was nehmen darf, dann kriegen ja wir nicht alles!”