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Plädoyers im zweiten Korruptionsprozess

Staatsanwaltschaft fordert Bewährungsstrafen für Wolbergs und Schmack

Oberstaatsanwalt Jürgen Kastenmeier nutzt sein Plädoyer am Dienstag dafür, um mit den Vorwürfen des Angeklagten Joachim Wolbergs abzurechnen. Er spricht von nie erlebtem Hass, „maßloser Selbstüberschätzung“ und davon, dass der Ex-OB das Prinzip von Ursache und Wirkung verkenne. Am Ende aber schlägt Kastenmeier auch versöhnliche Töne an.

Schrieb während des Plädoyers immer wieder mit, tippte in seinen Laptop – und schwieg: Joachim Wolbergs. Foto: as

Eine Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, verbunden mit der Auflage von 200 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Als „maßvoll“ bezeichnet Oberstaatsanwalt Jürgen Kastenmeier diesen Strafantrag für den Angeklagten Joachim Wolbergs, als er um kurz vor 16 Uhr das Plädoyer der Staatsanwaltschaft im zweiten Korruptionsprozess gegen den früheren Oberbürgermeister von Regensburg beschließt.

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Bestechlichkeit, Vorteilsannahme, Untreue

Ein Antrag, Wolbergs nach § 358 Strafgesetzbuch die Amtsfähigkeit abzuerkennen, verbiete sich, schiebt Kastenmeier noch nach. Die Regensburgerinnen und Regensburger hätten diesen in voller Kenntnis der Vorwürfe in den Stadtrat gewählt. Dieser Wählerwille sei „massiv zu berücksichtigen“. Das würde man auch so sehen, wenn er zum Oberbürgermeister gewählt worden wäre. Und das nun errungene Mandat könne für Wolbergs auch „ein Baustein für eine neue Lebensperspektive“ sein.

Die Staatsanwaltschaft sieht es als erwiesen an, dass sich Wolbergs in Zusammenhang mit den Wahlkampfspenden der beiden Bauträger Ferdinand Schmack und Thomas Dietlmeier zweier Fälle der Bestechlichkeit, drei der Vorteilsannahme und in zwei Fällen der Untreue zulasten der Bundes-SPD schuldig gemacht hat. Wegen nicht korrekter Rechenschaftsberichte drohen der Partei hohe Strafzahlungen. Rund 700.000 Euro wurden bereits vorsorglich an die Bundestagsverwaltung überwiesen.

„Noch nie solcher Hass“

Kastenmeiers Einstieg in das Plädoyer am Montagmorgen klingt allerdings weit weniger versöhnlich, als es sein Schlusswort vermuten ließe. „Schöne Grüße von unserem toten Pferd“, wendet er sich zunächst an Wolbergs-Verteidiger Peter Witting, der mehrfach von einem solchen „toten Pferd“ gesprochen hatte, das die Staatsanwaltschaft mit ihrer Anklage reiten würde. „Es lebt und es geht ihm gut, obwohl es von der Tarantel gestochen wurde“, sagt hingegen Kastenmeier.

Er mache diesen Job seit über 20 Jahren, so der Staatsanwalt und ihm seien schon eine Reihe von Angeklagten gegenüber gesessen. Dealer, Mörder, Vergewaltiger, alles Menschen, deren Leben am Abgrund gestanden sei. „Aber noch nie ist mir in Bezug auf meine Person ein derartiger Hass entgegengebracht worden wie von Herrn Wolbergs.“

„Herr Wolbergs kann alles besser und er weiß alles besser.“

Er und sein Kollege Wolfgang Voit seien nicht „die Rotwein saufenden und nach Belieben Unschuldige verfolgenden Staatsanwälte“ als die Wolbergs sie immer wieder hinstelle. Und die Staatsanwaltschaft sei auch „kein Höllenschlund“. „Wir machen unsere Arbeit, wie wir es für fair und richtig halten.“ Aber jeder, der den Prozess „nur halbwegs objektiv“ verfolgt habe gesehen: „Herr Wolbergs kann alles besser und er weiß alles besser“. Und er, Wolbergs, schaffe es nicht, sich zumindest an „gesellschaftliche Mindestanstandsregeln“ zu halten. Er habe sich vielmehr zu einem „Don Quijotismus“ verstiegen und egal, was die Staatsanwaltschaft sage, egal, was die Staatsanwaltschaft tue, sei in seinen Augen eben falsch.

Dabei habe man zu keinem Zeitpunkt den Oberbürgermeister der Stadt Regensburg verfolgt. „Es ging um Herrn Wolbergs.“ Man habe mitnichten den OB angezündet. Man habe gegen ihn wegen schwerer Korruptionsstraftaten ermittelt. Falls überhaupt, dann habe der Angeklagte sich selbst angezündet. Wolbergs habe sich „mit Spenden übergossen“, weil die Kosten für seinen Wahlkampf völlig aus dem Ruder gelaufen seien. Mit einem Darlehen an seinen Ortsverein habe er sich selbst von Bauträgerspenden abhängig gemacht und er habe durch Verstöße gegen Parteiregularien selbst dafür gesorgt, dass die SPD überhaupt darauf aufmerksam wurde – und damit auch die Ermittlungsbehörden.

Das Prinzip von Ursache und Wirkung

Auch die Verwaltung habe die Staatsanwaltschaft nicht unter Generalverdacht wegen Korruption gestellt – es habe kein solches Ermittlungsverfahren gegeben. Im Gegenteil habe er höchsten Respekt vor einigen Beamten, die hier als Zeugen ausgesagt hätten, so Kastenmeier. Und Wolbergs’ Vorwurf, dass die Staatsanwaltschaft mit den Ermittlungen gegen ihn die Stadt Regensburg zerstört oder gespalten habe, zeuge von dessen maßloser Selbstüberschätzung. Was Regensburg dagegen weh getan habe, seien die Korruptionsstraftaten.

Kritik an der Staatsanwaltschaft sei in Ordnung, so Kastenmeier. Aber nicht Diffamierungen und Beleidigungen. Und ein Stück weit habe auch der Vorsitzende Richter die Staatsanwaltschaft ein wenig zum Abschuss freigegeben mit dem Hinweis, dass Wolbergs in seinem letzten Wort alles sagen könne. Dann wendet sich Kastenmeier direkt an die beiden Schöffinnen. Diese sollten sich durch die „unqualifizierten und ungebührlichen Attacken“ nicht in die Irre führen lassen. Sympathie und Empathie habe hier nicht zu interessieren.

Auch der Staatsanwaltschaft sei bewusst, in welcher „furchtbaren Situation“ sich Joachim Wolbergs und auch seine Familie befänden. „Aber bei aller Empathie. Es gibt immer noch das Prinzip von Ursache und Wirkung. Und Urheber all dessen ist in erster Linie der Täter.“ Erst nach dieser Vorrede beginnt Kastenmeier mit dem Vortrag der Staatsanwaltschaft und dem Bild, das er und sein Kollege als Inbegriff aus der Hauptverhandlung ziehen.

„Straftaten sind nicht mit anderen Straftaten zu rechtfertigen.“

Joachim Wolbergs habe unbedingt Oberbürgermeister werden wollen. Das hätten sowohl er als auch seine Ehefrau bestätigt. Deshalb habe er einen „exorbitant teuren Wahlkampf“ geführt und sich dafür auf ein gefährliches Spiel mit den drei großen Bauträgern der Stadt eingelassen. Zunehmend habe er sich dabei in deren Abhängigkeit begeben. Kastenmeier spricht von „schleichenden Unrechtsvereinbarungen“, die schließlich in handfeste Korruptionsstraftaten gemündet seien. Der von Wolbergs immer wieder angeführte Verweis auf die CSU tue dabei nichts zur Sache. „Straftaten sind nicht mit anderen Straftaten zu rechtfertigen.“

Schlämmteiche: „Schmack war auf die Politik angewiesen“

2008 habe Schmack das Areal der früheren Zuckerfabrik zu einem Preis von 68 Euro pro Quadratmeter erworben, die Schlämmteiche für 15 Euro den Quadratmeter. Ein primäres Ziel sei dann die Entwicklung des Candis-Viertels gewesen, bei dem es „nicht primär um altruistische Motive“ gegangen sei. „Jede positive Entwicklung führt auch zu einer Wertsteigerung für das gesamte Gebiet.“ Auf den Schlämmteichen habe Schmack von Anfang an vier Industriehallen geplant (LAGO A3). Dafür habe man eine eigene GmbH mit Teilhaber gegründet, die das Areal für drei Millionen Euro erwarb. Die Art der Bebauung sei von Anfang an umstritten gewesen – im Spannungsfeld zwischen der Ausweisung als Industriegebiet auf der einen und dem Biotop-Charakter auf der anderen Seite.

Der Bauantrag für eine erste Halle wurde Ende 2012 noch unter OB Schaidinger mit Ausnahmegenehmigung (§ 35 Baugesetzbuch) bewilligt. „Damals war klar kommuniziert, dass mehr nur über eine qualifizierte Bauleitplanung geht.“ Doch hier sei nichts passiert, einerseits wegen Überlastung des Planungsreferats, andererseits wegen fehlender Unterlagen vonseiten der Schmacks. Damit sei klar gewesen, dass eine weitere Bebauung nur über den Weg der Politik möglich sein würde. Und der Umfang dessen, was langfristig genehmigt werden würde, sei ungewiss gewesen.

„Man brauchte einen positiv gesinnten OB.“

Ein ähnliches Bild zeichnet Kastenmeier von der Situation am Nördlichen Rübenhof. Die Schmacks hätten die Fläche zweckgebunden an die Projektentwickler Sontowski & Partner verkauft – für 250 Euro den Quadratmeter. Allein aus dem ersten Bauabschnitt habe man so einen Bruttoerlös von über zwei Millionen Euro erzielt, beim zweiten Abschnitt wären es weitere 1,2 Millionen Euro gewesen. Doch auch hier sei der Bebauungsplan mit einer Bewilligung von 3.500 Quadratmeter (REWE-Supermarkt), dem ersten Abschnitt, aus Sicht der Verwaltung abgeschlossen gewesen. Eine von Schmack und Sontowski gewollte Vergrößerung aus Sicht der Verwaltung nicht möglich gewesen. Auch hier habe es politische Einflussnahme gebraucht, um weiter voran zu kommen.

Bereits 2012 sei klar gewesen, dass Joachim Wolbergs als OB-Kandidat für die SPD ins Rennen gehen werde. Zwischen 2012 und 2014, innerhalb von knapp 18 Monaten, hätten die Schmacks 80.000 Euro für dessen Wahlkampf gespendet. Von Anfang an sei die Motivlage dabei politische Einflussnahme gewesen. Man habe einen „positive gesinnten Oberbürgermeister“ gebraucht, um mit seinen Projekten vorwärts zu kommen, um nicht in dieselbe Situation wie mit Hans Schaidinger zu geraten, zu dem das Verhältnis schlecht gewesen sei.

Wolbergs war „dringend auf Spenden angewiesen“

Dabei habe Wolbergs erkannt, dass er gewogen gemacht werden sollte, ist Kastenmeier überzeugt. Und dabei spiele es auch keine Rolle, dass sich Positionen von Schmack und Wolbergs schon vorher deckten. Wolbergs sollte dazu bewegt werden, den Schmacks Projekte zu ermöglichen, auf die sie keinen Anspruch hatten – eine weitere Halle, eine größere Einzelhandelsfläche.

Ob Wolbergs erkannte, dass es um konkrete Projekte ging, das sei zumindest für 2012 zweifelhaft, so der Oberstaatsanwalt. Dass es aber um allgemeine Einflussnahme gegangen sei, sei ihm bewusst gewesen. Zwischen 2012 und 2014 habe er sich mit den Schmacks mindestens 44 Mal getroffen. Er habe damit „zumindest konkludent“ zum Ausdruck gebracht, dass er sich einsetzen werde. Und dies habe er in dem Bewusstsein der hohen Spenden getan, auf die er „dringend angewiesen“ gewesen sei.

Rübenhof: „Es war klar, wofür das Geld floss.“

Für noch offensichtlicher hält Kastenmeier die Sachlage bei der 5.000-Euro-Spende des früheren Sontowski-Geschäftsführers Thomas R. Dieser wurde bereits, nach einer Abtrennung des Verfahrens, wegen Bestechung verurteilt. Das Geld floss zwischen dem ersten Wahlgang und der Stichwahl, zu einem Zeitpunkt also, wo, so Kastenmeier, nur noch „Traumtänzer“ an einen Wahlsieg von Wolbergs CSU-Konkurrenten Christian Schlegl geglaubt hätten. Schmack habe die Spende initiiert, Wolbergs habe noch vor seiner Amtsübernahme die entsprechende Spendenquittung unterzeichnet und zur Kenntnis genommen.

In Verbindung mit den Gesprächen mit Schmack und einer schon vor Amtsantritt übergebenen To Do-Liste mit den Vorstellungen der Schmacks im Stadtosten rund um das Candis-Viertel sei klar gewesen, dass das Geld für Wolbergs’ wohlwollendes Ermessen bestimmt war. Entsprechend habe Sontowski bereits im Juni 2014, kurz nach Wolbergs’ Amstübernahme eine neue Bauleitplanung für eine Erweiterung der Einzelhandelsfläche bei der Stadtverwaltung eingereicht, obwohl nach deren Auffassung das Verfahren am Nördlichen Rübenhof schon längst abgeschlossen gewesen sei. Gescheitert sei diese Erweiterung trotz Wolbergs’ Fürsprache am Ende vor allem am Widerstand der Grünen. Als Kompromiss sei dann ein neues Einzelhandelsrahmenkonzept auf den Weg gebracht worden.

Industriehalle: „Geradezu offensichtlich von Spenden beeinflusst“

Auch die zweite Industriehalle auf den Schlämmteichen habe sich in der Liste gefunden, die Schmack Wolbergs gegeben habe. Der Leiter des Bauordnungsamtes habe das Projekt wegen rechtlicher Bedenken abgelehnt. Vor allem unter dem Eindruck der im Juni 2016 bekannt gewordenen Ermittlungen hätten sich diese Bedenken verfestigt.

Er gestehe Wolbergs zu, dass dieser sich „nicht weggeduckt“ habe, dass er hin- und hergerissen gewesen sei bei der Entscheidung, ob er die Genehmigung unterschreiben solle oder nicht, so Kastenmeier. Aber getan habe er es am Ende doch. Und dass diese Unterschrift von Spenden beeinflusst gewesen sei, sei „geradezu offensichtlich“, so Staatsanwalt Wolfgang Voit bei der späteren Beweiswürdigung. Dass es breiten politischen Konsens für das Projekt gegeben habe, räume ein Korruptionsdelikt nicht einfach aus.

Der Komplex Thomas Dietlmeier

Insgesamt 160.000 Euro flossen zwischen 2012 und 2016 aus dem Umfeld von Thomas Dietlmeier auf das Konto von Wolbergs’ SPD-Ortsverein. Dietlmeier habe beim „Immobilien Zentrum Regensburg“ die „beherrschende Stellung“ inne gehabt und sei der „Letztentscheider“ dort gewesen, so Oberstaatsanwalt Kastenmeier. Anfang 2012 habe Wolbergs den IZ-Boss erstmals um Spenden gebeten und auch eine entsprechende Zusage über zunächst 60.000 Euro erhalten, die Dietlmeier für ihn auftreiben wolle.

Dietlmeier selbst habe zunächst persönlich 5.000 Euro gespendet, später habe er Wolbergs eine Liste mit Namen weiterer Spender zugeschickt, über die er weitere 17.500 Euro akquiriert habe. Hier sei es zumindest zweifelhaft, dass Wolbergs gewusst habe, dass Dietlmeier diese Spenden zum Teil zurückerstattet habe, so Kastenmeier. Das halte man dem Angeklagten zugute. „Wir schließen nicht aus, dass das Ganze ein schleichender Prozess war.“

„Dietlmeier hatte handfeste eigene Interessen.“

Bis Ende 2013 habe sich Wolbergs mit Dietlmeier mindestens zehn Mal getroffen, seltener als mit Schmack. Aber ihm sei auf jeden Fall bewusst gewesen, dass es Dietlmeier um das Wohlwollen des OB-Aspiranten gegangen sei und um „handfeste eigene Interessen“. Zahlreiche Projekte des IZ seien zu dieser Zeit im Schwange gewesen. Und spätestens ab Mitte 2014 sei klar gewesen, dass es keine Wahlkampfspenden mehr sein könnten. Der Wahlkampf sei da schon vorbei gewesen.

Anfang 2014 habe Wolbergs Dietlmeier erneut um Spenden gebeten und an seine frühere Zusage erinnert. Er sei auf das Geld zwingend angewiesen gewesen. Der Ortsverein war wegen der hohen Wahlkampfkosten ständig klamm und habe „von der Hand in den Mund“ gelebt. Dietlmeier habe diese Bitte als dringlich empfunden und sich an seine Zusage gebunden gefühlt. Es flossen weitere 27.000 Euro in drei Tranchen knapp unter der Veröffentlichungsgrenze.

Noch vor seinem Amtsantritt habe Wolbergs ausweislich der von ihm unterzeichneten Quittungen diese Spenden auch zur Kenntnis genommen. Alles andere seien „lebensfremde Schutzbehauptungen“. Und die Staatsanwaltschaft habe Wolbergs nie für dumm gehalten. „Im Gegenteil.“

„Zwei Kümmerer vor dem Herrn.“

Kastenmeier kommt zu der offenen Rechnung einer von Wolbergs beauftragten Wahlkampfagentur. 30.000 Euro davon hatte Dietlmeier über den Weg einer Scheinrechnung übernommen. Im Rechenschaftsbericht der SPD tauchte diese Summe nie auf. Zu Wolbergs habe Dietlmeier damals nur darum gesagt, dass er sich „kümmern“ werde. Wolbergs habe den Leiter der Agentur zu Dietlmeier geschickt und von der Rechnung sei nie wieder die Rede gewesen. „Es war ihm völlig klar, dass Dietlmeier zahlen wird.“ Anschließend habe er diese Rechnung bewusst nicht verbuchen lassen. Er habe die Zuwendung vor allen – auch seinem Ortsverein – verheimlichen wollen.

Im Oktober 2014 habe Dietlmeier Wolbergs dann erstmals von seinen Plänen für eine Bebauung „Auf der Platte“, in einem geplanten Landschaftsschutzgebiet erzählt. Seit 2008 hatte die Stadtverwaltung ein solches Vorhaben immer wieder abgelehnt. Doch Wolbergs habe Dietlmeier nach dem Gespräch zugesichert, dass er sich das anschauen und sich darum „kümmern“ werde. „Zwei Kümmerer vor dem Herrn „ seien Wolbergs und Dietlmeier gewesen, so Kastenmeier.

„Es braucht keine formelle Weisung.“

Innerhalb der Verwaltung habe Wolbergs Planungsreferentin Christine Schimpfermann dann auch zu verstehen gegeben, dass man das Projekt „ermöglichen“ solle. Das sei keine formelle Weisung gewesen, so Kastenmeier. Diese sei auch nicht erforderlich gewesen, um in Dietlmeiers Sinn zu agieren. „Eine formelle Weisung ist für ein Korruptionsdelikt keine Voraussetzung“, so Kastenmeier. Es reiche oft schon ein wenig Charme, der Wunsch eines Vorgesetzten. So auch hier. Die Verwaltung habe trotz der fachlichen Bedenken begonnen, an dem Ermöglichen zu arbeiten.

Doch Wolbergs habe immer noch Geld gebraucht. Seinem Ortsverein habe er wegen der völlig aus dem Ruder gelaufenen Wahlkampfkosten ein Darlehen von rund 200.000 Euro gegeben. Seine Frau habe nach der Trennung darauf bestanden, dass Anfang 2015 mit der Rückzahlung dieses Darlehens begonnen werde. Wolbergs habe gewusst, dass das Darlehen Ende 2019 in eine Spende umgewandelt werden würde und er habe – trotz einkalkulierter Verluste – nicht für alles privat gerade stehen wollen.

Anfang 2015 habe er Dietlmeier deshalb erneut von seinen Geldsorgen erzählt. Er brauche 150.000 bis 200.000 Euro. „15 Monate nach der Wahl geht der amtierende Oberbürgermeister zu einem Bauträger und sagt: Ich brauche 200.000 Euro“, zeichnet Kastenmeier diese Situation nach. „Da sag ich nur: Liebe Leute, hört’s auf.“ Dietlmeier habe daraufhin 50.000 Euro pro Jahr zugesagt. Dafür habe er sich auch etwas erwartet, ist Kastenmeier überzeugt. „Da gibt es immer eine Kosten-Nutzen-Rechnung.“ Dietlmeier sei schließlich kein „finanzieller Hasardeur.“

„Wolbergs setzte absurde Planung in Gang“

Parallel dazu habe Wolbergs sich um das Anliegen Dietlmeiers „Auf der Platte“ „gekümmert“. Den Aufwand für eine Ergänzungssatzung, den die Verwaltung nach Wolbergs’ Wunsch dafür betreiben musste, hatte die damaligen Chefin des Planungsamtes bei ihrer Zeugenaussage im Prozess angesichts des Aufwandes für etwa sechs Wohnhäuser als „absurd“ bezeichnet. Doch Wolbergs habe diese absurde Planung in Gang gesetzt, so Kastenmeier. Entgegen der fachlichen Bedenken des Umweltamtsleiters, die dieser bis heute habe. Entgegen der Einwände der Planungsamtschefin. Entgegen weiterer Bedenken.

Anfang 2016 sei Wolbergs dann erneut bei Dietlmeier vorstellig geworden. Er habe Geld gebraucht und wieder an die Zusage erinnert. Dietlmeier sprach in diesem Zusammenhang von einer „peinlichen Situation“, von einem „bettelnden Oberbürgermeister“. Er habe die ersten 25.000 Euro angewiesen, in Tranchen zu 2.5000 Euro über verschiedene Tochtergesellschaften des IZ. Das der Rest nicht geflossen sei, sei lediglich auf die dann bekannt gewordenen Ermittlungen zurückzuführen, so die Staatsanwaltschaft.

„Jeder wusste, was mit Kümmern gemeint war.“

In der darauffolgenden Beweiswürdigung nimmt Staatsanwalt Wolfgang Voit eine Gewichtung von Zeugenaussagen, Mails und Unterlagen vor. Auch er stellt im Verhältnis zwischen Wolbergs und Dietlmeier das wiederkehrende Motiv des „Kümmerns“ umeinander in den Fokus. Dietlmeier habe sich um Spenden und die Bezahlung der Agenturrechnung „gekümmert“, Wolbergs um das Ermöglichen von Dietlmeiers Vorhaben auf der Platte. Beide hätten jeweils gewusst, was darunter zu verstehen sei. Die nicht legale Art, eine Rechnung zu bezahlen, Wolbergs Einfluss auf die Verwaltung zugunsten Dietlmeiers.

Es sei zunächst einmal „ein normaler Vorgang, dass der Oberbürgermeister die Zielrichtung vorgibt“, so Voit. „Ein Problem ist es dann, wenn das Einzelinteresse über das Allgemeininteresse gestellt wird und das dann in Verbindung mit Spenden steht.“ Mit seinen Bitten um Gelds habe Wolbergs immer wieder Druck aufgebaut, Dietlmeier habe Wolbergs nicht verärgern und dadurch den Zugang zu ihm verlieren wollen. „Und beiden war klar, dass sich jeder um die Probleme des anderen kümmert.“

„5.000 Euro sind keine geringe Summe.“

In Zusammenhang mit den Spenden Dietlmeiers in den Jahren 2015 und 2016 – insgesamt rund 75.000 Euro – sieht die Staatsanwaltschaft einen besonders schweren Fall der Bestechung. Als Bestechung wertet man auch die 5.000 Euro-Spende des früheren Sontowski-Geschäftsführers unmittelbar vor der Stichwahl. Das sei auch keine geringe Summe,wie immer behauptet werde, so Kastenmeier. Das bekomme ein Hartz IV-Empfänger für den Lebensunterhalt im Jahr.

Die Schmack-Spenden der Jahre 2013 und 2014 wertet die Staatsanwaltschaft als Vorteilsannahme. Für das Jahr 2012 beantragen Voit und Kastenmeier mit Blick auf Wolbergs Freispruch. In den Zusammenhang mit den fehlerhaften Rechenschaftsberichten der Bundes-SPD sieht die Staatsanwaltschaft zwei besonders schwere Fälle der Untreue.

„Korruption in großem Umfang“

Zugunsten von Wolbergs werten die Staatsanwälte, dass er nicht vorbestraft ist und in sozial geordneten Verhältnissen lebt. Im Zuge der Aufdeckung der Tat habe er seinen Beruf verloren und stehe angesichts fehlender Ausbildung vor einer besonders schwierigen Situation. Ebenfalls berücksichtigen müsse man die lange Prozessdauer und die intensive Berichterstattung, die „in nicht unerheblichen Teilen weit unter der Gürtellinie“ gewesen sei.

Trauriger Höhepunkt dabei sei die Montage von Wolbergs’ Kopf auf ein Foto des toten Uwe Barschel durch ein „Mitglied der besseren Gesellschaft“ gewesen. Auch die psychischen Belastungen für ihn und seine Familie seien zu berücksichtigen. Er habe die Folgen des von ihm begangenen Unrechts bereits massiv zu spüren bekommen, so Kastenmeier.

Zulasten des Angeklagten sprächen dagegen die hohen Summen, um die es hier gehe. „Wir sprechen hier von Korruption in großem Umfang.“ Und der Gesetzgeber hab gerade in den letzten Jahren im Sinn gehabt, die Verfolgung und Ahndung von Korruptionstatbeständen zu verschärfen.

Verteidiger will Freispruch

Für Ferdinand Schmack fordert die Staatsanwaltschaft eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten. Ihm legen die Ankläger zwei Fälle der Bestechung und einen Fall der Vorteilsgewährung zur Last. Zugute hält die Staatsanwaltschaft Schmack neben der bisherigen Straffreiheit, seinen geordneten sozialen Verhältnissen insbesondere, dass er das in Regensburg praktizierte Spendensystem „nicht selbst erfunden“ habe. Als Auflage soll Schmack 100.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen.

IZ-Gründer Dietlmeier hatte bereits 2017 einen Strafbefehl wegen Vorteilsgewährung und Bestechung akzeptiert.

Staatsanwaltschaft und Verteidigung würden Welten trennen, gab Wolbergs Rechtsanwalt Peter Witting in einer ersten Reaktion zu verstehen. Er will am kommenden Montag Freispruch für seinen Mandanten beantragen.

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Kommentare (30)

  • Renate

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    Ein ehrliches Plädoyer. Respekt.

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  • XYZ

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    Der ‘Gesetzgeber’ hat keine Verschärfung von Korruptions-TB’en im Sinn gehabt, sondern es vielmehr mit breiter Mehrheit im BT abgelehnt, trotz andererseitiger Beanstandungen des Europarats – da ist die StA nicht informiert, man lese dazu auch Sarah Wagenknecht.

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  • XYZ

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    Die Wortwahl des ehrenswerten StA ist ja bezeichnend: “Schöne Grüsse von unserem toten Pferd” – “Wir sind kein Höllenschlund” – “J.W. hat sich zu einem Don Quijotismus verstiegen” – weiss er da überhaupt auf was für ein ‘Niveau’ er sich begibt?

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  • J.B:

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    Ausgezeichnet zusammengefaßt. Danke!
    Bin gespannt wie die Verteidigung das kontern will.

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  • Kernel

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    Donnerwetter wurden wir als Bürger da verarscht. Aber auch die Natur in der Stadt ist der große Verlierer. Hoffentlich wird es in Zukunft transparenter und ehrlicher in Regensburg zugehen. Ein sehr für den Laien verständliches Plädoyer.
    Eins versteh ich aber nicht – warum Schmack und Dietlmeier so glimpflich davonkommen.
    Ohne deren kriminelle Energie, Gier und Größenwahn wäre es m. M. nicht soweit gekommen.

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  • Samson

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    Ein seltsames Plädoyer,
    Wahrscheinlich hatte Herr Staatsanwältin seine 20 Jahren auch nie jemanden bösartiger verfolgt.
    Wenn in den Augen der Staatsanwalt schafft eine Schaidinger als unbescholten gilt.
    Dann ja dann ist unser Herr Wohlbergs ein Engerl.
    Hans Steininger hat zu mindestens zwei nicht genehmigungsfähige Projekte in seiner Amtszeit durch geboxt.
    Die Bebauung am Feuerbach Weg für seinen Spezi.
    Die aktuelle Baugenehmigung der Seidenplantage, auch für seine Spezl.
    Das Monster in Königswiesen das nicht genehmigungsfähig ist interessant Schaidinger kurz vor Ende durch geboxt hat.
    Der Verkauf der Wohnungen, der völlig schwachsinnig war und den er vor Gericht nicht erklären konnte.
    Dagegen lässt sich die Anklage gegen Wahlberg wirklich wackelig.
    Wenn nämlich an diesen Vorwürfen irgendwas dran wäre, könnte er niemals ein Jahr plus Monate fordern.
    Die Gewinner sind Hans Schaidinger und Thomas D.
    Letzterer verkauft immer noch fast geschenkte Immobilien in der Ganghofersiedlung, Die die Stadt verramscht hat.
    Bei T. wurde erst mal sein gesamtes Vermögen eingezogen.
    Das ist genauso als ob ein Drogenhändler mit der Staatsanwaltschaft einen Deal macht wobei er noch ein paar Kilogramm Kokain behalten darf und nach dem Prozess verkaufen.

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  • Jedermann

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    Sehr gute und objektive Zusammenfassung.

    @XYZ Weiß Herr Wolbergs, auf was für ein Niveau ER sich begeben hat?

    Die Spitzen der StA beziehen sich doch auf Äußerungen von Herrn Wolbergs bzw. seines Verteidigers?

    Ursache und Wirkung?

    Menschlich?

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  • Julian86

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    So heraus-ragend die Zusammenfassung dessen journalistisch darherkommt, was die StA an vermeintlich bestehenden Fakten (!) glaubt – subjektiv – erkannt zu haben, so stark vermisse ich deren nachvollziehbare Subsumtion unter die einschlägigen Strafrechtsnormen.

    Warum also soll zum Beispiel die fragliche Hallengenehmigung rechswidrig gewesen sein, nachdem der Richterzeuge und potentielle BM Artinger die rechtlichen Bedenken wegwischte, was keiner der StA zu hinterfragen wagte. Auch die FW hatten für sie beträchliche Parteispenden erhalten, Artinger räumte fragliche Treffen ein.

    Weiteres Beispiel gefällig?

    ” … damaligen Chefin des Planungsamtes bei ihrer Zeugenaussage im Prozess angesichts des Aufwandes für etwa sechs Wohnhäuser als „absurd“ bezeichnet. …”

    Als ob der “Aufwand” irgendeine Bedeutung habe für die Frage der strafrechtlichen Relevanz der in die Wege geleiteten Verwaltungsarbeit. Eine solche wird folglich auch nicht dargelegt.

    Das Plädoyer der StA: Mit dieser (Steil)Vorlage werden die Verteidiger gewiss durchschlagende Konter fahren können, nach den ersten Bundesliga-Geister-Spielen am kommenden WE. Dabei erwarte ich, dass dargelegt wird, welche Fakten als (auch subjektiv) bewiesen gelten (oder nicht) und warum sie unter welche Strafrechtsnorm passen (oder nicht).

    Die Richterbank einschließlich der Laien hat – wie immer – die Chance, das Geschehene so und so interpretiert zu sehen bzw. zu hören, um sich anschließend selbst ihren “Inbegriff der Hauptverhandlung” zusammen zu denken bzw zusammenzudenken, um anschließend darüber, über die Frage der potentiellen Schuld der Angeklagten und deren angemessene Ahndung intern abzustimmen.

    Diese Abstimmung innerhalb der Strafkammer-Mitglieder folgt eigenen Regeln.

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  • Mr. T.

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    Kernel, die Frage ist, ob Schmack und Dietlmeier aus krimineller Energie heraus den OB unter ihre Kontrolle bringen wollten oder einfach nur das schmutzige Spiel mitgespielt haben, um überhaupt mitspielen zu dürfen. Letzteres hat zumindest D. behauptet.

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  • Arno Nym

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    @Samson
    wie von der StA erwähnt: Straftaten sind nicht mit anderen Straftaten zu rechtfertigen

    das Leben ist nunmal nicht gerecht. Wenn ich mit Handy am Steuer abkassiert werde und währendessen 5 andere mit Handy in der Hand an mir vorbeifahren… Mich ham se halt erwischt. die Anderen nicht.
    Sowie ich das mitbekommen habe, wurde das Verfahren gegen den Vorgänger auch wegen Verjährung eingestellt und nicht weil ihn alle für einen Engel halten.

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  • Kernel

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    @ Mr.T.
    Interessante Überlegung. Würde sich durch diese Entscheidung aber etwas an den Tatsachen ändern?

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  • Mr. T.

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    Kernel, die Tatsachen bleiben vielleicht, aber es wäre entscheidend, wessen kriminelle Energie sie geschaffen hat. Wer war Opfer, wer Täter oder wo lag jeder der Beteiligten zwischen diesen Polen?

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  • Kernel

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    Mr.T. Sie haben interessante Gedanken.
    Als Opfer sehe ich den Rechtsstaat, das Vertrauen der Bürger in die staatlichen Institutionen, die Stadt Regensburg und die Verwaltung, die Natur in Regensburg und die auf der Strecke gebliebenen Mitbewerber.
    Täter sind für mich zwei Ex-OBs mit Gefolgen (Herrn W. hatte ich auch gewählt), ein Herr D., ein System Sch. und auch ein Herr T.
    Als einzigen richtigen Gewinner der ganzen Pose sehe ich nur den SSV Jahn (der aber nichts dafür kann und mittlerweile m. M. nach eine hervorragende und kompetente Führung hat).

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  • care

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    Egal ob verurteilt oder nicht 2 Sachen sind ein No-Go: so viel für einen Wahlkampf auszugeben, Firmen(egal welche Branche) um Geld zu bitten. Ich würde mich an seiner Stelle in Grund und Boden schämen und mich so gut als möglich unsichtbar machen. Statt dessen macht er immer weiter und stiftet Unfrieden – auch im neuen Stadtrat bzw jetzt schon im Vorfeld.

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  • Auch a Regensburger

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    Schöne Machenschaften.

    Zu vergessen sind auch nicht die steuerlichen Aspekte. Zum einen werden doch Parteispenden noch bezuschusst. Zum anderen können Parteispenden doch amsteuerlichngektend gemacht werden.
    Sicherlich nicht Aspekt dieses Verfahrens. Aber Schaden dennoch.

    Wenn man dann bei Schmack sieht, dass im Candis Quartier so wenig vorangeht, muss man sich Fragen ob nicht zu wenig gespendet wurde, oder ob nicht doch die Verwaltung eigenständiger ist, als aus den Prozessen anzunehmen ist.

    Mag garnicht tiefer darüber nachdenken.

    Keine gemeldeten Verdachstfälle bei Amnesty Transperency

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  • auch_ein_regensburger

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    Von einem Oberstaatsanwalt sollte man eigentlich erwarten können, dass er über solchen persönlichen Anwürfen steht. An einen Angeklagten habe ich da einen weniger hohen Anspruch. Für Wolbergs geht es immerhin um seine politische und wirtschaftliche Existenz, für den Herren Staatsanwalt nur um seine Karriere. Scheint mir ein recht eitler und selbstgerechter Typ zu sein, der Herr.

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  • Mr. B.

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    Zu
    auch_ein_regensburger
    13. Mai 2020 um 15:42| #
    “Von einem Oberstaatsanwalt sollte man eigentlich erwarten können, dass er über solchen persönlichen Anwürfen steht. An einen Angeklagten habe ich da einen weniger hohen Anspruch. Für Wolbergs geht es immerhin um seine politische und wirtschaftliche Existenz, für den Herren Staatsanwalt nur um seine Karriere. Scheint mir ein recht eitler und selbstgerechter Typ zu sein, der Herr.”

    Lieber “auch ein Regensburger”!
    Was wollen sie mit diesem Beitrag bezwecken? Ich habe den Bericht gelesen und in keiner Aussage des Herrn Staatsanwalt etwas gefunden, was mit seiner Karriere zu tun hätte.
    Ich glaube, er hat seinen Beruf aufgrund der Sachlage lobenswert ausgeführt! Ich bin jedenfalls froh, dass es in Regensburg solche Staatsanwälte gibt, die nicht nur “kuschen”, wenn bestimmte “Macher” vor Gericht stehen und einfach nur eine gute Arbeit abliefern!
    Welche Straftäter soll den die Staatsanwaltschaft in Ihren Augen “nur” verfolgen dürfen?
    Und bedenken Sie, dass der Herr Angeklagte/die Angeklagten, -wie es scheint- reichlich für den Verdacht von erheblichen Straftaten gesorgt haben!

    Danke an R-D für die wieder sehr, sehr gute Berichterstattung!!!! zu diesem Thema!!!!!

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  • auch_ein_regensburger

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    @ mr. B.
    ich würde Ihnen je gerne antworten, aber ich verstehe leider kein Wort von dem, was Sie geschrieben haben und schon gar nicht, was das mit meinem Kommentar zu tun haben soll.

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  • Henning Mueller

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    Person XYZ schreibt:
    “Der ‚Gesetzgeber‘ hat keine Verschärfung von Korruptions-TB’en im Sinn gehabt, sondern es vielmehr mit breiter Mehrheit im BT abgelehnt, trotz andererseitiger Beanstandungen des Europarats – da ist die StA nicht informiert, man lese dazu auch Sarah Wagenknecht.”

    Die StA meinte natürlich die heutige Fassung insbesondere des § 331 StGB, die natürlich nicht vom BT abgelehnt wurde (sonst stünde es ja nicht im Gesetz). § 331 StGB wurde in den vergangenen Jahrzehnten zweimal verschärft (1. und 2. Korruptionsbekämpfungsgesetz), und dies selbstverständlich durch den demokratisch gewählten Gesetzgeber. Dabei wurden die internationalen Vereinbarungen (EU-Richtlinien und GRECO des Europarats) großenteils umgesetzt und damit das deutsche Strafrecht verschärft. Lediglich “die letzten Jahre” waren nicht präzise genug formuliert. Dass es noch schärfer geht, mag im Sinne von Sarah Wagenknecht sein – und ist angesichts der Regensburger Verhältnisse auch gar nicht abwegig. Aber natürlich ist es nicht falsch, wenn sich die Staatsanwaltschaft auf den Willen des Gesetzgebers bei der Schaffung des geltenden Tatbestands beruft, mit dem eben eine verschärfte Korruptionsbekämpfung beabsichtigt war und ist.

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  • Mr.B.

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    Zu auch ein Regensburger:
    Ich glaube, sie haben mich schon verstanden!
    Anstand und…mein Herr!!! Der Herr W. Ist nicht irgend ein Angeklagter! Und, wer sich offensichtlich und absichtlich in Gefahr begibt, … na ja!!

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  • highwayfloh

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    Bezüglich eines anderen Artikels hier auf RD und einer diesbezuglichen Antwort ist mir folgender Gedanke zur Korruptionsaffaire gekommen, der Thematisch aber eher hier rein passt:

    Was sämtliche Verteider versäumt haben ist den Punkt zu berücksichtigen und anzuführen, dass die weitergereichten Gelder originär von Käufern und Mietern stammten, also “neutral” waren und einfach “solidarisch weitergereicht wurden” …

    Folge ==> Freispruch für alle bisherigen Angeklagten und die Chause geht von vorne los, weil jetzt die Käufer und Mieter im Fokus der Staatsanwaltschaft zu stehen haben, aber die Chancen stehen gut, dass diesbezüglich auch schon “Verjährung” eingetreten ist.

    Somit eine Win-Win-Situation für alle, ausser die Staatsanwaltschaft, welche dann mit dem Ofenrohr ins Gebirge schauen müsste …

    SCNR

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  • XYZ

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    Zu Henning Müller:
    Wenn ich es recht sehe wurden 331/333 StGB zuletzt 1997 (!) im TB verschärft, indem eine strafbare Handlung auch ohne Nachweis einer konkreten Gegenleistung vorliegen kann, wenn Vorteile im Zusammenhang mit einer amtlichen Tätigkeit gewährt und angenommen werden. 2015 wurde die Täterschaft nur auf Amtsträger mit europäischem Bezug erweitert.
    Der dt. Anwaltsverein hat in der Stellungnahme 46/2014 zum 2. KorrBG unter A, Vorbemerkungen ausdrücklich kritisiert, dass weithin Ermittlungsverfahren gegen Amtsträger eingeleitet werden, obwohl Anhaltspunkte für eine rechtswidrige Dienst-Handlung ab initio ausscheiden – Fälle einer irgendwie gearteten Koppelung zur Dienstausübung, sog. gelockerte Unrechtsvereinbarung. Nachdem in der causa R aber zentral Parteispenden inmitten stehen hätte es schon geholfen wenn diese begrenzt worden wären – das meinte ich mit Sarah Wagenknecht und Beanstandung des Europarats.

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  • Pattirift

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    So teuer ist das also, so viel Geld kostet es, wenn nach 18 Jahren lähmender Schaidinger-Herrschaft eine neue Politik eingefädelt wird. Wie endet diese dann (und mit ihr die Reformen)? Sie zerschellt am Gebilde Korruption. Es ist tragisch.

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  • XYZ

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    Zu Henning Müller 14.05. , 14.24:
    Muss als Verwaltungsjurist nochmals nachhaken. Das KorrBG von 1997 änderte den Wortlaut des 331 StGB: statt (konkreter) Diensthandlung die (allgemeine) Dienstausübung – das ist genauso wenig definiert wie neuerdings die triftigen Gründe bei Corona. Die Ermittlungsbehörden und Strafgerichte sollen damit irgendwie zurechtkommen, und das namentlich bei Parteispenden mit immanenten Verfassungsfragen – Meisterwerke des (Straf) Gesetzgebers?

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  • XYZ

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    Es ist doch alles ganz einfach: Amtsträger vor oder und nach Wahl? Fordern eines Vorteils, Versprechen und Annehmen? Dienstausübung mit Einflussnahme auf baurechtliche Entscheidungen? Durch Tatsachen in der Verhandlung nachgewiesen?

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  • highwayfloh

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    @den Widerstreitenden Parteien bezüglich der §:

    Haben alle Kommentatoren die letzten, höchstmaßgeblichen Beurteilungen in die persönlcihe Interpretation der rechtlichen Betrachtungsweise ebenso einbezogen, ebenso entsprechende Urteile bezüglich der entsprechenden Ausführungsverordnungen?

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  • Mr. B.

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    Zu XYZ
    20. Mai 2020 um 22:48| #

    Eigentlich könnten wir dann doch alle Korruptionsparagraphen einfach auflösen.
    Der kleine Mann (außer die Müllmänner) kommt sowie niemals im Leben damit in Berührung und für die “Macher” und “Reichen” gelten sie sowie nicht!

    Der eine bekommt von einem Immo-Hai nach seiner Amtszeit einen 20.000 Euro “Beratervertrag”, für was auch immer und der andere bekommt von den Immo-Haien vor der Wahl eine Menge Geld, nach der Wahl wieder, usw. usw………
    Wieso und warum? Mir stellen sich hier keine Fragen?

    Mir stellen sich hier nur gesamtgesellschaftliche Fragen für die Zukunft!!!!!

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  • XYZ

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    Zu Mr. B. 11.07
    Der Müllmann wird aber keine Parteispenden bekommen. Gesamtgesellschaftliche Veranwortung ist natürlich gut, ist aber auch exakt vom Gesetzgeber zu regeln, da nicht alle Menschen Engel sind – da sehe ich noch einige Fragezeichen. Bis jetzt sehe ich allenfalls mehr einen etwaigen und etwas unbedarften ‘Versuch’ einer Einflussnahme bei baurechtlichen Entscheidungen ( ‘die Verwaltung will eh nur behindern’ ) : ob das bei Parteispenden als Vorteile für Dritte=Partei ausreicht und dem TB-Merkmal der Dienstausübung entspricht ist wohl die zentrale Prozessfrage, nur so eine Frage?

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  • XYZ

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    Nachtrag zu Mr.B:
    Finde gerade im Feuilleton der digitalen SZ von morgen ein ausführliches Interview mit Heiner Harstedt, Prof. in Rostock: “In ihren Grauzonen berührt Korruption das Menschliche” – Missbrauch der Macht zum partikularen Vorteil – Moralität soll im Verbund mit Rechtsstaatlichkeit aber schon helfen Korruption zu überwinden (m.E. eher Ethik+Gesetze).

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  • Mr. B.

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    Moral und Anstand haben doch m. E. in diesem Land bei vielen “sog. Persönlichkeiten” ab einer bestimmten “Steighöhe keinerlei Bedeutung mehr, oder? Beispiele gäbe es genügend!
    Es sollte nur auf keinen Fall an die Öffentlichkeit geraten!
    Egal ob letztendlich strafbar oder nicht, der Bürger sollte doch wissen, was “Macher”, “Manager” und “Gönner” so treiben und wo sie in der Hauptsache das große Geld verdienen!

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