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Plädoyer im Mollath-Prozess

Staatsanwalt: „Keine Zweifel“ an der Schuld Mollaths

Über vier Stunden lang hielt Oberstaatsanwalt Wolfhard Meindl am Freitag sein Plädoyer im Mollath-Prozess. Dabei rechnete er nicht nur mit der „Komplott-Hypothese” ab, er machte auch klar, dass Mollath für ihn zweifellos schuldig sei.

Von David Liese und Stefan Aigner

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Für Oberstaatsanwalt Wolfhard Meindl ist Gustl Mollath zweifellos schuldig. Foto: as

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Oberstaatsanwalt Wolfhard Meindl geht akribisch vor. Fast viereinhalb Stunden dauert sein Plädoyer am Freitag. Bevor er zu dessen Kern kommt, breitet er noch einmal die Geschichte des Wiederaufnahmeverfahrens gegen Gustl Mollath aus. Zahlreiche Freunde und Unterstützer hätten derart viel Druck ausgeübt, dass die damalige Justizministerin Beate Merck 2012 schließlich ein solches Verfahren anordnete. Er selbst, Meindl, war es, der den Antrag verfasste hatte, dem schließlich vor dem Oberlandesgericht Nürnberg Erfolg beschieden war.

Damit wird die Hauptverhandlung von 2006 erneuert. Das Landgericht Nürnberg sah es damals als erwiesen an, dass Mollath seine damalige Frau Petra M. 2001 im Zustand der Schuldunfähigkeit gebissen, getreten, geschlagen und gewürgt habe. Dass er sie 2002 eingesperrt und Dutzende Autoreifen zerstochen haben soll.

Komplott, Vernichtungsfeldzug oder doch nur Verschwörungstheorie?

Wenn nun in Regensburg ein neues Urteil im Namen des Volkes fallen solle,  müsse das Gericht der Frage nachgehen, ob es sich hier um ein „Komplott“, gar „einen Vernichtungsfeldzug“ von Petra M. gehandelt habe oder um die Eskalation eines Rosenkriegs.

Der Oberstaatsanwalt führt an, dass das Erinnerungsvermögen zahlreicher Zeugen bei der aktuellen Hauptverhandlung „gegen Null“ gegangen sei und gibt zu bedenken, dass man sämtliche Aussagen, die Petra M. in der Vergangenheit traf, besonders kritisch betrachten müsse, da sie ja nun von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht habe.

Dann spielt er en detail die Möglichkeit durch, dass Petra M. tatsächlich einen „perfiden wie genialen Plan“ geschmiedet haben könnte, um ihren Mann mundtot zu machen. Nicht ohne vorher zu erklären, dass solche „Verschwörungstheorien“ weniger von Mollath selbst als von einigen Beobachtern ins Spiel gebracht worden seien.

Meindl glaubt nicht an die „Komplott-Hypothese”

Die „Komplott-Hypothese“, so Meindl, beinhalte im Wesentlichen, dass Petra M. etwas zur Anzeige gebracht habe, was nie stattgefunden hat. Dass sie sich die ärztlich attestierten Verletzungen selbst zugefügt habe, um Mollath der gefährlichen Körperverletzung zu bezichtigen, und dass schließlich auch die Psychiatrisierung Gustl Mollaths das Ergebnis von Seilschaften zwischen den einzelnen Beteiligten – von Richter Otto Brixner über dessen Beisitzerin bis hin zu den ermittelnden Polizisten – und gezielten Manipulationen gewesen sei.

Daran glaubt Meindl nicht. Die Beweisaufnahme in diesem Verfahren habe ergeben, dass Petra M. über fünf Jahre hinweg bei zehn verschiedenen Gelegenheiten meist ohne großen Belastungseifer ausgesagt habe. Ihre Schilderungen enthielten dabei immer denselben Kern: Gustl Mollath hat Petra M. geschlagen, getreten, gebissen und bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt. Dass es bei Details Abweichungen gibt, spricht in Meindls Augen nicht gegen Petra M.s Glaubwürdigkeit. „Das war ein dynamisches und emotional belastendes Geschehen. Da schreibt man nicht sofort ein Gedächtnisprotokoll.“ Wenn die Aussage hingegen immer gleichlautend, wie auswendig gelernt, wäre, spräche das eher gegen Petra M. Das lehre auch die Erfahrung zahlreicher Strafprozesse.

„Ob das Attest dilettantisch ist, spielt für mich keine Rolle.“

Stück für Stück fügt er die einzelnen Aussagen der im Wiederaufnahmeverfahren gehörten Zeugen sowie der wenigen vorliegenden Indizien und Beweise wie Puzzleteile zu einem Bild zusammen, das in der Gesamtschau „keinen Zweifel“ an Mollaths Schuld lasse. So möge das ärztliche Attest beispielsweise, wie vom Sachverständigen Prof. Dr. Werner Eisenmenger bezeichnet, „dilettantisch“ sein. „Das spielt für mich keine Rolle“, sagt Meindl.

Entscheidend sei, dass auch der untersuchende Arzt die Verletzungen an Petra M.s Körper gesehen habe. Die These, Petra M. könne sich die Verletzungen bei einem Sprung aus einem fahrenden Auto zugezogen haben, hält er für unwahrscheinlich. „Da mag es zu Hämatomen und Abschürfungen kommen, aber dass sie da gleichzeitig jemand gewürgt und gebissen hat?“ Da das Würgen am Hals laut Sachverständigen „stets potenziell lebensgefährlich“ sei, hält Meindl es auch für abwegig, dass sich Petra M. die Verletzungen selbst zugefügt habe.

Keine Zweifel an der Glaubwürdigkeit von Petra M.

Letztendlich glaube Meindl „nicht an die Komplott-These, weil ich nicht daran glauben darf. Das, was ich habe, muss ich würdigen, mehr mache ich nicht.“ Hinzu komme, dass „Gustl Mollath die gegen ihn erhobenen Vorwürfe nie qualifiziert bestritten hat.“ Auch am Freitagvormittag hatte sich Mollath den entsprechenden Fragen des Gerichts entzogen und nur gesagt, er wolle die Richterin damit „nicht belasten“.

Auch in der Sache der Mollath zur Last gelegten Freiheitsberaubung – er soll am 31. Mai 2002 seine Ex-Frau gegen ihren Willen in seinem Haus eingesperrt haben – ist für den Oberstaatsanwalt die Sache klar: Im Kern bestehe kein Zweifel an der Glaubwürdigkeit von Petra M. und ihrer Freundin Petra S., die im Wiederaufnahmeverfahren als zentrale Zeugin ausgesagt hatte. Sie hatte Petra M. aus dem Haus befreit und beschrieb vor Gericht eindrucksvoll, wie Mollath sich vor ihr „aufgebäumt“ und sie „beängstigt“ hatte.

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Mollath ist für den Oberstaatsanwalt nicht Opfer eines Komplotts, sondern Täter. Foto: Archiv / ld.

Reifenstechereien: Indizien deuten auf Mollath”

Schließlich kommt Meindl auch auf die zerstochenen Autoreifen zu sprechen. Bis auf zwei Fälle aus der Anklageschrift, bei denen der Oberstaatsanwalt nicht zwingend eine mutwillig verursachte Beschädigung annimmt, ist er auch hier von der Schuld des Angeklagten überzeugt – selbst, wenn es „keine Beweise“ gebe. Es sei eine „Indizienbeweisführung“ möglich. Die Tatmuster seien weitgehend identisch, der Zeitraum, in dem die Reifen zerstochen wurden, sehr kurz gewesen. „Alle Geschädigten stehen in einem persönlichen Verhältnis zum Angeklagten und seinem Schicksal.“ Die Verbindungen liefen dabei stets über Petra M. Mollath selbst hatte in einem Schreiben an einen Rechtsanwalt, der in einem engen Verhältnis zu Petra M. und ihrem neuen Lebensgefährten Martin M. stand, verschiedene Namen genannt, die er für seine Situation verantwortlich machte.

Auch hier hat Meindl „keinen Zweifel“, dass „niemand anderes als Täter infrage kommt.“ Die einzige andere Möglichkeit für den Oberstaatsanwalt wäre, dass „das alles reiner Zufall war.“ Bei „lebensnaher Betrachtung“ sei das aber abwegig.

Schuldig in (fast) allen Punkten der Anklage, aber doch freizusprechen

Meindl beantragt, Gustl Mollath in allen Punkten der Anklage – ausgenommen zweier einzelner Fälle der Reifenstecherei – schuldig zu sprechen. Jedoch sei Mollath trotzdem freizusprechen – dieser merkwürdige Umstand liegt an der Regel, nach der Angeklagte in Wiederaufnahmeverfahren nicht schlechter gestellt werden dürfen als im Ausgangsurteil. Hier war Mollath 2006 wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen und aufgrund seiner angeblichen Gemeingefährlichkeit in der Psychiatrie untergebracht worden.

In diesem Punkt widerspricht Wolfhard Meindl dem ursprünglichen Urteil entschieden. „Die Voraussetzung für den Maßregelvollzug ist schlicht und ergreifend nicht gegeben. Der Angeklagte ist aus meiner Sicht nicht gefährlich für die Allgemeinheit.“ Dass Mollath in einer „wahnhaften Privatrealität“ leben könnte, wie der psychiatrische Gutachter Prof. Norbert Nedopil es nicht ausschließen wollte, sei möglich. Für Meindl „lassen sich wahnhafte Gedanken des Angeklagten aber erst ab dem Jahr 2003 erkennen.“ Hinsichtlich der Tatzeitpunkte gäbe es hingegen „keinerlei Hinweise, dass die Taten des Angeklagten von wahnhaften Störungen begleitet waren.“ Und: „Der Angeklagte mag eine schwierige Persönlichkeit haben. Es ist das allgemeine Lebensrisiko, mit so jemandem in Kontakt treten zu müssen. Als krank ist er nicht einzustufen.“

„Dieser Behauptung ist damals einfach niemand nachgegangen.“

Am Ende seines Plädoyers – es ist inzwischen schon Abend geworden – richtet Meindl noch einige deutliche Worte an Gustl Mollath und die „Komplott-Theoretiker“. Wenn man den eigentlichen Grund für Mollaths Unterbringung suche, so der Oberstaatsanwalt, müsse man nur in die Akten schauen. Die Reifenstechereien hätten eigentlich nie zur Anklage gebracht werden müssen – der damals verantwortliche Staatsanwalt hatte die Ermittlungen eigentlich schon eingestellt.

Erst auf die Dienstaufsichtsbeschwerde des Rechtsanwaltes Wolfgang G. hin sei ein „gefährlicher Charakter“ der Sachbeschädigungen angenommen worden. G. hatte eine besonders gefährliche Situation geschildert, in der er bei einer Fahrt auf der Autobahn ins Schlingern geraten sei, weil seine beschädigten Reifen Luft verloren hätten. Diese nun angenommene Gefährlichkeit der Taten Mollaths hätten „das Ruder zu seinen Lasten herumgerissen.“ Der Behauptung Wolfgang G.s, die sich im Wiederaufnahmeverfahren als so nicht haltbar herausgestellt hat, sei „damals einfach niemand nachgegangen.“

Dass Gustl Mollath allerdings überhaupt je psychiatrisch begutachtet wurde, schiebt der Oberstaatsanwalt dem Angeklagten mehr oder weniger selbst in die Schuhe. Mollath habe in der Hauptverhandlung gegen ihn, in der er „Mittelpunkt als Angeklagter“ war, Zeitung gelesen und Ordner über die Nürnberger Prozesse vor sich ausgebreitet. Das sei „der Grund, der letztlich zu Ihrer Begutachtung geführt hat.“

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Kommentare (23)

  • Ernst Seler

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    Es waren die längsten Stunden im Verfahren.
    Der Eindruck vor Ort: die RichterInnen der Kammer sollen durch die Fülle der Einzelheiten beeindruckt und überzeugt werden. Fast wurden alle Einzelheiten, wirklich alle Einzelheiten der Prozeßtage, welche sich manchmal elendig lange hinzogen nochmals aufgefasst. Ein Deutschlehrer würde sagen, Thema verfehlt. Mir schien es kein Plädoyer, sondern eine Fleißarbeit.
    Ob nun das Gehirn der zu entscheidenen Richter durch Oberstaatsanwalt Herrn Meindl beeindruckt ist, geplättet, gar gelähmt, nicht mehr zu eigenem Denken fähig, bleibt abzuwarten.
    Wer das Plädoyer des Anwaltes Herrn Strate hörte, durfte aus Sicht des “Opfers” die damalige Situation erfassen, warum nachvollziehbar Herr Mollath zielgerichtet zum eigentlichen Opfer wurde. In einem kurzen Schlußwort stellte Mollath klar, seine ehemalige Ehefrau war nicht das kleine “Hascherl”, das sich nicht wehren konnte in den Jahrzehnten Ehe. Sie sollte schließlich sogar Leiterin der Bankfiliale in Berlin werden.

    Für mich persönlich stellte sich die Frage, wie unabhängig die Richter in Bayern sind.

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  • Ernst Seler

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    Zusatz:
    für leise Heiterkeit unter den Zuschauern sorgte gestern ein “Versprecher” von Oberstaatsanwalt Herrn Meindl. Er formulierte so:
    … daß ich nicht an eine Verschwörungstheorie glauben “darf”.

    Das ist eben der weisungsgebundene Staatsanwalt.

    Es wäre zu überlegen, ob Herr Meindl bewußt seine Rede so lange plante, um damit zu zeigen, er soll auf “Teufel komm raus” einen Schuldspruch der Kammer abnötigen?!
    Hat er gezielt, gekonnt den “Versprecher” eingebaut?!
    Ich traue dies dem Manne zu, es war kein “Versprecher”,
    sondern seine versteckte Rache an das Justizministerium?! (weil er weisungsgebunden ist)

    Wer erinnert sich noch als Prozeßbeobachter ganz am Anfang des Prozesses,
    da fielen die interessanten Worte von Oberstaatsanwalt Herrn Meindl:

    “die Bayerische Justiz, das ist Beate Merk”.
    (damit gibt er indirekt zu, er muß jeden “Scheiß” ausführen)

    Einen klar sprechenderen Oberstaatsanwalt gibt es nicht.

    Da Anwalt Strate Wortprotokolle anfertigen ließ, müsste die Bemerkung nachzulesen sein.

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  • Remission

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    Trotz aller intensiven Berichterstattung lässt sich von außen eigentlich keine Überzeugung gewinnen: Hat Herr Mollath die Taten, die ihm vorgeworfen wurden, auch begangen? Prozessbeteiligte mögen sich da eine feste Meinung gebildet haben. Mollath konnte seine Unschuld jedenfalls nicht beweisen. Aber das wäre auch kaum möglich gewesen.

    Aber ich würde sehr eindeutig sagen: In dubio pro reo. Die Taten konnten Herrn Mollath nicht nachgewiesen werden. “Glauben”, wie der Staatsanwalt zu glauben scheint, ist die falsche Kategorie. Er mag Mollaths Ehefrau, die gar nicht im Saal aufgetreten ist, für glaubwürdiger halten. Aber das reicht nicht. Das mag ein spezifisch bayerisches Verständnis von Schuldnachweis sein, objektiv gibt es aber ausreichend vernünftige Zweifel.

    Ohne sein pathologisch wirkendes Verhalten wäre es ohne Zweifel schwer gewesen, ihn in die Psychiatrie zu verfrachten. Ihm hierfür die Mitschuld zu geben, ist aber zynisch. Es gilt ja gerade, den harmlosen Verhaltensauffälligen vom gefährlichen Kranken abzugrenzen.

    So bleiben zwei Szenarien:

    1. Ein Rosenkrieg, in dem aus Liebe Hass wird und alle Beteiligten irgendwann die Beherrschung verloren haben. Ziel des Ehepaar Mollaths schien es zu einem gewissen Zeitpunkt nur noch gewesen zu sein, dem anderen zu schaden.

    2. Ein Querulant und Rechthaber stochert im Geschäftsgebaren einer Bank und soll deshalb kalt gestellt werden. Auch wenn es keine Anhaltspunkte für die große Verschwörungstheorie gibt: Der Mann war mehr als unbequem. Er war gefährlich. V.a. aus Sicht seiner Frau, die seinetwegen auch seinen Job verlor.

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  • Schröck Hans

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    @Seler
    Warum sollte es sich hier um einen “Versprecher” handeln? Ich verstehe den Satz so, daß in einem Prozeß keine Glaubensfragen verhandelt werden dürfen, sondern ausschließlich gesicherte Fakten, also im Sinne von: “Glauben heißt, nicht wissen”. Es ist also kein Bedauern damit ausgedrückt, weil man gern glauben würde, sondern es könnte sich auch um den Willen handeln, nicht vom Wunsch, dem Vater der Gedanken, geleitet zu werden. Also ein ganz normaler Anspruch an einen der Rationalität verpflichteten Juristen. Zumindest an diesem Wort läßt sich keine Verschwörung ableiten.

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  • Nico

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    der Glaube des OSTA versetzt anscheinend Berge…….vorallem dann wenn man unter strate.net /dokumentation das Plädoyer von über 30 Seiten liest und die Taktik der Frau Petra M. ab dem Jahr 2003 nachvollziehen kann , nachdem sie aus ihrem eigentlich Beruf gehen musste und Gustl die Rache zu spüren bekam…….wer das jemals verfilmen sollte , ein Thriller von oberster Güte…….

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  • Monika Koch

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    Eine Frau, die “bis zur Bewußtlosigkeit gewürgt” wurde, geht nie mehr allein zum Täter ins Haus.

    Wie furchtbar derartige Gewalt für normale Frauen ist, davon machen sich Menschen ohne derartige Erfahrungen keine Vorstellung. Das Gefühl der völligen Schutzlosigkeit ist schrecklich. Ich mußte aus dem früheren Wohnort wegziehen und verlor dadurch meinen Arbeitsplatz. Natürlich wurde der Täter nie bestraft. Nein, sogar belohnt mit einem großen Teil meines Rentenanspruchs beimVersorgungsausgleich, dem Recht, beim Zugewinnausgleich offen zu betrügen, dem alleinigen Sorgerecht für meine Tochter.
    Die BRD-Justiz billigt Gewalt an Ex-/Ehefrauen. Außer man braucht aus völlig anderen gewichtigen Gründen eine Handhabe.

    Es ist abstoßend, daß der Staatsanwwalt mit Glauben “argumentiert” und jemanden erneut herabsetzt, an dem sich die Justiz durch das schlimme Psycho-Gefängnis eh’ schon unverzeihlich vergangen hat. Bloß damit die Justiz sich ins bessere Licht stellt.

    Falls Herr Mollath tatsächlich schuldig gewesen wäre, hätte die Frau bereits ausreichend Genugtuung erhalten! Die bereits erfolgte Strafe für Herrn Mollath ist ja NIE mehr rückgängig zu machen.
    Daher hätte eine anständige Justiz ihr Justizopfer nur dann nochmals beschuldigen dürfen, wenn Straftaten ernsthaft nachweisbar wären.
    Aber wir hatten monatelang live miterlebt, wie die deutsche Justiz an ihrem Unrecht eisern festhielt und Herrn Mollath letztes Jahr weiterhin eingesperrt ließ. Obwohl eine Frau töten, nur acht Jahre Gefängnis kostet http://www.sueddeutsche.de/panorama/ex-freundin-mit-auto-ueberfahren-richter-verurteilen-jaehrigen-zu-langer-haftstrafe-1.2082272

    Andererseits ist es für Menschen, denen der Kontakt mit der Strafjustiz glücklicherweise bisher erspart blieb, erhellend, wenn sie hier sehen, auf welch wackligen Füßen hierzulande eine Schuld herbeigedeutelt werden darf. Noch dazu, wenn sich die angeblich Geschädigte mittels eines Schlupflochs einer Befragung verweigerte.

    Jetzt sehen Sie mal, wie in Wirklichkeit Gerichtsverfahren ablaufen! Die Wahrheit ist zweitrangig. Es geht darum, was das Gericht GLAUBT. Und wenn eine Schuld noch so unwahrscheinlich ist, dann darf jede/r Richter/in jemanden trotzdem verurteilen, denn das Gericht braucht bloß von der Schuld – angeblich – ÜBERZEUGT zu sein.

    Zum Tricksen wird üblicherweise das jeder Logik entbehrende Indiz verwendet, es sei “ohne Belastungseifer” ausgesagt worden.
    Zwar würde in der BRD gelten, daß man eine Schuld nachweisen muß und nicht seine Unschuld beweisen, aber daran hält man sich nicht, und das Volk hat ja kein Interesse, daß daran etwas geändert würde. Die Deutschen in ihrer überwältigenden Mehrheit nehmen Justizopfer billigend in Kauf. Was an den Deutschen so toll sein soll, frage ich mich seit Jahren. Ach so, ja, sie können so wunderbar feiern, stimmt.

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  • themis

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    @ Schröck Hans
    Nein, so kann man den Satz nicht lesen. Wenn Meindl wirklich gesagt hat “weil ich nicht an eine Verschwörungstheorie glauben darf”, dann sagt er damit nicht “Ich darf mich nur auf nachprüfbare Fakten verlassen” oder “Es geht um Wissen, nicht um Glauben”. Sie gehen davon aus, dass jede Verschwörungstheorie allein auf Glauben beruht, aber das ist doch gar nicht der Fall. Es gibt Verschwörungen. Daher kann eine Verschwörungstheorie auf nachprüfbaren Fakten beruhen und als wahr bewiesen werden. So geschehen bei etlichen sogenannten Verschwörungstheorien der Vergangenheit, etwa dass der Goldpreis manipuliert werde. Insbesondere in diesem Fall hier ist ja auch die Verschwörungstheorie nicht aus der Luft gegriffen, sondern kann im Einzelnen belegt werden, wie in Strates eindrucksvollem Plädoyer. Ich nehme an, Meindl weiß und meint, was er sagt und das ist auch genau seine Botschaft.

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  • Ernst Seler

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    @Schröck Hans

    Der Versprecher ergibt sich aus dem Erleben vor Ort, weil der Staatsanwalt nicht wie in der Presse in gedruckten Versionen “und kann” sofort hinzufügte, sondern den Satz neu begann, also neu formulierte. Insofern war es ein Versprecher. Teilweise wurden die Texte nur abgelesen, manchmal wurde frei gesprochen, Juristen sind halt auch Meister ihres Faches, haben das im Kopf. So passiert schon mal ein Freudscher Versprecher, oder “Taktik”?!

    @ in die Runde
    Unsere Strafpozessordnung ist tatsächlich “Feind” des Bürgers. Ich konnte in den Prozeßtagen mit Prof. Müller von der Uni Regensburg sprechen. Tatsächlich darf die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl beantragen und wenn ihn der Richter unterschreibt, ohne Begründung wieder zurückziehen, obwohl der Strafbefehl mit der Unterschrift eine Sonderform der öffentlichen Anklage wurde. In meinem Falle Anzeige Dez.1995 zwei Anzeigen wegen Blasphemie,. Telephonanruf von Polizei ohne Hinweis “Vernehmung”. War natürlich hellwach, keine direkte Aussage. Dann Strafbefehl 1000 DM. Ich konnte Anwältin Frau Roth gewinnen, in Regensburg bekannt als ehemalige Schülerin mit der Strauß-Plakette-Geschichte. Widerspruch. Spätere Vorschläge der Richterin, Einstellung wegen geringer Schuld lehnte ich ab. Erst nach 17 Monaten Anklage erfolgte ein Prozeßtermin. Kurz zuvor zog die Regensburger Staatsanwaltschaft den Strafbefehl zurück, Begründung an die Anzeiger, der zu erwartende Medienrummel.
    Hier werden eindeutig Grundrechte verletzt, weil ich als Bürger mit der öffentlichen Anklage leben muß, am Ende die “Unschuld” nicht öffentlich zeigen kann. In meinem Falle druckten die Zeitungsblätter der BRD von Nord bis Süd den Inhalt des Strafbehles ab. Ich erfuhr nebenbei, die Richterin war zwischen Erstellung des Strafbefehles und des Prozeßtermines schwanger geworden, hatte ein Kind geboren.

    Fazit: der Bürger ist Eigentum der Justiz, die kann machen was sie will. Die sog. Würde des Menschen ist hohle Phrase in der BRD.

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  • Jürgen R.

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    Vertraue niemals einem deutschen Juristen, denn es könnte sein, dass ihm dein Gesicht oder sonstiges nicht gefällt

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  • Die zwei Gesichter der Frau Mollath | Regensburg Digital

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    […] „Dieses Verfahren ist nicht die Geschichte eines Mannes, der den größten und dreistesten Schwarzgeld-Skandal aller Zeiten aufgedeckt hat.“ Mit diesen Worten beginnt Jochen Horn, der Gustl Mollaths Ex-Frau Petra M. als Nebenklägerin im Wiederaufnahmeverfahren vertritt, am Freitag sein Plädoyer. Es ist schon spät. Oberstaatsanwalt Wolfhard Meindl hat gerade viereinhalb Stunden lang dargelegt, warum er Gustl Molla… […]

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  • Rechtsstaat de luxe

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    Hier sind ja mal wieder lauter exzellente Verschwörungstheoretiker und Justiz-Hasser am kommentieren. Das darf nicht unwidersprochen bleiben: Wir haben das Glück, in einem erstklassig ausgebauten Rechtsstaat leben zu dürfen. Dankbar sollten wir dafür sein! Dieses Gejammere auf allerhöchstem Niveau ist kaum mehr erträglich. Wer hierzulande in Knast oder Psychiatrie untergebracht ist, ist dies in aller Regel auch völlig zu Recht. Einzelne Ungerechtigkeiten wird es immer geben und müssen (leider) ertragen werden. Und wer sich ordentlich benimmt und die geltenden Regeln beachtet, braucht auch keine Angst vor der “bösen” Justiz zu haben. So ist es nunmal. Und jetzt regt Euch alle ordentlich darüber auf. Freue mich schon aufs Lesen…

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  • Veronika

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    “Da das Würgen am Hals laut Sachverständigen „stets potenziell lebensgefährlich“ sei, hält Meindl es auch für abwegig, dass sich Petra M. die Verletzungen selbst zugefügt habe.”
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    Es gibt wahnsinnige, wahnsinnig berechnende, aber auch einfach ganz kühl berechnende Leute. Wenn es darum geht den Kopf aus der Schlinge zu ziehen, tun sich Leute oftmals selbst die schlimmsten Dinge an. Dies dürfte auch aus Justizvollzugsanstalten hinreichend bekannt sein. Es stellt sich immer die Frage wovor man im Zweifel Angst haben muss? Vor einer Entdeckung milliardenschwerer Geldverschiebereien für Leute, die möglicherweise schon mehrfach über Leichen gegangen sind? In einem solchen Fall tun manche Leute sich selbst genug an, um hier nicht die Schuld tragen zu müssen.

    ““die Bayerische Justiz, das ist Beate Merk”.”

    Ja, ja Freistaat Bayern, was sonst! Aber wichtig wäre auch explizit die korrekte Bezeichnung der damaligen Justizministerin wiederzugeben:
    Frau Dr. jur., Dr. jur. can. Beate Merk.

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  • Veronika

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    @Erst Seler:

    “Fazit: der Bürger ist Eigentum der Justiz, die kann machen was sie will. Die sog. Würde des Menschen ist hohle Phrase in der BRD.”

    Die Sache nicht ganz so trübe sehen! Schlimmstenfalls gilt dies für die Oberpfalz, wenn schon den Freistaat Bayern. “Blasphemie” ist aber auch ein Ding. ;-) Dies konnte sich vor einigen Jahren nur ein Florian Pronold leisten, der dann eine Strafanzeige durch den damaligen GV Dr. Gegenfurtner kassierte, aber doch an die SPD-Spitze kam, weil …
    Ja, weil die Kath. Kirche die SPD brauchte, um nicht mit der CSU Gefahr zu laufen, dass manche Weichenstellungen zu früh bekannt werden würden. Oder glaubt irgendjemand, dass es ohne diesen bayerischen “Blasphemie”-Druck jemals einen bayerischen Papst gegeben hätte, ohne dass vorher die Missbrauchsfälle auch in der Diözese Regensburg bekannt geworden wären?

    Mein Bedauern an Sie, aber keine Sorge: Auch der Rücktritt von Papa R. war nur eine der Folgen künftig noch deutlicher werdender aufklärerischer Tendenzen.

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  • srlfaa

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    Wozu brauchen wir eigentlich während der Verhandlung die Staatsanwaltschaft??? Schon schlimm genug, dass sie mit der Polizei unter einer Decke steckt. Dies führt dazu, dass in den Gerichtsakten meist nur belastende Beweise landen. Entlastendes wird oft außen vor gelassen.
    Weniger staatliche Willkür wäre ganz schön in der Bananenrepublik.

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  • Aha

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    Ein großes Kompliment an Herrn Oberstaatsanwalt Meindl!

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  • Aha

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    @Ernst Seler: Verschwörungstheoretiker haben unserem Land noch nie geholfen und sie haben uns auch noch nie weitergebracht. Es ist mir unerklärlich, wie jemand soviel Ablehnung unserem Rechtsstaat gegenüber haben kann, wie sie.

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  • Ernst Seler

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    @Aha
    nun, aus eigener Erfahrung kann ich öffentlich sagen, die “Justiz” lässt sich durch Politik missbrauchen, wir brauchen aber hier nur auf die vier Steuerfahnder in Hessen blicken. Einer davon hat sich Herrn Mollath als Zeuge zur Verfügung gestellt, weil er eben die Hinweise zu Schwarzgeld aufgegriffen hat, dafür – wie Mollath – psychiatrisiert wurde.

    Unser “Rechtsstaat” funktioniert, manchmal. Ein positives Beispiel: als das Arbeitsamt, zuständig für das Kindergeld, während der Lehre eines Kindes unter Berufung auf ein neues Gesetz, das Kindergeld einfach strich (Wohnort war nicht Elternhaus), hatte Widerspruch keinen Erfolg. Erneuter Widerspruch ebenfalls nicht. Ich ging ohne Anwalt zum Finanzgericht. Am Ende war mein Prozeßgegner das zuständige Ministerium in Berlin, also lauter Juristen dort. Kurz vor dem Urteil des Finanzgerichtes verpflichtete sich das Ministerium das ausgefallene Kindergeld zu zahlen, sowie auch in der Zukunft. Natürlich hätte das Finanzgericht im Sinne meiner Klage entscheiden müssen, da der Bürger Rechtssicherheit beanspruchen kann. Es kann nicht während einer Lehre einfach die Vorraussetzung für den Erhalt des Kindergeldes abrupt geändert werden.
    Hier funktionierte der “Rechtsstaat”. Was nicht funktionierte war einfach das logische, das juristische Denken bei der Behörde vor Ort, aber sogar auch beim Ministerium, denn das zierte sich recht lange, bis es den juristischen Irrtum einsah.
    Die Finanzrichterin schrieb mir dann, weil das Ministerium von sich aus das Kindergeld zahlte, muß es auch die Kosten des Verfahrens tragen. – Es ist davon auszugehen, das Ministerium hätte verloren, durch alle Instanzen!

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  • Jürgen R.

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    @aha
    Gerade so naive Einstellungen zu der Arbeitsweise unserer Justiz, so wie es sich auch bei ihnen darstellt, sind doch Grundlage dafür, dass unsere Justizorgane in der vorherrschenden Willkür Entscheiden (richten) können. Und das ganze dann unter Bezug auf “im Namen des deutschen Volkes”

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  • Veronika

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    Dazu auch noch ein Interview mit dem Präsidenten des Bayer. Verfassungsgerichtshof, welches ich heute neben einem anderen Artikel zufällig im m. E. so zubezeichnenden “Schwesterblatt” der MZ gefunden habe:

    http://www.oberpfalznetz.de/zeitung/4273574-454-richter_unabhaengiger_als_ihr_ruf,1,0.html
    —————————————————
    Da dieses Interview so freigegeben wurde – mit “Chef” und “seine Richter” und so – erübrigt sich meiner Meinung nach für Bayern mittlerweile dennoch jedwede Diskussion über “richterliche Unabhängigkeit”.

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  • Lothgaßler

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    Der Oberstaatsanwalt ist nicht unparteiisch! Er vertritt schließlich jene Seite, die das Urteil gegen Herrn Mollath gesprochen hat.
    Die Aussage, er habe keine Zweifel an der Schuld Mollaths, ist bemerkenswert, weil er selber ja mitbekommen hat, dass nach all den Jahren so manches an Zeugenaussagen nachlässt und so manches Ermittlungsergebnis schwach belegt/ dokumentiert war (und damit auch Beweise bzw. Indizien an Wert verlieren).
    Mollath muss seine Unschuld nicht beweisen, er muss auch nicht beweisen, dass seine Verschwörungsgeschichte richtig ist. Mollath muss auch nichts aussagen, was ihn belastet (das ist sein Recht). Die anklagende Seite muss seine Schuld in den angeklagten Sachverhalten beweisen oder mit starken Indizien belegen. Ob er nun in einer Prallelrealität lebt oder nicht, das ist eine philosophische, vielleicht auch esoterische Fragestellung, aber keine juristische Frage (außer er ist tatsächlich schwer psychiatrisch gestört, was nun ja nicht mehr unterstellt wird).
    Das Manöver dem Mollath eine Mitschuld an seiner Verurteilung zu geben ist billig. Natürlich hat sein Verhalten provoziert und hat in das Bild des Gestörten gepasst. Richter müssen sich aber davon frei machen, sonst überschreiten sie bei ihrem Urteil mitunter die Grenze zur Rechtsbeugung.

    Hinter dem Plädoyer steckt technokratisches Kalkül: Der Mollath soll freikommen, aber er darf nicht freigesprochen werden. Das muss als Hygienemaßnahme der Justiz reichen! Schließlich ist schon eine Justizministerin gegangen worden, mehr gibts nicht. Vermutlich soll auch kein Beteiligter aus Justiz oder Psychiatrie mit seiner Fahrlässigkeit konfrontiert werden, wo doch so vieles Auslegungssache ist und “kein Zweifel an der Schuld” ähnlich wie Psychiatrische Gutachten doch eher subjektive Meinungensäußerungen denn objektive Tatsachen darstellen.
    Mollath hat noch ein paar Jahre zu leben. Was macht er, wer wird ihm helfen? Derzeit siehts so aus, als endet er in der Sozialhilfe und wird verbittert denken, auch der Rest hat sich gegen ihn verschworen. Er hätte dann nichts mehr zu verlieren, und dann könnte er wirklich austicken.

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  • Fall Mollath: Alles verloren « De legibus-Blog

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    […] 28. November 2012). Meindl hat “in der Gesamtschau keinen Zweifel an Mollaths Schuld” (Quelle). Hinsichtlich der Hauptanklagepunkte, der Straftaten zulasten der Nebenklägerin, stützt sich […]

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  • Veronika

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    @Lothgaßler:

    Richtig gute Darstellung. Danke! Genau so wird es laufen müssen, denn die Justiz ist unfehlbar, ebenso wie die Psychiatrie (beides zumindest in Bayern).
    Je mehr ich mich in den letzten Wochen wieder einmal damit auseinandergesetzt habe, meine frühere Heimat zu besuchen, desto mehr komme ich mittlerweile davon ab wieder in die Oberpfalz zu fahren.

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  • Mollath: Freispruch mit Höchststrafe | Regensburg Digital

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    […] seiner Begründung folgte das Gericht im Punkt Körperverletzung weitgehend dem Plädoyer von Oberstaatsanwalt Wolfhard Meindl. Mollaths damalige Frau habe die Tat bereits kurz danach der Arzthelferin Petra S. und dem Arzt […]

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