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Bekämpft die Stadt die Obdachlosen statt die Obdachlosigkeit?

Sozialamt im Dauerstreit mit kranker Obdachloser

Die Stadt verletzt systematisch ihre Pflicht, unfreiwillig Obdachlose in Notunterkünften unterzubringen. So der Vorwurf des Rechtsanwalts Otmar Spirk, der sich seit langem in diesem Bereich engagiert.

Blick aus der Notunterkunft in der Aussiger Straße. Foto: Archiv

Die Stadt reagierte erst nach der Androhung gerichtlicher Schritte: Wie im März berichtet, wurde einer schwerkranken Obdachlosen zunächst die Unterbringung in einer Notunterkunft in der Aussiger Straße verweigert. Nach einem Antrag auf einstweilige Anordnung beim Verwaltungsgericht lenkte die Stadt dann doch ein – für eineinhalb Monate. Nur „aus Kulanz“ habe man die Frau untergebracht, schrieb die städtische Juristin damals an das Verwaltungsgericht. Das Gericht sah das anders und verurteilte die Stadt inzwischen dazu, die Kosten Unterbringungsantrags zu tragen. Anschließend verlängerte die Stadt – widerwillig und erst nach neuerlichen Klagedrohungen von Rechtsanwalt Otmar Spirk, der die Frau vertritt – die Unterbringung zunächst um einen Monat, nun um drei weitere Monate.

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“Die Stadt schafft sich ihr eigenes Recht.”

Dieser Dauerstreit ist in Spirks Augen „ein Symptom der fortgesetzten und rechtswidrigen Praxis der Stadt, grundsätzlich allen alleinstehenden Obdachlosen die ganztägige Unterbringung in einer Notunterkunft zu verweigern“. Die Stadt sei schlichtweg nicht willens, die notwendigen Unterbringungsplätze für die steigende Zahl unfreiwillig Obdachloser zu schaffen, und schaffe sich ihre eigenes Recht, um Betroffene abzuwimmeln.

Die Stadt Regensburg stellt sich dagegen in einer Stellungnahme gegenüber regensburg-digital auf den Standpunkt, dass es ausreichend sei, „eine Unterkunft zur Verfügung bereitzuhalten, die vorübergehend Schutz vor den Unbilden des Wetters bietet und Raum für die notwendigste Lebensbedürfnisse lässt“. Diese Vorgaben würden sowohl in der Obdachlosenunterkunft Taunusstraße 3, in der Kälteschutzeinrichtung Wöhrdstraße 56 (zukünftig Landshuter Str. 49., Anm. d. Red.) sowie in der Notwohnanlage Aussiger Straße eingehalten.

Spirk bezeichnet solche Aussagen als irreführend. „Die erwähnten Obdachlosenunterkünfte Taunusstraße und Wöhrdstraße sind eben gerade keine Notwohnanlagen, in denen die Obdachlosen immerhin einen Zufluchtsort und ‘eigene’ vier Wänden haben, aus denen sie das beste machen können. Die (Mehrbett-)Zimmer in den Obdachlosenunterkünften müssen die Obdachlosen nämlich nach der Übernachtung wieder räumen.“

Dabei sei die Rechtsprechung eindeutig, so Spirk. Zuletzt habe zum Beispiel der Bayerische Verwaltungsgerichtshof am 4. April 2017 bestätigt, dass Obdachlose „grundsätzlich einen Anspruch auf ganztägige Unterbringung“ hätten, „der durch das Angebot einer (bloßen) Nächtigungsmöglichkeit im Rahmen eines Kälteschutzprogramms nicht erfüllt wird“.

Widersprüchliche Ansichten auch bei der Stadtverwaltung

Wie „ausreichend“ die Unterbringung durch die Stadt ist, darüber gibt es innerhalb der Verwaltung durchaus unterschiedliche Ansichten. In einer entsprechenden Stadtratsvorlage (Haushaltsentwurf 2019) von diesem Jahr heißt es:

„Derzeit stehen in der Aussiger Straße 23 – 29a insgesamt 74 Notwohnungen für Familien und Alleinerziehende zur Verfügung. Die Ausstattung der Notwohnungen entspricht in keinster Weise heutigen Verhältnissen (Gemeinschaftsduschen im Keller, kleine Toiletten in den Wohnungen, keine Heizung). Eine Unterbringung von gesundheitlich beeinträchtigten oder behinderten obdachlosen Personen, Alleinerziehenden und Familien ist nicht zumutbar. In einigen Wohnungen ist Schimmelbefall festzustellen.“

Auf eine Anfrage von regensburg-digital antwortet die Stadt dagegen:

„Bei Familien und Alleinerziehenden mit minderjährigen Kindern erfolgt die Unterbringung in der Notwohnanlage Aussiger Straße, bei alleinstehenden volljährigen Obdachlosen ist die Unterbringung in den beiden Obdachlosenunterkünften Taunusstraße und Wöhrdstraße angezeigt. Bei Vorliegen von gesundheitlichen Problemlagen, die die Unterbringung in keiner der beiden Notunterkünfte möglich machen, ist von der obdachlosen Person ein ärztlicher Befundbericht vorzulegen.“

Anders ausgedrückt: Für gesundheitlich beeinträchtigte oder behinderten obdachlosen Personen, Alleinerziehenden und Familien verfügt die Stadt über gar keine geeigneten Notwohnungen, weil man aber sonst nichts hat, bringt man diese Personengruppe in den 74 Notwohnungen unter und alleinstehenden Obdachlosen wird selbst diese Möglichkeit verweigert.

Anwalt Spirk bezeichnet die Unterscheidung von Obdachlosen in solche mit und ohne Kinder als rechtswidrig. „Jeder, absolut jeder obdachlose Deutsche – sowie jeder EU-Ausländer spätestens nach fünf Jahren Daueraufenthalt – der sich nicht durch Selbsthilfe eine eigene Wohnung besorgen kann, hat ein Recht auf ganztägige Unterbringung in einer Notwohnung.“

“Recht auf ganztägige Unterbringung”

Rechtsanwalt Otmar Spirk hat mehrfach Obdachlose gegen die Stadt Regensburg vertreten.

Die Stadt missachte hier systematisch die Urteile der Verwaltungsgerichte, die aus Artikel 1 Grundgesetz – staatliche Verpflichtung zum Schutz der Menschenwürde – und aus Artikel 2 Grundgesetz – körperliche Unversehrtheit – die ganztägige Unterbringungspflicht ableiten.

„Dieser Pflicht könnte und müsste die Stadt jederzeit nachkommen“, fordert Spirk. Zum Beispiel durch das Aufstellen von Wohncontainern oder – befristet – durch die Einweisung von Obdachlosen in leerstehende Wohnungen und Häusern, die man gegen Zahlung der ortsüblichen Miete von den Eigentümern anmietet. „Wenn man den ‘Leerstandsmelder Regensburg’ im Internet aufruft, scheint es davon ja genügend zu geben“, so Spirk. „Ohnehin könnte man schlichtweg irgendwann damit anfangen, explizit für Obdachlose Sozialwohnungen zu bauen.“

Anwalt Spirk abschließend: „So sehr ich das stark verbesserte Konzept für die geplante Obdachlosenunterkunft UFO in der Landshuter Straße begrüße: Unfreiwillig Obdachlose brauchen einen eigenen Zufluchtsort, eigene vier Wände, um ein menschenwürdiges Leben führen zu können, anstatt jeden Morgen aus ihrem Übernachtungsbett vertrieben zu werden. Und darauf haben sie auch ein Recht.“

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Kommentare (15)

  • Michael Kelp

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    Das Problem besteht leider nicht nur in Regensburg, sondern in ganz Deutschland. Großen Respekt an den Herrn Spirk, der sich für diese Leute einsetzt. Regensburg sollte sich in den Boden schämen, im abkassieren ist die Stadt auch gut …

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  • R.G.

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    Man sieht, mit welcher Schamlosigkeit in Regensburg das Mitgefühl der Bürger einzig auf einen immer noch wohlhabenden Menschen umzulenken versucht wird.

    Inzwischen betreibt man sehr gut wahrnehmbar, vertreibende Obdachlosenpolitik. Es den Armen in der Stadt so hart als möglich machen, glaublich fahren die Bedürftigen dann bald in einen anderen Landesteil. Aber dort hält man es genau gleich….aus den Augen, aus dem Sinn…

    Meinen größten Respekt Herrn Spirk und seinen Klienten!
    Weil sie den Glauben an eine Welt, in der aus schlichter Vernunft und zur Erhaltung des sozialen Friedens Menschlichkeit erzeugt werden soll, noch aufrecht halten.

    Leute, so wie ein Politiker gegenüber den Schwächsten heute handelt, wird er für euch, wenn ihr alt oder krank seid, die Bedingungen gut finden!

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  • Ex Regensburger

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    Weiter so Herr Spirk! Da die Bedürftigen nicht klagen (Gerichtsverfahren sind aufwändig u. können Geld kosten), machen es sich die Behörden leicht. Wo kein Kläger, da kein Richter. Vielleicht findet sich ein engagierter Stadtrat/Stadträtin, die sich des Themas annimmt.

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  • Mathilde Vietze

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    Haben die Kommentatoren übersehen bzw. überlesen, daß in der Landshuter Straße
    eine städtische Obdachloseneinrichtung mit T a g e s a u f e n t h a l t und Beratung
    entsteht?

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  • Piedro

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    Die Stellungnahme der Verwaltung bezeichnet Hr. Spirk als irreführend – und angesichts der Rechtsgrundlage ist sie das auch. Der Artikel stellt fest, dass die Stadt einer Verpflichtung bisher nachhaltig nicht nachgekommen ist. Hr. Spirk spricht von einer fortgesetzten, rechtswidrigen Praxis, zu der die Stadt ihre eigene Rechtsgrundlage erdichtet, bis die irgendwann vor Gericht nicht stand hält. Das ist da, wo es um Sozialleistungen geht längst bundesweite Praxis. Systematischer, vorsätzlicher Rechtsbruch zum Nachteil anderer ist eigentlich das Kennzeichen einer kriminellen Organisation, oder eben einer Sozialbehörde. Das ist leider so, Ausnahmen bestätigen die Regel, die Statistik der Bundesagentur für Arbeit belegen das eindeutig. Diese Praxis hat den Rechtsstaat bundesweit über die Belastungsgrenze gezwungen, nicht nur personell. Wie es am SG Regensburg aussieht weiß ich nicht, womöglich kann jemand mitteilen wie lange zum Beispiel eine Einstweilige Anordung (Eilverfahren) in der Regel dauert, oder die Zeit bis eine Klage zur Verhandlung kommt?

    Nun wird in Regensburg eine Unterkunft gebaut, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Ich kenne diese Planung nicht, wie viele Plätze werden das sein, für Einzelpersonen, für Familien? Ist das Problem damit behoben? Vermutlich nicht. Also wird diese Unterkunft nichts an den grundsätzlichen Fragen ändern. Wird die Stadt darauf verzichten die Rechtsgrundlage so zu interpretieren, dass sie selbst bestimmen darf wie sie umgesetzt wird? Ist tatsächlich irgendwer gegenüber jenen Bürgern in Verantwortung, die dergleichen auch dann nicht akzeptieren wenn die neue Unterkunft zur Verfügung steht?

    @Frau Vietze, mit ihrem respektablem Hintergrund: kein Wort zum Vorwurf des Rechtsbruchs gegen die Ärmsten? Wichtig ist nur der Lichtblick? Kein Wort zum eigentlichen Problem, das weiter bestehen wird? Was hält Sie ab?

    Es freut mich mal wieder was von Herrn Spirk zu lesen. Er ist für sehr viele Menschen wichtig. Manchmal werden solche Menschen krank, und das kann dann katastrophale Auswirkungen haben. Abgesehen davon finde ich seine Einblicke in eine beschämende Realität immer wieder interessant. Das Credo seiner Berichte waren immer die anhaltend fortgesetzten, oft beschwerderesistenten Rechtsbrüche einer Behörde mit Verfassungsauftrag.

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  • Thik

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    @Mathilde Vietze 7. August 2019 um 09:27
    “Die Gerichte müssen sich schützend und fördernd vor die Grundrechte des Einzelnen stellen (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 2003, S. 1236 ). Dies gilt ganz besonders, wenn es um die Wahrung der Würde des Menschen geht. Eine Verletzung dieser grundgesetzlichen Gewährleistung, auch wenn sie nur möglich erscheint oder nur zeitweilig andauert, haben die Gerichte zu verhindern.”

    https://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20050512_1bvr056905.html

    Das gilt natürlich genauso für die Verwaltung.

    Ich habe früher oft Veranstaltungen und Kongresse in Regensburg mitorganisiert. Es war selbst zur Touristenhochzeit nie ein Problem noch schnell ein Zimmer zu bekommen. Wir hatten Geld. Das hat die Stadt auch.

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  • Rechtsanwalt Otmar Spirk

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    @ Vietze, die geplante Notunterkunft UFO ist im Vergleich zur unsäglichen Notunterkunft in der Taunusstrasse ein grosser Fortschritt. Aber UFO ist keine städtische Notwohnanlage, mit der die Stadt ihre Pflicht zur ganztägigen Unterbringung von Obdachlosen erfüllt.

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  • Piedro

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    @Ex Regensburger
    “Da die Bedürftigen nicht klagen (Gerichtsverfahren sind aufwändig u. können Geld kosten), machen es sich die Behörden leicht. Wo kein Kläger, da kein Richter. ”
    Es gibt diverse Möglichkeiten den Rechtsweg zu beschreiten, schon während des Widerspruchsverfahrens kann da Sozialgericht angerufen werden. Das Problem sind nicht die Kosten, sondern die Information. Und natürlich der Wille und die Kraft, sich überhaupt zur Wehr zu setzen. Das betrifft Obdachlose und auch Erwerbslose. Ich habe hier mal nach einem Beistand gefragt – und bin dann selbst nach Regensburg gefahren, ich war im JC Regensburg Land. Mein Fazit ließe sich in wenige Worte fassen, ich belasse es bei fünf: ich bin noch immer fassungslos. Ein vergleichbares Erlebnis hatte ich noch nicht. Die Rechtsgrundlage hatte keinerlei Bedeutung, weder die Fachlichen Hinweise, noch Urteile von BSG, LSGs und bayrischen Sozialgerichten, ob München, ob Nürnberg, waren auch nur von Interesse. In Folge musste selbst die Begutachtung der Erwerbsfähigkeit durchgesetzt wurde. Der Sachbearbeiter bestand auf einem rechtswidrigen Vorgehen, bis eine proaktive Kontaktaufnahme des behandelnden Arztes die Begutachtung ohne die Durchsetzung des Lex Regensburg anberaumt wurde.

    “Vielleicht findet sich ein engagierter Stadtrat/Stadträtin, die sich des Themas annimmt.”
    Vielleicht lässt sich jemand wählen? Ich wüsste nicht, das bisher aus dem Stadtrat zu diesem Thema irgendwas zu lesen gewesen wäre. Dieses bundesweite Problem wird schlicht totgeschwiegen. Versuchen Sie mal herauszufinden wie hoch die juristischen Folgekosten allein für Verhandlungen mit Urteil im Sinne des Klägers sind. Solle Ihnen das gelingen: addieren Sie doch bitte die Verwaltungskosten für die Widerspruchsverfahren, in denen erst eine Instanz eines Gerichtes im Sinne des Klägers entschied. Ich wäre Ihnen ewig dankbar hier eine Summe zu liefern.

    Stellen wir einfach fest, dass überhaupt nur ein Bruchteil der widerrechtlichen Bescheide beklagt werden. Es ist schon schwer genug zu ermitteln, in welchem Ausmaß Bürger ihren Anspruch auf Sozialleistungen verzichten. Es lässt sich leider nicht zuverlässig ermitteln in welchem Ausmaß Bürger um ihre Sozialleistungen durch den Leistungsträger betrogen werden.

    Sollte ein Stadtrat oder Stattrat an dieser Fragestellung Interesse entwickeln, freute ich mich aufrichtig über die Berichterstattung.

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  • R.G.

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    Werte Frau Vietze, vor wenigen Tagen las ich über die Anfänge der Seniorenheime in einer Region. Zuerst hatte es durch ein Legat ein Armenhaus gegeben und jeder dort eingewiesene alte Mensch bekam eine Schüssel, damit durfte er betteln gehen um die nächste Mahlzeit. Heute sind wir der Meinung, man sollte bis ans Lebensende ordentlich leben dürfen, entweder daheim, in der Wohnung stundenweise unterstützt, oder bei voller Betreuung in einer Einrichtung.

    Was meinen Sie, brauchen Sie jetzt und später einmal, nur das Recht irgendwo schlafen und sitzen zu dürfen, während jeden Tag neue Benutzer auftauchen und sich ausbreiten können, oder ist es für Sie wichtig, sich weitestmögliche Selbstbestimmtheit bewahren zu können, je nach ihren Fähigkeiten?

    Möchten Sie an schlechten Tagen im Bett liegen dürfen?
    Ist es Ihnen wichtig (gewesen) sich selbst etwas kochen zu können ? Nur um mich abwechslungsreich UND günstig zu ernähren, brauche ich einen ganzen Hochschrank voller Lebensmittel und Geräte bzw. Geschirr. Wen ich eine Allergie habe, halte ich der lieben Nachban wegen nachts die Fenster geschlossen, sonst wecke ich sie.
    In einer Tagessitzerlaubniseinrichtung mit Schlafstelle könnte ich nicht gesund essen, nicht fallweise dauernd vor mich hinhusten und mich schnäuzen in der Nacht, und bei Grippe nicht eine Woche verkriechen, hätte außerdem ständig Angst um wenige Habseligkeiten…

    Ich ging früher mit den Kindern regelmäßig einige Obdachlose im Park nebenan besuchen und Essen bringen. Die meisten lebten lieber verzweifelt im Schlafsack unter Büschen oder in nachts abgestellten Waggons, als in Schlafstellen, wo sie sich durch Diebstähle oder die Probleme anderer Notuntergebrachter – dabei im Rausch oder unter Drogen regelmäßig ausrastende Problempersonen – völlig verängstigt fühlten.
    Meinen Sie, wir sollten Menschen ständig in dem menschlich unaushaltbaren Stress halten?

    Es ist mir wichtig, Ihre Meinung zu hören, denn genau so, wie Sie es jetzt den Obdachlosen gönnen oder auch nicht, wird man in Kürze mit Senioren und anderen Bedürftigen generell verfahren.
    Überlegen Sie also gut, was Sie anderen zumessen, es wird auf Sie zurückfallen!

    Eine Kleinigkeit noch, ein simpler Intelligenztest.: Sollte die von Herrn Spirk betreute Frau gestern schon in einer Notunterkunft mit Tagessitzrecht gelebt haben, die erst entsteht?

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  • Barnie Geröllheimer

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    Ein mit Sicherheit großer Teil der heute Obdachlosen hat gearbeitet und zum Bestand unseres Sozialsystems beigetragen. Was mich immer wieder wundert ist die Tatsache, dass Menschen die noch nicht solange hier sind mit neugebauten Unterkünften versorgt werden, die Stadt sich mit einem eigenen Amt um diesen Personenkreis kümmert, den Obdachlosen aber nicht einmal temporär eine Unterkunft bieten will.
    Jedem Obdachlosen sei zu empfehlen seine Papiere wegzuwerfen (wenn er/sie überhaupt noch welche hat) und laut Asyl zu rufen. Dann wird ihm/ihr mit Sicherheit einschl. einer kompletten Gesundheitsversorgung geholfen.

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  • Giesinger

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    Kommentar gelöscht. Bitte keine unnötigen Provokationen.

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  • Piedro

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    @Barnie Geröllheimer
    Wie immer konstruktiv und weit blickend. Es wundert sie, dass Menschen, zB mit subsidärem Schutz, nach ihrem Eintreffen untergebracht werden? Wirklich? Ihr Ratschlag ist, sagen wir mal: albern. Keiner muss seinen Pass wegwerfen und sich so in eine noch prekärere Situation bringen, um eine Chance auf Unterbringung in einer Massenunterkunft zu erhalten. Die Stadt muss sich nur ans Gesetz halten und das Nötige tun. Das wird nicht geschehen, so lange solche Spaltpilze wie Sie Ihre “Meinung” zum besten geben und von der Verpflichtung der “Verantwortlichen” ablenken.

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  • Giesinger

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    O.K., vielleicht darf ich aber ganz harmlos noch sagen, daß ich den Kommentar von Barnie Geröllheimer für gut finde. Mehr sage ich jetzt gar nicht mehr.

    Saludos, Giesinger!

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  • Eingeborener

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    @ Geroelleimer, Giesinger: Rassismus (hier gegen Flüchtlinge) ist eine Ablenkung für Dumme. Abgelenkt wird von der herrschenden Politik, die sich an den Interessen der Oberschicht orientiert. Der ,Rest’ der Bevölkerung ist nur soweit interessant, dass dieses System funktioniert . Egal ob es um In- oder Ausländer geht. Darum ist Nationalismus , der die angebliche Bevorzugung von Flüchtlingen gegenüber Obdachlosen beklagt, und so die schwachen Menschen gegeneinander aufhetzen möchte, Ausdruck von Blindheit und Feigheit gegenüber der Oberschicht.

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  • Piedro

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    Interessant. Es geht um das Schicksal einer kranken, mittellosen Frau, für viele Lesende und Kommentatoren eine Mitbürgerin. Für mutmaßliche Christen ein Mitmensch. Eine saublöde Bemerkung: Sollen die Obdachlosen doch ihren Pass wegwerfen, dann erfahren sie die Wohlfahrten staatlicher Fürsorge. Zwei Kommentare, in denen es natürlich weder um die Frau, noch um die Behörde geht, die in der Stadt Regensburg einen Verfassungsauftrag erfüllen soll. Rechtswidrig – dieses Wort zieht sich seit Monaten durch die Berichterstattung. Kein Thema für Kommentare. Mitgefühl. Kann vorkommen? Empörung? Ja wo samma denn da?

    Ich werfe mal einen chronologischen Blick auf das, was über ich über diese Frau erfahren habe. Und alle andere, die hier lesen, vermutlich auch.

    Im Februar fragt eine obdachlose Bürgerin bei der Stadt an, weil sie schwer krank ist und untergebracht werden muss. Die Stadt verzögert, weil sie operiert werden muss und die Operation sonst nicht stattfinden kann. Die Ärzte schicken die Patientin ja nicht postoperativ in den Tod.
    Die Rechtslage ist klar: so jemand braucht Hilfe und kriegt sie. Die Antragstellerin wird abgewiesen. Soll sie doch leiden, wenn sie nicht operiert wird stirbt sie vielleicht nicht.

    Der Sachbearbeiter handelt auf Anweisung. Leider kann ich nicht sagen, wer diese Anweisung erteilte, wer dafür “verantwortlich” ist. Nominell wäre es sowieso jemand anders. Die Behörde weist die Sachbearbeiter an widerrechtlich zu handeln. Theoretisch hätten sie die Möglichkeit das zu verweigern, das Zauberwort heißt Remonstration. Ich habe erst einmal erlebt, dass jemand auf diese Idee kam. Andere Geschichte. In Regensburg ist das ja kein Thema.

    Ohne diese Plattform – und den Gastautor Spirk – wüssten wir nichts von dieser Frau. Die dann zusammenbricht, weil ihr Antrag abgelehnt wurde. Die Heilung wird ihr verweigert. Es wird geprüft ob erst eine amtsärztliche Untersuchung erfolgen muss um Abhilfe schaffen zu müssen. Die Schmerzen werden weiter gehen. Ein “Helfer” brachte die Frau zu dem einzigen Menschen, der ihr geholfen hat. Kein Mediziner.

    Mich würde interessieren was der Amtsartzt – oder irgendein Kollege dazu sagt, wie hier mit einer präoperativen Patientin umgegangen wird. Verweigerte Hilfeleistung und ein Straftatbestand. Was ist eine Verweigerungsanordnung im Sozialamt? In Regensburg? Für die Bürger dieser Stadt offenbar nicht wirklich von Interesse. Der Artikel ist ja verlinkt, die Kommentare kann man nachlesen. Ich zitiere mich dann mal selbst: ” Die arme Frau wird erst interessant wenn sie in der Gosse krepiert ist. Dann wird ein wenig fabuliert, ein wenig bestritten und gelogen, das Interesse lässt nach und weiter geht’s. Keiner bremst diese Leute ein, ob im Jobcenter oder im Sozialamt.” Und so war’s wohl auch, abgesehen davon, dass eh kein wirkliches Interesse gab.
    Lothgaßler schrieb: “Das Thema Obdachlose und Wohnungen wiederholt sich. Die Vorgehensweise der Stadt Regensburg scheint mir von allen Ebenen bewusst so gewählt zu sein.” Nun, es wiederholt sich nicht, es geht weiter. Was sich wiederholt ist, das die Leser hier etwas davon erfahren. Ohne ihn wäre die Frau vielleicht schon tot. Ohne ihn erfahren wir immer wieder von dem, womit er persönlich konfrontiert ist. Wiederholt. Weil es bestenfalls so weiter geht, wenn auch nicht immer auf eine – bisher – anonyme Weisung. Lothgassler meinte der Name des “Verantwortlichen” müsse genannt werden, Hartnäckig stimmte dem zu, ich schrieb auch noch was und hatte das letzte Wort, die Funktion wurde geschlossen.

    Es wurde August. Und wieder schrieb Herr Spirk. Sicher, “es” wiederholte sich, wenn sich die Gelegenheit dazu ergab, aber vor allem geht es weiter. Eine Einstweilige Anordnung das Sozialgerichts erzwang die Unterbringung. In einem Verfahren wehrte sich das Sozialamt gegen die Pflicht zu Unterbringung, “die städtische Juristin” teilte mit, sie sei der richterlichen Anordnung “aus Kulanz” erfolgt. Sie musste die Kosten der bisherigen Unterbringungen tragen und bewilligte weitere Unterbringung für einen, dann für drei Monate.

    Man kann nur hoffen, dass die Operation inzwischen erfolgen konnte. Man mag Menschen zumuten wollen auf der Straße zu leben, aber niemand darf ihnen nach den Regeln unseres Staates die Hilfe zu verweigern, die ihm von Rechts wegen zusteht. Schon gar nicht amtlich, und noch weniger völlig folgenlos. Die Obdachlosen sollen doch ihre Pässe wegwerfen. Das ist aber rassistisch! Und das war’s dann, bis zum nächsten mal. Es wiederholt sich nicht, es geht weiter.

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