So sieht der Baubeginn am Nibelungenareal aus
Heute Nachmittag berät der Grundstücksausschuss des Regensburger Stadtrats über den Sozialwohnungsbau auf dem Nibelungenareal.
Eine knappe Woche ist es her, seit via Mittelbayerische Zeitung der Baubeginn für die öffentlich geförderten Tretzel-Wohnungen auf dem Nibelungenareal verkündet wurde. Doch zu sehen ist davon nichts. Die Baustelle bleibt weiter verwaist.
“Unsägliche Frechheit”
Wie berichtet, gibt es bereits seit Mitte 2015 das Ergebnis eines Realisierungswettbewerbs für die Bebauung der Tretzel-Flächen auf dem Areal, das im Zentrum der Korruptionsaffäre steht. Doch während die Eigentums- und frei finanzierten Mietwohnungen bereits fertig gestellt und zum einem Gutteil bezogen sind, erwartet einen auf der Fläche für den sozialen Wohnungsbau – wesentliches Kriterium für die Vergabe an Tretzel – gähnende Leere. Bis heute.
CSU-Stadtrat Christian Schlegl hatte das Verhalten des Bauteam Tretzel in der letzten Stadtratssitzung als „unsägliche Frechheit“ bezeichnet. „Der Investor tanzt uns auf der Nase herum.“ Die SPD hatte wenige Stunden zuvor vermittels eines Fragenkatalogs Aufklärung von der Verwaltung über den Stand der Dinge verlangt. „Eine Klarstellung ist gegenüber dem Stadtrat und, soweit vertrauliche Gesichtspunkte aus den Grundstücksverträgen dem nicht entgegenstehen, auch gegenüber der Öffentlichkeit angezeigt“, so Fraktionschef Dr. Klaus Rappert.
Auch Informationen für die Öffentlichkeit?
Wirtschafts- und Finanzreferent Dieter Daminger ließ öffentlich bislang lediglich verlauten, dass man sich in intensivem Kontakt mit dem Bauteam Tretzel befinde und dass es „Stand heute noch keine Fristverletzung“ gebe. Details sollen nun in der heutigen nichtöffentlichen Sitzung des Grundstücksausschusses folgen.
Von einem Rückkauf der Flächen durch die Stadt hält SPD-Fraktionschef Rappert nichts. „Dann würde es den sozialen Wohnungsbau durch Tretzel nicht geben und er hätte bei dem Geschäft nur die Vorteile.“ Bei der Sitzung heute hofft er, von der Verwaltung auch Informationen zu bekommen, die man der Öffentlichkeit geben kann.
joey
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“nur Vorteile?”
Diese Vorteile sollte die Stadt wohl abschöpfen können, z.B. durch eine saubere Schadenersatzforderung. Die Häuser baut jemand anders und Tretzel zahlt gefälligst.
Wenn die Verträge aber so Tretzelfreundlich sind, daß das nicht geht, ist ein Verfahren gegen die Juristen / Verwaltung angesagt, die sowas entworfen haben. Oder ganz einfach neue Stabsstellen für Grashalmzählung im Dörnbergpark.
Betonkopf
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Das Nibelungenareal hat sich in den letzten zwei Wochen zur bevorzugten Spazierwiese für die politisch interessierten Regensburgerinnen und Regensburger gemausert.
mkv
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Ich bin sehr neugierig darauf, wie heute der Rat der Stadt mit der notwendigen Differenzierung, wie von mir jüngst dargelegt, bei der Antwort und dem ggf. schrittweisen Prozedere auf die Frage der (Nicht)Öffentlichkeit der Sitzung umgeht.
Wurde/wird über den vollständigen Ausschluss der Öffentlichkeit vorab diskutiert und darüber abgestimmt?
Wurde/wird berücksichtigt, dass nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit immer(!) über einen nur teilweisen, zeitlich beschränkten Ausschluss zu beraten und darüber im Beschlusswege zu befinden ist?
Falls ja, wurde die Bürgerschaft von der dann ggf. teilweise öffentlichen Sitzung unterrichtet und hatte diese auch praktisch dann die Möglichkeit, an dieser Sitzung auch und gerade wegen des großen öffentlichen Interesses teilzunehmen?
War mithin das Prozedere der Sitzung mit Gesetz und Recht vereinbar?
Ich danke im voraus für die diesbezügliche Unterrichtung der r-d-community.
Barnie Geröllheimer
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Von einem Rückkauf der Flächen durch die Stadt hält SPD-Fraktionschef Rappert nichts. „Dann würde es den sozialen Wohnungsbau durch Tretzel nicht geben und er hätte bei dem Geschäft nur die Vorteile.“
Wer braucht sozialen Wohnungsbau durch Tretzel? Anständige Verträge sind so gestaltet, dass der Vertragsbrüchige für alle dadurch entstehenden finanziellen Schäden aufkommen muß. Sind die Verträge so schlecht, dass man Tretzel noch eine Abfindung geben muß, oder beginnt hier schon die Suche nach neuen Wahlkampfbudgets?
Giesinger
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Zitat: “Ich bin sehr neugierig darauf, wie heute der Rat der Stadt…”
Den “Rat der Stadt” gab es in der DDR. Kommen Sie von dorther, Herr mkv?
mkv
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Nein, @Herr Giesinger. Was wäre wenn? Und warum lenken Sie vom Thema ab?
Noch ein Genetiv: Zum klugen Input des Geröllheimer lässt sich ergänzend fragen, ob in den Verträgen bei Überschreiten der Zeitachse eine tägliche Vertragsstrafe in welcher Höhe oder Ähnliches vereinbart wurde. Etwa nach https://dejure.org/gesetze/VOB-A/9a.html. Wurden ggf. die §§ § 310, 307 BGB berücksichtigt. Wurden überhaupt ggf. nach einer konkreten Risikoanalyse für den fraglichen Vertrag Schadenspauschalisierungen/Vertragsstrafen vereinbart oder warum, aus welchen Gründen nicht?
Ich bin nicht informiert darüber, auf welchen Rechts-Grundlage genau sich der “Zuschlag” für die Firma ergab. Auch ein Feld, das es im Rahmen der schutzwürdigen Rechte der Handelnden im Interesse der Bürgerschaft zu erhellen gilt, um ggf. aus der Vergangenheit für die Zukunft zu lernen.
Mr. T
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In der Tat wäre es sehr wichtig zu wissen, was genau die Konsequenzen aus dem Verzicht auf einen Bau der Sozialwohnungen wäre. Genau hier könnte ja auch die Korruption greifen. Genau dann wenn ein Bieter weiß, das es später so ein Schlupfloch geben wird, das vorher in keiner Ausschreibung auftaucht. Es ist natürlich einfach, das beste Angebot abzugeben, wenn man weiß, dass man später um den weniger einträglichen Teil der Abmachung leicht herumkommt. Sind allerdings empfindliche Strafen vorgesehen, die den Profit am einträglichen Teil deutlich kürzen, siehts wieder anders aus.
Giesinger
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mkv
13. Dezember 2017 um 01:16 | #
Nein, @Herr Giesinger. Was wäre wenn? Und warum lenken Sie vom Thema ab?
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Danke für die Antwort, Herr mkv. Sie und ihre (Eure) Beiträge faszinieren mich zum Teil und ich versuche lediglich Sie (Euch) irgendwie einzuschätzen.
Zurück zum Thema:
Weder bin ich juristisch noch bautechnisch gebildet.
Daher sage ich, was mein Bauchgefühl mir sagt:
Der Herr T. wird sich sagen, “Ihr habts mich 6 Wochen eingesperrt, jetzt zeig is euch!” Die Aktion mit dem Jahn-Investor war für mich das gleiche, bzw. eine sehr ähnliche Reaktion.
Insgesamt gesehen sehr menschlich und nachvollziehbar, falls zutreffend.
Absolut nicht nachvollziehbar hingegen ist die Haltung der Stadtverwaltung und des Stadtoberhauptes Frau Maltz-Schwarzfischer.
Die Politiker könnt ihr abwählen, aber die Stadtverwaltung bleibt.
altstadtkid
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Winterpause natürlich, Permafrost :o)
Aus dem Redaktionstagebuch (4/17) » Regensburg Digital
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[…] dem Nibelungenareal fertigstellen müsse. Recht viel mehr an offiziellen Stellungnahmen war nach der nichtöffentlichen Sitzung des Grundstücksausschusses am Dienstagnachmittag nicht zu erfahren – trotz Nachfrage bei mehreren Stadträten. Unter der […]
Lothgaßler
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@Mr. T:
Oh ja, falls Tretzel tatsächlich ein solches “Schlupfloch” im Vertrag als Ass ausspielen kann, dann wäre das ein Grund sehr genau hinzusehen. Vor allem weil die Verwaltung bis jetzt keine Bauverzögerung feststellen mag, die man Tretzel anlasten kann.
Ich sag mal offen, dass für mich so ein Schlupfloch doch sehr auf die Juristen in der Stadtverwaltung verweisen würde, was den Personenkreis der Vorteilsgewährer angeht. Ein OB oder Bürgermeister könnte die Tragweite der Formulierungen u.U. nicht vollumfänglich verstanden haben.
Aus diesem Grund wäre es aus meiner Sicht sehr wichtig, dass offen gelegt wird, ob Tretzel für lau aus dem Vertrag (Sozialwohnungen) aussteigen kann. Falls ja, dann ists ein weiteres Indiz. Wenn die Formulierungen dann auch noch untypisch sein sollten, dann wirds immer heißer. Wenn die Formulierungen allerdings “typisch” sein sollten, dann Skandal, weil dann überdeutlich, dass die Stadt sozialen Wohnungsbau gar nicht haben will!
Thik
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@Lothgaßler
“Wenn die Formulierungen allerdings „typisch“ sein sollten, dann Skandal, weil dann überdeutlich, dass die Stadt sozialen Wohnungsbau gar nicht haben will!”
Es ist nicht ganz fernliegend, dass sich die Römerstadt Regensburg des uralten Prinzips des nolle in causa est, non posse praetenditur bedient, wenn man sich an dies erinnert
“In diesem Zusammenhang ist es erwähnenswert, dass es eine zentrale Forderung aus dem 2012 durchgeführten Beteiligungsprozess zum letzten Armutsbericht die konsequente „Durchsetzung des Ankaufsrechts der Stadt Regensburg“ war. ”
http://www.regensburg-digital.de/nibelungenareal-wo-bleibt-tretzels-sozialer-wohnungsbau/25112017/
Es scheitere am hohen Aufwand, dies zu prüfen, steht da.
Wenn es nun aber, wie im vorliegenden Fall, so aussieht, dass die Realisierung des Ankaufsrecht überhaupt nicht wünschenswert ist, weil man damit dem sozialen Wohnungsbau noch mehr schadet, kann man natürlich guten Gewissens auf jede Prüfung verzichten. Aus diesem Blickwinkel betrachtet, arbeitet die Stadt also hocheffizient. Die Frage ist nur, zu wessen Wohl.