22 Mai2013
Gartenamt reagiert auf Bericht
Skurriles Verbotsschild entfernt
Nach unserem Bericht über ein skurriles Verbotsschild auf der Jahninsel hat das Gartenamt reagiert: Das Schild wurde entfernt. Sollte ein neues vonnöten sein, will man den Text „zugänglicher“ formulieren.
Von unserer Redaktion mit dem unfreiwillig komischen Schild konfrontiert, kam selbst ein städtischer Sprecher ins Schmunzeln. Man habe sich an der sich an der städtischen Grünanlagensatzung orientiert. Und ja, es sei schon „sehr schwierig, einen juristischen Text so umzusetzen, dass ihn auch jeder versteht“. Kurz darauf scheint das städtische Gartenamt denn auch reagiert zu haben: Das Schild wurde bereits vor einigen Wochen entfernt, heißt es auf Nachfrage bei der Stadt.
Verwaltungs- und Juristendeutsch hat so seine Tücken. Vor geraumer Zeit berichtete Regensburg Digital über ein recht skurriles Hinweisschild auf der Jahninsel, auf dem allerlei Ge- und Verbote aufgezählt wurden. Keine Musik, keine „Fahrzeuge jeglicher Art“, kein Klettern auf Bäume und Bauwerke und so weiter.
Die schönste Stilblüte daraus: Verboten war/ ist unter anderem „der Aufenthalt in berauschtem Zustand oder rauschähnlichem Zustand oder die Absicht zu hegen, sich in einen ähnlichen Zustand zu versetzen“. Was berauscht oder rauschähnlich ist, mag jedem einleuchten. Wie es aber aussieht, wenn jemand versucht, sich in einen Zustand zu versetzen, der dem berauschten oder rauschähnlichen Zustand ähnlich (!) ist, dürfte weit schwieriger zu erklären sein.
dugout
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Ewig schad um des scheeene schild.
Jeden meiner auswärtigen Freunde hats super gfalln!
Jetz muss i wieder alte Gschichten von da Fürstin erzählendamits wos zum lachen ham.
Dietmar Kuschke
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Der erste und der letzte Satz würden m.E. völlig ausreichen.
Oje...
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“Benutzung auf eigene Gefahr. Zuwiderhandlungen werden mit Geldbuße geahndet.”
– Äh…?!?
mf
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Joa, wurde auch langsam Zeit. So nach 8 Jahren wo das Schild doch mindestens gestanden ist…(hab´s 2005 zum erstenmal geshen).
Übrigens, an der Brüstung der Aussichtsplattform des Münchner Olympiaturms steht geschrieben (Gedächtnissprotokoll):
“Von der Brüstung springen verboten, Zuwiderhandlungen werden mit Geldbußen geahndet.”
Also falls man überlebt, darf man selbst, und falls nicht dürften die Hinterbliebenen bezahlen für den eventuellen Schaden, der vielleicht ensteht wenn man zb auf dem nahegelegenen BMW Werk landet…
Twix Raider
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Dann wird es auf ein “ALLES VERRRBOTEN!” und/oder “WIDERSTAND IST ZWECKLOS!” hinauslaufen… warum keinen Dichterwettstreit vom unsichtbaren Garteninselzaun brechen? “Gammler” reagieren naturgemäss allergisch auf Beamtendeutsch, beugen sich aber dem gereimten Wort (siehe auch “Beatniks & Lyrik”). Schildbürger, schützt eure Anlagen und dichtet einen Verbotskatalog, ich geb mal auf die Schnelle drei vor:
“Gefährlich ist die Donauinsel,
passiert dir was, mach kein Gewinsel!”
“Die Donau ist zwar nicht die Leine,
doch führ’ daran, was hat vier Beine!”
“Wer Schmutz und Unrat hier lässt liegen,
der wird ein teuer Knöllchen kriegen!”
Uswusf., die allerallerbestesten Reime werden mit einer Namensnennung auf dem Schild belohnt. Damit schafft es Regensburg wenigstens mal auf die Witzseite der Kulturmagazine. ALSO ALLE MITMACHEN!
PS: Für das Verbot einer Rauschabsicht empfehle ich ggf. Neusprech: http://de.wikipedia.org/wiki/Neusprech