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Einigung auf Widerruf vor dem Arbeitsgericht

Skandal-Krematorium: Stadt zahlt gefeuertem Mitarbeiter 17.000 Euro

Ordentliche statt fristlose Kündigung und eine Abfindung von 17.000 Euro: So sieht der Vergleich zwischen Georg B. und der Stadt Regensburg vor dem Arbeitsgericht aus. Kurz vor Abschluss bat sich die Stadt aber noch eine Widerrufsfrist aus.

Georg B. hat als erster öffentlich über die Zustände im Krematorium Regensburg ausgepackt. Nach der fristlosen Kündigung durch die Stadt traf man sich am Donnerstag vor dem Arbeitsgericht.

Georg B. hat als erster öffentlich über die Zustände im Krematorium Regensburg ausgepackt. Nach der fristlosen Kündigung durch die Stadt traf man sich am Donnerstag vor dem Arbeitsgericht.

„Machen wir das jetzt. Ich mag meine Ruhe haben“, sagt Georg B. um kurz nach elf. Eine gute Stunde haben er und seine Rechtsanwältin Pamela Wetzstein mit zwei Vertretern der Stadt Regensburg vor dem Arbeitsgericht um eine gütliche Einigung gerungen. Jetzt stehen eine ordentliche Kündigung zum 30. Juni 2018 bei bis dahin weiterlaufendem Gehalt und eine Abfindung von 17.000 Euro im Raum. Doch die städtischen Vertreter zögern mit ihrer Zustimmung.

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Wie berichtet, wurde B. im Oktober nach knapp 15 Jahren Dienst im städtischen Krematorium fristlos entlassen. Zuvor hatte er seine Vorgesetzten wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Nötigung zur Aussageverweigerung angezeigt. Damit habe B. das Vertrauensverhältnis „in eklatanter Weise“ zerstört, seine Weiterbeschäftigung sei „unzumutbar“, heißt es in dem Kündigungsschreiben. B. wiederum sagt, er habe sich angesichts des maroden Zustands der Krematoriumsanlagen und der Untätigkeit der Stadt nicht mehr anders zu helfen gewusst.

„Wenn alles so super ist dort oben, warum investiert die Stadt jetzt eine 1,1 Million Euro?“

Durch ausströmendes Kohlenmonoxid und den mit Giftstoffen belasteten Feinstaub seien er und seine Kollegen regelmäßig starker Gesundheitsgefährdung ausgesetzt gewesen. Auf seine Hinweise habe zunächst niemand reagiert. „Wenn alles so super ist dort oben, warum investiert die Stadt jetzt eine 1,1 Million Euro?“, so B.s Verweis auf einen entsprechenden Stadtratsbeschluss vom vergangenen Donnerstag. Die Stadt dagegen bestreitet zum einen, dass eine Gesundheitsgefährdung bestehe. Das habe ein aktuelles TÜV-Gutachten ergeben. Außerdem habe B. seine Vorgesetzten nie direkt informiert, sondern sie stattdessen einfach angezeigt. Das sei ein „krasser arbeitsrechtlicher Verstoß“.

„Mir scheint es so, dass die anderen Geschichten da mit hinein spielen“, so Richterin Birgit Wingerter-Junge nach einigen Wortwechseln zwischen den Parteien. Die „anderen Geschichten“ sind die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, die seit fast einem Jahr laufen: Es geht um Störung der Totenruhe und illegale Abfallentsorgung – Organabfälle und Amputate sollen zusammen mit Leichen im Krematorium verbrannt und in Urnen bestattet worden sein. Mit Bestattern sollen Knebelverträge geschlossen worden und Angehörige beim Urnenversand betrogen worden sein. Gelder aus der Kollekte wurden nach Angaben B.s gestohlen, auf ein eigenes Konto eingezahlt und am Jahresende unter den Mitarbeitern verteilt. B. ist in diesem Zusammenhang beides – Beschuldigter und Whistleblower.

Im Interview mit unserer Redaktion hat er mehrere Straftaten eingeräumt und anschaulich geschildert, was im Krematorium Regensburg vor sich ging – zum Teil offenbar schon seit Jahrzehnten. Die Staatsanwaltschaft hofft, die Ermittlungen bis zum Jahresende abschließen zu können.

Verfassungsgericht: Keine Nachteile, wenn jemand seine rechtsstaatliche Pflicht erfüllt

Den Ausgang des arbeitsrechtlichen Verfahrens bezeichnet Wingerter-Junge als „völlig offen“. Allerdings tendiere sie auf Basis der momentanen Aktenlage dazu, B. in Einklang mit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Juli 2001 recht zu geben. Demnach sei es grundsätzlich nicht mit rechtsstaatlichen Prinzipien vereinbar, wenn jemanden Nachteile entstünden, der seine rechtsstaatlichen Pflichten erfülle – wenn er zum Beispiel Straftaten zur Anzeige bringt. Erst ein genaues Verfahren könne eventuell Aufschluss darüber bringen, ob B. anders hätte handeln müssen – und hier sei die Stadt in der Beweispflicht. Dennoch: ein Risiko wäre das Scheitern der Vergleichsverhandlungen für beide Seiten.

Langsam erhöht die Stadt ihr anfängliches Angebot von 10.000 Euro – darin enthalten wären noch ausstehendes Urlaubsgeld in Höhe von 4.000 Euro – auf 12.500 und, nach einer kurzen Unterbrechung, schließlich auf 17.000 Euro. Ein Angebot, das B.s Rechtsanwältin Wetzstein zwar nicht für besonders berauschend hält – 25.000 sollten es mindestens sein, was ohnehin nur der Hälfte der üblichen Abfindung nach 15 Arbeitsjahren entspräche. Sie wolle aber ihrem Mandanten – der deutlich zum Ausdruck bringt, dass er die Belastung einer längeren arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung vom Tisch haben möchte – nicht widersprechen. Man stimmt also dem Vergleich zu.

“Wenn die Stadt jetzt doch widerruft, dann streite ich es eben durch.”

Als Richterin Wingerter-Junge gerade dabei ist, die letzten Sätze zu formulieren, melden sich plötzlich die Vertreter der Stadt erneut zu Wort. Dass man zusätzlich zur Abfindung auch noch das Gehalt bis zum 30. Juni noch zahlen solle, das sei jetzt „schon noch ein Problem“. „Das war aber die Basis dieser Vergleichsgespräche hier“, erwidert die Richterin. Schließlich bitten sich die städtischen Vertreter eine Widerrufsfrist bis zum 1. Dezember aus. Man müsse das Ganze noch mit dem Personalreferenten besprechen. Vor dem Gerichtsgebäude sagt Georg B.: „Ich will eigentlich meine Ruhe haben, aber wenn die Stadt den Vergleich jetzt doch noch widerruft, dann streite ich es eben durch.“

Eine Untersuchung aus dem Jahr 2016, die unserer Redaktion vorliegt, belegt derweil, dass die Feinstaubbelastung an den Arbeitsplätzen für Krematoriumsmitarbeiter damals um das Zehnfache über dem vorgeschriebenem Grenzwert lag. Den zuständigen Ämtern – Gebäudeservice und Bürgerzentrum – wurde seinerzeit von der städtischen Arbeitssicherheit aufgetragen, „unter Einschaltung von fachkundigen Ingenieurbüros zeitnah prüfen zu lassen, welche Arten von Schutzmaßnahmen für den jeweiligen Arbeitsplatz technisch umsetzbar sind und die geforderte Unterschreitung der Grenzwerte erreichen“. Dass die Filteranlagen im Krematorium völlig marode und „abgewirtschaftet“ sind, belegt die vergangene Woche beschlossene Verwaltungsvorlage.

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Kommentare (6)

  • Ernst Seler

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    Der Hinweis der Richterin auf einen Beschluß des Bundesverfassungsgerichtes hat wohl die Vertreter der Stadt zur Einsicht gebracht. Es ist davon auszugehen, die Stadt würde auf jeden Fall am Ende den Rechtsstreit verlieren, sollte sie auf “Krawall” gebürstet sein.
    Vielleicht hilft der Artikel auf Cicero:

    “Das Gespenst namens Instabilität”

    https://www.cicero.de/freiheit-demokratie-grosse-koalition-minderheitsregierung-instabilitaet#comments
    -Kommentar und link wurden also freigeschaltet – Thema war nicht verfehlt ;-)

    Habe dort in einem Kommentar den Videobeitrag des Zeugen (und Beschuldigten) verlinkt. Die Vertreter der Stadt soll-t-en bedenken, welch belastendes Ansehen der Stadt durch die verschiedenen Vorgänge im Rathaus widerfährt. Es betrifft ja nicht nur die SPD-Regentschaft, sondern auch die des CSU-Vorgängers. –
    In den letzten Tagen zeigte sich in den Medien, die “Instabilität” berührt “Geburt” und “Tod” gleichermaßen. Hervorgerufen wird dies durch einen inneren Zerfall, der Versuch einer Neuausrichtung der Katholischen Kirche. Der Osten hat seine letzten althergebrachten geistigen Substanzen. Vielleicht “muß” der Westen, Europa abdanken?! Wer mit Toten und Neugeborenen so offensichtlich fehlerhaft umgeht (abgesehen von den Zuständen in den Altersheimen), dem fehlt eine tragende neue Idee. Das Aufdecken der Verhältnisse am Krematorium in Regensburg ist letztlich gesundend. Spiegel-TV stellte mich einst als “Totengräber” (es wurden lauter Kruzifixe in einen rießigen Ofen eines Krematoriums geschoben) in einem Trailor vor. Ein bis heute nicht geklärter aufsehenerregender Brandanschlag verhinderte die Ausstrahlung – obwohl Jahre später ein Täter zugab, da kam Jemand, bot Geld an. Es hängt wie immer von der Staatsanwaltschaft ab, ihrem Aufklärungswillen und wie die hohe Politik in die öfffentlich gewordenen Skandale vertuschend eingreift oder nicht.
    Von der Stadt Regensburg kann in jeglicher Hinsicht auch eine Erneuerung des “Politischen” mit bewirkt werden, es hängt auch von dem Mut Einzelner ab, dem Zusammenspiel eines neuen Bewußtseins….. .
    Letzten Endes kommt es jetzt nicht auf die Parteien, sondern im Besonderen auf das Verhalten individueller Bürger an, so wie der öffentlich-mutig auftretende Zeuge der Geschehnisse im Krematorium von Regensburg.

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  • Mr. T.

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    Wer hat denn die Überschrift getextet? War da Julian Reichelt zum Schnupperpraktikum bei regensburg-digital?
    Genau umgekehrt zur Qualität des Textes ;-)

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  • eingeborener

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    Wie ich höre, hat der BR die Sache aufgegriffen und über das rd-Interview berichtet.
    Ich bitte um den Link

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  • Thik

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    Ich hoffe RAin Wetzstein hat auch die sozialrechtliche Seite bedacht. Findet Herr B. einige Zeit keine neue Arbeit, fällt er irgendwann in die Zuständigkeit des Jobcenters. Dann heißt es ersteinmal das Vermögen bis auf die Freibeträge zu “verleben”. Je nachdem was sonst noch an Vermögen vorhanden ist, kann das heißen, dass der größte Teil der Abfindung effektiv wieder zurück an Stadt und Staat geht.

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  • Aus dem Redaktionstagebuch 2/18 » Regensburg Digital

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    […] fristlosen Kündigung am Rande erwähnt, nicht belastbar genug sei, um diese zu rechtfertigen. Wie bereits berichtet, einigte man sich am Ende auf eine ordentliche Kündigung plus Abfindung. Im Video zeigen wir die Stellungnahme von Georg B. zum Vorwurf, er habe den Alarm […]

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