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Grüne kritisieren Freudenstein

„Skandal“ im Regensburger „Schutzhaus“: Polizei ermittelt wegen Entführung aus Michlstift

Keine Security, kein Pförtner und ein für jedermann zugängliches Gebäude – die Grünen sprechen angesichts der Situation im „Schutzhaus“ Michlstift von einem „Skandal“ und nehmen Bürgermeisterin Astrid Freudenstein in die Verantwortung.

Bürgermeisterin Astrid Freudenstein (CSU) steht wegen der Situation im Michlstift in der Kritik. Fotos: Staudinger/as

Besonders eilig scheint es die Stadt Regensburg bei der Verbesserung der Sicherheitssituation im „Schutzhaus“ Michlstift nicht zu haben. Trotz der Entführung eines Kindes im Vorschulalter, die dort Anfang des Jahres stattgefunden hat (unser Bericht), wird die Stelle eines Pförtners erst „über den Haushalt 2025 geschaffen“, wie die Pressestelle auf Anfrage mitteilt.

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Beschäftigte in der Einrichtung, wo in verschiedenen Gruppen in Obhut genommene Kinder und Jugendliche sowie unbegleitete minderjährige Geflüchtete betreut werden, häufig betroffen von traumatischen oder Gewalterfahrungen, hatten dies zuvor schon länger gefordert. „Es ist doch nicht verantwortbar, dass hier jeder rein und raus marschieren kann, wie er will“, lautete eine Aussage dazu gegenüber unserer Redaktion. Doch ein Pförtner sei immer wieder abgelehnt worden.

Sicherheit „aufgrund der Haushaltslage zurückgestellt“

„Aufgrund der Haushaltslage wurde die Stelle bisher von der Stadt zurückgestellt“, heißt es zur Rechtfertigung von der Pressestelle. Aus Spargründen wurde auch der Securitydienst tagsüber zum Anfang des Jahres beendet. Mit der Folge, dass zwischen fünf und 19 Uhr jeder Unbefugte das Gebäude durch die unverschlossene Tür betreten und sich im Haus herumtreiben kann (Anm. der Redaktion: Nachts ist eine Sicherheitsperson anwesend.).

Der Frage, wer diese Entscheidung konkret zu verantworten hat, weicht die städtische Pressestelle aus. Es seien „unterschiedliche Gesichtspunkte abgewogen“ worden und „verschiedene städtische Stellen“ daran beteiligt gewesen. „Bei der Entscheidung spielte beispielsweise auch der Punkt eine Rolle, dass tagsüber etwa 50 Menschen im Bürgerstift St. Michael arbeiten und wachsam gegenüber sensiblen Situationen sind.“

Doch offenbar nicht wachsam genug. Der Verwandte eines in Obhut genommenen Kindes hatte die Sicherheitsmängel genutzt, um den Jungen aus der Einrichtung zu entführen. Die Polizei konnte das Kind mit Unterstützung dortiger Kolleginnen schließlich in Tschechien ausfindig machen und wieder zurück in die Obhut der Jugendschutzstelle bringen. Der Junge sei „wohlauf“ gewesen, heißt es.

Keine Auskunft zu Ermittlungen gegen städtische Verantwortliche

Gegen den Täter läuft ein Verfahren „wegen der Entziehung eines Minderjährigen“, wie das Polizeipräsidium auf Anfrage mitteilt. Dazu, ob auch gegen Beschäftigte oder Verantwortliche bei der Stadt Regensburg ermittelt wird, gibt die Polizei keine Auskunft. Es handle sich um „ein laufendes Verfahren“.

Die Stadtratsfraktion der Grünen spricht angesichts des Vorfalls von einem Skandal. „Offensichtlich muss die Sicherheit für die Kinder und Jugendlichen, aber auch für das Personal im Michlstift erhöht werden“, fordert Stadträtin Theresa Eberlein. „Das liegt in der Verantwortung der zuständigen Bürgermeisterin Dr. Astrid Freudenstein.“ Den Rotstift bei der Sicherheit der Angestellten und Kinder und Jugendlichen anzusetzen, sei „verantwortungslos“, so Eberlein. „Das muss sofort korrigiert werden.“

„Das muss sofort korrigiert werden“, fordert Theresa Eberlein mit Blick auf die Sicherheitsmängel im Michlstift. Foto: Archiv/Staudinger

Freudenstein, zu deren Direktorium die Fachämter für Jugend und Familie sowie kommunale Jugendarbeit gehören, hat sich auf eine erste Anfrage unserer Redaktion bislang nicht zur Situation im Michlstift geäußert. Klar ist aber, dass dort schon seit geraumer Zeit einiges im Argen liegt.

Überlastete Beschäftigte, befristete Stellen

Beschäftigte klagten gegenüber unserer Redaktion über Personalknappheit, Überlastung und darüber, dass man nachts auch noch – zusätzlich zur Betreuung der in Obhut genommenen Kinder und Jugendlichen – ein Auge auf die drei Gruppen von unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten haben müsse. Dabei handelt es sich um derzeit knapp 20 Jugendliche, die sich in einem anderen Stockwerk befinden und bei denen es auch immer wieder zu Auseinandersetzungen kommt.

Die beiden privaten Dienstleister, die mit der Betreuung der Geflüchteten betraut sind, sind nur bis 20 bzw. 22 Uhr vor Ort. „Wir kommen auf dem Zahnfleisch daher“, lautete vor diesem Hintergrund eine Aussage von städtischen Beschäftigten gegenüber unserer Redaktion. Eine zusätzliche Belastung: ein Großteil der Stellen ist jeweils auf ein Jahr befristet, was zusätzlich dafür sorgt, dass es schwer ist, überhaupt genügend Personal zu finden.

Die Stadt bestätigt auf Nachfrage, dass es zuletzt zwei Überlastungsanzeigen von Beschäftigten gegeben habe – von einem komplette Betreuungsteam und einer Einzelperson. Über „Sofortmaßnahmen (Urlaub, Coaching, kleinere strukturelle Maßnahmen) und durch die Schaffung einer weiteren Stelle“ seien die Mitarbeitenden „entlastet“ worden. Dass die Betreuung der minderjährigen Geflüchteten um 20 bzw. 22 Uhr beendet wird, rechtfertigt die Stadt Regensburg damit, dass dies „bayernweit üblich“ sei. Mehr sei „aufgrund der personellen Situation sowohl bei der Stadt als auch bei den freien Trägern“ nicht möglich.

Polizei: Dieses Jahr „circa 140 Einsätze“ im Michlstift

Das Polizeipräsidium spricht gegenüber unserer Redaktion von „circa 140 Einsätzen“, die es in diesem Jahr beim Michlstift gegeben habe. Primär handle es sich dabei um „niederschwellige Vermissungen“, also Fälle, in denen minderjährige Bewohnerinnen „nicht zur vereinbarten Zeit zurück in der Unterkunft waren, dies jedoch zu späteren Stunde von selbst nachholten“. Dies sei „für eine solche Unterkunft aus polizeilicher Sicht nicht unüblich“. Allerdings habe es „vereinzelt (…) auch andere Einsatzgründe“ gegeben, zum Beispiel „Diebstahl, Streit oder die angesprochene Entführung“.

Bei der Heimaufsicht, angesiedelt bei der Regierung der Oberpfalz, versucht man derweil, den Ball flach zu halten, wohl auch, weil man angesichts des Entführungsfalls selbst im Feuer steht. Die Stadt Regensburg hatte sich, nachdem regensburg-digital dies öffentlich gemacht hatte, mit Blick auf die Sicherheits- und Betreuungssituation zuletzt darauf zurückgezogen, dass all dies von der Heimaufsicht „genehmigt“ und deshalb „verantwortbar“ sei.

Sicherheit im Michlstift: Heimaufsicht ahnungslos?

Doch offenbar gehen die Vertreter bei der Regierung der Oberpfalz von falschen Voraussetzungen aus. So teilt uns die dortige Pressestelle beispielsweise mit, dass der Zugang zu den jeweiligen Einrichtungen (…) nicht für jedermann möglich“ sei. Die Bereiche seien „für sich abgeschlossen – vergleichbar mit einer Wohnungstür“.

Doch diese Beschreibung der Situation ist so nicht zutreffend. Das bestätigen uns nicht nur Menschen, die in der Einrichtung leben oder arbeiten, das zeigte sich auch bei einer Recherche vor Ort. Es war zumindest bis zu unserer ersten Berichterstattung problemlos möglich, das Gebäude unbehelligt zu betreten und dort herumzulaufen – bis in die jeweiligen Betreuungsgruppen.

Heimaufsicht befürwortet Pförtner

Es gehe darum, „Kindern und Jugendlichen, die zeitweise oder auch dauerhaft nicht bei ihren Eltern/ihrer Familie wohnen können, einen lebenswerten Wohnraum zu bieten“, so die Heimaufsicht. „Das umfasst sowohl den Schutz im privaten und öffentlichen Bereich, aber auch individuelle Entwicklungsmöglichkeiten und (je nach Alter) Unterstützung auf dem Weg zu einem selbständigen, verantwortungsvollen Leben. Lediglich ein Szenario der Überwachung zu schaffen, ist folglich nicht das Ziel.“

Dennoch befürworte man „die durch die Stadt Regensburg geplante Besetzung der Pforte, da dies für ein zusätzliches Maß an Sicherheit sorgen kann“. Bemerkenswert: Die Regierung der Oberpfalz geht bei ihre rechtfertigenden Ausführungen, so wie schon zuvor die Stadt Regensburg, mit keiner Silbe auf die Entführung des Kindes aus dem „Schutzhaus“ ein.

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Kommentare (19)

  • Daniela

    |

    Klassisch Regensburg, ein Klohäusel für knapp 900000 Euro können wir uns leisten, aber beim Pförtner für eine Kinder- und Jugendeinrichtung da fehlt es dann.
    Und ca. 140 Polizeieinsätze im Jahr, egal erst einmal, warum, sprechen auch Bände. Fast alle 2, 5 Tage im Durchschnitt. Das müsste einmal in einer Familie stattfinden, da wäre das Jugendamt aber sofort auf dem Plan und würde Vernachlässigung der Aufsichtspflicht rufen.
    Da sollte eigentlich gestern schon etwas passiert sein! Und nicht erst demnächst irgendwann 2025 oder 2026 .
    Insgesamt scheint es, als beklage sich das eingesetzte Personal zu Recht. Und vermutlich versanden auch die Mängelanzeigen des Personals. Aber Hauptsache die Gelder fließen aus der öffentlichen Hand, ob die Kinder und Jugendlichen da optimal versorgt werden, scheint untergeordnet.

  • Fridolin

    |

    ….zwischen fünf und 19 Uhr jeder Unbefugte das Gebäude durch die unverschlossene Tür betreten und sich im Haus herumtreiben kann….
    Danke für den Tipp. Geht’s noch???

  • Auch a Regensburger

    |

    Daniela,

    die Kinder dort sind ja dort, weil das Jugendamt entschieden hat, dass die Erziehungsberechtigten der Sorgfaltspflicht nicht nachkommen können. Und dann kommen die Kinder wohin, wo jeden 2 Tag die Polizei aufschlagen muss (und die Polizei wird ja sicherlich nicht bei jeglichen Zwischenfall gerufen werden) und die Kinder quasi einen beachtlichen Teil eines gesamten Tages quasi unbeaufsichtigt sind. Alles unter der Allmacht des Jugendamtes.

  • Tobi

    |

    @ Auch a Regensburger

    Nur um ein paar Sachen mal richtig einzuordnen:

    Im Michlistift gibt es unter anderem:

    1. Das Kinderschutzhaus, in dem Kinder untergebracht werden, die von einem Jugendamt aufgrund einer akuten Kindeswohlgefährdung aus ihrer Familie genommen werden.
    2. Die Inobhutnahmestelle der Jugendschutzstelle, in der Jugendlichen untergebracht werden, die von einem Jugendamt aufgrund einer akuten Kindeswohlgefährdung aus ihrer Familie genommen werden.
    3. Gruppen von unbegleiteten, minderjährigen Geflüchteten. Dabei geht es um Jugendliche, keine Kinder.

    Die Kinder und Jugendlichen in Kinderschutzhaus und Inobhutnahmestelle werden rund um die Uhr von pädagogischen Personal betreut. Das kann und darf auch gar nicht anders sein.
    Die unbegleiteten, minderjährigen hingegen nicht.

    Die Polizeieinsätze kommen hauptsächlich daher, dass Jugendlichen nicht dann zurück in die Gruppen kommen, wenn sie das eigentlich sollten. Kennt man auch von Jugendlichen, die zu Hause in ihren Familien leben. Nur rufen Eltern da nicht sofort die Polizei. In diesen Einrichtungen wird in der Regel dann umgehend die Polizei verständigt. Das macht man nicht nur im Michlstift so, sondern grundsätzlich in solchen Einrichtungen. Meistens tauchen die Jugendlichen dann auch sehr schnell wieder auf.

    Und vielleicht einmal grundsätzlich zu Inobhutnahmen und der „Allmacht“ des Jugendamts. Wenn ein Jugendamt Kinder oder Jugendliche aus Familien holt, muss unmittelbar danach das Familiengericht angerufen werden. Das Familiengericht entscheidet dann innerhalb weniger Tage, ob Kinder und Jugendliche aufgrund der Situation in der Familie erst einmal nicht mehr zurückkommen. Das Jugendamt hat nicht annähernd die Macht, die ihm immer zugesprochen wird.

    Unabhängig davon ist die Sicherheitssituation im Michlstift unter aller Kanone was den Zugang zu den Gruppen angeht

  • El

    |

    Pädagogisches Personal, das traumatisierten Kindern einen sicheren Platz anbieten soll,
    braucht Rückenstärkung und Würdigung seiner Arbeit.

    Stattdessen werden 1-Jahres-Verträge geboten
    (womöglich auch ein Mittel, das Personal “klein” zu halten. Denn wenn eine Angst hat, dass sie den nächsten Vertrag nicht erhält, ist sie leichter zu gängeln)
    & ein Haus, wo jedeR nach Belieben ein und ausmarschieren kann.
    Wie kann ich da als Sozialpädagogin Sicherheit vermitteln, wenn jeden Moment der nächste Onkel vor der Tür steht, oder irgendwelche schrägen Vögel sich in den Gängen rumtreiben ….?

    Wo sieht Herr Sgolik da eine Gradwanderung ?? Die Situation ist doch eindeutig nicht tragbar.

    Sollte sich weiterhin eine Verantwortungslücke auftun, so empfehle ich Herrn Sittich von der Schilda-Response-GmbH. Bewährter Praktiker seit vielen Jahren https://www.youtube.com/watch?v=tWiO7porlMs&t=310s

  • Daniela

    |

    @Tobi
    18. August 2024 um 19:35 | #

    Ich war der Auffassung, dass auch unbegleitete MINDERJÄHRIGE der Aufsicht und der regelmäßigen Betreuung bedürfen. In anderen Jugendeinrichtungen sind auch Betreuungskräfte in der Nacht erforderlich. Warum jetzt hier nicht, oder habe ich etwas falsch verstanden?

  • Daniela

    |

    @El
    18. August 2024 um 20:04 | #

    Ich bin völlig bei Ihnen, was die Würdigung der Leistungen der Betreungskräfte betrifft. Kein Wunder, wenn da die Fluktuation der Mitarbeiter hoch ist.
    Zudem ist es auch für die Kinder und Jugendlichen wichtig, feste Bezugspersonen zu haben. Insbesondere deshalb, weil sie ja aus untragbaren Zuständen ihrer Ursprungsfamilie geholt werden.
    Und wenn dann das Personal schon so weit ist, Mängelanzeigen beim Arbeitgeber ein zu reichen, dann ist es allerhöchste Eisenbahn. Das machen Mitarbeiter eigentlich nur dann, wenn das “Fass schon übergegangen ist “.
    Die Gesamtsituation, die hier geschildert wird, würde eigentlich sofortiges Handeln fordern.

  • Tobi

    |

    @Daniela:

    das kann man so pauschal nicht sagen.

    Wenn man sich das Bild im anderen RD-Artikel zu dem Thema anschaut, steht auf der Tafel etwas von “betreutem Jugendwohnen”. Ich gehe davon aus, dass es sich dabei um diese Gruppen handelt.

    Betreutes Wohnen zeichnet sich dadurch aus, dass dort Jugendliche untergebracht sind, die schon ein bestimmtes Maß an Selbstständigkeit haben und dies noch weiter gefördert werden soll, sodass sie eben keine Rundumbetreuung benötigen.

    Ob in diesen Gruppen nur Jugendliche untergebracht sind, die dieses Maß an Selbstständigkeit schon erreicht haben, kann man aus der Ferne nicht so einfach beurteilen.

    Falls das nicht der Fall ist, würde ich da dem Stadt bzw. dem Jugendamt keine Absicht unterstellen, weil aktuell einfach entsprechende andere Plätze fehlen, es Fachkräftemangel herrscht usw. Es ist gerade extrem schwierig Kinder und Jugendliche unterzubringen.

    Ich würde aber annehmen, dass die Situation bei Security und Pförtnern um einiges entspannter ist. Wenigstens das hätte man auf jeden Fall anders lösen können.

  • Stanzel Werner

    |

    Na ein paar Euro für ein ” Unbefugtes Betreten verboten ” Schild kann man sicherlich noch auftreiben, das sollte doch reichen oder ?

  • Daniela

    |

    @Tobi
    19. August 2024 um 07:01 | #

    Für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge stehen die selben Leistungen in Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen zur Verfügung, wie für alle anderen Bewohner von Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen. SGB VIII. Deshalb dürfte es auch keine größeren Unterschiede zwischen den Einrichtungen geben. In der Regel werden auch entsprechende Leistungsvergütungen gezahlt und die Versorgung ist ziemlich ähnlich. Wenn also ein Platz zwischen 3000 und 4000 €/ Monat kostet und die Heimaufsicht zuständig für die Einhaltung der Betreuungsschlüssel und der Leistungen ist, frage ich mich schon, wie es dann sein kann, dass nächten niemand zur Betreuung da ist.
    Security, Pförtner ist bestenfalls für die Sicherheit und den geregelten Zugang zum Objekt zuständig, alles andere, wie Erziehung, Tagesstruktur, Versorgung ect. gehört in einen Fachbereich für Erziehung und Förderung von Kindern und Jugendlichen. Und das alles dürfte dann nicht nur von 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr stattfinden. Gerade bei strafmündigen Jugendlichen sollte m.M.n. auch am Abend/Nacht eine Betreuung stattfinden. Insbesondere dann, wenn Sie durch städtische Kontrollorgane in Obhut sind.

    Entweder fehlt es tatsächlich an Fachkräften, oder es werden Unterschiede zwischen den Bewohnern der Einrichtungen gemacht. In beiden Fällen UNRAGBAR.
    Gerade bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen sollte unserer Gesellschaft ein erhöhtes Maß an kultureller und sozialer Eingliederung, Schulbildung, Ausbildung ect. gelegen sein.

  • Tobi

    |

    @Daniela:

    Die Situation im Michlstift ist mitnichten ein Indiz dafür, dass unbegleitete Geflüchtete anders behandelt werden.

    Betreutes Jugendwohnen ist ein ganz normales Instrument der Jugendhilfe. Das gibt es auch für nicht-Geflüchtete.
    Genauso wie es unbegleitet Geflüchtete in Heimen und Wohngruppen gibt, die eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung haben. Oder Geflüchtet in Pflegefamilien.

    Ich denke, das Problem hier ist, dass die Gruppen im Kinderschutzhaus und der Inobhutnahmestelle mit den Gruppen der Geflüchteten verglichen werden. Nur haben diese ganz unterschiedliche Funktionen.

    Im Kinderschutzhaus und der Inobhutnahmestelle sind Kinder und Jugendliche, die aus welchen Grund auch immer nicht zu Hause bleiben können. Sie werden vom Jugendamt in Obhut genommen. Es gibt übrigens in Regensburg nicht nur diese beiden Gruppen dafür.
    Diese Einrichtungen sollen den Kindern und Jugendlichen schnell Schutz bieten. Die jungen Menschen sind da nur kurz bzw. sollten da möglichst kurz sein. Dann wird die Inobhutnahme wieder beendet und sie kommen entweder zurück zu ihren Familien, in Pflegefamilien, in Heimgruppen oder ins betreute Wohnen. Das ist abhängig davon, was die Kinder und Jugendlichen brauchen. Aufgrund der aktuellen Situation in der Jugendhilfe kann es jedoch sein, dass Kinder und Jugendliche nicht in Einrichtungen kommen, die optimal für sie sind.

    Es ist nicht so, dass Geflüchtet, die in Obhut genommen werden, im betreuten Wohnen landen und die nicht-Geflüchteten im Kinderschutzhaus oder Inobhutnahmestelle im Michlstift bzw. in einer anderen entsprechenden Einrichtung.

    Die Geflüchteten im betreuten Wohnen im Michlstift sind nicht mehr in Obhut genommen sondern schon einen Schritt weiter. Und da wird auch vorher entsprechend geschaut, dass das passt, sollte jedenfalls so sein.

  • Daniela

    |

    @Tobi
    20. August 2024 um 20:27 | #

    Jeder minderjährige unbegleitete Flüchtling hat das Recht auf Inobhutnahme,
    Ich kann den Unterschied zwischen der Inobhutnahme bei geflüchteten Minderjährigen ohne Begleitung und der Inobhutnahme von Jugendlichen aus (in Deutschland geboren) zerütteten – nichttragbaren Familienverhältnissen und dem daraus resultierenden Betreuungsbedarf nicht erkennen.

    Würde man Ihren Überlegungen folgen, gebe es eben einen Unterschied m. M. n.

    In jeglicher Form der Jugendbetreuung von Minderjährigen muss jemand für die Aufsichtspflicht und Sorgepflicht zuständig sein. Bei Inobhutnahme durch das zuständige Jugendamt muss ein Gericht darüber entscheiden, wer diese rechtliche Position und Vertretung einnimmt.

    Wenn also Minderjährige die Möglichkeit haben, Nachts ohne Aufsicht zu bleiben, dann ist m. M. n. die Aufsichtspflicht nicht gewährt. Es kann also weder pädagogisch deeskalierend bei Streitigkeiten, noch bei gesundheitlichen Notfall durch Erwachsene agiert werden. Es können auch die Einhaltung von erforderlichen Tagestrukturen, hierzu gehören auch regelmäßiger Schlaf, nicht gewährleistet werden. Dabei möchte ich noch nicht einmal auf den Konsum von jugendgefährdende Veröffentlichungen (TV, Internet ect.) eingehen.

    Ich denke ein betreutes Wohnen für Jugendliche bedarf immer eines Ansprechpartner vor Ort rund um die Uhr.

    Und ganz besonders dann, eben wenn Jugendliche traumatisiert sein können. Wie es eben bei Geflüchteten durch bspw. Krieg oder Verfolgung, oder in den Ursprungsfamilien traumatisierten Jugendlichen sein kann.

  • Tobi

    |

    @Daniela:

    wie ich in meinem. letzten Post schon geschrieben habe, wurden die Geflüchteten in Obhut genommen. Diese Inobhutnahme wurde dann beendet, weil sie darauf hin in eine andere Maßnahme gekommen sind. In dem Fall das betreute Wohnen.

    Das ist der ganz normale Ablauf in der Jugendhilfe unabhängig davon, wo die Kinder und Jugendlichen herkommen.

    Und ob diese Geflüchteten in der richtigen Maßnahme sind, können weder Sie noch ich beurteilen. Das machen die Fachkräfte zusammen mit den jeweiligen vom Familiengericht bestellten Vormündern und nicht wir. Geflüchtete sind auch vollkommen unterschiedlich genauso wie Kinder und Jugendliche, die hier aufgewachsen sind. Und dem entsprechend sind manche in Pflegefamilien, manche im Heim, manche im betreuten Wohnen. Manche sind zum Beispiel auch erst in Heimbetreuung und gehen dann ins betreute Wohnen, wenn sie dazu bereit und fähig sind.

  • Tobi

    |

    Nachtrag:

    Vielleicht ist das nicht klar: im betreuten Wohnen gibt es keine Kinder. Das sind Jugendliche und junge Erwachsene ab 16 Jahren aufwärts. Diese Altersgruppen leben auch bei uns schon manchmal nicht mehr im Elternhaus unter ständiger Aufsicht.

  • Daniela

    |

    @Tobi
    21. August 2024 um 09:13 | #

    Ich denke, wir sprechen aneinander vorbei.

    Es besteht in Deutschland nun einmal die Pflicht, dass Minderjährige eine Vertretung in rechtlichen Angelegenheiten bis zur Volljährigkeit benötigen. Die Eltern werden nicht vor Ort in Deutschland sein, um Verträge rechtswirksam zu machen. Verträge/Anträge auf Leistungen nach SGB mit unter 18 Jährigen sind nicht statthaft. Demzufolge dürften im betreuten Wohnen über 18 Jährige leben. Wer stellt den für die unter 18jährigen rechtlich wirksam Anträge für bspw. Teilhabe am sozialen Leben oder sonstige Kostenübernahme?

    Und scheinbar benötigen diese Jugendlichen noch Aufsicht und Kontrolle, oder wie erklären wir ca. 140 Polizeieinsätze/ Jahr? Die Jugendlichen scheinen doch noch nicht die persönliche Reife zu haben, um eine potentielle Eigengefährdung in ihrer Entwicklung für sich aus zu schließen.

    Kann es sein, dass wir uns diese Aufgabe doch etwas zu leicht gestalten?

  • Tobi

    |

    @Daniela:

    wir reden nicht aneinander vorbei. Mir scheint, Ihren fehlt relevantes Wissen zu der Thematik.

    Alle diese minderjährigen Geflüchteten haben einen vom Familiengericht bestellten Vormund, der die elterliche Sorge anstelle der Eltern ausübt. Der entscheidet dann auch mit, wo ein Jugendlicher untergebracht wird.

    Im betreuten Wohnen dürfen Jugendliche leben. Das ist eine gängige Art der Jugendhilfe.

    Jugendliche ab 15 Jahren können wirksame Anträge für die Leistungen der jeweiligen Sozialgesetzbücher stellen. (§36 SGB I)

    Der größte Teil der Polizeieinsätze im Michlstift kommt daher, dass Jugendliche zu spät nach Hause gekommen sind und in so einem Fall immer die Polizei gerufen wird.

  • Daniela

    |

    @ Tobi
    21. August 2024 um 13:01 #

    Nein, wir reden aneinander vorbei, Sie verstehen nicht, was ich versuche Ihnen begreifbar zu machen.

    Alles, was von Eltern gewöhnlich abverlangt wird, wird hier negiert, weil es mit der Verpflichtung einhergeht, Jugendliche zu beaufsichtigen. Oder würden Sie Ihre minderjährigen Jugendlichen dauerhaft Nachts allein zu Hause lassen? Insbesondere dann, wenn diese Jugendlichen traumatisiert sein könnten und diese Jugendlichen schon alle Nase lang die ihnen vorgebenen Tagestrukturen ignorieren und nicht pünktlich zu Hause sind und Sie deshalb alle 2,5 Tage abends die Polizei informieren müssten, dass die Jugendlichen nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurück sind?

    Man kann sich auch einiges schön reden.

  • El

    |

    Daniela, zu Ihrem Beitrag vom 19. August um 7.01

    Es fehlt tatsächlich an Fachkräften, was Sozialpädagoginnen anbelangt.
    Bundesweit sollen es etwa 25 000 sein.

    Das liegt zum Einen sicherlich daran, dass die Bezahlung schlecht ist.
    Von allen Akademikern verdienen die Sozialpädagoginnen am Wenigsten.

    Die Stadt Regensburg hat eine Stelle für die Inobhutnahmestelle ausgeschrieben.
    Wieder befristet. https://karriere.regensburg.de/7115-sozialpaedagogische-fachkraft-m-w-d-inobhutnahmestelle/de/job.html

    Und es können sich auch Studierende melden,
    die innerhalb des nächsten halben Jahres ihren Abschluß machen.
    Da brennt also der Hut ….

    Wenn ich mir vorstelle,
    frisch vom Studium dann in eine Stelle zu kommen,
    wo die Arbeitsbedingungen wie im obigen Artikel geschildert sind,

    :: dann werfe ich entweder binnen kürzester Zeit das Handtuch oder
    :: ich versuche – wenn ich ein ausgeprägtes Helfersyndrom habe – den Karren selber aus dem Dreck zu ziehen mit dem Erfolg, über kurz oder lang in einem Burnout zu landen oder
    :: ich powere Richtung Amtsleitung und versuche über Belastungsanzeigen eine Änderung der Situation zu erwirken …… Aber die Amtsschimmel sind womöglich auf einem bis zwei Augen blind und können Belastungsanzeigen nicht lesen.

    So oder so: Ein Gutteil der Energie und der – hochmotivierten – Nerven
    wird dafür drauf gehen,
    sich tagtäglich über die ausbeuterischen Arbeitsbedingungen zu echauffieren.

    Wer drunter leidet sind die Kinder.

  • Tobi

    |

    @Daniela:

    nein, wir reden nicht aneinander vorbei.

    Ich rede mir übrigens gar nichts schön. Ich versuche hier ständig Ihre falschen Vorstellungen davon, wie die Jugendhilfe funktioniert, zu korrigieren. Aber das ist dann hiermit auch das letzte Mal.

    Sie setzen hier immer wieder Behauptungen in die Welt, die überhaupt nichts mit der Realität zu tun haben.

    Und Sie pauschalisieren ständig, werfen alle in einen Topf.

    In der Jugendhilfe wird nicht pauschalisiert, da geht es jedes Mal um den einzelnen Fall. Sie wissen überhaupt nichts über den jeweiligen einzelnen jungen Menschen, der im Michlstift untergebracht ist oder in sonst einer Einrichtung der Jugendhilfe. Sie schreiben aber allen irgendwelche Dinge zu.

    Die Geflüchteten z. B. haben alle einen Vormund und eine für sie zuständige Fachkraft im Jugendamt, die diesen jungen Menschen z. T. schon seit Jahren begleiten. Diese wissen sicher besser als Sie, ob diese Menschen traumatisiert sind, in welchen Umfang sie traumatisiert sind, wie selbstständig sie sind, was man ihnen zutrauen kann. Und diese Menschen haben auch noch in der Gruppe pädagogisches Personal, das sie unterstützt.

    Mir scheint es manchmal, als haben Sie die Vorstellung ein unbegleiteter minderjähriger Geflüchteter werde an einer Grenze aufgegriffen, der Stadt Regensburg zugeteilt und dann ohne jegliche Unterstützung in eine betreute Wohngruppe im Michlstift gesteckt.

    Genauso pauschalisieren Sie, indem Sie die Behauptung aufstellen, Minderjährige könnten nicht im betreuten Wohnen leben. Kennen Sie alle Jugendlichen, dass Sie diese Behauptung aufstellen können? Bitte nicht antworten. Wieso sollte es nicht 16- oder 17-jährige geben, die alleine oder in WGs leben, ohne dass da Erwachsene sind, die direkt für sie zuständig sind? Das gibt es schon ewig, in der Jugendhilfe aber auch einfach so.

    Und ein letztes Mal zu den Polizeieinsätzen: die haben im Michlstift stattgefunden. Da ist nirgendwo aufgeschlüsselt, auf welche Gruppe die sich beziehen. Nirgendwo steht, dass diese Dinge nicht z. B. in der Inobhutnahmestelle stattgefunden haben. Da können Jugendliche auch einfach zu spät in die Gruppe kommen. Und selbst wenn ein großer Teil in den Gruppen der Geflüchteten stattgefunden haben sollte: woher wollen Sie wissen, dass es da nicht nur ein, zwei Personen gibt, die diese Probleme auslösen? Und das für den Rest da alles super läuft? In solchen Gruppen kann es immer einzelne Personen geben, die sich nicht an die Regeln halten. Aber pauschalisieren ist halt einfacher.

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