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Sexueller Missbrauch: Betroffenheit über das eigene Nichtstun im Bundestag

Am 27. September 2012, etwa ab 20 Uhr abends, besprach der Deutsche Bundestag den Gesetzesentwurf des SPD-Bundestagsfraktion für eine “Verlängerung der straf- und zivilrechtlichen Verjährungsfristen bei sexuellem Missbrauch von Kindern und minderjährigen Schutzbefohlenen”. Damit wurde der Entwurf vom 9. Oktober 2010, der immerhin, wenn auch verhalten, den Forderungen von netzwerkB entgegenkommt, erstmalig behandelt. Der Tagesordnungspunkt geht nun auf einen besonderen Geschäftsordnungsantrag der SPD zurück. Vertreter von netzwerkB waren auf der Zuschauertribüne anwesend, um die Debatte zu verfolgen, darunter Norbert Denef. Die Video-Dokumentation befindet sich hier: http://www.bundestag.de/Mediathek/index.jsp?isLinkCallPlenar=1&action=search&contentArea=details&ids=1924193&instance=m187&categorie=Plenarsitzung&destination=search&mask=search Zu diesem Zeitpunkt waren im Bundestag noch 20 Personen vertreten, von denen sich einige dann zu Beginn des Tagesordnungspunktes auf den Heimweg machten. Sonja Steffen, SPD, wies darauf hin, dass das Erlebte lange in den Betroffenen ruht, auch in einer Zeit, wo die Betroffenen eigene Familien haben. Um sich dem Täter zu stellen, brauchen sie viel Unterstützung. Sie bemängelte, dass auch die Empfehlungen des Runden Tisches nicht umgesetzt wurden. Die Täter profitieren davon, dass die Opfer aufgrund von Angst und Scham oder sogar Drohungen des Täters über die Fristen hinaus schweigen. Steffen wies auf die Widersprüchlichkeiten der jetzigen Gesetzgebung hin. 6 von 8 Experten sprachen sich bei einer Anhörung 2011 für eine Modifizierung der Fristen aus. Bis heute sei nichts passiert. Ansgar Heveling, CDU/CSU, erläuterte, warum der Entwurf bislang nicht behandelt worden war. Insbesondere die Skandale in konfessionellen und nichtkonfessionellen Einrichtungen haben alle schockiert. Das Vorgehen der SPD sei aber nicht zielführend, weil das Thema komplexer sei. Man behandele zudem einen eigenen Entwurf in der Koalition. Man sehe das Thema Verjährungsfrist mit großer Sympathie, müsse aber überlegen. Eine Strafrahmenerhöhung könnte auch die Fristen erhöhen. Auch eine Hemmung der Verjährung sei ggf. zu verlängern. Man sei zuversichtlich, eine Regelung finden zu können. Halina Wawzyniak, DIE LINKE, wies darauf hin, dass sich alle Fraktionen für eine Verlängerung der zivilrechtlichen Fristen aussprechen. Eine Hemmung der Verjährung alleine reiche nicht aus. Man stehe der Verlängerung der strafrechtlichen Fristen skeptisch gegenüber. Christian Ahrendt, FDP, fand die Verlängerung nicht zielführend. Beweismittel würden nicht gesichert, die Zeugen verlören ihr Erinnerungsvermögen. Entscheidend sei es, dass es früh zur Anzeige komme. Das Opfer müsse den Mut haben, die Tat anzuzeigen. Ingrid Hönliger, B90/GRÜNE, wies darauf hin, dass auch die Grünen einen Entwurf gemacht haben, um die rechtliche Stellung von Opfern zu verbessern. Sie sehen eine Notwendigung der Verbesserung im Zivilrecht. Im Zivil- und Strafrecht wolle man die Hemmung verlängern. Die Aufhebung der Hemmung, wie es der Entwurf der SPD vorsehe, sei ein falsches Signal. Sie kritisierte am Entwurf der Regierung, dass die Fristen auch für sonstige vorsätzliche Verletzungen von Körper und Gesundheit verlängert werden sollen. Thomas Silberhorn, CDU/CSU, wies darauf hin, dass die psychologischen Schäden irreparabel seien, die Opfer ihr Leben lang leiden. Er wies darauf hin, dass auch die Informationsrechte von Opfern verbessert werden müssen. Er betonte die Notwendigkeit der Verlängerung im zivilrechtlichen Fristen, das sei Konsens. Die Reform müsse aber breiter aufgestellt werden, mit einem ganzen Maßnahmenkatalog. Marlene Rupprecht, SPD, weist darauf hin, dass auch der Entwurf der Regierung hänge, ohne das darüber mit den anderen Fraktionen gesprochen werde. Sie wies auf die Konvention und die Richtlinie der EU hin, die hier einfließen müsse, sowie der UN. Dazu zähle Prävention, Schutz der Rechte der Opfer, Strafverfolgung, Strategien für ein internationales Zusammenwirken. Danach wurde dieser Tagesordnungspunkt geschlossen. Offenkundig waren alle Redner darüber betroffen, dass keine Lösungen für den Opferschutz zustande kommen. Die Ursachen konnte und wollte niemand nennen. netzwerkB fordert die Bundestagsfraktionen auf, gemeinsam (!) einen Maßnahmenkatalog zu erarbeiten, der den Opfern wirklich hilft. Dazu zählen: * die Verlängerungen der Fristen für alle vorsätzlichen Verletzungen von Körper und Gesundheit, * die völlige Aufhebung von bei sexuellem Missbrauch von Kindern und minderjährigen Schutzbefohlenen * die Meldepflicht und Anzeigepflicht für Dritte * mehr Informationsrechte für Betroffene * angemessene Entschädigungen, die dem Rechnung trägt, welche Einbußen und Kosten entstehen, wenn Opfer in ihrem Leben beeinträchtigt sind und teilweise sogar über Monate und Jahre in stationäre Therapien gehen müssen

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Kommentare (6)

  • Angelika Oetken

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    Seien wir mal ehrlich: wie es Opfern von Missbrauch geht, interessiert doch höchstens die selbst, Angehörige oder Menschen, die triftige Beweggründe haben, sich einzusetzen.

    Aber:

    Missbrauch verursacht immense Kosten. Für die regelmäßig die Gemeinschaft aufkommen muss. Sei es als Beitragszahler in die Sozialversicherungen, als Steuerzahler, als Leidtragende von volkswirtschaftlichen Einbußen durch Leistungseinbußen die Opfer nun mal häufiger haben als Mit-Betroffene.

    Hier vergeudet man leichtfertig die Chance Täter, Täterinnen und Verantwortliche in die finanzielle Verantwortung zu nehmen.

    Einige Gerichte sind hier in letzter Zeit schon mit gutem Beispiel voran gegangen, indem sie Täter dazu verurteilt haben, für die Folgekosten ihrer Verbrechen aufzukommen.

    Unsere von uns allen großzügig subventionierten “Kirchen” aber bleiben bislang unbehelligt.

    Von den zuständigen Politikern scheinen wir also diesbezüglich nicht viel erwarten zu können.

    Bleiben also die Gerichte.

    Diese Woche gab es schon einen ersten, konsequenten Schritt in die richtige Richtung: http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/schulrechtliche-genehmigung-keine-klagebefugnis-ehemaliger-schueler-gegen-ihre-schule/

    Die Richter der nächsthöheren Instanz werden die Sache, hoffentlich ausgestattet mit neuen, aufschlussreichen Informationen evtl. anders sehen.

    Ich drücke die Daumen. Für die Kinder, die von ihren Eltern an diese Schule geschickt wurden, für die Ex-Schüler, damit die Hintergründe, der Verbrechen, die an ihnen begangen wurden ans Licht kommen und für uns alle, damit wir nicht länger für Taten haften müssen, die ordinäre Verbrecher und ihre Unterstützer begehen.

    Jeden Tag. Überall.

    Angelika Oetken, Berlin-Köpenick, Betroffene sexualisierter Misshandlung in der Kindheit

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  • Michael Dietz

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    Ja, da herrschte wieder mal große Betroffenheit unter den wenigen Abgeordneten, denen das Thema wichtig genug war. Aber ich spürte auch die Angst vor grundsätzlichen Veränderungen. Ich frage mich: Für die Opfer gibt es keine Verjährungsfristen, warum dann für die Täter? Bei einigen Beiträgen hatte ich den Eindruck, sie hätten erst kürzlich zum ersten Mal davon gehört. Es wurde deutlich, dass es in unserer scheinbar so tabulosen Zeit immer noch Themen gibt, wo ein Gespräch extrem schwerfällt, selbst aus der großen Distanz eines Bundestages. Und wenn es diesen Profis schon kaum gelingt, Sachverhalte in Worte zu fassen, wie sehr ist erst Menschen der Mund verschlossen, die selbst unmittelbar von Gewalt und Missbrauch betroffen sind?

    Solange sich in der öffentlichen Wahrnehmung Missbrauch und Gewalt auf Kinderheime in den Fünfziger und Sechziger Jahren beschränkt hatte, ging’s ja noch – nach lähmend langen Jahren der Vorbereitung -, aber dann kamen die Internate, da rückte der Schrecken, das Entsetzen schon näher.

    Wie wird es erst, wenn in den Medien die vielen Menschen sichtbar werden, die Gewalt und Missbrauch im häuslichen Umfeld, in der eigenen Familie erlebt haben – und heute noch erleben? Und zwar nicht weit weg, in Österreich, in einer anderen Stadt, sondern in unserem Wohnort, in unserer Straße, oder gar in meinem eigenen sozialen Umfeld?

    Das gemeinsame Wegschauen wird schwieriger werden.
    Liebe Abgeordneten, ich wünsche mir so sehr, dass auf euer Reden, eure Runden Tische, eure Sachverständigen-Anhörungen auch euer Handeln folgt. Bewusstwerden und Veränderung halt!

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  • Angelika Oetken

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    @Michael Dietz:

    ich bin mittlerweile davon überzeugt, dass die Ursache für die Betroffenheit und gleichzeitigen Angst vor Veränderung gerade nicht darin zu suchen ist, dass “Missbrauch” so ein neues Thema wäre, sondern dass das Phänomen so verbreitet ist.

    Missbrauch ist ein fester, wenn auch sehr tabuisierter Bestandteil unserer Kultur.

    Missbrauch betrifft alle.

    Übergriffigkeit ist in vielen Bereichen ein Erfolgsprinzip und in sexualisierter Form eine Variante davon.

    Darum würde eine nachhaltige Veränderung bedeuten, dass wir alle unsere Einstellungen überprüfen und etliche kollektive Überzeugungen und Glaubenssätze in Frage gestellt würden.

    Auch die von Politikern und anderen Entscheidungsträgern.

    Und das geht weit in deren eigene, auch private Existenz hinein:

    – kann ich meinem Partner/meiner Partnerin vertrauen?
    – kann ich meinen Eltern, meinen Geschwistern meinen Freunden vertrauen?
    – kann ich den Erziehern, Lehrern, Jugendgruppenleitern, die mein Kind betreuen vertrauen?
    – Was ist mit selbst erlebten sexualisierten Übergriffen? Sei es als Betroffener oder Zeuge davon?
    – Was passiert, wenn davon jemand erfährt, wenn das jemand herausfindet?
    – Wie stehe ich als Politiker, als Politikern da, wenn heraus kommt, dass auch ich Opfer oder sogar Täter bin?
    – Und was ist, wenn jemand heraus findet, bwz. an die Presse gerät, dass Parteikollegen von mir Täter bzw. Täternetzwerke decken?
    – Fällt das nicht dann auch negativ auf mich zurück?

    So ist der Mensch, meistens wird als “Lösung” für solche Gefahren das Leugnen, Aussitzen, Nichts-tun gewählt.

    Bis der Druck so groß wird, dass nur noch das Handeln bleibt.

    Eine ganz entscheidende und nachhaltige Wirkung davon, dass sich die “Eliteopfer” 2010 an die Presse gewandt haben ist, dass solche Dinge mittlerweile überhaupt öffentlich diskutiert werden können.

    Und nichts mehr vor der Missbrauchsdiskussion schützt: kein Amt, keine Position, kein Geld, nicht das Alter, kein Gott, kein Ideal.

    Angelika Oetken, Berlin-Köpenick, Betroffene sexualisierter Misshandlung in der Kindheit

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  • Veronika

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    Ich bin dann mal auch hier wieder kirchenkritisch: Die “Ursachen” sind klar: Gerade Institutionen und Organisationen die vom Umgang mit Kindern und Minderjährigen leben, bzw. davon profitieren, werden sich schwer tun, Verjährungsfristen streichen zu lassen. Zugleich nämlich wäre der Rückgriff auf die Institution, Organisation gegeben, was wie in den USA “sehr ins Geld” gehen könnte.
    Besten Dank an Herrn Denef, der die Sache sogar als Betroffener bislang nicht nur durchgestanden, sondern auch “durchgeboxt” hat.

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  • Angelika Oetken

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    Veronika sagte am 29. September 2012 um 19:28 Uhr :
    Ich bin dann mal auch hier wieder kirchenkritisch: Die “Ursachen” sind klar: Gerade Institutionen und Organisationen die vom Umgang mit Kindern und Minderjährigen leben, bzw. davon profitieren, werden sich schwer tun, Verjährungsfristen streichen zu lassen. Zugleich nämlich wäre der Rückgriff auf die Institution, Organisation gegeben, was wie in den USA “sehr ins Geld” gehen könnte.
    Besten Dank an Herrn Denef, der die Sache sogar als Betroffener bislang nicht nur durchgestanden, sondern auch “durchgeboxt” hat.
    ———————————————————————-

    @Veronika:

    und ich setze noch eins drauf:

    die RKK gehört zu den Institutionen, die Strukturen geschaffen haben, die auf Pädokriminelle attraktiv wirken.

    Und das ist ganz und gar vorsätzlich geschehen:

    – der günstige Zugriff auf Kinder und Jugendliche bindet die entsprechenden Täter an die Kirche
    – der Kriminelle ist ein willfähriger Mitarbeiter, da er erpressbar ist
    – die Opfer verlieren viel an Lebensperspektive und das wiederum hat zur Folge, dass eine “Karriere” in der Kirche für sie attraktiver wird
    – insgesamt wird auf diese Weise das Machtausüben und Geld sparen begünstigt. Priester und Nonnen sind billige Mitarbeiter.

    Es ist ziemlich offensichtlich, dass es vor allem um Geld geht, was wiederum wichtig ist, um die institutionelle Macht zu erhalten und auszubauen.

    Alles hier nachzulesen http://www.zeit.de/gesellschaft/familie/2010-11/missbrauch-kirche-moench

    Alles Andere von Seiten der RKK-Führungspersonen ist lediglich PR-Geschwafel.

    Angelika Oetken, Berlin-Köpenick

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  • Angelika Oetken

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    Aufruf zur Mitarbeit im Betroffenenrat gestartet
    http://beauftragter-missbrauch.de/

    Aus der Pressemitteilung des UBSKM:
    “Betroffene von sexuellem Kindesmissbrauch können die Arbeit des
    Missbrauchsbeauftragten künftig kontinuierlich begleiten und sich daran beteiligen.
    Hierfür wird ein Betroffenenrat auf Bundesebene eingerichtet. Das
    Bewerbungsverfahren startet heute. Bewerbungsschluss ist am 21. November 2014.”

    VG
    Angelika Oetken, Berlin-Köpenick

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