07 Sep2008
Schwarzer Tag für Schornsteinfeger
Wahrscheinlich knallen am 19. September bei den Betreibern der Internetseiten wie www.schornsteinfegerfrei.de oder www.kontra-Schornsteinfeger.de die Sektkorken. Die gut 20.000 Schornsteinfeger werden an diesem schwarzen Tag mit dem Ofenrohr ins Gebirge schauen. Das Kehrmonopol gehört dann der Vergangenheit an. Der Bundesrat wird an diesem Tag die Neuregelung des Gesetzes über das Schornsteinfegerwesen (SchfG) verabschieden. Auch wenn sich die Vertreter von Baden-Württemberg in der Länderkammer gegen diese Novellierung stemmen, die Reform der Männer in der schwarzen Arbeitskluft wird kommen. Die Gegner der Schornsteinfeger wird es freuen. Was diese Gesetzesreform dem Bürger bringt ist noch nicht klar absehbar.
Die EU und ein NS-Gesetz
Die Malaise geht auf das Jahr 1935 zurück. Mit dem Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung konnte 1937 die Verordnung über das Schornsteinfegerwesen in Kraft treten. Das NS-Regime stattete damals die Schornsteinfeger mit einem Kehrmonopol aus und machte sie zu beliehenen Unternehmern des Staates. Die Kaminkehrer wurden somit ermächtigt, öffentlich-rechtliche Aufgaben auszuführen. Dieser Zustand hielt bis 2008 an. Ebenso die Einteilung Deutschlands in Kehrbezirke. Diese wurden wiederum von einem Bezirkskaminkehrermeister betreut. Um in den Genuss eines eigenen Kehrbezirkes zu kommen, war allerdings langer Atem und eine Meisterprüfung notwendig. Hatte man einmal den Status eines Bezirkskaminkehrermeisters erreicht, hatte man eine sichere Arbeit und das alles ohne Konkurrenzdruck. Wenn es nach den Schornsteinfegern und der Bundesregierung gegangen wäre, hätte sich an diesen paradiesischen Zuständen nichts geändert. Doch der Belzebub saß in Brüssel und ließ nicht locker. Da half die ganze Lobbyarbeit der Heizungsbranche nichts. Die EU bestand auf die Abschaffung des Kehrmonopols. Nach Ansicht der EU verstieß das Gesetz über das Schornsteinfegerwesen gegen mehrere Freiheitsgrundsätze der Gemeinschaft. Bevor die EU-Kommission entsprechende rechtliche Maßnahmen gegen die Bundesrepublik ergriff, wurde die Bundesregierung nun tätig. Am 25. Juni wurde im Bundestag eine Reform des Kehrmonopols beschlossen.
Aufgaben der Kaminkehrer
Bisher war es Aufgabe der Rauchfangkehrer die Schornsteine zu überprüfen und zu reinigen. Dadurch sollte der Schornsteinbrand vermieden werden. Bei Gasheizungen wurde der Kohlenmonoxid-Gehalt gemessen. Bei allen Heizungsarten der Abgasverlust. Die Damen und Herren in Schwarz waren für die Einhaltung der ersten Verordnung des Bundesimmissionsschutzgesetzes zuständig. Dazu gehörte die Überwachung der Abgasverluste einer Heizungsanlage.
Alles eigentlich sinnvolle Aufgaben, doch es regte sich der Widerstand bei den Bürgern. Zum einen schränkte das Gesetz über das Schornsteinfegerwesen den Artikel 13 des Grundgesetzes auf Unverletzlichkeit der Wohnung ein, zum anderen sorgte die Kehrgebührenordnung für Ärger. Die Kunden der Schornsteinfeger durften für die oft nur wenige Minuten dauernden Messungen zwischen 25 und 30 Euro bezahlen. Vereinigungen von Immobilienbesitzern kritisierten regelmäßig die Gebührenordnung der Monopolisten in schwarz. Nach Ansicht des Bundes der Energieverbraucher e.V. sind die Messungen der Kaminkehrer zu teuer und überflüssig.
Was die Gesetzesreform bringt
Mit dem neuen Gesetz wird eine doppelte Bürokratie aufgebaut. Die Arbeiten der Schornsteinfeger sollen ab sofort einem Wettbewerb unterliegen. Dies hat zur Folge, dass zukünftig Heizungsbauer und Techniker Wartungsarbeiten an den Heizungen durchführen sollen. Was sie bisher auch taten, allerdings erst, wenn der Kaminkehrer einen Mangel feststellte. Die sogenannten Feuerstättenbeschau wird auch zukünftig von Kaminkehrern erledigt. Allerdings, das ist die eigentliche Neuerung, können sich die Immobilienbesitzer ihren Kaminkehrer selbst auswählen. Dadurch soll eine Wettbewerbssituation mit sinkenden Preisen entstehen. Diese Meinung hat zumindest der Gesetzgeber. Bis es zum Fall des Kehrmonopols kommt, wurde eine komfortable Übergangsfrist von fünf Jahren gewährt. Alle sieben Jahre werden die Kehrbezirke neu ausgeschrieben. Die Bewerber müssen jedoch bestimmte Qualifikationen mitbringen. Ausländische Bewerber werden die Noch-Kehrmonopolisten in Deutschland nicht zu fürchten brauchen, denn in der EU sind die Männer in schwarz eher dünn gesät. Die Einnahmen für die Kaminkehrer werden zurückgehen und viele der Zunft lassen sich zusätzlich zum Energieberater ausbilden. Dies ist jedoch dem Heizungs- und Klimahandwerkern ein Dorn im Auge. Ob die Gesetzesreform den Bürgern eine Entlastung finanzieller Art beschert, ist fraglich.
Frank L.
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Dieses ganze NS Geschwafel betrifft nicht einen aktiven Kehrbezirksinhaber. Ich bin gelernter DDR-Bürger und habe in dem Staat das Schornsteinfegerhandwerk erlernt und mich zum Meister qualifiziert. Im “Westen” konnte ich dann einen Kehrbezirk in Berlin verwalten. Jetzt verwalte ich schon meinen quasi 5-ten Kehrbezirk, weil sich die Grenzen oft unverschuldet verschoben.
Ich stimme mit dem Kollegen Strohmeier überein, dass die tatsäche Arbeit Anlaß zur Sorge gibt, was den mündigen Bürger betrifft. Dieser versucht Geld zu sparen, logisch, und spart an der falschen Stelle. Statitisch gesehen kostet einen Hausbesitzer, oder Mieter der Schornsteinfeger jährlich etwas 5% der Hauskosten. Die anderen 95% haben mit dem Schornsteinfeger nichts zu tun.
Was nun das neue Gesetz angeht, es ist eine unausgegohrene Sache, weil weit entfernt von der Praxis. Die örtliche Bauaufsicht soll sich zukünfig um abzustellende Mängel kümmern, die Eigentum und Leben des Nutzers gefährden. Man fragt sich mit welchem Sachverstand und dann auch noch ohne Ortskenntnis das passieren soll.
Die POP – Gruppe Silly sang mal ein schönes Lied in dem der Text so ging.
Alles wird besser, aber nichts wird gut.
In dem Sinne.
Klaus W.
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Weg mit dem Monopol! Es ist höchste Zeit, dass der mündige Staatsbürger sich selbst aussuchen kann, wer seine Wohnung betritt. Die Ünverschämtheiten, die man sich anhören musste, sind damit eliminiert. Der staatlich verordnete Zwangsbeschmutzer meines Hauses wird ganz sicher keinen Auftrag mehr erhalten. Ganz im Gegenteil. Ich habe ihm bereits Hausverbot erteilt, das ich dann endlich – notfalls per Strafanzeige – durchsetzen kann.