17 Okt2012
Schwarz Brot backen lohnt sich nicht
Bäckermeister hinterzieht Sozialabgaben-
Der Inhaber einer Bäckerei im Landkreis Cham zahlte über einen Zeitraum von drei Jahren die Löhne seiner angestellten Ausfahrer, Verkäuferinnen und Bäcker teilweise oder komplett „schwarz“ aus, ohne die erforderlichen Sozialabgaben abzuführen.
Zollbeamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg konnten dem Beschuldigten in 105 Fällen nicht entrichtete Beiträge zur Sozialversicherung in Höhe von ca. 75.000,– € nachweisen.
Das Amtsgericht Regensburg verurteilte den Bäckermeister jetzt zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr. Die Strafe wurde drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.
Für den entstanden Schaden muss der Bäckermeister aufkommen.