Schlossherr in spe scheitert auch mit Unterlassungsklage
Die juristischen Schritte der Fechter-Gruppe gegen unsere Redaktion bleiben bislang erfolglos. Am Mittwoch wurde die zweite Klage abgewiesen.
Erneut hat das Landgericht Regensburg unserer Redaktion recht gegeben. Bereits Anfang Mai waren Pürkelgut-Erbpächter Roland Fechter bzw. die Fechter-Unternehmensgruppe in erster Instanz mit der Forderung einer Gegendarstellung gescheitert (Die Entscheidung ist bislang nicht rechtskräftig. Es wurde Berufung beim OLG Nürnberg eingelegt.).
Nun hat das Landgericht Regensburg am vergangenen Mittwoch auch diverse Unterlassungsforderungen zurückgewiesen, die Fechter per Einstweiliger Verfügung hatte durchsetzen wollen. Dabei scheiterten die Kläger bereits am Formalen. Der Unterlassungsantrag wurde vom Gericht als unzulässig abgewiesen, nachdem der Berliner Rechtsanwalt der Fechter-Gruppe bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung keine Vertretungsvollmacht vorlegen konnte.
Fechter bleiben Berufung und Klage in der Hauptsache
Damit bleibt es bei unserer im März veröffentlichte Recherche zu den Ungereimtheiten bei Unterlagen zum Brandschutz in einer Flüchtlingsunterkunft in Nittenau sowie unsere Berichterstattung zur kriminellen Vergangenheit des Tierarztes Roland Fechter (hier nachzulesen).
Fechter bzw. der Fechter-Unternehmensgruppe bleibt das Rechtsmittel der Berufung im Einstweiligen-Verfügungs-Verfahren. Darüber hinaus können die Kläger nun auch noch das Verfahren in der Hauptsache anstrengen. Wir sehen einer solchen Klage, so sie denn kommt, gelassen, um nicht zu sagen zuversichtlich entgegen. Unser Rechtsanwalt Nils Pütz sieht weder in Sachen Berufung noch Hauptsacheverfahren Erfolgsaussichten für die Kläger. „Der gesamte Sachverhalt ist grundsolide recherchiert und entsprechend zulässig wiedergegeben“, so Pütz.
Zum einen können wir unsere Recherchen sowohl mit Unterlagen wie auch mit Zeugen (welche im Hauptsacheverfahren nun auch geladen werden könnten) belegen. Zum anderen sind wir der Überzeugung, dass gerade in dieser speziellen Konstellation – Flüchtlingsunterkunft, Brandschutz, Erbpächter des Pürkelguts – über die kriminelle Vergangenheit von Herrn Fechter berichtet werden darf und muss.
Letzte Recherche bis dato unbeanstandet
Bis dato unbeanstandet blieb bislang übrigens unsere zuletzt veröffentlichte Recherche zu Ungereimtheiten bei den Kosten für Wärmelieferungen aus einem Blockheizkraftwerk der Fechter-Gruppe für die Flüchtlingsunterkunft Nittenau.
Diese Recherchen legen nahe, dass der Regierung der Oberpfalz über Jahre hinweg Wärmekosten in Rechnung gestellt wurden, die weit über dem tatsächlichen Verbrauch und auch deutlich über dem liegen könnten, was das Blockheizkraftwerk überhaupt zu produzieren in der Lage ist (hier geht es zur ausführlichen Recherche).
Der Regierung fiel in diesem Zusammenhang offenbar rund sechs Jahre lang nicht einmal auf, dass es keinen geeichten Zähler zur korrekten Abrechnung dieser Wärmekosten gibt.
Wir bedanken uns bei der Gewerkschaft ver.di für den gewährten Rechtsschutz und bei unseren Unterstützerinnen und Unterstützern für die zahlreichen Spenden, die eingegangen sind. Das motiviert.
Mr. B.
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Ich kann das RD-Team nur beglückwünschen!
Ein mittlerweile absolut unverzichtbares Medium für die Region, vor allem wenn es um Geld der vermeintlich “Großen” geht, welches ihnen offensitlich absolut nicht zusteht.
Der normale Bürger muss wissen, wie der Hase läuft und wie man, wie hier, einfach an Geld der Steuerzahler kommt. Darüber hinaus muss der Kriminelle bei jeder Tat auch immer wieder mit seinem Namen erwähnt werden.
Dank RD kann die Regierung, ich hoffe sie traut sich, Geld von diesem Herrn zurück fordern
und vielleicht anstandshalber eine “kleine Spende” öffentlichkeitswirksam an RD für eine tolle, gerechte Recherche und Berichterstattung übergeben.
Macht bitte weiter gegen die offensichtlichen “Persilscheininhaber” in unserer Stadt und im Umkreis. Die Bürger und die Steuerzahler haben durch Euch beste Aufklärung.
Hthik
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Gratuliere!
Kommt auch nicht oft vor, dass ich Mr. B. voll zustimme
Mr. B. 4. Juli 2023 um 17:23
“Macht bitte weiter gegen die offensichtlichen “Persilscheininhaber” in unserer Stadt und im Umkreis. Die Bürger und die Steuerzahler haben durch Euch beste Aufklärung.”
Aber kleinlich, wie ich bin
“Fechter bzw. der Fechter-Unternehmensgruppe bleibt das Rechtsmittel der Berufung im Einstweiligen-Verfügungs-Verfahren.”
Nach § 123 Abs. 4 VwGO ergeht die Entscheidung per Beschluss. Berufung ist nach § 124 einschlägig bei Urteilen. Ist hier “Beschwerde” gemeint, oder bin ich schon eingerostet?
Stefan Aigner
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Laut Rechtsmittelbelehrung bleiben Berufung und Beschwerde möglich.
Hthik
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@Stefan Aigner 4. Juli 2023 um 22:26
Danke