Schlegl-Prozess auf der Zielgeraden
Die Beweisaufnahme im Prozess gegen den früheren CSU-Oberbürgermeisterkandidaten Christian Schlegl ist weitgehend abgeschlossen. Voraussichtlich am 11. Mai soll das Urteil fallen. Oberstaatsanwalt Jürgen Kastenmeier verliert am Dienstag deutliche Worte zu den Aussagen der honorigen Strohmänner und Helfershelfer bei den Spendenverschleierungsaktionen.
Verteidiger Konrad Brenninger will es noch einmal ganz genau wissen. Ob sie denn überhaupt anderes belastendes Material gegen seinen Mandanten habe, fragt er die Zeugin. Die Steuerfahnderin stutzt. Anderes belastendes Material? Außer den belastenden Zeugenaussagen von Schlegls Wahlkampfmanager Jochen M. und IZ-Boss Thomas Dietlmeier? Außer den belastenden E-Mails an und von Schlegl, in denen man sich über die Formulierungen späterer Scheinrechnungen austauscht? Außer den belastenden Scheinrechnungen seines Wahlkampfmanagers und einen Beratervertrag, über den 50.000 Euro an Zuwendungen für den Wahlkampf verschleiert wurden und den Schlegl per Mail erhielt? Außer einer Budgetdatei, in der aufgelistet ist, wann welche Summe von Dietlmeier fließen würde? Ob sie außer all dem noch etwas Belastendes habe? „Nein“, sagt die Ermittlerin, während Brenninger wissend nickt und sich ein paar Notizen macht.
Dünne Erklärung zu Rechnungen an Wahlkampfberater
Bei zwei längeren Terminen hat die Steuerfahnderin Christian Schlegl im November 2018 zu den Vorwürfen gegen ihn vernommen. Dabei habe dieser sich „umfangreich eingelassen“, gibt sie bei ihrer Zeugenaussage vor der 7. Strafkammer am Landgericht Regensburg zu Protokoll. Doch was die Scheinrechnungen seines Wahlkampfmanagers betrifft und mehrere E-Mails dazu, bleiben Schlegls damalige Aussagen, die am Dienstag auszugsweise verlesen werden, eher dünn.
Er habe sich darauf verlassen, dass das alles korrekt laufe. Er habe auf Jochen M. und seinen engen Freund Armin Z., der über die Finanzen wachen sollte, vertraut. Und an diverse E-Mails zu den Scheinrechnungen, die mal direkt, mal in Kopie an ihn gingen und auf die er teils auch reagiert hat, konnte sich Schlegl bei der damaligen Vernehmung größtenteils nicht mehr erinnern.
Nicht an den Beratervertrag, den er per Mail erhielt und den Dietlmeier und sein Wahlkampfmanager entwarfen, um die Unterstützung möglichst professionell zu verschleiern. Nicht an die Mail, in der Schlegl Jochen M. mit Blick auf eine Scheinrechnung informiert, dass Dietlmeier Bescheid wisse. „Schick ihm den Entwurf ohne Bezug zu mir, mit dem Hinweis, dass du für ein Gespräch zur Verfügung stehst“, schreibt der damalige OB-Kandidat darin unter anderem.
Strategische Erinnerungslücken?
Auf Erinnerungslücken hatte sich zuletzt auch Schlegls Freund und Finanzwächter Armin Z. berufen. Der frühere CSU-Ortsvorsitzende in Schwabelweis, spätere Kassier beim Schlegl-Wahlverein „Bürger für Regensburg“ und geachtete Vorsitzende eines größeren Sportvereins hatte ausweislich von Mails mehrere Korrekturvorschläge für eine Scheinrechnung gemacht, damit diese, wie er schreibt, „echter“ wirke. Dass und warum er dies tat – daran konnte sich der Rechtsanwalt vor Gericht partout nicht erinnern.
Einen Strafbefehl wegen seiner Beteiligung an den fragwürdigen Finanzierungsmodellen bei Schlegls Kampagne konnte Z., der sich schon beim letzten Schaidinger-Wahlkampf engagiert hatte, vermeiden und kam mit einer Einstellung gegen Geldauflage davon – wie auch das Gros der Strohmänner, über die auf anderen Wegen weitere Spenden aus der Bauträger-Branche verschleiert wurden.
BTT-Vorwürfe vorläufig eingestellt
Nachlesen
Während Schlegls frühere Erklärungsversuche – beim Prozess macht er von seinem Recht zu Schweigen Gebrauch – zu den Scheinrechnungen und dem damit verbundenen Vorwurf der Beihilfe zur Steuerhinterziehung also dünn wirken, sieht es an den anderen Fronten etwas besser für den 48jährigen aus.
Die Anklage in Bezug auf mutmaßliche Strohmannspenden der BTT Bauteam Tretzel GmbH stellt das Gericht am Dienstag auf Antrag von Oberstaatsanwalt Jürgen Kastenmeier ein – damit ist Beihilfe zur Steuerhinterziehung in diesem Fall (es geht um knapp 9.000 Euro) vom Tisch, ebenso die damit verbundenen Verstöße gegen das Parteiengesetz. Dies auszuermitteln sei mit erheblichen Zeit- und Ressourcenaufwand verbunden, zumal die maßgeblichen Personen – Baulöwe Volker Tretzel, dessen früherer Geschäftsführer und Schlegl – schwiegen, so Kastenmeier. Vor dem Hintergrund, dass die Vorwürfe im Gesamtkontext der Anklage eher gering ins Gewicht fielen, hatte der Oberstaatsanwalt selbst diese Teileinstellung beantragt.
Auch bei den zwei uneidlichen Falschaussagen sieht es, wie zuletzt berichtet, nicht allzu schlecht für Schlegl aus. Generell hätten die inkriminierten Aussagen Schlegls im ersten Wolbergs-Prozess keine Rolle bei Beweisaufnahme und Urteil im Fall Wolbergs gespielt, hatten die zuletzt vernommenen Richterinnen Elke Escher und Britta Wankerl erklärt. Und ob Schlegls Äußerungen – es ging um Wahlkampfspenden der IZ-Gruppe bzw. von Thomas Dietlmeier – tatsächlich als Falschaussagen zu werten sind, dürfte im Auge des Betrachters liegen.
Schlegl: Berater des Wahlkampfberaters?
Übrig bleibt damit die Beihilfe zur Steuerhinterziehung bezüglich der Scheinrechnungen über insgesamt 50.000 Euro netto von Schlegls Wahlkampfmanager – Schaden laut Anklage: 22.339,11 Euro. Peinliches Detail für den BMW-Ingenieur dabei: Über eine Rechnung für angebliche Beratungsleistungen an seinen Wahlkampfmanager soll er davon 10.500 Euro für sich persönlich abgegriffen haben. Gegenüber der Steuerfahnderin hatte Schlegl 2018 ausgesagt, er habe seinen Wahlkampfberater bei Kampagnen für Landtagskandidaten der CSU beraten. Sein Regensburger Parteifreund Franz Rieger sei es nicht gewesen, so Schlegls damalige Aussage. Bei der Frage, um welche Kandidaten es sich stattdessen gehandelt haben soll, berief sich der 48jährige auf Erinnerungslücken. Wahlkampfmanager Jochen M. hat hingegen bereits eingeräumt, dass der Schlegl-Rechnung keine Leistungen gegenübergestanden seien.
Ebenfalls noch auf dem Tisch liegt der Beihilfe-Vorwurf mit Blick auf das Scheinrechnungs- und Strohmannkonstrukt, über das IZ-Gelder in Höhe von 40.000 Euro an die „Bürger für Regensburg“ flossen. Angeklagter Steuerschaden hier: 38.397,72 Euro.
Der vorgestrafte „Ankerspender“
Wie berichtet, wurden hier Spenden von IZ-Boss Dietlmeier „kaskadenartig“ auf Strohmänner verteilt. Zunächst flossen die 40.000 Euro auf das Konto der Wirtschaftskanzlei der Ehefrau von Dietlmeiers damaligen Geschäftspartner und „sehr guten Freund“ Markus D., die dafür Scheinrechnungen über nicht vorhandene Beratungsleistungen ausstellte. Von dort wurde das Geld über weitere Scheinrechnungen von Freiberuflern in 5.000-Euro-Tranchen aufgeteilt, die dann als Spender fungierten. Markus D. hat für seine Rolle bei der Verschleierungsaktion einen Strafbefehl in sechsstelliger Höhe kassiert – 210 Tagessätze.
Dazu, ob Schlegl davon wusste, dass es sich bei den Spenden um IZ-Gelder und ein Strohmannsystem handelte, ist die Beweislage bislang widersprüchlich. Zwar gibt es eine Mail, in der Markus D. schreibt, dass Schlegl Bescheid wisse, auch bei seiner Zeugenaussage hatte der Bauinvestor und ehemalige gute Freund Schlegls diesen stark belastet. Allerdings berief sich Schlegl gegenüber der Steuerfahnderin darauf, dass er Markus D. als Multiplikator gesehen habe. Dieser sei ein „Ankerspender“ gewesen, der andere, Freunde, Bekannte und Geschäftspartner, zum Spenden animiert habe. Dass das Geld für deren Spenden von Dietlmeier stamme, habe er nicht gewusst. Dieses „Abrechnungsbebahren“ kenne er nur aus den Akten.
Kein Glück mit „Ankerspender“ Schaidinger
Ein Stück weit gestützt wird diese Version Schlegls durch eine Budget-Auflistung, die man seinerzeit für den damaligen Wahlkampf erstellt hatte. Dort werden verschiedene Einzelspenden jeweils gruppiert und Unternehmen oder Personen zugeordnet – darunter sind einerseits die Strohmannspenden via BTT und Markus D., aber es findet sich unter anderem auch er Name eines weiteren Bauunternehmers, eines großen Regensburger Autohauses und des früheren Oberbürgermeisters Hans Schaidinger unter den „Ankerspendern“, denen jeweils Namen einzelner Spender zugeordnet werden. Dass es sich auch dabei um Strohmannspenden gehandelt habe, sei nicht ermittelt worden, so die Steuerfahnderin.
Ein Detail am Rande: Jene Spenden, die Schlegl sich über Schaidinger erhofft hatte, flossen laut dem Vernehmungsprotokoll der Steuerfahndung größtenteils nicht. Wie aus einer Aktennotiz hervorgeht, die vor Gericht verlesen wird, hatte Schlegl bei den Durchsuchungen, die 2018 bei ihm stattfanden nicht einmal mehr die Handynummer Schadingers bei sich eingespeichert – während des Wahlkampfs hatte sich Schlegl mit seinem einstigen Mentor zunehmend überworfen.
„Unsere sogenannte geistige und intellektuelle Elite“
Dass sich Rechtsanwalt Armin Z. und die Strohmänner – darunter zwei namhafte Regensburger Insolvenzanwälte, zwei bekannte Architekten und ein Bilanzbuchhalter – an wichtige Details teils nicht mehr erinnern können und durchweg davon sprechen, dass sie sich der steuerrechtlichen Problematik nicht bewusst gewesen seien, sorgt für Zynismus bei Oberstaatsanwalt Kastenmeier. Alle hätten erklärt, dass sie „wie der Ochs vorm Berg“ vor der Tatsache gestanden seien, dass man Strohmannspenden nicht steuerlich geltend machen dürfe. Dazu, was er von dieser „sogenannten geistigen und intellektuellen Elite“ halte, sage er besser nichts, so Kastenmeier. „Da bleibe ich Philosoph und schweige.“ Zur Glaubwürdigkeit dieser Zeugen aber werde in seinem Plädoyer durchaus das eine oder andere Wort verlieren.
Diese Plädoyers sollen nun am 4. Mai stattfinden, am 11. Mai könnte dann bereits ein Urteil fallen.
Mr. B.
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„Unsere sogenannte geistige und intellektuelle Elite“
Dass sich Rechtsanwalt Armin Z. und die Strohmänner – darunter zwei namhafte Regensburger Insolvenzanwälte, zwei bekannte Architekten und ein Bilanzbuchhalter – an wichtige Details teils nicht mehr erinnern können und durchweg davon sprechen, dass sie sich der steuerrechtlichen Problematik nicht bewusst gewesen seien…..
Frage: Sollte man vielleicht die genannten Personen nicht entmündigen und für geschäftsunfähig erklären lassen?
Ich bitte hier um eine unverzügliche Gesetzesänderung, falls dies erforderlich sein sollte!
Gleiches kann ich mir für den wahlgescheiterten Angeklagten vorstellen.
Allen geht es nur um Geld, nicht um das Wohl anderer, auch noch Geld für sich persönlich abgezweigt;
Die lachen doch täglich über jeden, der für Lohn in eine normale Arbeit geht!
Zumindest an Frechheit und Gleichgültigkeit nicht zu überbieten.
Danke wiederum an den “Moralapostel” von RD für diesen tollen Bericht aus dem
Gerichtssaal! Wirklich vielen Dank!
Mein Spruch: Mit RD ist man über die Geldgeschenke/ Geldgeschäfte an/von CSU und vormals SPD gut informiert!
Ich vermute auch, dass man deshalb ein großer in der Politik werden will, weil man sich nebenbei einiges “dazuverdienen kann”, ohne das der Bürger und das Finanzamt etwas mitbekommen!
Den Parkettboden umsonst und verbilligte Wohnungen als “Ladenhüter” will ich natürlich nicht vergessen!!
Neid? Nein, der kommt bei mir nicht auf, weil mir hierzu die kriminelle Energie fehlt und mich mein Elternhaus anders erzogen hat!
Wieder eine Schande für die Stadt!!
Piedro
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“Dies auszuermitteln sei mit erheblichen Zeit- und Ressourcenaufwand verbunden, zumal die maßgeblichen Personen – Baulöwe Volker Tretzel, dessen früherer Geschäftsführer und Schlegl – schwiegen, so Kastenmeier. Vor dem Hintergrund, dass die Vorwürfe im Gesamtkontext der Anklage eher gering ins Gewicht fielen, hatte der Oberstaatsanwalt selbst diese Teileinstellung beantragt.”
Echt jetzt? Korruptionsverdacht, in Tateinheit mit Steuerhinterziehung, aber man ermittelt lieber nicht, weil der Aufwand zu groß ist? Das auch noch angesichts dessen, was erst kürzlich analog geurteilt wurde? Man geht der Straftat nicht nach, weil sie in dieser Anklage eine untergeordnete Rolle spielt?
Ich bin fassungslos.
Was diese Eliten angeht… Da fällt mir nur Herr Gabriel ein. Bei mir zuhause nennt man solche Leute anders.
Stefan Aigner
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@piedro
Verstoß gegen das Parteiengesetz ist kein Korruptionsverdacht im eigentlichen Sinn.
Piedro
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@Stefan Aigner
Danke für die Richtigstellung. Kann ja sein, dass Herr T. hier ohne Gegenleistung gespendet hat. Womöglich, weil der Angeklagte nicht in die Verlegenheit kam, eine Gegenleistung bringen zu können.
Trotzdem verstehe ich die Begründung des Staatsanwalts, die Ermittlung einzustellen, überhaupt nicht. Der Rechtskundeunterricht ist schon ne Weile her, aber da lernte ich ein Staatsanwalt hätte Ermittlungspflicht und dürfe keine Zweckmäßigkeitserwägung anstellen. Zu viel Aufwand und für diesen Prozess von untergeordneter Bedeutung hört sich aber danach an.
R.G.
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Spenden (-obergrenzen) an Parteien führen scheinbar häufig zwangsläufig zu Spendenkonstrukten. Eine Lösung besteht nur in Spendenverbot und dafür Parteienförderung seitens des Staates.
Quervereinbarungen an Grundstückerwerber (oder Pächter für zig Jahre) seitens der Stadt, es müssten bestimmte Gebäude bzw. Aufenthaltsqualitäten oder Straßen in der Ausführung vorgesehen werden, dafür gebe man zu einem Preis unter dem freien Marktwert ab, sollten nicht mehr gemacht werden dürfen, weil sie in der Realität unverbindlich sind oder aus technischen Gründen leicht ausgehebelt werden können, und Bauträger im Gegenzug für die “Pflichten”, die dann oft nicht mal erfüllt werden, höher, weiter, größer bauen wollen, was ihnen leider immer gestattet wurde. Straßenbau, Kindergarten- und Schulerrichtung müssen kommunale Aufgaben bleiben.
Wer jedoch Wohnanlagen entsprechend dem Bevölkerungs- und Einkommensmix(!) baut (Stichwort: Leistbar für Alleinerzieher aus systemerhaltenden Berufe von Putzpersonal aufwärts)und zusätzliche Angebote wie KIndergärten uw. schafft, und wem keine Subfirmen in Konkurs gehen , dem sollten nachträglich(!) Vorteile gesichert werden.
Die Errichtung von Vorsorgewohnungen bzw. Zweitwohnungen sollten in Städten mit akutem Wohnungsmangel für wenigstens bestimmte Bevölkerungsschichten, nicht gestattet werden dürfen.
Piedro
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@Günther Herzig
Ja, das ist sinnvoll, und so hatte ich das auch im Hinterkopf. Danke für das Auffrischen. Ich meinte das aber etwas anders. Mag ja sein, dass die Sache in diesem Verfahren zu vernachlässigen ist, aber: die Staatsanwaltschaft hat Kenntnis von einer möglichen Straftat und stellt die Ermittlung ein, weil sie 1. aufwendig ist, und 2. in diesem Verfahren vernachlässigt werden kann. Trotzdem bleibt die Kenntnis, und so die Ermittlungspflicht. Die mutmaßliche Straftat bleibt ja bestehen. Das Ermittlungsziel ist ja nicht zwangsläufig an diesen Prozess gebunden. Aus dem letzten Prozess, in den Herr Tretzel involviert war, ergaben sich ja auch weitere Ermittlungen gegen andere Personen.
XYZ
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Bin entsetzt darüber, was in der Gerichts-Reportage steht samt e-mails, anscheinend Steuerhinterziehung, die als eine Art ‘Kavaliersdelikt’ betrachtet wird – und von sowas sollten wir politisch vertreten werden.
Piedro
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@Günther Herzig
“Die Staatsanwaltschaft ist verpflichtet nur etwas zur Anklage zu bringen, wenn sie die Erwartung hat, dass es zu einer Verurteilung kommt.”
Ist schon klar, aber es geht um das Ermitteln. Darum, dass nicht ermittelt wird, weil das zu aufwendig sei und die Verdächtigen ungeheuerlicherweise schweigen. Wenn die Ermittlungen keine ausreichenden Ergebnisse für eine Klage bringen, bitte. Aber es mit dieser Begründung bei dem Verdacht zu belassen, das geht mir echt nicht ein. Erst recht bei einem Verdächtigen, dem das Gericht bereits einige kriminelle Energie bescheinigt hat. Und dann meint man noch, das die Ermittlung für DIESES Verfahren eh nicht relevant sei. Es gäbe es nicht die Möglichkeit ein anderes Verfahren anhand möglicher Ermittlungsergebnisse zu eröffnen.
“Es ist nicht immer der verfasste Staat, dem Vorwürfe zu machen sind.”
Natürlich nicht, das ist eigentlich ganz gut geregelt. Aber die Ermittlungspflicht gehört auch zu den Regeln. Oder hat sich das geändert? Ich habe im Kopf Ermittlungen könnten nur unterbleiben, wenn die nicht im öffentlichen Interesse sind, nicht weil sie zu aufwendig sind und weil ein Verdächtiger schweigt. Genau das ist aber, laut Artikel, die Begründung.
XYZ
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Piedro 20.57
Das Gericht hat im Falle BTT, den sie wohl angesprochen haben, zwar jedenfalls zu Parteispenden mündlich ‘kriminelle Energie’ bescheinigt, das schriftliche Urteil kenne ich nicht. Die Redaktion schreibt nun 19.05, dass, dass ein Verstoss gegen das ParteienG keine Korruption im eigentlichen Sinne sei – da nat sie völlig recht. Das scheint mir auch die eigentliche Frage der wohl beidseits eingelegten Revision. Bei dem Bürgerverein handelte es sich begrifflich aber auch um eine lokale Wahlpartei, auch wenn er anders aufgetreten sein mag, von allerlei Schlaumeieren im Hintergrund ganz zu schweigen.
Piedro
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@Das scheint mir auch die eigentliche Frage der wohl beidseits eingelegten Revision.
“Das scheint mir auch die eigentliche Frage der wohl beidseits eingelegten Revision.”
Da können wir nur spekulieren.
Nach § 31.d Parteiengesetz ist schon das Stückeln mit der Absicht der Verschleierung strafbar. Das Strafmaß: Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Wer sich an einer Parteispende bereichert fasst bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe aus. Letzteres scheint in diesem Prozess von minderer Bedeutung zu sein. Da darf man dann auf das Urteil gespannt sein. Das müsste ja dieses Strafmaß übersteigen.
Da wir beide juristische Laien sind, wenn ich nicht irre, bleibt uns nur Kopfkratzen und Abwarten.
Mr. B.
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Fakt ist, die C- und S- Partei in Regensburg haben sich im Zuge der Korruptionsverfahren selbst in eine Lage gebracht, wo Ansehen beim informierten und mündigen Bürger erst wieder schwer hergestellt werden muss!
Sie sollten sich auf den Weg machen und nicht lamentieren, wenn dann andere das Rennen machen.
Ps: Brücke natürlich ausgenommen!