Schlegl contra Tretzel-Verteidiger: Der öffentliche Streit geht weiter
Nachdem CSU-Stadtrat Christian Schlegl wegen seiner Zeugenaussage im Korruptionsprozess gegen Joachim Wolbergs, den Bauträger Volker Tretzel und zwei Mitangeklagte von der Tretzel-Verteidigung massiv in seiner Glaubwürdigkeit angegriffen wurde – unter anderem wurde Strafanzeige wegen des Verdachts einer Falschaussage – schlug dieser gestern mit einer Presseerklärung zurück und sprach von einer “Schmutzkampagne gegen einen unbequemen Zeugen”. Heute wiederum reagieren Rechtsanwalt Dr. Florian Ufer und seine Kollegen auf die Vorwürfe.
Wir haben die Widersprüche zwischen beiden Seiten bereits im gestrigen Artikel aufgegriffen. Während Christian Schlegl seine Aussagen zu Spenden des Bauträgers Thomas Dietlmeier (Immobilien Zentrum Regensburg) ausschließlich auf seinen Kommunalwahlkampf bezogen wissen will, argumentieren die Rechtsanwälte Tretzels, Schlegl habe von der CSU insgesamt gesprochen – selbst eine Spende Dietlmeiers an die CSU Obertraubling wird herangezogen, um den Verdacht der Falschaussage gegen Schlegl zu untermauern. Wir dokumentieren aber hier der Vollständigkeit halber die Pressemitteilung der Tretzel-Verteidigung.
Presseerklärung
Christian Schlegl hat am 18. Oktober 2018 per Pressemitteilung den Vorwurf erhoben, die von den Strafverteidigern von Volker Tretzel gegen ihn erstattete Strafanzeige wegen falscher uneidlicher Aussage sei eine gegen einen „unbequemen Zeugen“ geführte „Schmutzkampagne“, die „wider besseren Wissens“ erfolge, „irreführend für die Öffentlichkeit“ sei und einzig dazu diene, Christian Schlegl zu diffamieren.
Zur Vermeidung weiterer Irreführungen teilen wir daher – wie bereits mit Beweisantrag in der öffentlichen Hauptverhandlung am 16. Oktober 2018 – mit, was Anlass und Inhalt der am 15. Oktober 2018 erstatteten Strafanzeige ist:
1. Christian Schlegl hat als Zeuge vor Gericht – wiederholt und auf mehrfache Nachfrage – ausgesagt, dass Thomas Dietlmeier (der Gründer und damalige Geschäftsführer der Immobilien Zentrum Regensburg Gesellschaft mbH) keine Spenden an die CSU geleistet habe („Es gab keine Spende für die CSU vom Herrn Dietlmeier“, „Es gab keine Spenden an die CSU“).
Nur diese von Christian Schlegl als Zeuge gemachte Aussage ist Gegenstand der Strafanzeige.
2. Demgegenüber hat die Staatsanwaltschaft Regensburg ermittelt, dass von einem Bankkonto von Thomas Dietlmeier im August 2013 an die „CSU Regensburg“ EUR 9.900 sowie im Januar 2014 an die „CSU Obertraubling“ EUR 2.500 überwiesen worden sind.
3. Es besteht daher der Verdacht einer falschen uneidlichen Aussage durch Christian Schlegl.
Dessen Versuch, die Inhalte seiner Aussage mit seiner Pressemitteilung nachträglich umzuinterpretieren, bekräftigt diesen Verdacht zusätzlich. Die weitaus umfangreicheren, sogenannten „mittelbaren“ finanziellen Wahlkampfhilfen, die Christian Schlegl darüber hinaus von Thomas Dietlmeier und/oder dem Immobilien Zentrum Regensburg erhalten haben soll, sind nicht Gegenstand der Strafanzeige; hierzu hat Christian Schlegl vor Gericht jede Aussage verweigert.
19. Oktober 2018
RA Dr. Florian Ufer
RA Tobias Pretsch
RA Jörg Meyer
RA Dr. Till Dunckel
meyer karl
| #
Es bleibt spannend,,….
Ahnungsloser
| #
@Redaktion:
Wie lautete denn die konkrete Frage an Herrn Schlegl im Verfahren? Kann man das irgendwie rekonstruieren?
Allerdings halte ich das Vorgehen der Anwälte eher für aussichtslos und soll den Zeugen verunsichern sowie dessen Glaubwürdigkeit und die Glaubhaftigkeit seiner Aussage in Zweifel ziehen.
Ahnungsloser
| #
Mit Rekonstruktion ist der Zusammenhang der Fragestellung gemeint. Ging es nur um den Wahlkampf, nur um persönliche Spenden oder an einen bestimmten Ortsverein?
Stefan Aigner
| #
@Ahnungsloser
Ausgangspunkt der Fragerunde war, die Frage, ob die CSU-Fraktion bei der Vergabe des Nibelungenareals deshalb gegen Tretzel und für die Bietergemeinschaft plädiert habe, weil zu dieser des Immobilien Zentrum gehörte und man von denen im Wahlkampf unterstützt worden sei. Darauf entspann sich ein Wortwechsel zwischen Schlegl und mehreren Verteidigern, bei dem er zunächst betonte, dass er für seinen Wahlkampf von Dietlmeier keine Spende an die CSU bekommen habe. Auf weitere Nachfrage von RA Birkenmaier sagte Schlegl schließlich den Satz: “Es gab keine Spende an die CSU.” In dem Kontext habe ich es zunächst auch in Bezug auf seinen Wahlkampf verstanden (allerdings als problematisch empfunden, weil es ja mittelbare Zuwendungen gegeben haben soll; zu solchen befragt, hat Schlegl dann auch nichts mehr gesagt). Ich habe das nicht im kompletten Wortlaut notiert, sondern sinngemäß.
Im Antrag der Tretzel-Verteidigung befindet sich aber nun das Protokoll des eigens engagierten Stenographen, der diesen Wortwechsel dokumentiert hat. Und da kann man es durchaus so verstehen, dass Schlegl die ganze CSU gemeint haben könnte.
Meine Meinung: Schlegl hat sich allenfalls verhaspelt, oder die Frage einfach weiter auf seinen Wahlkampf bezogen, er hat also – wenn überhaupt – fahrlässig gehandelt. Eine fahrlässige Falschaussage ist – so lange man nicht unter Eid steht – nicht strafbar. Spätestens mit seiner Pressemitteilung von gestern hat Schlegl seine Aussage zudem konkretisiert, so dass bei der Strafanzeige nichts herauskommen dürfte. Das Ganze ist ein Schaukampf um Glaubwürdigkeit, der sich mehr an die Öffentlichkeit richtet als ans Gericht.
mkv
| #
Es kann keine “Schmutzkampagne … wider besseren Wissens” geben. Denn auf ´wider` folgt der Akkusativ. Nicht der Genetiv.
:-(
Objektiv und subjektiv
Im Übrigen gibt es ja ein tägliches Wortprotokoll, das seitens der Verteidigung geführt wird (das Gericht tut so etwas nicht). Damit dürfte der Wortlaut der Schlegl´schen Aussage festgezurrt sein. Und die Tatsache ihres objekten Gehalts, die nach Erklärung der Vert. mit dem Ermittlungsergebnis der StA nicht übereinstimmen soll. An einer ausreichenden Tatsachengrundlage der in Rede stehenden objektiven Falschaussage dürften Zweifel daher nach null gehen.
Also ist es Sache der StA zu überprüfen, um die weiteren, subjektiven gesetzlichen Voraussetzungen für eine Falschaussage vorliegen, ob der Zeuge vor allem vorsätzlich gehandelt hat.
Womöglich aber wird der StA die potentielle Schuld ihres wohl bisher strafrechtlich unbescholtenen Kronzeugen “als gering ansehen”, so dass sie geneigt sein könnte, die Causa einzustellen, wenn, ja wenn “kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht”.
https://dejure.org/gesetze/StPO/153.html
—-
Falsche uneidliche Aussage, § 153 StGB
Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur eidlichen Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen zuständigen Stelle als Zeuge oder Sachverständiger uneidlich falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Stefan Aigner
| #
Mit Verlaub, Herr Veits. Sie waren nicht dabei und können es nicht beurteilen.
mkv
| #
Was meinen Sie, @ Stefan Aigner, mit “es”?
Kann nicht jedermann die Sach- und Rechtslage auf der Grundlage der von der Verteidigung übermittelten Erklärungen “beurteilen”? Mit Verlaub.
Dieter
| #
Das Protokoll der Verteidigung kann doch kein Beweis für irgendetwas sein – letztendlich ist auch deren Papier geduldig. Oder handelt es sich um unabhängige, vom Gericht zugelassene Stenographen?
Ludwig
| #
“es” (mkv) ist doch Wurscht was damit gmeint ist, des is baierisch.
Interessant ist 4 RA’s und 1 ‘privat’ Protokoll gegen 1 Zeugen, ja wo san ma den?
Lutherer
| #
Denn ein Jurist, der nicht mehr denn ein Jurist ist, ist ein arm Ding. Luther: wer sonst?
Ahnungsloser
| #
@Stefan Aigner : vielen Dank für die ausführliche Antwort. Und vielen Dank für die hervorragende Arbeit Tag täglich!!!
highwayfloh
| #
@mkv: um mal bei der Wortklauberei zu bleiben:
Es kann sich natürlich jeder, aufgrund der Veröffentlichungen sein persönliches Meinungsbild generieren, aber nur eben subjektiv und aufgrund der persönlichen Rechtsstandkenntnisse. Diese sind immer subjektiv.
Herr Aigner meinte wohl mit “es” mehr dies: “diesen Sachverhalt / es: “das Geschehen” – eben auf bayrisch.
Darüber hinaus gebührt Herrn Aigner die Anerkennung, dass er über seine Plattform oftmals wesentlich neutralere Informationen an die Öffentlichkeit bringt, was das Regensburger Geschehen insbesondere anbelangt, ganz im Gegensatz zu manchen selbsternannten “Qualitätsmedien”.
highwayfloh
| #
@Dieter es giebt seit gut 20 Jahren mehr keine Stenographen mehr an den Regensburger Gerichten oder in Bayern. Alles wird nur noch in den Laptop protokolliert und dies auch nicht (!) Wort-wörtlich, sondern oftmals / meistens nur sinngemäß und zusammenfassend!
Von daher wäre es wirklich nach wie vor sinnvoll, dasss man Stenographen an den Gerichten beschäftigt und einsetzt – aktiv während eines Verfahrens – oder … gemäß der digitalisierung komplette Video-/Audio-Aufzeichnungen macht.
Bei letzteren müsste dann aber sichergestellt sein, dass die nicht nachträglich manipuliert werden können (sichere Aufbewahrungsstelle etc.).
Bei einem Stenoprotokoll ist die Manipulation dagegen schwer, da professionielle Stenographen ihre persönsliche Kurzschrift verwenden und anwenden und ihre eigenen Kürzel haben für viele Wortphrasen etc. welche die offizielle Standardt-Kurzschrift nicht kennt.
Von daher – meine Meinung bezüglich Manipulationssicherheit: 1:0 für Steno / Kurzschrift, denn die Moderne Datenspeicherung lässt sich mit entsprechendem Aufwand immer fälschen und manipulieren.
Um es nicht unerwähnt zu lassen:
Ja, ich hatte noch das Unterrichtsfach “Kurzschrift / Steno”.
mkv
| #
Was sind die Gründe, dass die Verteidigung es selbst in die Hand nimmt, Beweisaufnahmen, vor allem die Aussagen von Zeugen etc. wortwörtlich zu protokollieren?
Über frragwürdige und mangelhafte Dokumentation der Beweisaufnahme
Hierzu schreibt ein Rechtsanwalt und nimmt gesetzliche Regeln und höchstrichterliche Rechtsprechung ins Visier:
“Die Strafjustiz zeigt kein Interesse an der Wahrheit
Während in vielen Ländern ein Wortprotokoll in Strafverfahren eine Selbstverständlichkeit ist, würde die Dokumentation im deutschen Strafprozess schnell abgeschafft.
(….)
Angst vor erfolgreichen Revisionen
2004 wurde die Möglichkeit für ein Tonbandprotokoll eingeführt, jedoch ausdrücklich nicht für Verfahren beim Landgericht oder Oberlandesgericht.
…
Mit erstaunlicher Ehrlichkeit dokumentiert der Gesetzgeber, dass die richterliche Phantasie nicht durch die Wahrheit eingeengt werden darf. In diesem Sinne auch jüngst der Richter Jürgen Heinrich in seinem Buch zur Konfliktverteidigung.”
Quelle:
https://www.strafverteidiger-muenchen.eu/strafrecht/sind-richter-urteils-frisoere-wahrheit-ade/
—-
Zur sog. Konflikt-Verteidigung, die wir hier in R. m.E. erleben, ein Link auf ein – fragwürdiges – Buch eines Richters, der u.a. schreibt:
»Die komfortabelste Lösung für das Gericht wäre es, den konfliktbereiten Anwalt gegen einen anderen Verteidiger austauschen zu können« (S. 119).
»Kurz gesagt: Wer den Vorsitzenden ständig unterbricht, kennt die StPO nicht und ist aufgrund ungenügender Verteidigerleistung zu entlassen« (S. 121).
Zur Ablehnung eines Wortprotokolls: »so läuft das Gericht nicht Gefahr, auf den exakten Wortlaut fixiert zu sein« (S. 32).
Quelle:
https://www.strafverteidiger-muenchen.eu/strafrecht/strafverfahren/konfliktverteidigung-strafprozess-kampfansage-an-verteidigung/
niemand
| #
Kann “es” sein, dass sich Juristen beim ewigen Ausdifferenzieren manchmal von der Realität wegbewegen?
Lothgaßler
| #
Einem Zeugen Schegl kann in Sachen Spenden an CSU und ggf. vorhandene Tarn-Vereine nur dann eine Falschaussage nachgewiesen werden, wenn er über die Spendeneingänge dieser CSU-Einheit auch Kenntnis haben konnte.
Beim Tarn-Verein könnte er mit seiner Aussage durchkommen (da steht schließlich nicht CSU drauf) und die CSU Obertraubling gehört bekanntlich nicht zu Regensburg.
Aber: Vor Gericht und auf hoher See… Wobei ich mir durchaus ein Nachfassen der Justiz auch ggü. der CSU wünsche.
highwayfloh
| #
Ich bin aber gespannt, ob die Staatsanwaltschaft ob des Verdachts der uneidlichen Falschaussage, jetzt unmittelbar ebenso aktiv wird, denn dies ist ein eigener Sachverhalt und vom der Handhabe als “neue eigene mögliche Straftat” zu handhaben. Wird die Staatsanwaltschaft diesmal ebenso rigoros vorgehen und Schlegl wegen möglicher Verdunklungsgefahr etc. in Untersuchungshaft nehmen, wie seinerzeit Wolbergs, wo ja auch nur ein “Verdacht” zu grunde lag?
Wenn die Staatanwaltschaft jetzt versucht dies zu umgehen, dann beweist sie meiner Meinung nach, dass sie NICHT neutral bezüglich diser ganzen Thematik agiert.
highwayfloh
| #
@mkv:
Meines Wissens nach gibt es keinen Paragraphen in der Strafprozessordnung, welchen es den im Verfahren Beteiligten verbietet, eigene, handschriftliche Aufzeichnungen zu machen, egal ob diese “wortwörtlich” sind oder nicht (auch in Steno). Ich bin verwundert, dass Sie dies jetzt reklamieren, da es gegen Schlegl geht. Wäre es andersrum (zugunsten Wolbergs) hätten Sie dann das Posting ebenso verfasst und hier veröffentlicht?
highwayfloh
| #
@Lothgaßler:
Widerwillen geben Sie den Verteidigung von Wolbergs DAS Generalargument in die Hand:
Ich Zitiere Sie und streiche die persönlichen Argumente darin:
“Einem Zeugen XXXX kann in Sachen Spenden an XXX und ggf. vorhandene Tarn-Vereine nur dann eine Falschaussage nachgewiesen werden, wenn er über die Spendeneingänge dieser XXX-Einheit auch Kenntnis haben konnte.”
Dies gilt in der gleichen Form auch für Wolbergs, genau aus diesem Grunde. Im Grunde haben Sie den Kern erfasst, auch wenn Ihnen die Tragweite Ihrer eigenen Erkenntnis nicht gefallen wird.
Lothgaßler
| #
@highwayfloh:
Warum soll mir das nicht gefallen? Wenn ich nun den Prozess entscheide, dann pflanze ich ein Apfelbäumchen und verlange einen Teil der Honorare seiner Anwälte (Späßchen).
Es ist die Pflicht der Anklage den Nachweis zu führen und das Recht des Angeklagten sich nicht belastend zu offenbaren.
Daraus ergibt sich für mich die erfolgversprechendste Verteidigungsstrategie: Schweigen ist Gold! Gelegentliche Nebelkerzen gehören wohl zum juristischen Handwerk dazu.
Wenn es so kommen sollte, dass der Nachweis z.B. im Bereich der Parteispenden nicht ausreichend geführt werden kann, dann folgt gemäß dem geltenden Recht der Freispruch. Mir tut das nicht weh, aber meine Einschätzung des Sachverhalts wird das auch wenig verändern.
Letztlich bedeutet das nicht, dass nicht doch Kenntnisse vorhanden gewesen sein könnten, denn in vertraulichen Gesprächsrunden könnte auch so etwas erörtert worden sein. Ausdrücklich: Das gilt für SPD wie CSU.
Zur Erinnerung: in dem mit der Spendensammlung betrauten SPD-OV war (ist?*) Wolbergs der Vorsitzende und seine (Ex-?*) Frau war (ist?*) dort Kassiererin! Entschuldigung, aber der Hinweis musste nun sein. Jetzt kann ich mir das Apfelbäumchen knicken.
*War/ist: ich bin nicht auf dem aktuellsten Stand.
Um noch eine Wendung zurück zu geben:
Meine Aussage lässt sich auch auf das Mail-Konto von OB Wolbergs anwenden, welches angeblich von seinen Mitarbeitern/ Mitarbeiterinnen betreut wurde und dessen Posteingang von diesen vorgefiltert wurde. Konnte Wolbergs auf dieses Mail-Konto zugreifen? Falls ja, dann na ja.
highwayfloh
| #
@Lothgaßler:
Ich hinterfrage Ihre vielfachen Aussagen dahingehend, dass Sie oftmals pro Anklage und dann wieder pro Verteidigung argumentieren – überwiegend aber (meiner Empfindung nach: pro Anklage). Dies ist nicht unbedingt förderlich, was die Beurteilung Ihrer Sichtweise in dieser Angelegenheit anbelangt.