04 Mrz.2008
Schein und Sein – der falsche Steuerberater
Wie Ewald F. sich sieben Jahre lang als jemand ausgab, der er nicht war.
Sieben Jahre lang prangte im Regensburger Stadtwesten – bescheiden unter dem seiner Ehefrau, einer Rechtsanwältin und Steuerberaterin – das Schild des 51jährigen Ewald F. (Name geändert) mit dem Zusatz „Diplomkaufmann – Steuerberater“. Auch im Internet und in den einschlägigen Telefonbüchern war der Mann mit gleichlautenden Einträgen zu finden. Inzwischen sind Firmenschild und Internet-Eintrag verschwunden. Eine unzufriedene Kundin kam dahinter, dass der Mann gar kein Steuerberater ist und schaltete die Steuerberaterkammer und die Polizei ein.
Gestern musste sich der Mann vor Strafrichter Friedrich Heider wegen „Missbrauchs eines Titels“ verantworten. Statt den sowieso feststehenden Sachverhalt einfach zuzugeben präsentierte er sich als Meister im „um den heißen Brei herum reden“. Er habe – so seine Einlassung – ja bereits Ende der 90er Jahre die Steuerberater-Prüfung abgelegt und dann einfach „vergessen“, seine Zulassung zu beantragen. So war er sich „keiner Schuld bewusst“ und konnte überhaupt nicht verstehen, dass dies „solch eine Aktion auslöst“. Nach seiner Überzeugung werde er „zu Unrecht kriminalisiert“.
Mit den Eintragungen im Internet und in den Telefonbüchern wollte er schon gar nichts zu tun haben. Das waren die „eigenmächtigen“ Vertreter, die ihn – wohl inspiriert durch das Firmenschild – zum Steuerberater befördert hätten. Aber schließlich – so sein nächster Anlauf zu einem „Unschuldsbeweis“ – sei er ja schließlich Angestellter seiner Ehefrau. „Wie viel er denn da verdiene?“ wollte Richter Heider – im Hinterkopf wohl schon die auszusprechende Geldstrafe habend – wissen. Da wurde plötzlich aus seiner verantwortungsvollen Angestellten- und Hausverwalterrolle gerade mal ein 400-Euro-Job.
Nach einer Stunde war – fast – alles klar. 120 Tagessätze zu je 30 Euro, also insgesamt 3.600 Euro Geldstrafe war der „Schein-Steuerberater“ Richter Heider wert, die offensichtlich das Budget des Angeklagten überschritten. So wollte er am Ende wissen, wie das mit dem „Absitzen“ so sei. So an die zehn Tage wäre er bereit, ins Gefängnis zu gehen. Wenig begeistert zeigte er sich, als er aus des Richters Mund hören musste, dass dies exakt 120 Tage wären. So wird Ewald wohl schon bald bei seiner Ehefrau und Chefin um eine Gehaltserhöhung bitten müssen.