Scharfe Verwaltungskritik aus der Koalition nach Schmack-Urteil
Nach dem Urteil im Rechtsstreit um den Schmack-Berg im Gleisdreieck wirft CSU-Stadträtin Bernadette Dechant dem Umweltamt einen „Kreuzzug“ gegen die Interessen der Anwohner vor und mahnt beamtenrechtliche Konsequenzen an. Auch der Rest der Koalition wird deutlich. Die Oberbürgermeisterin verteidigt das Vorgehen.
Die Niederlage der Stadt Regensburg gegen die Schmack GmbH vor dem Verwaltungsgericht ruft teils scharfe Kritik bei den Fraktionen im Regensburger Stadtrat hervor – vor allem innerhalb der Koalition. Bereits am Dienstag hat Bernadette Dechant (CSU) eine Pressemitteilung der von ihr maßgeblich vertretenen „Bürgerbewegung Hohes Kreuz“ verschickt, in der ein „Ende des Kreuzzugs“ gegen die Interessen der Bürger gefordert wird.
Bürgerbewegung: Wall ist einziger Lärmschutz für Hohes Kreuz
Wie berichtet, hatte der Bauträger Ferdinand Schmack erfolgreich gegen eine Beseitigungsanordnung der Stadt Regensburg gegen den von seiner Firma errichteten Erdwall im Gleisdreieck geklagt. Auf einen Vergleich wollte sich die Stadt nach zweistündigen Vermittlungsversuchen des Gerichts nicht einlassen. Sie sah den Berg bislang als Abfall und nicht genehmigte Deponie und ordnete dessen Beseitigung an. Der Rechtsstreit ist nur die Spitze eines Eisbergs aus Auseinandersetzungen zwischen dem Unternehmen und Teilen der Stadtverwaltung, die dafür sorgen, dass in dem Bebauungsplanverfahren für das Gleisdreieck seit acht Jahren nichts voran geht (ein Hintergrundbericht von 2019).
Die Bürgerbewegung zeigt sich in ihrer Pressemitteilung darüber erleichtert. Der Erdwall fange seit acht Jahren den Lärm der Gleisstrecke Richtung München ab. Ansonsten gebe es für den Stadtteil Hohes Kreuz bislang keinerlei Lärmschutzeinrichtung. Eine solche aber würde der Erdschutzwall und die von Schmack geplante Wohnbebauung im Gleisdreieck aber mit sich bringen, so Dechant.
Bürgerbewegung: Umweltamt hat Steuergelder verbrannt
„Deshalb kann sich die Bürgerbewegung nicht erklären, warum gerade das Umweltamt, das eigentlich für den Schutz der Bevölkerung zuständig wäre, sich so vehement gegen diesen Erdwall und somit gegen die gesunden Lebensbedingungen der Bürger im Stadtosten stemmt.“ Dechants Mitstreiter Anton Weber bezeichnet das Vorgehen des Umweltamts als „persönlichen Angriff und Kreuzzug gegen gesunde und lebenswerte Bedingungen in unserem Viertel“.
Die Niederlage vor dem Verwaltungsgericht dürfte die Stadt Regensburg etwa 50.000 Euro kosten. Vor diesem Hintergrund wirft Weber dem Umweltamt vor, „durch dieses Verfahren und seine nicht vorhandene Kompromissbereitschaft unser Steuergeld verbrannt“ zu haben. Die Oberbürgermeisterin wird von der Bürgerbewegung aufgefordert, gegebenenfalls Sanktionsmöglichkeiten des Beamtenrechts gegen die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt zu prüfen.
CSU spricht von Blockadehaltung der Stadt
Ganz so weit will CSU-Fraktionschef Jürgen Eberwein zwar nicht gehen. Allerdings äußert auch er deutliches Unverständnis an der „Blockadehaltung“ der Stadt. Die CSU-Fraktion habe die Bewertung als „Abfall“ oder „Deponie“ schon immer in Zweifel gezogen, zumal von Schmack immer versichert worden sei, dass sich keine belasteten Stoffe in dem Erdwall befänden. „Nun ist die Stadt gefordert, zusammen mit der Fa. Schmack die weitere Gestaltung und Entwicklung des Gleisdreiecks auf den Weg zu bringen.“
Horst Meierhofer (FDP) bezeichnet es als „mindestens überraschend“, dass sich die Stadt vor Gericht „offensichtlich sehenden Auges eine Klatsche“ abgeholt habe. „Ich wäre daran interessiert, dass man sich mehr Gedanken macht, wie man etwas ermöglicht, als darum, wie man etwas verhindert.“ Und noch deutlicher wird Günther Riepl vom Koalitionspartner Freie Wähler.
Freie Wähler: Urteil ist „Ohrfeige“ für die Stadt
Es sei „unerträglich“, dass der Stadtrat vor mittlerweile acht Jahren den Beschluss für einen Bebauungsplan im Gleisdreieck gefasst habe und seitdem nichts vorangehe. Die Verwaltung habe sich „ständig mit nicht nachvollziehbaren Einwendungen und Argumenten“ gegen das Vorhaben gestellt. Dabei habe Schmack „optimale Planungen“ vorgelegt, auf die von der Verwaltung nicht konstruktiv eingegangen werde – gegen den Willen des Stadtrats.
„Es kann nicht sein dass sich die Verwaltung erlaubt Politik hinter dem Rücken der Stadträte in ihren teilweise hanebüchenen Argumenten die Stadtentwicklung zu stören bzw. zu verhindern“, so Riepl. Das Urteil des Verwaltungsgerichts bezeichnet er als „Ohrfeige“ für die Stadt.
SPD: Problem von beiden Seiten verursacht
Etwas moderater aus der Koalition äußert sich lediglich SPD-Fraktionschef Thomas Burger. Zwar habe auch er es sehr bedauert, dass das Thema Erdwall vor Gericht gelandet sei, allerdings sieht er das Problem „vermutlich eher im Zusammenwirken der verschiedenen Beteiligten und nicht klar auf einer Seite“.
Wichtig sei es nun, endlich voranzukommen. „Ich erwarte, dass jetzt alle Beteiligten zügig alle formalen Randbedingungen erfüllen, um den lokalen Wertstoffkreislauf bei der Modellierung des Bergs abschließend zu ermöglichen.“
Ähnlich zurückhaltend bleibt Stefan Christoph, Fraktionschef der Grünen und dami der größten Nicht-Koalitions-Fraktion. Er finde es zwar „prinzipiell gut“, wenn die Verwaltung bei möglichen Umweltbelastungen genauer hinschaue, allerdings sei die Verfahrensdauer von mittlerweile acht Jahren „völlig indiskutabel“.
Ob nach der Entscheidung tatsächlich Bewegung in das Bebauungsplanverfahren am Gleisdreieck kommt, bleibt trotz allseitiger Willensbekundungen unklar. Ein Vertreter der Stadt wollte sich im Nachgang zur Gerichtsentscheidung nicht dazu äußern, ob man hier die nächste Instanz anrufen wird. Und dabei bleibt es auch nach einer Nachfrage bei der Oberbürgermeisterin. Dies werde nach dem Vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründung geprüft, heißt es in einer Stellungnahme gegenüber unserer Redaktion (alle Fragen und Antworten stellen wir unter diesem Bericht zur Verfügung).
OB spricht von „klarer Linie“
An einer Einigung, orientiert am Vergleichsvorschlag des Gerichts, der eine umfassende Beprobung des Bergs und des Untergrunds vorsah, werde man weiter arbeiten, heißt es. Allerdings hätten die Stadt und die Schmack GmbH in der Vergangenheit bereits „diverse Vereinbarungen“ geschlossen. „Leider ohne Einigung.“
Dass man trotz deutlicher Hinweise des Gerichts, dass man Schmack recht geben werde, dennoch auf einem Urteil bestanden hat, verbunden mit entsprechenden Mehrkosten, verteidigt die Oberbürgermeisterin. Es habe lange einen „offenen Dissens“ darüber gegeben, ob es sich bei dem Berg um Abfall handle oder nicht. „Diese Streitfrage konnte nun gerichtlich erstinstanzlich geklärt werden. Die Bejahung bzw. Verneinung der Abfalleigenschaft löst in fachlicher und verfahrenstechnischer Sicht viele Entscheidungspfade aus. Die Stadt hofft, dass durch die Entscheidung herbeigeführte Klarheit weitere Abstimmung begünstigt werden.“
Dass sie als Oberbürgermeisterin und Verwaltungschefin keine klare Linie vorgibt und damit dass von der Koalition kritisierte Vorgehen der Verwaltung begünstigt, will Gertrud Maltz-Schwarzfischer nicht gelten lassen. Sie habe dazu „eine klare Linie vorgegeben“. Der Berg solle Planungsziel bleiben. „Es muss jedoch vorher geklärt werden, welche Abfalleigenschaft der Erdaushub hat und ob der Untergrund sicher ist.“
Hintergrund
Das antworten Stadt und Oberbürgermeisterin auf Fragen zum Streit um den Berg im Gleisdreieck
1. Wird die Stadt Regensburg gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Regensburg vorgehen?
Dies wird im Nachgang nach dem Vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründung geprüft.
2. Wird die Stadt Regensburg, wie von Herrn Meyer nach der Sitzung in Aussicht gestellt, den Vergleichsvorschlag des Gerichts tatsächlich aufgreifen und zusammen mit der Schmack GmbH umsetzen?
Die Stadt und die Fa. Schmack haben bereits diverse Vereinbarungen geschlossen. Auch Themen, die Eingang in den gerichtlichen Vergleichsvorschlag gefunden hatten, wurden schon verhandelt. Leider bislang ohne Einigung. Im Rahmen weitere Abstimmung wird eine Einigung natürlich angestrebt.
3. In der Gerichtsverhandlung wurde von städtischen Vertretern moniert, dass die bisherigen Proben von Wall und Untergrund durch die Schmack GmbH nicht ausreichend seien. Warum hat die Stadt Regensburg dazu keine entsprechende Anordnung erlassen?
Es besteht bereits eine vertragliche Verpflichtung zur angemessenen Beprobung der Aufstandsfläche (künftige Fläche des Landschaftsberges) durch die Fa. Schmack, um etwaige Umweltgefährdungen durch die Errichtung des Landschaftsberges auszuschließen.
Soweit dieser nicht ausreichend nachgekommen wird, wird die Stadt ihre Optionen, auch der vom Gericht angeregten Anordnung von Beprobungen per Bescheid, prüfen. Hoheitliche Befugnisse sind jederzeit ermessensgerecht und verhältnismäßig auszuüben.
Hinsichtlich des bereits aufgeschütteten Erdaushubs ist im Rahmen des streitgegenständlichen Bescheids ein umfassendes Beprobungskonzept in Ziffer 3 angeordnet worden.
4. In der Gerichtsverhandlung wurde von städtischen Vertretern auf mögliche Gefahren hingewiesen, die von dem Erdwall ausgehen könnten. Warum wurde eine entsprechende Beseitigungsanordnung nicht darauf gestützt?
Die Beseitigungsanordnung stützte sich gerade auf die nicht gesicherte Anschlussverwendung des Erdaushubs und die damit einhergehende Einstufung als Abfall im Sinne des § 3 KrWG (Kreislaufwirtschaftsgesetz). Eine konkrete Gefahr durch den lagernden Erdaushub ist aktuell nicht bekannt (siehe Ziffer 5).
5. Sieht die Stadt Regensburg eine Gefahr für Menschen und Umwelt, die von dem Berg ausgeht?
Gefahren können unmittelbar und akut bis hin zu künftig, latent und nur ganz mittelbar bestehen. Wie in der Gerichtsverhandlung von Seiten der Stadt und auch dem Gericht dargestellt, sind nach derzeitigem Kenntnisstand keine konkreten, akut unmittelbaren Gefahren ersichtlich oder nachgewiesen. Die weitere Abklärung auch mittelbaren und latenten oder künftigen Gefahren wird im Rahmen der weitergehenden Untersuchungen und Verfahren adressiert werden (s. Nr. 3).
6. Die Kammer gab in der Gerichtsverhandlung klar zu verstehen, dass sie die Argumentation der Stadt Regensburg nicht teilt und die Entscheidung zugunsten der Schmack GmbH ausfallen wird. Warum bestand man dennoch auf einem Urteil – verbunden mit entsprechenden Mehrkosten?
Das Projekt im Gleisdreieck weist vielschichtige Problemstellungen und Streitfragen auf. Ein offener Dissens zwischen Stadt und Fa. Schmack bestand lange auch darüber, ob im Gleisdreieck „Abfall“ vorliegt. Diese Streitfrage konnte nun gerichtlich erstinstanzlich geklärt werden. Die Bejahung bzw. Verneinung der Abfalleigenschaft löst in fachlicher und verfahrenstechnischer Sicht viele Entscheidungspfade aus. Die Stadt hofft, dass durch die Entscheidung herbeigeführte Klarheit weitere Abstimmung begünstigt werden.
7. Die MZ zitiert Sie, Frau Oberbürgermeisterin, folgendermaßen: „Das heutige Gerichtsurteil ist zu begrüßen, insofern es Klarheit über eine von vielen Streitfragen im Gleisdreieck schafft.“ War für diese Klarheit tatsächlich ein mit Mehrkosten verbundenes Urteil notwendig. Warum haben dafür nicht spätestens die Ausführungen der Kammer im Verlauf der Verhandlung ausgereicht?
siehe Antwort auf Frage 6
8. In der Verhandlung wurde mehrfach angesprochen, dass es innerhalb der Regensburger Stadtverwaltung unterschiedliche Ansichten bzgl. des Erdwalls gibt. Welche unterschiedlichen Auffassungen sind das bzw. welche Ämter vertreten welche Auffassung?
Das Projekt im Gleisdreieck weist vielschichtige Problemstellungen auf und stellt keinen gewöhnlichen Lehrbuchfall dar, der nach einem einfachen Schema vollständig gelöst werden kann. Insofern sind unterschiedlichen Stellen und bei unterschiedlicher Fachlichkeit verschieden Aspekte wichtig. Dies ist aber gerade in komplexen Verfahren völlig üblich. Hieraus geht im Rahmen der internen Abstimmungen die einheitliche und letztlich entscheidende gesamtstädtische Haltung hervor. Diese wird dann nach außen in Erscheinung treten.
9. Eine Mehrheit im Stadtrat (Stellungnahmen aus SPD und CSU liegen mir vor) sieht das Vorgehen der Stadtverwaltung bzw. der beteiligten Ämter zumindest kritisch. Wäre es nicht Aufgabe der Oberbürgermeisterin hier eine gewisse Linie vorzugeben?
Die Oberbürgermeisterin hat dazu eine klare Linie vorgegeben: Der Berg soll Planungsziel bleiben. Es muss jedoch vorher geklärt werden, welche Abfalleigenschaft der Erdaushub hat und ob der Untergrund sicher ist.
xy
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Rechtsreferent Boeckh als ehemaliger Vorsitzender Richter hätte wissen müssen, dass man besser einen Vergleich schließt, wenn das Gericht einen solchen empfiehlt, weil man sonst den Prozess verliert. Hatte die Stadt einen Anwalt oder hat sie sich (mit Boeckh) selbst vertreten? Wer sich selbst vertritt, hat bekanntlich einen Narren zum Mandanten. Das ist Grundwissen.
Spartacus
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Wie schließt man denn „diverse Vereinbarungen“ aber „leider ohne Einigung“?
Der ganze Vorfall zeigt dass die Verwaltung in dieser Stadt scheinbar mehr Macht zu haben scheint als die OB, das ist sehr bedenklich, denn diese Verwaltung besitzt keinerlei demokratische Legitimation.
Aber wenn man eine OB hat, welche scheinbar auf keinen Fall eine Führungsrolle und Verantwortung übernehmen möchte, sollte sie sich vielleicht einen anderen Posten suchen.
Mr. T.
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Schön, wenn langsam mal leise Kritik an Schaidingers (und wohl auch Wolbergs) Stadtverwaltung nicht nur von außen kommt. Hat sich letzerer eigentlich auch schon dazu geäußert?
[Korrekturvorschlag: den Satz “Die Oberbürgermeisterin fordert die Bürgerbewegung auf, gegebenenfalls …” würde ich umdrehen. Er liest sich auf Anhieb so, wie wenn die OBin da etwas fordert, was allerdings sinngemäß absurd wäre.]
peter sturm
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“Sanktionsmöglichkeiten des Beamtenrechts gegen die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt zu prüfen.”
ich kann nur hoffen, dass diesen grausligen vorschlag niemand in erwägung zieht.
der nächste prozess stünde ins haus.
Robert Hankowetz
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Für die Frage der Abfalleigenschaft bedarf es keiner gerichtlichen Entscheidung. Dies ist eine Sachfrage, welche sich anhand der gesetzlichen Vorgaben eindeutig in 8 Jahren hätte klären lassen. Gleiches dürfte für die Frage der Standsicherheit gelten.
Aufgrund des Anfalls von Einigungsgebühren, welche zumeist höher sind als die im Vergleichsfall rückzuerstattenden nicht verbrauchten Gerichtskosten, war ein Urteil für die Stadt letztendlich günstiger. Am günstigsten wäre aber wohl ein zügiges, zielgerichtetes Vorgehen im Verwaltungsverfahren gewesen, ohne die abfallrechtliche Eskalation. Wer dafür verantwortlich ist, können wohl Außenstehende schwer beurteilen. Fragen bleiben jedenfalls…
Mr. B.
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Vorwürfe? Irgendwie hocken Sie doch alle zusammen in einem Boot oder irre ich?
XYZ
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Kommentar gelöscht. Inhaltlich in jedweder Hinsicht falsch.
Wuzzi
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Was die Stadplanung betrifft, ist Regensburg ein einziges Trauerspiel – von den Bebauungsplänen, die exakt den Vorstellungen gewisser Bauträger entsprechen bis hin zur Planung einer überflüssigen, 500.000.000€ teuren Trambahn, bei der der Bürger wenigstens die Farbe mitbestimmen soll. Entgegen den hochgelobten Ergebnissen der Bürgerbeteiligung zum Bahnhofsumfeld wird ein”provisorischer” Busbahnhof gebaut und der Bahnhofsvorplatz mit rot/weißen Absperrbaken verschönert. Da, wo die Bürgerbeteiligung keinen Klotz des RKK wollte, ist jetzt der Klotz des Museum der bayerischen (Bierkrug) Geschichte. Die Verkehrsberuhigung in der Altstadt wird zur Zeit das gefühlt 5.Mal bürgerbeteiligt, aber seitens der Verwaltung gibt es anscheinend immer noch kein Konzept. Usw., usw.,usw.
Auch a Regensburger
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Super, dass das Thema endlich Aufmerksamkeit bekommt.
Letztendlich war der unglaubliche Stiilstand unsozial gegenüber der Bürger im Allgemeinen und der umliegenden Bewohner in den schon eh und jeh benachteiligten Stadtteilen. Wohnraum wird benötigt und ein Viertel wird eine positive Entwicklung blockiert.
Hoffentlich ziehen alle Parteien an einem Strang und bemühen sich um eine schnellstmögliche Umsetzung der Pläne. Am Steuer oder in der Opposition egal, dies ist ja keine politische Frage.
Eine Verwaltung hat konstruktiv an Lösungen zu arbeiten. Die 50T für den Prozess sind doch Peanuts. Nur was die Wohnungen mehr kosten weil 8 Jahre später. Die entgangenen Steuereinnahmen (z.b. Vermietung). Personalkosten/ressorucen für ein Jahrzehnt Streitereien, etc…
Luck
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Durch die juristische Klärung kann sich nun die Stadt darauf berufen, ohne selbst Definitionshoheit beanspruchen zu müssen und dadurch in juristisch unsicheren Gewässern navigieren zu müssen.
Durch das Urteil und dessen Begründung ist es auch möglich, dagegen vorzugehen und selbst eine andere Sichtweise durchzusetzen versuchen, wenn dadurch sich dadurch die Stadt de jure besser positioniert sieht.
In dieser Hinsicht hat das Vorgehen durchaus bedingt einen Sinn.
Aber gestaltungspolitisch gehe ich eher von einer ausgeprägteren Form politischer Hemdsärmeligkeit aus, welche sich verwaltungstechnisch nicht nur in homöopathsischer Dosis bewegen sollte.
Das Grundproblem, Wohnraum auch für solche Bevölkerungsgruppen zur Verfügung zu stellen, welche einkommenstechnisch nur sehr bedingte Möglichkeiten haben, dürfte aber dennoch in dieser Stadt eher zunehmen, als das es verschwinden dürfte.
Nach der Logik eines ehemaligen Stadtrefenten namens Schlamminger ist ein solches Problem aber überhaupt nicht zu definieren, ohne die entsprechende Ebene funktional zu verlassen.
Dabei befindet sich in Regensburg auch eine Universität mit zumindest einer Einrichtung, welche sich mit einem solchen Problem durchaus befassen könnte.
Und nicht nur ein User dieser Seite bringt immer wieder in irgendeiner Form seine Sichtweise mit ein.
Wie sieht dann eine fundierte Analyse oder ein Grundvorgehen zu einer solchen überhaupt aus?
Plakat-Streit: Juristische Klatsche für die Stadt, Kosten für den Verfolgten » Regensburg Digital
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