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Sallerner Regenbrücke: Bürgerbegehren grundsätzlich möglich!

Die Nachricht von Oberbürgermeister Hans Schaidinger, dass der Bund die Baulastträgerschaft für die Sallerner Regenbrücke übernimmt, hat vergangene Woche für Aufruhr gesorgt. Schaidinger selbst hat einen Luftsprung gemacht, die Gegner des Brückenbauwerks eine verdrießliche Miene. Der Grund für den Luftsprung: Der Bund würde beim Bau sämtliche Kosten, auch für den Unterhalt, übernehmen. Der Grund für den Verdruss: Ein Bürgerbegehren soll damit nicht mehr möglich sein. So stand es zumindest in der Mittelbayerischen Zeitung. Diese Darstellung ist aber offenbar falsch. Das bestätigt uns eine Sprecherin der obersten Baubehörde im bayerischen Innenministerium. „Ob der Bund, der Freistaat oder die Kommune Baulastträger einer Straße oder Brücke ist, spielt für die grundsätzliche Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens keine Rolle.” Es komme ausschließlich auf die Fragestellung an. „Über deren Zulässigkeit entscheidet dann die Kommune.” Im Klartext: Mit einem Juristen an der Seite dürfte es für die Bürgerinitiative LOS kein Problem sein, eine zulässige Fragestellung zu finden. Die Grünen im Regensburger Stadtrat haben der BI bereits volle Unterstützung zugesagt. „Wir werden alles dafür tun, dass die Brücke nicht gebaut und nicht noch mehr Verkehr mitten durch die Stadt geleitet wird”, sagt Fraktionschef Jürgen Mistol. Die Sallerner Regenbrücke solle „so schnell wie möglich ad acta gelegt werden“. Ob sich die Bürgerinitiative mit dem Sammeln von Unterschriften aber wirklich beeilen muss, ist wenigstens zweifelhaft. Zunächst muss das Planfeststellungsverfahren abgeschlossen werden. Dagegen könnte es anschließend Klagen geben. Als nächstes steht die Frage an, mit welcher Dringlichkeit das Projekt in den Verkehrswegeplan des Bundes aufgenommen wird. „Es hängt im Wesentlichen von den Finanzen ab”, so die Sprecherin der Baubehörde. Und die sind derzeit knapp.

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Kommentare (4)

  • peter.sturm

    |

    “Bürger können Sallerner Brücke nicht verhindern”
    so die schlagzeile in der mz vom 11.3.2010.
    wer hat denn nun recht.
    herr aigner oder frau böken?

  • Querdenker

    |

    Im Prinzip weiß das doch eh keiner so genau. Manche Tageszeitung schreibt teilweise ja nur die verschiedenen Pressemitteilungen ab, ohne die Inhalte zu hinterfragen.

    In einem hat jedenfalls Herr Aigner nicht Recht:

    “Im Klartext: Mit einem Juristen an der Seite dürfte es für die Bürgerinitiative LOS kein Problem sein, eine zulässige Fragestellung zu finden.”

    Das hatten wir schon mal!! :-) Und die Geschichte lehrt uns, dass es für die LOS ohne Weiteres ein Problem sein kann…

  • grace

    |

    Mich würde die Haltung der SPD interessieren.
    Die wollte doch -sofern die Ostumgehung gebaut waere- dem Bau der Sallerner Regenbrücke nicht mehr zustimmen.
    Oh je, is jetz grad wieder a Radl umgefallen…?

  • Veits M.

    |

    Frage des “eigenen Wirkungskreises”

    Hier ist zunächst der Gesetzestext
    http://by.juris.de/by/GemO_BY_1998_Art18a.htm

    Die eingeholte behördliche Auskunft ist zu ergänzen. Wie sich ohne weiteres aus dem Gesetzeswortlaut ergibt, ist auch zu prüfen, ob das Thema des Bürgerbegehrens den so genannten “eigenen Wirkungskreis” betrifft.

    Ich habe auf meiner Website AktionBosS.de die durchzuführende Differenzierung herausgearbeitet. Siehe auf
    http://aktionboss.de/regensburg-zur-frage-der-zulaessigkeit-eines-buergerbegehrens-gegen-regenbruecke

    Es sind also die örtlichen Gegebenheiten maßgeblich.

    Wer diese gut kennt, mag daher aktiv seinen verantwortlichen Beitrag leisten, damit gemeinsam Antworten auf die Frage der Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens gesucht und vielleicht – annähernd – gefunden werden.

Kommentare sind deaktiviert

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