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Bleibt ein langjähriger Partner auf seinen Forderungen sitzen?

„Rettung“ der Suite15 mit Folgen

Die Gläubigerversammlung erteilte dem Rettungsplan von Discokönig Al Mahmoud am Donnerstag ihre Zustimmung. Sein langjähriger Geschäftspartner aber könnte auf seinen Forderungen sitzen bleiben.

Sascha Al Mahmoud und Person Röhl: Die einstigen Freunde haben sich schon lange überworfen. Der Insolvenzplan für die Suite15 könnte für Röhl erhebliche Verluste bedeuten. Foto: Archiv/ Staudinger

Sascha Al Mahmoud und Person Röhl: Die einstigen Freunde haben sich schon lange überworfen. Der Insolvenzplan für die Suite15 könnte für Röhl erhebliche Verluste bedeuten. Foto: Archiv/ Staudinger

„Die Sanierung ist erfolgreich abgeschlossen und wir sind solide auf die Zukunft ausgerichtet. Nunmehr fehlt nur noch die Planbestätigung durch das Insolvenzgericht.“ Das vermeldet Discokönig Sascha Al Mahmoud am heutigen Donnerstag in einer Presserklärung. Zuvor hatte eine Gläubigerversammlung am Amtsgericht Regensburg stattgefunden, die dem Insolvenzplan von Al Mahmouds Bulb GmbH einstimmig ihren Segen erteilte. Die Gläubiger würden „zu 100 Prozent“ ihr Geld bekommen, so Al Mahmoud weiter. Einer könnte allerdings dennoch auf seinen Außenständen sitzen bleiben: Sein langjähriger Geschäftspartner Person Röhl.

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Insolvenz ist noch nicht abgewendet

Wie berichtet, musste die Bulb Disco GmbH, an der Röhl und Al Mahmoud zu jeweils 50 Prozent beteiligt sind, Anfang September einen Insolvenzantrag bei Gericht stellen. Neben der Suite15 laufen auch der kürzlich eröffnete Club Schimmerlos und die Discothek Weekend unter Ägide dieser Bulb GmbH. Geschäftsführer ist Sascha Al Mahmoud.

Zeitgleich zum Insolvenzantrag legte Al Mahmoud einen detaillierten Sanierungsplan vor. Ihm wurde denn auch ein Insolvenzverfahren „in Eigenverwaltung“ zugestanden. Die als Sachwalterin bestellte Rechtsanwältin Johanna Lehmann-Mayer erklärte angesichts dessen bereits Anfang September: „Derzeit sehe ich kein Risiko, dass der Betrieb nicht erfolgreich fortgeführt werden könnte.“

Mit der Annahme des Rettungsplans durch die Gläubiger gilt die Insolvenz entgegen anderslautender Meldungen übrigens noch nicht als abgeschlossen oder gar vollständig abgewendet. Erst müssen alle Forderungen auch beglichen werden. Bei den „normalen“ Gläubigern soll dies innerhalb der nächsten 14 Tage geschehen. Bei Darlehensgebern – es gibt mehrere – stellte Sachwalterin Lehmann-Mayer gegenüber der Mittelbayerischen Zeitung einen Zahlungshorizont von drei bis fünf Jahren in Aussicht.

Langjähriger Partner wollte sein Geld zurück

Hintergrund der finanziellen Schieflage, die schließlich zur Insolvenz geführt hatte, war die Rückforderung eines Darlehens durch Al Mahmouds Mitgesellschafter Person Röhl. Es beläuft sich auf eine knappe halbe Million Euro.

Die einstigen Freunde Röhl und Al Mahmoud haben die Suite15 1999 an den Start gebracht. Gemeinsam setzten sie auch durch, dass die Disco nach der Sanierung des Parkhauses am Petersweg wieder an ihren angestammten Platz zurück durfte. Doch schon kurze Zeit darauf hatten die beiden sich persönlich überworfen. Obwohl er nach wie vor die Hälfte der Gesellschaftsanteile an der Bulb GmbH hält, tritt Röhl seitdem nicht mehr in Zusammenhang mit der Suite15 in Erscheinung. In der Gastroszene hieß es schon seit längerem: „Der ist doch ausgestiegen.“ Zumindest aus dem operativen Geschäft. Und nun wollte er auch sein Geld zurück.

Bekommt Röhl jetzt gar nichts?

Es folgte der Antrag Al Mahmouds auf Insolvenz inklusive eines ausgefeilten Sanierungsplans, dem die Gläubigerversammlung heute ihre Zustimmung erteilt hat. Weil Röhl aber Mitgesellschafter der Bulb GmbH ist, gilt er – ob er nun will oder nicht – als nachrangiger Gläubiger. Und sofern der Insolvenzplan nichts anderes vorsieht, gelten die Forderungen solcher nachrangiger Gläubiger – ob es diesen nun gefällt oder nicht – laut Insolvenzordnung „als erlassen“. Inklusive des Darlehens, weiterer Forderungen und Verpflichtungen beliefen sich Röhls Verluste bzw. die Ersparnis für die Bulb GmbH angesichts dessen dem Vernehmen nach auf rund 750.000 Euro. 

Weder Person Röhl noch Sascha Al Mahmoud wollten sich gegenüber unserer Redaktion zu den Vorgängen rund um die Insolvenz äußern.

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Kommentare (10)

  • Gutrecherchiet

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    Gut recherchiert, Respekt. Man könnte ja fast meinen, da wollte der eine dem anderen eins auswischen :)

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  • Alena Gerner

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    Kommentar gelöscht. Bitte bleiben Sie sachlich.

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  • Bernd Lauert

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    Wie kann man bei den hochwertigen Preisen für Eintritt und Getränken, noch dazu mit Laufkundschaft in einer Studentenstadt, insolvent gehen?
    Braucht man sich dafür wirklich irgendwo Geld leihen?

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  • Alene Gerner

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    Grund für den Antrag zur Planinsolvenz waren scheinbar das gekündigte Gesellschafterdarlehen von Herrn Röhl und dann noch die deutlich verspätete Wiedereröffnung der Diskothek Suite15 im neuen Parkhaus am Regensburger St. Petersweg….

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  • Franz

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    Das riecht doch mal stark nach “die halbe Million” spaar ich mir zurückzuzahlen.

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  • Betonkopf

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    Quod non vetat lex, hoc vetat fieri pudor.

    Was das Gesetz nicht verbietet, verbietet der Anstand.

    Seneca

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  • Lutherer

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    Betonkopf: Word!!

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  • Andreas

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    Bravo! Sauber ausgebootet! Dieser Mitbürger mit Migrationshintergrund hat die bayerisch-deutsche Leitkultur voll verinnerlicht.

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  • Schlauberger

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    Herr Röhl kann durchaus zumindest einen Teil seines Darlehns zurückbekommen, wenn die Forderungen sämtlicher vorrangigen FK-Geber getilgt sind, auch wenn die Chancen dafür schlecht stehen.
    Nachrangige Gläubiger können in den wenigsten Fällen mit Befriedigung rechnen, daher werden sie nur dann zur Anmeldung ihrer Ansprüche aufgefordert, wenn das Insolvenzgericht dies ausdrücklich anordnet. Dies geschieht aber nur sehr selten – in der Regel nur dann, wenn tatsächlich eine Quote auf den Nachrang wahrscheinlich ist. Dann erfolgten Anmeldung und Prüfung wie bei anderen Forderungen nach § 38 InsO.

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Kommentare sind deaktiviert

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