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Junge Frauen gezielt ausgewählt

Reifenschlitzer suchte „Bestätigung der männlichen Potenz“

Zu zwei Jahren und neun Monaten Haft wurde am Dienstag ein 39-jähriger Rodinger vom Amtsgericht Regensburg verurteilt. Er hat nach Überzeugung des Gerichts seine Nachbarin sexuell belästigt und ist bei ihr eingebrochen, um Unterwäsche zu klauen. Außerdem hat er eine Reihe an Autoreifen von jungen Frauen zerstochen.

Der Rodinger Marcel G. ist mehrfach einschlägig vorbestraft: Betrug, Vergewaltigung und Kindsmissbrauch. Foto: om

Am Ende der Beweisaufnahme gehen die Bewertungen der Beteiligten deutlich auseinander. Während man sich über die sexuelle Belästigung, die dem 39-jährigen Angeklagten vorgeworfen wurde, im Grunde einig ist, sieht es beim Rest der Taten anders aus. Verteidigerin Narine Schulz sieht keine hinreichenden Beweise, dass der Täter auch in die Wohnung seiner Nachbarin eingebrochen ist und im Herbst 2020 etliche Autoreifen in Roding zerstochen hat. Auch das warf ihm die Staatsanwaltschaft vor. Das Schöffengericht unter Vorsitz von Andrea Costa hat am Ende keinen Zweifel daran, dass sämtliche Vorwürfe zutreffen.

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Alle Opfer waren jungen Frauen

Als der Maurer Marcel G. am 23. November 2020 festgenommen wurde, war das Ausmaß der von ihm begangenen Straftaten noch nicht klar. Weil er abends verdächtig um einen Parkplatz schlich, verständigten Zeugen die Polizei. An jenem Tag wurden in der Gegend die Reifen von drei Autos zerstochen. Auch in der Vergangenheit – seit September – gab es in einem engen Radius acht weitere aufgeschlitzte Autoreifen. Neben dem Ort und den jeweiligen Zeiträumen (immer abends) gab es eine entscheidende Gemeinsamkeit: Alle Geschädigten waren junge Frauen.

Die Polizei Roding stellte einen Zusammenhang her und durchsuchte die Wohnung des 39-Jährigen. Dabei fand man eine Vielzahl an Damenunterwäsche und auf zunächst unerklärliche Weise den Führerschein seiner Nachbarin Tabea D. (Name geändert). Diese erkannte in den sichergestellten Unterhosen auch drei eigene und berichtete der Polizei zudem von einer sexuellen Belästigung durch Marcel G., die sich am 21. September zugetragen habe.

Sexuelle Belästigung eingeräumt, Reifenstecherei nicht

Damals sei der Angeklagte unter dem Vorwand Milch zu benötigen, zu ihr gekommen. Als sie die Milch holte, habe er die Wohnung betreten und ihr von hinten an den Po gefasst. Sie „wusste, was jetzt passiert“, schrie auf und rief ihren Mann an. Marcel G. verließ die Wohnung daraufhin. Sie leide immer noch unter dem Vorfall und habe panische Ängste, so Tabea D. Auch weil dadurch Vergewaltigungserlebnisse in ihrer Kindheit angetriggert wurden.

Die sexuelle Belästigung räumte Marcel G. in einem Entschuldigungsbrief an die Geschädigte ein. Im Prozess selbst will er sich dazu nicht äußern. Auch zu den übrigen Vorwürfen schweigt er auf Anraten seiner Verteidigerin. Für Narine Schulz gibt es bei den anderen Delikten „zu viele Möglichkeiten, die wir nicht feststellen können.“ Die Unterhosen hätte G. auch jemand zu seinen Sachen legen können – etwa als er von seiner damaligen Freundin wegen der Vorfälle aus der Wohnung geschmissen wurde. Auch habe es selbst nach seiner Verhaftung (wenn auch anders gelagerte) Reifenstechereien in Roding gegeben.

 „Ein Faible für getragene Unterwäsche“

In der Tat basieren die Verurteilungen wegen des Wohnungseinbruchs sowie der Sachbeschädigung ausschließlich auf Indizien, da es keine unmittelbaren Zeugen gibt. Laut einem Spurengutachten passen die Schnittmarken in den Reifen etwa exakt zu dem beim Angeklagten sichergestellten „Brieföffner in Katana-Form“.

Das Amtsgericht geht auch davon aus, dass G. in die Wohnung der Nachbarin eingebrochen ist und die Unterwäsche (zumindest zwei Slips) aus dem Wäschezimmer der Familie geklaut hat, ebenso den Führerschein. So gebe es, wie ein Sachverständiger vom Landeskriminalamt berichtet, „Picking-Spuren“ am Schließzylinder und Schäden am Schließblech der Wohnungstür. Der Angeklagte besaß ein Picking-Set mit Dietrichen, das Gebrauchsspuren aufwies. Das Schöffengericht schließt aus, dass eine dritte Person die Unterhosen zu seinen Sachen gelegt hat. Schließlich hätte der Angeklagte „ein Faible für getragene Unterwäsche“, so die Vorsitzende Richterin Andrea Costa in der Urteilsbegründung.

Wie die psychiatrische Sachverständige Dr. Susanne Lausch erläutert, habe G. „eine Affinität zu voyeuristischen und fetischistischen Handlungen.“ So wurden neben den Unterhosen auch jede Menge Fotos von Frauen gefunden, die er mit „Fokus auf die sekundären Geschlechtsmerkmale“ gemacht haben soll. Auch wurde in der Haft eine Liste bei ihm gefunden, in der er Frauen nach körperlichen Kriterien „bewertet“ habe.

„Nur knapp an der Sicherungsverwahrung vorbei“

Ohnehin sind das nicht die ersten Straftaten des heute 39-Jährigen mit sexuellem Kontext. Für Staatsanwalt Hans-Christopher Theißen ist der Angeklagte aktuell auch „nur ganz ganz knapp an einer Sicherungsverwahrung vorbeigeschrammt.“ Hätte er das Gesäß der Nachbarin nicht etwa nur leicht gestreichelt, hätte das für ihn weit verheerendere juristische Konsequenzen haben können.

Denn bereits im Jahr 2004 wurde G wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Vergewaltigung in mehreren Fällen zu zwei Jahren und sechs Monaten Jugendstrafe und im Jahr 2010 wegen mehrfachen sexuellen Missbrauchs widerstandsunfähiger Personen sowie Vergewaltigung und Körperverletzung zu einer Haftstrafe von acht Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Was diese Taten angeht, habe er kein ausgeprägtes Reflexionsvermögen, bescheinigt Gutachterin Lausch. Er neige „zur Externalisierung und Rationalisierung“, worin sich „narzisstische und antisoziale Persönlichkeitsanteile“ zeigen. Bei den bisherigen Verurteilungen zeigen sich vor allem zwei Punkte: Dominanzverhalten und Fetischaspekte. Er suche „die Bestätigung der männlichen Potenz“. Das bestätigt auch G.s Bewährungshelfer, der am Dienstag ebenfalls vor dem Amtsgericht aussagt. Es sei dem Rodinger wichtig, „dass andere Männer wissen, was er für ein toller Hecht“ sei. Eine klinisch zu diagnostizierende Persönlichkeitsstörung bestehe allerdings nicht.

Gericht hat keine Zweifel an der Schuld

In dem Kontext des Voyeuristischen zeigen sich auch die zunächst wahllos wirkenden Reifenstechereien. Für Staatsanwalt Theißen habe G. Die jungen Frauen jedoch „gezielt ausgewählt“ und die Situationen, in denen er ihre Reifen zersticht, bewusst ausgesucht.

Das Gericht hat am Ende „keinen Zweifel“, dass der Angeklagte für die Taten verantwortlich ist. Verurteilt wird er jedoch nur noch für sechs Fälle, da weitere fünf Fälle bereits am ersten Verhandlungstag strafprozessual wegbeschränkt wurden. Unter Einbeziehung einer Betrugsstrafe, die er gerade absitzt, wird G. zu insgesamt zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Der ehemaligen Nachbarin zahlt er im Rahmen eines Adhäsionsverfahrens 2.000 Euro.

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