Regensburger Studentenwohnheim: Gemächlicher Umgang mit zweifelhafter Wasserqualität
Über ein Jahr, nachdem eine Mieterin um Auskunft zur Wasserqualität in der „Studentenstadt Pentling“ bat, gibt es nach wie vor keine vollständige Untersuchung. An einer Messstelle wurde der Grenzwert für Legionellen erreicht.
Irgendwie scheint es lange keinen interessiert zu haben, ob mit dem Wasser in der „Studentenstadt Pentling“ alles in Ordnung ist. Dabei gäbe es durchaus Anlass, ein Auge auf eine mögliche Belastung des Trinkwassers in dem Wohnheim am südlichen Stadtrand von Regensburg zu haben. Bereits 2014, kurz nachdem das ehemalige Hotel „Vier Jahreszeiten“ zu einer Wohnanlage mit 277 Einheiten umgebaut worden war, hagelte es Beschwerden. Unter anderem wegen der „zweifelhaften Wasserqualität“ hatten sich Bewohner laut einem Bericht der Mittelbayerischen Zeitung von damals beklagt.
Vor diesem Hintergrund ist es nur schwer zu verstehen, warum die letzte vollständige Untersuchung in dem Wohnheim mittlerweile sieben Jahre zurückliegt. Vorgeschrieben ist eine solche Untersuchung für Wohnanlagen wie die Studentenstadt nämlich mindestens alle drei Jahre.
Nachfrage zu Wasseruntersuchung: „Wollen Sie da jetzt ein Fass aufmachen?“
Auch stellt sich die Fragen, warum Mieter und Eigentümer trotz Nachfragen weder die Ergebnisse der zuletzt 2017 durchgeführten vollständigen Untersuchung noch den aktuellen Befund für bislang nur einen Gebäudetrakt vorgelegt bekommen haben. Laut Trinkwasserverordnung gibt es sogar die Pflicht, die Nutzer „mindestens jährlich (…) in Textform“ über die Beschaffenheit des Trinkwassers zu informieren.
„Als ich Anfang Oktober 2023 gefragt habe, wie das Ergebnis 2017 ausgefallen ist und warum es bisher keine neue Untersuchung auf Legionellen gab, hieß es nur, ich solle da jetzt kein Fass aufmachen. Das ziehe nur Ärger nach sich“, erzählt uns eine Betroffene.
„Datenschutz“: Gesundheitsamt gibt Betroffener keine konkreten Auskünfte
Mittlerweile, nachdem sie es lange im Guten versuchte, hat die Frau eine Anwaltskanzlei eingeschaltet, um zu ihrem Recht zu kommen. Denn auch das Gesundheitsamt Regensburg reagierte laut den uns vorliegenden Unterlagen zunächst eher gemächlich. Konkrete Auskünfte gab man der Mieterin mit Verweis auf Datenschutz ebenfalls nicht. Dafür müsse sie sich an die Hausverwaltung wenden. „Wir bitten Sie (…) von zukünftigen Anfragen zu dem o.g. Objekt an das Gesundheitsamt Regensburg abzusehen“, heißt es in einer entsprechenden Mail.
Erst nachdem die Betroffene sich an übergeordnete Dienststellen wendet, bis hin zur Landrätin und dem Bayerischen Landesamt für Umwelt und Lebensmittelsicherheit, wird ihr im Juni 2024, mehr als ein halbes Jahr nach ihrer ersten Anfrage, zumindest mitgeteilt, dass man die Hausverwaltung aufgefordert habe, eine aktuelle Legionellenuntersuchung vorzulegen.
Da dies nicht geschehen sei, habe man mittlerweile ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet, das im Juni abgeschlossen sei. Sollte bis dahin immer noch nichts vorliegen, werde man ein entsprechendes Zwangsgeld verhängen. Ob und in welcher Höhe es ein solches Zwangsgeld gab, erfährt unsere Redaktion auf Anfrage beim Gesundheitsamt nicht.
Ein Grenzwert, der nichts auszusagen scheint
Allerdings teilt man uns mit, dass am 26. Juni die Beprobung für einen Gebäudetrakt durchgeführt wurde – und der meldepflichtige sogenannte „technische Maßnahmenwert“ (100 KBE/ 100 ml) an einer Entnahmestelle exakt erreicht worden sei. Besondere Maßnahmen seien aber angesichts dessen nicht veranlasst, heißt es.
Es handle sich um „einen technischen Parameter, dessen Überschreitung lediglich einen Hinweis darauf gibt, dass die Trinkwasseranlage aufgrund ihrer technischen Struktur (…) eine Verkeimung bzw. ein Legionellenwachstum begünstigt“. Einen Hinweis auf ein bestehendes Gesundheitsrisiko könne dieser Wert jedoch „nicht direkt“ geben. Erkrankungsfälle könnte bei Werten „weit unterhalb“ dieses Werts auftreten und umgekehrt bedeute dies auch „nicht zwangsläufig, dass Erkrankungen auftreten müssen“.
Das Wasser könne „bedenkenlos“ getrunken werden. Allerdings: Eine Infektionsgefahr bestehe beim Duschen. In einem Wohnheim mit 277 Apartments eine nicht wirklich exotische Tätigkeit.
Objekt wird weiterhin überwacht…
Was wir nun unternommen, nachdem an einer Stelle der Grenzwert erreicht und ein Großteil der Leitungen im Gebäude nach wie vor nicht untersucht wurde? Das Objekt werde weiterhin überwacht, heißt es vom Gesundheitsamt. Nähere Auskünfte dazu gebe es aber keine, „aufgrund laufender Verfahren“.
Im Übrigen weist man uns darauf hin, dass es nicht vorgesehen sei, dass „die Durchführung der Untersuchungspflicht durch das Gesundheitsamt aktiv nachkontrolliert wird“. So etwas sei „bei der Vielzahl von Objekten personell nicht möglich, daher hat der Verordnungsgeber dies so geregelt“. Man werde „daher nur anlassbezogen tätig“, zum Beispiel bei Hinweisen. Die Hausverwaltung jedenfalls sei, das lässt uns das Gesundheitsamt noch wissen, sehr bemüht, auch die weiteren Wohnblöcke zu beproben – sieben Jahre nach dem letzten Mal.
Hausverwaltung kritisiert Gesundheitsamt
Dort, bei der Hausverwaltung, bestreitet man übrigens, dass die Beprobung in der Studentenstadt vom Gesundheitsamt veranlasst worden sei. Anfang 2023 habe ein damit beauftragtes Unternehmen vier Termine angesetzt, doch das habe „leider nie die erforderliche Anzahl an Proben bekommen, da nicht ausreichend Bewohner anwesend waren“. Deshalb sei „automatisch“ ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet worden.
Vorwürfe erhebt die Hausverwaltung aber seinerseits gegenüber dem Gesundheitsamt. Man habe die Behörde „mehrfach gebeten, uns bei der Feststellung der Ergebnisse mit einem amtlichen Schreiben an die Bewohner zu unterstützen“. Doch dort habe man eine entsprechende Hilfestellung „explizit abgelehnt“.
Man sei erst seit drei Jahren für das Objekt verantwortlich. Seitdem habe man das Wassernetz immer wieder optimiert, „beispielsweise durch den Tausch von Zirkulationspumpen, die Beseitigung von Stagnationswasser und von ursprünglich baulichen Mängeln bei der Installation“. Und die Mieter? Die habe man „über den üblichen Weg, einen Aushang an den Infowänden in jedem Hauseingang, zeitnah und nach den gesetzlichen Vorgaben über das Ergebnis informiert“.
Mieterin sucht neue Wohnung
Die betroffene Mieterin, die sich – weitgehend erfolglos – seit über einem Jahr zunächst an die Hausverwaltung und an das Gesundheitsamt gewandt hat, bestreitet das ausdrücklich. Sie habe erst durch unsere Anfrage beim Gesundheitsamt davon erfahren, dass der Grenzwert für Legionellen an einer Stelle erreicht wurde.
„Ganz abgesehen davon, dass man mir auf meine Mails einfach hätte antworten können.“ Von der Studentenstadt Pentling hat sie aber so oder so die Nase voll. „Wir suchen jetzt eine neue Wohnung, in der nicht so fahrlässig mit der Gesundheit der Bewohner umgegangen wird.“
Trackback von deiner Website.
Heinrich
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Zu Legionellen sollte man wissen dass es seit 2018 eine neue Verordnung bezüglich der Grenzwerte gibt. Zudem gibt es seit 2023 eine Verschärfung der Trinkwasserverordnung.
Da ich nun anekdotisch die Erfahrung gemacht habe dass plötzlich in diversen Häusern von heute auf morgen ein Problem mit Legionellen zu bestehen scheint, drängt sich bei mir der Frage auf, ob es sich hier um eine reale Gefahr handelt, oder ob eventuell Lobbygruppen einfach geschickt neue Grenzwerte implementiert haben.
Mir persönlich wäre jetzt in den letzten 50 Jahren nicht bekannt dass in Deutschland die Trinkwasserqualität besonders schlecht gewesen wäre, oder in Deutschland ein massives Problem mit Erkrankungen welche durch Legionellen ausgelöst werden bestanden hätte.
Daniela
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Soweit mir bekannt, entsteht eine Gefährdung durch Legionellen, vor allem in Leitungssystemen, die in stillgelegten oder veränderten Rohren, die nicht regelmäßig durchspült werden, Wasserlagen längerfristig stehen.
Eine Legionelleninfektion ist nicht zu unterschätzen, besonders dann, wenn Sprühnebel, wie bspw. beim Duschen entstehen.
Ich kann die Mieter durchaus verstehen, dass sie diese Auskünfte wichtig erachten und dass es durchaus zusätzliche Verunsicherung gibt, wenn man von zuständigen Stellen keine bis wenig Unterstützung in seinem Anliegen erhält.